Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 62/2006
01.03.2006
Az.: 80
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2006
Bildungsberatungsstelle für den “Bildungsscheck” im Kreis Euskirchen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat zum 23.01.06 ein neues Beratungsangebot eingeführt. Das neue Förderinstrument „Bildungsscheck“ dient der Stimulierung sowohl betrieblicher wie auch privater Bildungsinvestitionen der Beschäftigten in KMU und ist
ein Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungskosten (=Teilnahme- und Prüfungsentgelte) für Beschäftigte in Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern.
Gefördert werden 50% der Weiterbildungskosten bzw. max. 750€ pro Bildungsscheck. Das Gesamtfördervolumen für den Projektzeitraum 23.01.06 bis 31.12.07 beträgt 20 Millionen € und wird
finanziert aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfond.
Zur Förderung mit Bildungsschecks sind vor allem Bildungsangebote bei Weiterbildungsreinrichtungen zugelassen, die nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Fernunterrichtsgesetz anerkannt sind und / oder sich durch eine zertifizierte Qualitätssicherung auszeichnen. Die Ausgabe
der Bildungsschecks ist an die vorangehende Beratung durch die Bildungsberatungsstelle gebunden, die beim betrieblichen Zugang als Organisations-, Personalentwicklungs- und Geschäftsfelderweiterungsberatung bzw. beim individuellen Zugang als Bildungslaufbahnberatung zu verstehen ist.
Aufgabe der Bildungsberatungsstellen ist es, die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit der Beschäftigten zu ermitteln und in einem Beratungsgespräch die Weiterbildungsbedarfe zu ermitteln.
Die Beratung für die InteressentInnen ist kostenlos. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Bildungsberatungsstellen für jede durchgeführte Beratung mit individuellem Zugang 20€ und beim
betrieblichen Zugang 40€ von der jeweils zuständigen Versorgungsverwaltung.
Die Regionalagentur Aachen hat den Förderantrag zur Einrichtung der Bildungsberatung für alle
Bildungsberatungsstellen der Region Aachen koordiniert. Mittelabrufe, Verwendungsnachweise
und Abstimmungen zur Öffentlichkeitsarbeit werden ebenfalls von der Regionalagentur Aachen als
Overhead der 7 Bildungsberatungsstellen in der Wirtschaftsregion Aachen dirigiert.
Des weiteren besteht eine intensive Zusammenarbeit der Beratungsstellen und der Regionalagentur Aachen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G. I. B.), dem Landesinstitut für Qualifizierung (LfQ)
und dem jeweils zuständigen Versorgungsamt.
Seite - 2 Die Bildungsberatungsstelle im Kreis Euskirchen ist organisatorisch der Stabsstelle 80 für Strukturund Wirtschaftsförderung angegliedert. Für die Beratung werden innerhalb der Projektlaufzeit vom
23.01.06 bis 31.12.07 folgende Beratungsfälle geschätzt: 155 betrieblicher Zugang, 315 individueller Zugang. Damit können Einnahmen in Höhe von 6.250 € pro Jahr erzielt werden.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)