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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 62/2006
Datum: 06.03.2006
Az.: 40/251 - 01
Abteilung: 40
Zukunft der Berufskollegs
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1. : Raumprobleme der Berufskollegs
Hinweis:
Diese Thematik ist auch Beratungsgegenstand unter TOP 1 der nichtöffentlichen
Sitzung 1.
Im Dezember 2001 wurden dem Kreistag die von den Leitern der Berufskollegs in Euskirchen und
Kall erarbeiteten und mit der Schulaufsichtsbehörde abgestimmten Schulprofile bekannt gegeben
(V 390 vom 11.11.2001). Über die Fortschreibung der Schulprofile der Berufskollegs zum
01.08.2002 wurde mit Info 20/2002 vom 18.06.2002 informiert.
Über die Fortschreibung der Schulprofile zum 01.08.2006 wird in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Schule, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 23.05.2006 berichtet.
Zum Antrag A 25/2003 vom 12.02.2003 „Kooperation zwischen Berufskolleg Euskirchen und
Berufsbildungszentrum Euskirchen“ hat die Verwaltung mit der Z 12/ A 25/2003 vom 11.05.2004
abschließend über die Ergebnisse der Kooperationsgespräche informiert und zum Raumbedarf
festgestellt, dass der Raumbedarf (Stand 11.05.2004) am Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen
gedeckt werden kann und daher eine Verlagerung eines Bildungsganges in das BZE derzeit nicht
anzustreben ist.
Zu dem im Abschlussbericht der steria mummert consulting 1 aufgezeigten Raumbedarf (BK Eifel
– 2 Klassenräume, BK Euskirchen – 5 Klassenräume + Nebenräume) wurden die Leiter der
Berufskollegs gebeten, die Raumproblematik aus ihrer Sicht darzulegen.
a) Thomas-Eßer-Berufskolleg
Der im Bericht der Firma Mummert dargelegte Raumbedarf liegt in der zeitlichen Perspektive bis
zum Schuljahr 2009/2010. Nach erneuter Überprüfung dieses Raumbedarfs unter besonderer
Berücksichtigung der finanziellen Situation des Kreises zeichnet sich ab, dass - einschließlich des
beantragten neuen Bildungsgangs für das Schuljahr 2006/2007- der entstandene Bedarf
schulintern gedeckt werden kann (durch Verdichtung der Nutzung, Umwidmung von Räumen
sowie Wegfall eines Bildungsganges). Hierdurch entstehen keine Kosten.
Für das Schuljahr 2007/2008 entsteht ein Bedarf, wenn die dreijährige „Höhere“ Berufsfachschule
für Kaufmännische Assistenten, Fachrichtung Informationsverarbeitung und FHR errichtet wird. Die
Errichtung dieses Bildungsgangs entspricht der Schulentwicklungsplanung, wie sie 2002 dem
Schulausschuss mitgeteilt wurde (Info 20/2002 vom 18.06.02). Hierfür werden folgende Räume
benötigt: Im ersten Jahr ein Klassenraum und ein EDV-Labor, im zweiten und dritten Jahr je ein
1
Untersuchung zur konzeptionellen Aufgabenerfüllung von BZE und TAE sowie zur
Schnittstellenproblematik der beiden Einrichtungen gegenüber den Berufskollegs des Kreises Euskirchen
und der Kreis-VHS
Seite - 2 weiterer Klassenraum. Die Deckung dieses Bedarfs an Räumen ist im Rahmen der konkreten
Beantragung festzulegen.
Für die Zukunft bestehen drei Möglichkeiten der quantitativen Entwicklung, die einen Raumbedarf
auslösen können:
1. Aus demografischen Gründen steigt die Anzahl der Schüler bis 2013.
2. Die Nachfrage nach vollzeitschulischen Bildungsgängen zur Erfüllung der Schulpflicht der
Sekundarstufe II, wenn sich der Ausbildungsmarkt weiter rückläufig entwickeln sollte.
