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Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
150 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 301/2017 Az.: 82 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 01.06.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Straßenbenennung in Erftstadt-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Zufahrtsstraße zum Penny Markt in Erftstadt Köttingen des Bebauungsplanes Nr. 175 soll die Bezeichnung erhalten: „Zum Gänsgraben“ Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 175 Erftstadt Köttingen ist rechtskräftig. Es ist daher erforderlich, der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsfläche einen Namen zu geben. Der zuständige Ortsbürgermeister hat den Vorschlag „Zum Gänsgraben“ unterbreitet. Die Lage der Straße ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. (Erner) -2-