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Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 179/2006 03.02.2006 Az.: 10.4/040-20/Si X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Stellenplan 2006 Sachbearbeiter/in: Herr Siegel Tel.: 308 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Mittel werden im Haushaltsplan 2006 bereitgestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2006 nach dem vorgelegten Entwurf. I. V. gez. Steffens Kreiskämmerer € € Seite - 2 Begründung: A) Allgemeines Der Stellenplan schafft den Rahmen dafür, dass der Landrat nach § 49 Abs. 2 KrO NW i.V.m. § 15 der Hauptsatzung von seinem Recht Gebrauch machen kann, Beförderungen und Höhergruppierungen dann vorzunehmen, wenn sich die Stelleninhaber/innen in ihren Funktionen bewährt haben. Grundlage für die Aufstellung des Stellenplanes 2006 bildet der fortgeschriebene Organisationsund Stellenbewertungsplan 2006, der wiederum auf der analytischen Stellenbewertung gemäß Gutachten für Beamte der "Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KGSt, Köln" sowie den Eingruppierungsmerkmalen für tariflich Beschäftigte basiert. Der Entwurf des Stellenplans 2006 (Anlage), der erstmals mit der Personalmanagement-Software LOGA erstellt wurde und nunmehr exakt auch Nachkommastellen darstellt, weist aus: 125,49 Beamtenstellen, 451,73 Stellen für tariflich Beschäftigte und damit insgesamt 577,22 Stellen. Die Gesamtzahl der Stellen ist mit 577,22 gegenüber dem Vorjahr mit insgesamt 578 Stellen (133 Beamten-, 372 Angestellten-, 73 Arbeiterstellen) annähernd gleich geblieben. Die Differenz von 0,78 Stellen ist ausschließlich auf die exaktere Berechnungsmethode bzw. Darstellungsweise zurückzuführen. Zwischen den Teilen im Stellenplan hat eine Verschiebung stattgefunden mit dem Ergebnis, dass 7 Beamtenstellen in Stellen für tariflich Beschäftigte fortgeschrieben wurden. Außerdem enthält der Stellenplanentwurf 2006 insgesamt 7,66 Stellen mit kw-Vermerken und 4,78 Stellen mit kuVermerken. B) Einstellung von Nachwuchskräften Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2006 eingestellt werden: 1 Inspektoranwärter/in, 2 Auszubildende für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten", 1 Auszubildende/r für den Beruf der/des "Vermessungstechnikerin/-technikers", 1 Auszubildende/r für den Beruf der/des "Straßenwärterin/-wärters", 1 Auszubildende/r für den Beruf der "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik". Ziel ist es, den Personalbedarf bis zum Jahr 2010 mit diesen, den bereits vorhandenen Nachwuchskräften und Rückkehrern aus Beurlaubungen zu decken. Übernahmegarantien für Nachwuchskräfte werden nicht ausgesprochen. C) Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2006 werden 1 Inspektoranwärter, 2 Auszubildende für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten", 1 Auszubildende/r für den Beruf des "Informatikkaufmanns", 1 Auszubildende/r für den Beruf des "Vermessungstechnikers" und 1 Auszubildende/r für den Beruf des "Straßenwärters" ihre Ausbildung beenden. Z.Z. lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob Übernahmebedarfe bestehen. Seite - 3 D) Stellenobergrenzenverordnung Für die Berechnung der Beamtenstellen in den einzelnen Laufbahngruppen ist die am 10.05.2005 geänderte Stellenobergrenzenverordnung (StOV) zu beachten. Die dort festgelegten Obergrenzen sind in der Anlage 2 dargestellt. Der Stellenplan 2006 hält die neuen Obergrenzen der Beförderungsämter ein. Ein zusätzlicher Gewinn an Transparenz ist es, dass nun auch die Beamtenstellen in ihrer Wertigkeit gemäß Organisations- und Stellenbewertungsplan dargestellt werden können. Der Personalrat hat dem Stellenplanentwurf 2006 zugestimmt. Die Stellungsnahme ist beigefügt. Anlagen 1. Entwurf des Stellenplanes 2006 2. Stellenobergrenzen nach der StOV vom 10.05.2005 3. Stellungnahme des Personalrates I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)