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Verwaltungsergänzung (Zukunft der Berufskollegs hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
126 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Zukunft der Berufskollegs
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Zukunft der Berufskollegs
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 62/2006 Datum: 06.03.2006 Az.: 40/251 - 01 Abteilung: 40 Zukunft der Berufskollegs hier: Antrag der SPD-Fraktion Zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion nehme ich wie folgt Stellung: Zu 1. : Raumprobleme der Berufskollegs Hinweis: Diese Thematik ist auch Beratungsgegenstand unter TOP 1 der nichtöffentlichen Sitzung 1. Im Dezember 2001 wurden dem Kreistag die von den Leitern der Berufskollegs in Euskirchen und Kall erarbeiteten und mit der Schulaufsichtsbehörde abgestimmten Schulprofile bekannt gegeben (V 390 vom 11.11.2001). Über die Fortschreibung der Schulprofile der Berufskollegs zum 01.08.2002 wurde mit Info 20/2002 vom 18.06.2002 informiert. Über die Fortschreibung der Schulprofile zum 01.08.2006 wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 23.05.2006 berichtet. Zum Antrag A 25/2003 vom 12.02.2003 „Kooperation zwischen Berufskolleg Euskirchen und Berufsbildungszentrum Euskirchen“ hat die Verwaltung mit der Z 12/ A 25/2003 vom 11.05.2004 abschließend über die Ergebnisse der Kooperationsgespräche informiert und zum Raumbedarf festgestellt, dass der Raumbedarf (Stand 11.05.2004) am Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen gedeckt werden kann und daher eine Verlagerung eines Bildungsganges in das BZE derzeit nicht anzustreben ist. Zu dem im Abschlussbericht der steria mummert consulting 1 aufgezeigten Raumbedarf (BK Eifel – 2 Klassenräume, BK Euskirchen – 5 Klassenräume + Nebenräume) wurden die Leiter der Berufskollegs gebeten, die Raumproblematik aus ihrer Sicht darzulegen. a) Thomas-Eßer-Berufskolleg Der im Bericht der Firma Mummert dargelegte Raumbedarf liegt in der zeitlichen Perspektive bis zum Schuljahr 2009/2010. Nach erneuter Überprüfung dieses Raumbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Situation des Kreises zeichnet sich ab, dass - einschließlich des beantragten neuen Bildungsgangs für das Schuljahr 2006/2007- der entstandene Bedarf schulintern gedeckt werden kann (durch Verdichtung der Nutzung, Umwidmung von Räumen sowie Wegfall eines Bildungsganges). Hierdurch entstehen keine Kosten. Für das Schuljahr 2007/2008 entsteht ein Bedarf, wenn die dreijährige „Höhere“ Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten, Fachrichtung Informationsverarbeitung und FHR errichtet wird. Die Errichtung dieses Bildungsgangs entspricht der Schulentwicklungsplanung, wie sie 2002 dem Schulausschuss mitgeteilt wurde (Info 20/2002 vom 18.06.02). Hierfür werden folgende Räume benötigt: Im ersten Jahr ein Klassenraum und ein EDV-Labor, im zweiten und dritten Jahr je ein 1 Untersuchung zur konzeptionellen Aufgabenerfüllung von BZE und TAE sowie zur Schnittstellenproblematik der beiden Einrichtungen gegenüber den Berufskollegs des Kreises Euskirchen und der Kreis-VHS Seite - 2 weiterer Klassenraum. Die Deckung dieses Bedarfs an Räumen ist im Rahmen der konkreten Beantragung festzulegen. Für die Zukunft bestehen drei Möglichkeiten der quantitativen Entwicklung, die einen Raumbedarf auslösen können: 1. Aus demografischen Gründen steigt die Anzahl der Schüler bis 2013. 2. Die Nachfrage nach vollzeitschulischen Bildungsgängen zur Erfüllung der Schulpflicht der Sekundarstufe II, wenn sich der Ausbildungsmarkt weiter rückläufig entwickeln sollte. 