Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
29.06.17, 15:02
Aktualisiert
29.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
I Tor2i7
Zu Top 28
Bebauungsplan Nr. 109 Erftstadt- Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis
Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen"
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.06.2017 hat
den Aufstellungsbeschluss zu der o.g. Planung in den Rat am 04.07.2017 vertagt. Es
sollte geklärt werden, ob die im Ursprungsplan vorgesehene Schienenanbindung
durch die Planung berührt wird.
Hierzu ist folgendes auszuführen.
Der Ursprungsplan (Bebauungsplan Nr. 109) erlangte im Mai 1997 Rechtskraft. Er
überplant ein rund 56 ha großes Gebiet das teilweise als Gewerbe- und
Industriegebiet einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen und teilweise
als Fläche für Maßnahmen zur Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft festgesetzt ist. Im Ursprungsplan ist weiterhin eine Fläche für eine
betriebseigene Schienenanbindung an die Bundesbahnstrecke Trier- EuskirchenKöln als private Bahnanlage gesichert.
Der Geltungsbereich der aktuellen 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 109, Erftstadt- Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, „Sortieranlage für
Leichtstoffverpackungen", berührt die im Ursprungsplan festgesetzte private
Bahnanlage nicht. Diese befindet sich vollständig außerhalb der hier zu
überplanenden Fläche. Eine Behandlung der Thematik „Bahntrasse" ist in dem
vorliegenden Verfahren somit nicht erforderlich und auch nicht erfolgt.
Ein Hinweis auf die Bahntrasse ist aber insofern in den Unterlagen enthalten, als
dass als Hintergrundinformation zur aktuellen ökologischen Bewertung der Planung
der vollständige Ökologische Fachbeitrag zum Ursprungsplan beigefügt ist. In
diesem wird an zwei Stellen auf die Bahnanlage Bezug genommen. Die aktuelle
Bebauungsplanänderung berührt dies aus den oben genannten Gründen aber nicht.
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