Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 179/2006
03.02.2006
Az.: 10.4/040-20/Si
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.03.2006
Kreistag
03.04.2006
Stellenplan 2006
Sachbearbeiter/in: Herr Siegel
Tel.: 308
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst: Mittel werden im Haushaltsplan 2006 bereitgestellt.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2006 nach dem vorgelegten Entwurf.
I. V.
gez.
Steffens
Kreiskämmerer
€
€
Seite - 2 Begründung:
A) Allgemeines
Der Stellenplan schafft den Rahmen dafür, dass der Landrat nach § 49 Abs. 2 KrO NW i.V.m. § 15
der Hauptsatzung von seinem Recht Gebrauch machen kann, Beförderungen und Höhergruppierungen dann vorzunehmen, wenn sich die Stelleninhaber/innen in ihren Funktionen bewährt haben.
Grundlage für die Aufstellung des Stellenplanes 2006 bildet der fortgeschriebene Organisationsund Stellenbewertungsplan 2006, der wiederum auf der analytischen Stellenbewertung gemäß
Gutachten für Beamte der "Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KGSt, Köln" sowie den Eingruppierungsmerkmalen für tariflich Beschäftigte basiert.
Der Entwurf des Stellenplans 2006 (Anlage), der erstmals mit der Personalmanagement-Software
LOGA erstellt wurde und nunmehr exakt auch Nachkommastellen darstellt, weist aus:
125,49 Beamtenstellen,
451,73 Stellen für tariflich Beschäftigte und damit insgesamt
577,22 Stellen.
Die Gesamtzahl der Stellen ist mit 577,22 gegenüber dem Vorjahr mit insgesamt 578 Stellen (133
Beamten-, 372 Angestellten-, 73 Arbeiterstellen) annähernd gleich geblieben.
Die Differenz von 0,78 Stellen ist ausschließlich auf die exaktere Berechnungsmethode bzw. Darstellungsweise zurückzuführen.
Zwischen den Teilen im Stellenplan hat eine Verschiebung stattgefunden mit dem Ergebnis, dass
7 Beamtenstellen in Stellen für tariflich Beschäftigte fortgeschrieben wurden. Außerdem enthält der
Stellenplanentwurf 2006 insgesamt 7,66 Stellen mit kw-Vermerken und 4,78 Stellen mit kuVermerken.
B) Einstellung von Nachwuchskräften
Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2006 eingestellt werden:
1 Inspektoranwärter/in,
2 Auszubildende für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten",
1 Auszubildende/r für den Beruf der/des "Vermessungstechnikerin/-technikers",
1 Auszubildende/r für den Beruf der/des "Straßenwärterin/-wärters",
1 Auszubildende/r für den Beruf der "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik".
Ziel ist es, den Personalbedarf bis zum Jahr 2010 mit diesen, den bereits vorhandenen
Nachwuchskräften und Rückkehrern aus Beurlaubungen zu decken.
Übernahmegarantien für Nachwuchskräfte werden nicht ausgesprochen.
C) Übernahme von Nachwuchskräften
Im Jahr 2006 werden
1 Inspektoranwärter,
2 Auszubildende für den Beruf der/des "Verwaltungsfachangestellten",
1 Auszubildende/r für den Beruf des "Informatikkaufmanns",
1 Auszubildende/r für den Beruf des "Vermessungstechnikers" und
1 Auszubildende/r für den Beruf des "Straßenwärters"
ihre Ausbildung beenden. Z.Z. lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob Übernahmebedarfe bestehen.
Seite - 3 D) Stellenobergrenzenverordnung
Für die Berechnung der Beamtenstellen in den einzelnen Laufbahngruppen ist die am 10.05.2005
geänderte Stellenobergrenzenverordnung (StOV) zu beachten. Die dort festgelegten Obergrenzen
sind in der Anlage 2 dargestellt.
Der Stellenplan 2006 hält die neuen Obergrenzen der Beförderungsämter ein.
Ein zusätzlicher Gewinn an Transparenz ist es, dass nun auch die Beamtenstellen in ihrer Wertigkeit gemäß Organisations- und Stellenbewertungsplan dargestellt werden können.
Der Personalrat hat dem Stellenplanentwurf 2006 zugestimmt. Die Stellungsnahme ist beigefügt.
Anlagen
1. Entwurf des Stellenplanes 2006
2. Stellenobergrenzen nach der StOV vom 10.05.2005
3. Stellungnahme des Personalrates
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)