Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
27.04.17, 15:42
Aktualisiert
27.04.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 153/2017
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 14.03.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
09.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 39a der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Erp,Rosellastraße;
Beschluss über die Grundstückspreise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Kaufpreis im Bebauungsplan Nr. 39a, Rosellastraße, Erftstadt-Erp wird für eine eingeschossige Bauweise mit 180,00 € je m² erschließungsbeitragsfrei festgesetzt.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes
in Erp, welche sich in städtischem Eigentum befindet, beschlossen, einen Bebauungsplan zur
Entwicklung einer Wohnbebauung aufzustellen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsinformation hat
bereits stattgefunden.
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 31.01.207 wurde der Offenlegungsbeschluss gefasst und die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen sowie die Stellungnahmen von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Der Bebauungsplan soll noch vor den Sommerferien 2017 seine Rechtskraft erlangen. Der Bau
der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Oktober 2017 bis März 2018 vorgesehen. Ich beabsichtige, nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen und der Bebauungsplan
rechtskräftig geworden ist, im Herbst diesen Jahres bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen.
Bis heute liegen mir zehn Bewerbungen von Bauinteressierten aus Erp vor.
Um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen und auf der städtischen Homepage zum Verkauf anbieten zu können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich.
Der Planentwurf sieht eine eingeschossige Bebauung für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser vor.
Der Gutachterausschuss hat den Richtwert für den Bereich, in dem sich die Baugrundstücke befinden, mit 160,00 € ermittelt. Aufgrund der gewachsenen Wohnlage im Innenbereich von Erp halte
ich einen Aufschlag von 20,00 € je m² für gerechtfertigt, so dass sich ein Gesamtkaufpreis in Höhe
von 180,00 € je m² erschließungsbeitragsfrei ergibt.
In Vertretung
(Hallstein)
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