Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 207/2006
13.03.2006
Az.: 80/Hs
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.03.2006
Kreistag
03.04.2006
Nationalpark-Infopunkte
hier: Änderung der Finanzierung
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 589
Abt.: Stabsstelle 80
X Die Vorlage berührt den Jahresabschluss 2005.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Übernahme der Restkosten in Höhe von 27.265 € für die Errichtung der
Nationalpark-Infopunkte aus Inneren Darlehen im Rahmen des Jahresabschlusses 2005 zu.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreis Euskirchen hat für die Errichtung von Nationalpark-Infopunkten in den Kommunen am
26.11.2004 einen Bündelungsantrag auf Ziel-2-Mittel gestellt. Mit Bescheid der NRW.Bank vom
27.12.2005 wurden dem Kreis Euskirchen Fördermittel in Höhe von 109.061 € bewilligt (80 %).
Zunächst war vorgesehen, dass die 20 % ige Kofinanzierung (27.265 €) über die Kommunen gewährleistet wird (V 28/2004). Eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht des Landes im Februar 2006 hat jedoch ergeben, dass die Kofinanzierung über die Kommunen so nicht akzeptiert
werden kann. Vielmehr werden die Kommunen laut Landeshaushaltsrecht als sog. Dritte angesehen und die Fördersumme müsste um die Kofinanzierungmittel (= Drittgelder) reduziert werden.
In der Bürgermeisterkonferenz am 02.03.2006 wurde die Problematik der Kofinanzierung besprochen und beschlossen, dass die Finanzierung des Eigenanteils der Kommunen vollständig über
den Kreishaushalt erfolgen soll. Die Möglichkeit der Einzelantragstellung der Kommunen scheidet
aus, da aufgrund der Bagatellgrenze (25.000 €) nur noch zwei Kommunen förderwürdig wären und
auch kommunalaufsichtsrechtliche Bedenken bei HSK-Kommunen entgegenstehen.
Im Haushalt 2005 waren im Produkt 571 04 folgende Positionen veranschlagt:
- 9 783103: Ausgabe = 220.000 €
- 3 681203: Einnahme (Anteil Kommunen) = 44.000 €
- 3 681103: Einnahme (Zuweisung) = 176.000 €.
Es soll nunmehr im Rahmen des Jahresabschlusses wie folgt verfahren werden:
a) Es wird ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 136.327 € gebildet (571 04 9 783103).
b) Es wird ein Haushaltseinnahmerest (Zuweisung Land) in Höhe von 109.062 € gebildet (571 04 3
681103)
c) Auf die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes aus Eigenanteil der Kommunen wird verzichtet.
Statt dessen erfolgt die Finanzierung über innere Darlehen.
Der Kreistag wird gebeten, der Finanzierung der Gesamtmaßnahme über Kreismittel zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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