Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 194/2006
14.02.2006
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.03.2006
„Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege“
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst: Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2006 (PSK 361 01 8 533412)
eingeplant.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege“ in der als Anlage beigefügten Fassung.
Des weiteren wird die Abt. 51 – Jugend und Familie – berechtigt, die Höhe der Erstattung des
Sachaufwandes und den Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung entsprechend der Entwicklung der vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration für die Vollzeitpflege vorgegebenen Pauschalbeträge anzupassen.
Seite - 2 Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.07.2003 Richtlinien über die Förderung von
Kindern in Tagespflege beschlossen.
Aufgrund der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) sind die Richtlinien anzupassen.
Im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:
-
Erlaubnis und Eignung der Pflegeperson (§ 43 SGB VIII)
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII)
Ausgestaltung des § 23 Abs. 2 S. 3 SGB VIII (keine Übernahme von Kosten bei Betreuung
durch unterhaltspflichtige Personen)
Erstattung der Kosten einer angemessenen Unfallversicherung von bis zu jährlich 79 €
hälftige Erstattung einer angemessenen Alterssicherung von bis zu 38 € monatlich.
Die Anpassung wurde in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Vereins sowie einer Arbeitshilfe des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgenommen.
Auf eine Beteiligung der zuständigen AG § 78 – GTK – wurde verzichtet, da die Tagespflegepersonen dort keine Interessenvertretung haben.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Euskirchen ist für die Aufstellung
von Richtlinien der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügten Richtlinien zu beschließen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)