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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 286/2017 Az.: 61.21-20/109 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 30.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 20.06.2017 beschließend 04.07.2017 beschließend Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt - Köttingen, Verwertungszentrum südlicher Erftkreis (VZEK), durchgeführt. Städtebauliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen der REMONDIS GmbH Rheinland. Die ursprüngliche Planung zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes wird aufgegeben. II. Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtverpackungsstoffe“ des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd nebst Begründung als Rechtsplanentwurf beschlossen. III. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat am 09.05.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd zu ändern um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes zu schaffen (siehe V263/2015 und V 258/2016). Das entsprechende Verfahren wurde eingeleitet, jedoch nicht abgeschlossen. Aktuelle Bestrebungen den vorhandenen Betrieb der REMONDIS GmbH Rheinland um eine weitere Anlage zu erweitern erfordern jetzt die Änderung der städtebaulichen Zielsetzung der vereinfachten Änderung, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.03.2017 durch die Verwaltung mitgeteilt. Geplant ist der Bau einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen (LVP-Anlage) auf der heutigen Logistikfläche für LKW. Das hier ursprünglich geplante sowie das vorhandene Büro- und Sozialgebäude entfällt und wird an anderer Stelle neu errichtet. Es ist nicht mehr Bestandteil dieser Änderung. Näheres ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Anlagen: - Anlageplan - Rechtsplanentwurf - Begründung - Gutachten (Erner) -2-