3. Die Einrichtung neuer Bildungsgänge, um der Nachfrage zu entsprechen und das Profil der Schule zu arrondieren. Zusammenfassung: Das Thomas-Eßer-Berufskolleg hat im Schuljahr 2005/2006 kein Raumproblem und nach neuen Berechnungen auch nicht im Schuljahr 2006/2007. In der Zukunft kann aus den v. g. Gründen ein zusätzlicher Bedarf entstehen. b) Berufskolleg Eifel Das Berufskolleg Eifel hat Anfang September 2005 den Umbau des ehemaligen Kfz-Labors unterhalb der Turnhalle in 2 Klassenräume und einen Multi-Funktionsraum beantragt. In einem Vorgespräch mit der Steria mummert Consulting am 20.09.05 wurde dieser (beim Kreis beantragte) Raumbedarf benannt und von der Steria mummert Consulting in den Bericht aufgenommen. Die Begründung für diesen Antrag liegt in der Zunahme von Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschulen, die aufgrund der Ausbildungsplatzmisere verstärkt in berufsvorbereitende vollzeitschulische Bildungsgänge drängen. Hierdurch ist die für das Schuljahr 2006 /2007 vorgesehene Raumreserve zum vollen Ausbau der gymnasialen Oberstufen (Klasse 11-13, zweizügig) aufgebraucht. Der v. g. Trend setzt sich auch im kommenden Schuljahr fort. Das Berufskolleg Eifel ist dennoch bemüht, den Raumbedarf unter Beachtung und Würdigung der besonderen Finanzsituation des Kreises durch weitere Optimierungsvorgänge (u. U. Verlagerung von Unterricht in den Nachmittag) zu kompensieren. Das wird möglicherweise Verschlechterungen in den Aufnahmekapazitäten zur Folge haben. Zu 2. : Abschaffung der Schulbezirke für öffentliche Berufsschulen a) Derzeitige Rechts- und Sachlage Nach § 84 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) wird für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk gebildet. Für andere Schulen kann der Schulträger durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche bilden. Der Kreis hat für seine Berufsschulen durch die „Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die berufsbildenden Schulen des Kreises Euskirchen in Euskirchen und Kall vom 18.01.1993“ Schulbezirke gebildet. Für alle anderen Schulformen/Bildungsgänge wurden keine Schuleinzugsbereiche gebildet. Für Pflichtschulen (Grundschulen und Berufsschulen) sind Schulbezirke festzulegen, für alle anderen Schulen („Angebotsschulen“) können Schuleinzugsbereiche gebildet werden. Seite - 3 b) Künftige Rechtslage Der am 24.01.2006 vom Landeskabinett gebilligte Referentenentwurf des Zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes sieht folgende Änderungen vor: • Die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Berufsschulen entfällt. • Für bezirksübergreifende Fachklassen der Berufsschulen bildet das Ministerium durch RVO ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich. • Lediglich für Förderschulen kann der Schulträger durch RVO ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. c) Auszüge aus den Stellungnahmen der Leiter der Berufskollegs Berufskolleg Eifel Das vom Kabinett des Landes NRW verabschiedete 2. Schulrechtsänderungsgesetz sieht in § 84, Abs. 1 eine Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen und Berufskollegs vor. Das Gesetz befindet sich momentan in der Verbändeanhörung. Ich sehe mit vielen anderen Berufskollegsleitern folgende Gefahren einer solchen Regelung: Die Ausbildungsbetriebe, -unternehmen, -praxen und -einrichtungen sind nicht an die Anmeldung an einem zuständigen Berufskolleg gebunden und können die Anmeldung dort vornehmen, wo ihnen die "ausbildungsfreundlichste" Beschulung angeboten wird. Dies kann zur Aushöhlung