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Beschlussvorlage GB ("Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
64 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB ("Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege") Beschlussvorlage GB ("Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege")

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 195/2006 14.02.2006 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.03.2006 „Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege“ Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 15 624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: eee Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Mittel sind im Entwurf des Haushaltes 2006 (PSK: 363 10 8 533416) Mhhhh eingeplant. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege" in der als Anlage beigefügten Fassung. Begründung: Seite - 2 - Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.1991 Richtlinien über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen in Vollzeitpflege beschlossen. Seitdem erfolgten lediglich Anpassungen aufgrund geänderter Beträge (z.B. Euro-Umstellung). Aufgrund der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) sind die Richtlinien anzupassen. Im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben: - Zahlung einer pauschalisierten Beihilfe für Taufe, Kommunion (je 153 €) und Konfirmation (179 €) Zahlung einer pauschalisierten Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 30 € Erstattung der Kosten einer angemessenen Unfallversicherung von bis zu jährlich 79 € hälftige Erstattung einer angemessenen Alterssicherung von bis zu 80 € monatlich je Pflegefamilie. Die o.g. Beihilfen wurden bisher analog der Regelungen des BSHG gezahlt und sind aufgrund der Einführung des SGB XII nunmehr als freiwillige Zahlungen nach § 39 Abs. 3 SGB VIII anzusehen. Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Euskirchen ist für die Aufstellung von Richtlinien der Jugendhilfeausschuss zuständig. Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügten Richtlinien zu beschließen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)