3. Die Einrichtung neuer Bildungsgänge, um der Nachfrage zu entsprechen und das Profil der
Schule zu arrondieren.
Zusammenfassung:
Das Thomas-Eßer-Berufskolleg hat im Schuljahr 2005/2006 kein Raumproblem und nach neuen
Berechnungen auch nicht im Schuljahr 2006/2007. In der Zukunft kann aus den v. g. Gründen ein
zusätzlicher Bedarf entstehen.
b) Berufskolleg Eifel
Das Berufskolleg Eifel hat Anfang September 2005 den Umbau des ehemaligen Kfz-Labors
unterhalb der Turnhalle in 2 Klassenräume und einen Multi-Funktionsraum beantragt. In einem
Vorgespräch mit der Steria mummert Consulting am 20.09.05 wurde dieser (beim Kreis
beantragte) Raumbedarf benannt und von der Steria mummert Consulting in den Bericht
aufgenommen.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der Zunahme von Schülerinnen und Schülern der
Berufsfachschulen, die aufgrund der Ausbildungsplatzmisere verstärkt in berufsvorbereitende
vollzeitschulische Bildungsgänge drängen. Hierdurch ist die für das Schuljahr 2006 /2007
vorgesehene Raumreserve zum vollen Ausbau der gymnasialen Oberstufen (Klasse 11-13,
zweizügig) aufgebraucht.
Der v. g. Trend setzt sich auch im kommenden Schuljahr fort. Das Berufskolleg Eifel ist dennoch
bemüht, den Raumbedarf unter Beachtung und Würdigung der besonderen Finanzsituation des
Kreises durch weitere Optimierungsvorgänge (u. U. Verlagerung von Unterricht in den Nachmittag)
zu kompensieren. Das wird möglicherweise Verschlechterungen in den Aufnahmekapazitäten zur
Folge haben.
Zu 2. : Abschaffung der Schulbezirke für öffentliche Berufsschulen
a) Derzeitige Rechts- und Sachlage
Nach § 84 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) wird für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche
Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk gebildet.
Für andere Schulen kann der Schulträger durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche bilden.
Der Kreis hat für seine Berufsschulen durch die „Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für die berufsbildenden Schulen des Kreises Euskirchen in Euskirchen und Kall vom
18.01.1993“ Schulbezirke gebildet. Für alle anderen Schulformen/Bildungsgänge wurden keine
Schuleinzugsbereiche gebildet.
Für Pflichtschulen (Grundschulen und Berufsschulen) sind Schulbezirke festzulegen, für alle
anderen Schulen („Angebotsschulen“) können Schuleinzugsbereiche gebildet werden.
Seite - 3 b) Künftige Rechtslage
Der am 24.01.2006 vom Landeskabinett gebilligte Referentenentwurf des Zweiten
Schulrechtsänderungsgesetzes sieht folgende Änderungen vor:
•
Die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Berufsschulen entfällt.
•
Für bezirksübergreifende Fachklassen der Berufsschulen bildet das Ministerium durch RVO ein
räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich.
•
Lediglich für Förderschulen kann der Schulträger durch RVO ein räumlich abgegrenztes Gebiet
als Schuleinzugsbereich bilden.
c) Auszüge aus den Stellungnahmen der Leiter der Berufskollegs
Berufskolleg Eifel
Das vom Kabinett des Landes NRW verabschiedete 2. Schulrechtsänderungsgesetz sieht in § 84,
Abs. 1 eine Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen und Berufskollegs vor. Das Gesetz
befindet sich momentan in der Verbändeanhörung. Ich sehe mit vielen anderen
Berufskollegsleitern folgende Gefahren einer solchen Regelung:
Die Ausbildungsbetriebe, -unternehmen, -praxen und -einrichtungen sind nicht an die Anmeldung
an einem zuständigen Berufskolleg gebunden und können die Anmeldung dort vornehmen, wo
ihnen die "ausbildungsfreundlichste" Beschulung angeboten wird. Dies kann zur Aushöhlung
pädagogisch sinnvoller Konzepte und zur Mißachtung langjähriger Maßnahmen der
Qualitätssicherung führen. Dies gilt, wie oben bereits angeführt, für den Bereich der
Berufsschulen.
