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Beschlussvorlage (Stellungnahme zur Ratssitzung Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
29.06.17, 15:02
Aktualisiert
29.06.17, 15:02
Beschlussvorlage (Stellungnahme zur Ratssitzung Anlage)

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Inhalt der Datei

I Tor2i7 Zu Top 28 Bebauungsplan Nr. 109 Erftstadt- Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen" Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 20.06.2017 hat den Aufstellungsbeschluss zu der o.g. Planung in den Rat am 04.07.2017 vertagt. Es sollte geklärt werden, ob die im Ursprungsplan vorgesehene Schienenanbindung durch die Planung berührt wird. Hierzu ist folgendes auszuführen. Der Ursprungsplan (Bebauungsplan Nr. 109) erlangte im Mai 1997 Rechtskraft. Er überplant ein rund 56 ha großes Gebiet das teilweise als Gewerbe- und Industriegebiet einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen und teilweise als Fläche für Maßnahmen zur Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt ist. Im Ursprungsplan ist weiterhin eine Fläche für eine betriebseigene Schienenanbindung an die Bundesbahnstrecke Trier- EuskirchenKöln als private Bahnanlage gesichert. Der Geltungsbereich der aktuellen 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt- Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen", berührt die im Ursprungsplan festgesetzte private Bahnanlage nicht. Diese befindet sich vollständig außerhalb der hier zu überplanenden Fläche. Eine Behandlung der Thematik „Bahntrasse" ist in dem vorliegenden Verfahren somit nicht erforderlich und auch nicht erfolgt. Ein Hinweis auf die Bahntrasse ist aber insofern in den Unterlagen enthalten, als dass als Hintergrundinformation zur aktuellen ökologischen Bewertung der Planung der vollständige Ökologische Fachbeitrag zum Ursprungsplan beigefügt ist. In diesem wird an zwei Stellen auf die Bahnanlage Bezug genommen. Die aktuelle Bebauungsplanänderung berührt dies aus den oben genannten Gründen aber nicht. In V etun / 7 Ilstein)