Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/
A 55/2006
Datum: 16.02.2006
Az.:
Abteilung: 60
Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub im Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.01.2006
Mit V 156/2005 wurde die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
beschlossen. Grundlage für die Erstellung der Gebührensatzung ist unter anderem die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2006.
In der Gliederungsziffer VI der Gebührenkalkulation 2006 wurde für den Bodenaushub aus
abfallwirtschaftlichen Gründen eine Gebühr von 2,60 € im politischen Konsens festgelegt. Dieser
Gebühr lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung keine aktuelle Kalkulation zugrunde. Die
Gebühr wurde zuletzt im Jahr 1998 mit 3,83 € kalkuliert.
Die FDP führt in Ihrem o. a. Antrag aus, dass in dieser Gebührenkalkulation ein Berechnungsfehler
vorliegt. Nach Überprüfung der Angelegenheit muss festgestellt werden, dass die Kalkulation 1998
tatsächlich eine falsche Berechnung des Tonnenpreises enthält.
Da die Berechnung des Preises für Bodenaushub fehlerhaft war, musste dieser durch eine
Nachkalkulation überprüft werden. Die Verwaltung legt daher als Anlage eine neue Kalkulation für
den Entsorgungspreis des Bodens vor.
Wie hieraus zu ersehen, liegt der kalkulierte Preis wesentlich höher als der im politischen Konsens
festgelegte Preis von 2,60 €.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Preis für Bodenaushub bei 2,60 € zu belassen und auf eine
Änderung der Gebührensatzung – zumindest für das Jahr 2006 - zu verzichten.
I. V. gez. Poth