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Die Auswirkung der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen für Berufschulklassen kann m. E. heute
nur spekulativ beantwortet werden. Der zurzeit vorliegende Text wird von Schulleiterkollegen auf
der Sitzung am 17.02.06 von „dramatisch“ bis zu „es wird sich nichts Wesentliches verändern“
eingeschätzt.
Was sein könnte:
- Betriebe suchen sich die besseren Schulen an Lehrer- und Sachausstattung aus.
- Große Betriebe fassen ihre Auszubildenden aus den Filialen zusammen.
- Betriebe entscheiden sich für ein bestimmtes Modell der Beschulung Block- oder
Teilzeitunterricht.“
d) aus der Sicht der Verwaltung
Zurzeit müssen Berufsschüler die zuständige Berufsschule besuchen. Zuständig ist die
Berufsschule, in deren Schulbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Der Wegfall der Schulbezirke
kann dazu führen, dass ähnlich wie bei den Grundschulen – auch hier sollen künftig die
Schulbezirke wegfallen - einzelne Schulen hinsichtlich ihrer „Auslastung“ in eine Schieflage
geraten. Anders als bei den Grundschulen steht hier das Regulativ der
Schülerfahrkostenerstattung nicht zur Verfügung, da Berufsschüler i. d. R. keine
Fahrkostenerstattung erhalten.
e) aus der Sicht des Landkreistages NW
Der Landkreistag NW hält die für Berufsschulen nicht mehr vorgesehene Schulbezirksbildung
hinsichtlich der hieraus möglicherweise resultierenden Entwicklungen für problematisch. Er weist
insbesondere auf drei mögliche bedenkliche Auswirkungen der anvisierten Regelung hin:
Seite - 4 -
Die dualen Berufsausbildungsgänge erforderten und erfordern erhebliche finanzielle
Investitionen der Berufsschulträger. Sie setzen Planungssicherheit voraus, wenn man
Fehlinvestitionen vermeiden will. Diese Planungssicherheit wird ohne Berufsschulbezirke
gefährdet.
-
Hinsichtlich der Qualität von Berufsschulen wird eine negative Sogwirkung nach unten dadurch
eintreten, dass durch die Schaffung des Wettbewerbs um Berufsschüler fortan nicht mehr die
Qualität der Ausbildung, sondern andere „weiche“ Faktoren, z. B. für Auszubildende und
Betriebe attraktive Berufskollegzeiten, eine Rolle spielen werden, was zu einer
Vernachlässigung der Ausbildungsqualität der Berufsschulen führen wird.
-
In Ballungsrandzonen wird durch die Aufhebung der Schulbezirke die hierdurch bisher über die
Schulbezirksbildung gesicherte Solidarität der ausbildenden Betriebe im kreisangehörigen
Raum dadurch eine Aufkündigung erfahren, dass sich die am Rande eines Oberzentrums
liegenden Ausbildungsbetriebe mit dem Besuch des zu dessen Wohnort näher gelegenen
Berufskollegs durch den Auszubildenden einverstanden erklären. Folge wird die Gefährdung
der erforderlichen Klassenstärke des bisher breiter frequentierten Berufskollegs im
kreisangehörigen Raum sein, so dass die zwar noch im Kreisgebiet angesiedelten, aber sehr
viel weiter vom Oberzentrum entfernten Betriebe auf Dauer ihre Auszubildende in das sehr
weit entfernte verbleibende Berufskolleg des Oberzentrums schicken müssten.
Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, für die Berufsausbildung im dualen System
(Berufsschulen), die bisherige Regelung der Schulbezirksbildung durch Rechtsverordnung
beizubehalten.
Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur, Soziales
und Gesundheit am 23.05.2006 über das zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue
Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf
den Kreis Euskirchen als Schulträger und als Untere Schulaufsichtsbehörde berichten.
I. V. gez. Poth