Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 173/2006
01.02.2006
Az.: 51/433-52
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.03.2006
Durchführung von sozialen Trainingskursen in Kooperation mit den Jugendämtern
Meckenheim, Bornheim und dem Jugendhilfezentrum Rheinbach
Sachbearbeiter/in: Herr Schneider
Tel.: 15 693
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Kostenbeteiligung zur Durchführung von sozialen Trainingskursen in Höhe von bis zu 28.500,- € für das Haushaltsjahr 2006.
Seite - 2 Begründung:
Die Jugendgerichtshilfe entnimmt ihren vielseitigen Auftrag dem § 38 JGG, der die Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden vor, während und
nach einer Hauptverhandlung regelt.
In § 10 JGG sind bestimmte Weisungen, also Gebote und Verbote, aufgeführt, die die Lebensführung des jungen Menschen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Neben anderen Weisungen sind hier unter § 10 Abs. 1 JGG ausdrücklich
genannt:
- unter Nr. 6: An einem Sozialen Trainingskurs teilzunehmen
- unter Nr. 9: An einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.
Dies unterstreicht den hohen Stellenwert des Trainingskurses in der deutschen Rechtsprechung und hebt damit den besonderen Stellenwert der erzieherischen Aspekte im Jugendstrafrecht hervor.
Die Durchführung der Kurse ist heute gängige Praxis und wird weitgehend flächendeckend
durch die Jugendämter angeboten.
Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen führt seit dem Jahre 2000 diese Kurse in
Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfezentrum Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die
verhängten Weisungen umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können. Weitere
Kooperationspartner sind die Jugendämter Bornheim und Meckenheim.
Im Einzelnen handelt es sich hier um folgende Kurse:
- Sozialer Trainingskurs (allgemein)
- Anti-Gewalt-Training (als Sonderform : Outdoor-Kurse”)
- Verkehrstrainingskurs
- Drogenseminare (You-Do)
- Verkehrsinformationsgespräch
Durch die regionale Kooperation mit dem Jugendhilfezentrum Rheinbach wird es möglich,
auf spezifische Defizite der einzelnen Teilnehmer adäquat möglichst zeitnah zu reagieren.
Ziel der Trainingskurse muss sein, ein wiederholtes Auftreten zu verhindern und hierdurch
einen aktiven Beitrag an der Reintegration der Betroffenen zu leisten. Nicht zuletzt können
durch diese Maßnahmen auch weitergehende erzieherische Hilfen, z.B. Heimunterbringungen, vermieden werden, die durch weiteres strafrechtliches Erscheinen und somit auch
drohender weiterer Verwahrlosung unumgänglich werden könnten. Insofern haben die
Trainingskurse auch einen präventiven Auftrag.
Die Sozialen Trainingskurse haben sich sehr bewährt, und seit der Kooperation mit dem
Jugendhilfezentrum in Rheinbach folgendermaßen entwickelt:
Seite - 3 -
Kurs
Sozialer
Trainingskurs
Anti-GewaltTraining
VerkehrsTrainingskurs
Drogenseminar
You-Do
Verkehrs-infoGespräch
Kursteilnehmer
Insgesamt
Gesamt
Euskirchen
Gesamt
Euskirchen
Gesamt
Euskirchen
Gesamt
Euskirchen
Gesamt
Euskirchen
Gesamt
Euskirchen
2003
2004
2005
63
15
50
14
44
21
34
13
30
17
31
19
47
14
69
37
49
26
0
0
12
9
14
11
4
0
32
0
6
1
148
42
193
77
144
78
Der Rhein-Sieg-Kreis bezifferte die Kosten für die Durchführung der Kurse auf ca. 23.000,€ jährlich. Diese Kosten werden möglicherweise durch die Zuweisung von Bußgeldern
reduziert. Hinzu kommen Personal- und Sachkosten für eine halbe Planstelle (35.000,-€),
an denen sich der Kreis Euskirchen bisher nicht beteiligt hat.
Nunmehr bittet der Rhein-Sieg-Kreis um eine Mitfinanzierung. Da die Anzahl der Fälle von
Jahr zu Jahr gewissen Schwankungen unterliegt, wird vorgeschlagen, sich beim Umfang
der Beteiligung am sogenannten Jugendeinwohnerwert zu orientieren.
Aus hiesiger Sicht hat sich die Kooperation mit dem Jugendhilfezentrum Rheinbach als
sehr zuverlässig und effizient erwiesen. Staatsanwälte und Jugendrichter kennen die angebotenen Kurse und deren Inhalte und greifen regelmäßig darauf zurück.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Kooperation beizubehalten und sich im Haushaltsjahr 2006 mit einem Zuschuss
-
zu den Personalkosten i.H.v. 17.000,- €
zu den Maßnahmekosten in Höhe von bis zu 11.500,- €
zu beteiligen.
Die vorstehenden Mehrausgaben sollen durch Minderausgaben bei Produktsachkonto
36501 8 531801 kompensiert werden. Diese Veränderungen werden im Haushalt 2006
über die 2. Veränderungsliste dargestellt.
Da eine Kostenbeteiligung an der bestehenden Kooperation für den Kreis Euskirchen die
kostengünstigere Lösung ist, schlägt die Verwaltung vor, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Seite - 4 I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)