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Beschlussvorlage GB (Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern 
Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach) Beschlussvorlage GB (Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern 
Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach) Beschlussvorlage GB (Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern 
Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach) Beschlussvorlage GB (Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern 
Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 173/2006 01.02.2006 Az.: 51/433-52 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 09.03.2006 Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach Sachbearbeiter/in: Herr Schneider Tel.: 15 693 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Kostenbeteiligung zur Durchführung von sozialen Trainingskursen in Höhe von bis zu 28.500,- € für das Haushaltsjahr 2006. Seite - 2 Begründung: Die Jugendgerichtshilfe entnimmt ihren vielseitigen Auftrag dem § 38 JGG, der die Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden vor, während und nach einer Hauptverhandlung regelt. In § 10 JGG sind bestimmte Weisungen, also Gebote und Verbote, aufgeführt, die die Lebensführung des jungen Menschen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Neben anderen Weisungen sind hier unter § 10 Abs. 1 JGG ausdrücklich genannt: - unter Nr. 6: An einem Sozialen Trainingskurs teilzunehmen - unter Nr. 9: An einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert des Trainingskurses in der deutschen Rechtsprechung und hebt damit den besonderen Stellenwert der erzieherischen Aspekte im Jugendstrafrecht hervor. Die Durchführung der Kurse ist heute gängige Praxis und wird weitgehend flächendeckend durch die Jugendämter angeboten. Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen führt seit dem Jahre 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfezentrum Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können. Weitere Kooperationspartner sind die Jugendämter Bornheim und Meckenheim. Im Einzelnen handelt es sich hier um folgende Kurse: - Sozialer Trainingskurs (allgemein) - Anti-Gewalt-Training (als Sonderform : Outdoor-Kurse”) - Verkehrstrainingskurs - Drogenseminare (You-Do) - Verkehrsinformationsgespräch Durch die regionale Kooperation mit dem Jugendhilfezentrum Rheinbach wird es möglich, auf spezifische Defizite der einzelnen Teilnehmer adäquat möglichst zeitnah zu reagieren. Ziel der Trainingskurse muss sein, ein wiederholtes Auftreten zu verhindern und hierdurch einen aktiven Beitrag an der Reintegration der Betroffenen zu leisten. Nicht zuletzt können durch diese Maßnahmen auch weitergehende erzieherische Hilfen, z.B. Heimunterbringungen, vermieden werden, die durch weiteres strafrechtliches Erscheinen und somit auch drohender weiterer Verwahrlosung unumgänglich werden könnten. Insofern haben die Trainingskurse auch einen präventiven Auftrag. Die Sozialen Trainingskurse haben sich sehr bewährt, und seit der Kooperation mit dem Jugendhilfezentrum in Rheinbach folgendermaßen entwickelt: Seite - 3 - Kurs Sozialer Trainingskurs Anti-GewaltTraining VerkehrsTrainingskurs Drogenseminar You-Do Verkehrs-infoGespräch Kursteilnehmer Insgesamt Gesamt Euskirchen Gesamt Euskirchen Gesamt Euskirchen Gesamt Euskirchen Gesamt Euskirchen Gesamt Euskirchen 2003 2004 2005 63 15 50 14 44 21 34 13 30 17 31 19 47 14 69 37 49 26 0 0 12 9 14 11 4 0 32 0 6 1 148 42 193 77 144 78 Der Rhein-Sieg-Kreis bezifferte die Kosten für die Durchführung der Kurse auf ca. 23.000,€ jährlich. Diese Kosten werden möglicherweise durch die Zuweisung von Bußgeldern reduziert. Hinzu kommen Personal- und Sachkosten für eine halbe Planstelle (35.000,-€), an denen sich der Kreis Euskirchen bisher nicht beteiligt hat. Nunmehr bittet der Rhein-Sieg-Kreis um eine Mitfinanzierung. Da die Anzahl der Fälle von Jahr zu Jahr gewissen Schwankungen unterliegt, wird vorgeschlagen, sich beim Umfang der Beteiligung am sogenannten Jugendeinwohnerwert zu orientieren. Aus hiesiger Sicht hat sich die Kooperation mit dem Jugendhilfezentrum Rheinbach als sehr zuverlässig und effizient erwiesen. Staatsanwälte und Jugendrichter kennen die angebotenen Kurse und deren Inhalte und greifen regelmäßig darauf zurück. Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Kooperation beizubehalten und sich im Haushaltsjahr 2006 mit einem Zuschuss - zu den Personalkosten i.H.v. 17.000,- € zu den Maßnahmekosten in Höhe von bis zu 11.500,- € zu beteiligen. Die vorstehenden Mehrausgaben sollen durch Minderausgaben bei Produktsachkonto 36501 8 531801 kompensiert werden. Diese Veränderungen werden im Haushalt 2006 über die 2. Veränderungsliste dargestellt. Da eine Kostenbeteiligung an der bestehenden Kooperation für den Kreis Euskirchen die kostengünstigere Lösung ist, schlägt die Verwaltung vor, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Seite - 4 I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)