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Info Stab (Bildungsberatungsstelle für den "Bildungsscheck" im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 62/2006 01.03.2006 Az.: 80 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2006 Bildungsberatungsstelle für den “Bildungsscheck” im Kreis Euskirchen Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat zum 23.01.06 ein neues Beratungsangebot eingeführt. Das neue Förderinstrument „Bildungsscheck“ dient der Stimulierung sowohl betrieblicher wie auch privater Bildungsinvestitionen der Beschäftigten in KMU und ist ein Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungskosten (=Teilnahme- und Prüfungsentgelte) für Beschäftigte in Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern. Gefördert werden 50% der Weiterbildungskosten bzw. max. 750€ pro Bildungsscheck. Das Gesamtfördervolumen für den Projektzeitraum 23.01.06 bis 31.12.07 beträgt 20 Millionen € und wird finanziert aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfond. Zur Förderung mit Bildungsschecks sind vor allem Bildungsangebote bei Weiterbildungsreinrichtungen zugelassen, die nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Fernunterrichtsgesetz anerkannt sind und / oder sich durch eine zertifizierte Qualitätssicherung auszeichnen. Die Ausgabe der Bildungsschecks ist an die vorangehende Beratung durch die Bildungsberatungsstelle gebunden, die beim betrieblichen Zugang als Organisations-, Personalentwicklungs- und Geschäftsfelderweiterungsberatung bzw. beim individuellen Zugang als Bildungslaufbahnberatung zu verstehen ist. Aufgabe der Bildungsberatungsstellen ist es, die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit der Beschäftigten zu ermitteln und in einem Beratungsgespräch die Weiterbildungsbedarfe zu ermitteln. Die Beratung für die InteressentInnen ist kostenlos. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Bildungsberatungsstellen für jede durchgeführte Beratung mit individuellem Zugang 20€ und beim betrieblichen Zugang 40€ von der jeweils zuständigen Versorgungsverwaltung. Die Regionalagentur Aachen hat den Förderantrag zur Einrichtung der Bildungsberatung für alle Bildungsberatungsstellen der Region Aachen koordiniert. Mittelabrufe, Verwendungsnachweise und Abstimmungen zur Öffentlichkeitsarbeit werden ebenfalls von der Regionalagentur Aachen als Overhead der 7 Bildungsberatungsstellen in der Wirtschaftsregion Aachen dirigiert. Des weiteren besteht eine intensive Zusammenarbeit der Beratungsstellen und der Regionalagentur Aachen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G. I. B.), dem Landesinstitut für Qualifizierung (LfQ) und dem jeweils zuständigen Versorgungsamt. Seite - 2 Die Bildungsberatungsstelle im Kreis Euskirchen ist organisatorisch der Stabsstelle 80 für Strukturund Wirtschaftsförderung angegliedert. Für die Beratung werden innerhalb der Projektlaufzeit vom 23.01.06 bis 31.12.07 folgende Beratungsfälle geschätzt: 155 betrieblicher Zugang, 315 individueller Zugang. Damit können Einnahmen in Höhe von 6.250 € pro Jahr erzielt werden. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)