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Beschlussvorlage Stab (Nationalpark-Infopunkte hier: Änderung der Finanzierung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Nationalpark-Infopunkte
hier: Änderung der Finanzierung) Beschlussvorlage Stab (Nationalpark-Infopunkte
hier: Änderung der Finanzierung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 207/2006 13.03.2006 Az.: 80/Hs X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Nationalpark-Infopunkte hier: Änderung der Finanzierung Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 589 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Jahresabschluss 2005. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Übernahme der Restkosten in Höhe von 27.265 € für die Errichtung der Nationalpark-Infopunkte aus Inneren Darlehen im Rahmen des Jahresabschlusses 2005 zu. Seite - 2 Begründung: Der Kreis Euskirchen hat für die Errichtung von Nationalpark-Infopunkten in den Kommunen am 26.11.2004 einen Bündelungsantrag auf Ziel-2-Mittel gestellt. Mit Bescheid der NRW.Bank vom 27.12.2005 wurden dem Kreis Euskirchen Fördermittel in Höhe von 109.061 € bewilligt (80 %). Zunächst war vorgesehen, dass die 20 % ige Kofinanzierung (27.265 €) über die Kommunen gewährleistet wird (V 28/2004). Eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht des Landes im Februar 2006 hat jedoch ergeben, dass die Kofinanzierung über die Kommunen so nicht akzeptiert werden kann. Vielmehr werden die Kommunen laut Landeshaushaltsrecht als sog. Dritte angesehen und die Fördersumme müsste um die Kofinanzierungmittel (= Drittgelder) reduziert werden. In der Bürgermeisterkonferenz am 02.03.2006 wurde die Problematik der Kofinanzierung besprochen und beschlossen, dass die Finanzierung des Eigenanteils der Kommunen vollständig über den Kreishaushalt erfolgen soll. Die Möglichkeit der Einzelantragstellung der Kommunen scheidet aus, da aufgrund der Bagatellgrenze (25.000 €) nur noch zwei Kommunen förderwürdig wären und auch kommunalaufsichtsrechtliche Bedenken bei HSK-Kommunen entgegenstehen. Im Haushalt 2005 waren im Produkt 571 04 folgende Positionen veranschlagt: - 9 783103: Ausgabe = 220.000 € - 3 681203: Einnahme (Anteil Kommunen) = 44.000 € - 3 681103: Einnahme (Zuweisung) = 176.000 €. Es soll nunmehr im Rahmen des Jahresabschlusses wie folgt verfahren werden: a) Es wird ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 136.327 € gebildet (571 04 9 783103). b) Es wird ein Haushaltseinnahmerest (Zuweisung Land) in Höhe von 109.062 € gebildet (571 04 3 681103) c) Auf die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes aus Eigenanteil der Kommunen wird verzichtet. Statt dessen erfolgt die Finanzierung über innere Darlehen. Der Kreistag wird gebeten, der Finanzierung der Gesamtmaßnahme über Kreismittel zuzustimmen. I. V. gez. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)