pädagogisch sinnvoller Konzepte und zur Mißachtung langjähriger Maßnahmen der Qualitätssicherung führen. Dies gilt, wie oben bereits angeführt, für den Bereich der Berufsschulen. Thomas-Eßer-Berufskolleg Die Auswirkung der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für Berufschulklassen kann m. E. heute nur spekulativ beantwortet werden. Der zurzeit vorliegende Text wird von Schulleiterkollegen auf der Sitzung am 17.02.06 von „dramatisch“ bis zu „es wird sich nichts Wesentliches verändern“ eingeschätzt. Was sein könnte: - Betriebe suchen sich die besseren Schulen an Lehrer- und Sachausstattung aus. - Große Betriebe fassen ihre Auszubildenden aus den Filialen zusammen. - Betriebe entscheiden sich für ein bestimmtes Modell der Beschulung Block- oder Teilzeitunterricht.“ d) aus der Sicht der Verwaltung Zurzeit müssen Berufsschüler die zuständige Berufsschule besuchen. Zuständig ist die Berufsschule, in deren Schulbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Der Wegfall der Schulbezirke kann dazu führen, dass ähnlich wie bei den Grundschulen – auch hier sollen künftig die Schulbezirke wegfallen - einzelne Schulen hinsichtlich ihrer „Auslastung“ in eine Schieflage geraten. Anders als bei den Grundschulen steht hier das Regulativ der Schülerfahrkostenerstattung nicht zur Verfügung, da Berufsschüler i. d. R. keine Fahrkostenerstattung erhalten. e) aus der Sicht des Landkreistages NW Der Landkreistag NW hält die für Berufsschulen nicht mehr vorgesehene Schulbezirksbildung hinsichtlich der hieraus möglicherweise resultierenden Entwicklungen für problematisch. Er weist insbesondere auf drei mögliche bedenkliche Auswirkungen der anvisierten Regelung hin: Seite - 4 - Die dualen Berufsausbildungsgänge erforderten und erfordern erhebliche finanzielle Investitionen der Berufsschulträger. Sie setzen Planungssicherheit voraus, wenn man Fehlinvestitionen vermeiden will. Diese Planungssicherheit wird ohne Berufsschulbezirke gefährdet. - Hinsichtlich der Qualität von Berufsschulen wird eine negative Sogwirkung nach unten dadurch eintreten, dass durch die Schaffung des Wettbewerbs um Berufsschüler fortan nicht mehr die Qualität der Ausbildung, sondern andere „weiche“ Faktoren, z. B. für Auszubildende und Betriebe attraktive Berufskollegzeiten, eine Rolle spielen werden, was zu einer Vernachlässigung der Ausbildungsqualität der Berufsschulen führen wird. - In Ballungsrandzonen wird durch die Aufhebung der Schulbezirke die hierdurch bisher über die Schulbezirksbildung gesicherte Solidarität der ausbildenden Betriebe im kreisangehörigen Raum dadurch eine Aufkündigung erfahren, dass sich die am Rande eines Oberzentrums liegenden Ausbildungsbetriebe mit dem Besuch des zu dessen Wohnort näher gelegenen Berufskollegs durch den Auszubildenden einverstanden erklären. Folge wird die Gefährdung der erforderlichen Klassenstärke des bisher breiter frequentierten Berufskollegs im kreisangehörigen Raum sein, so dass die zwar noch im Kreisgebiet angesiedelten, aber sehr viel weiter vom Oberzentrum entfernten Betriebe auf Dauer ihre Auszubildende in das sehr weit entfernte verbleibende Berufskolleg des Oberzentrums schicken müssten. Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, für die Berufsausbildung im dualen System (Berufsschulen), die bisherige Regelung der Schulbezirksbildung durch Rechtsverordnung beizubehalten. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 23.05.2006 über das zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen als Schulträger und als Untere Schulaufsichtsbehörde berichten. I. V. gez. Poth