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Verwaltungsergänzung (Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie in Mechernich hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub auf der zentralen Mülldeponie in Mechernich
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ A 55/2006 Datum: 16.02.2006 Az.: Abteilung: 60 Neufestsetzung des Preises für den Bodenaushub im Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.01.2006 Mit V 156/2005 wurde die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen beschlossen. Grundlage für die Erstellung der Gebührensatzung ist unter anderem die Gebührenkalkulation für das Jahr 2006. In der Gliederungsziffer VI der Gebührenkalkulation 2006 wurde für den Bodenaushub aus abfallwirtschaftlichen Gründen eine Gebühr von 2,60 € im politischen Konsens festgelegt. Dieser Gebühr lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung keine aktuelle Kalkulation zugrunde. Die Gebühr wurde zuletzt im Jahr 1998 mit 3,83 € kalkuliert. Die FDP führt in Ihrem o. a. Antrag aus, dass in dieser Gebührenkalkulation ein Berechnungsfehler vorliegt. Nach Überprüfung der Angelegenheit muss festgestellt werden, dass die Kalkulation 1998 tatsächlich eine falsche Berechnung des Tonnenpreises enthält. Da die Berechnung des Preises für Bodenaushub fehlerhaft war, musste dieser durch eine Nachkalkulation überprüft werden. Die Verwaltung legt daher als Anlage eine neue Kalkulation für den Entsorgungspreis des Bodens vor. Wie hieraus zu ersehen, liegt der kalkulierte Preis wesentlich höher als der im politischen Konsens festgelegte Preis von 2,60 €. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Preis für Bodenaushub bei 2,60 € zu belassen und auf eine Änderung der Gebührensatzung – zumindest für das Jahr 2006 - zu verzichten. I. V. gez. Poth