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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Erp,Rosellastraße; Beschluss über die Grundstückspreise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
27.04.17, 15:42
Aktualisiert
27.04.17, 15:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Erp,Rosellastraße;
Beschluss über die Grundstückspreise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Erp,Rosellastraße;
Beschluss über die Grundstückspreise)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 153/2017 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 14.03.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 09.05.2017 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 39a der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Erp,Rosellastraße; Beschluss über die Grundstückspreise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Kaufpreis im Bebauungsplan Nr. 39a, Rosellastraße, Erftstadt-Erp wird für eine eingeschossige Bauweise mit 180,00 € je m² erschließungsbeitragsfrei festgesetzt. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp, welche sich in städtischem Eigentum befindet, beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung aufzustellen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsinformation hat bereits stattgefunden. In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 31.01.207 wurde der Offenlegungsbeschluss gefasst und die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen sowie die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Der Bebauungsplan soll noch vor den Sommerferien 2017 seine Rechtskraft erlangen. Der Bau der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Oktober 2017 bis März 2018 vorgesehen. Ich beabsichtige, nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, im Herbst diesen Jahres bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Bis heute liegen mir zehn Bewerbungen von Bauinteressierten aus Erp vor. Um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen und auf der städtischen Homepage zum Verkauf anbieten zu können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich. Der Planentwurf sieht eine eingeschossige Bebauung für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser vor. Der Gutachterausschuss hat den Richtwert für den Bereich, in dem sich die Baugrundstücke befinden, mit 160,00 € ermittelt. Aufgrund der gewachsenen Wohnlage im Innenbereich von Erp halte ich einen Aufschlag von 20,00 € je m² für gerechtfertigt, so dass sich ein Gesamtkaufpreis in Höhe von 180,00 € je m² erschließungsbeitragsfrei ergibt. In Vertretung (Hallstein) -2-