Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,2 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Legende:
Verfahren:
Art der baulichen Nutzung
GI
Industriegebiet
Die
textlichen
Festsetzungen
Verwertungszentrum bleiben
des
Bebauungsplans
die 3. Vereinfachte
Nr.
109,
des v. g. Planes weiterhin
Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 09.06.2015 beschlossen.
Festsetzungen:
0,8
jeden Quadratmeter beanspruchter
sind 0,66
Kompensation
dem
Fachbeitrag vom 12.12.1996 zum Bebauungsplan Nr. 109,
Verwertungszentrum, zu leisten. Die im Bebauungsplan festgesetzten
sind
entsprechend mit
der potentiell
Vegetation bis zur Umsetzung der
+ 120,00 NN
(Erner)
Bauweisen, Baugrenze, Baulinie
o
Offene Bauweise
Baugrenze
28.06.2016 zur
beschlossen worden.
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.07.2016 und Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis
zum 05.09.2016.
Die
des Bodens ist im gesamten Geltungsbereich auf Basis gezielter Boden
Untersuchungen eines
Geotechnik zu ermitteln und die
daran
anzupassen.
oder
mit unterschiedlicher
oder erheblich
unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur
Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen.
sind wegen der meist stark wechselnden Zusammensetzung und ihrer
der
geotechnische
Kategorie
3
schwierige
nach Eurocode 7
- DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den
unterschiedlichen
Abs. 2 BauGB erfolgte am 26.07.2016.
(Lage stimmt nicht mit der Örtlichkeit überein!)
04.08.2016
bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen
Einwirkungen erforderlich sind
Die Bauvorschriften des Eurocode 7
DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, der
DIN 1054
Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau und der DIN 18195
sowie die Bestimmungen der
05.09.2016
Sonstige Festsetzungen
Im Plangebiet ist mit Phosphorwasserstoffgasaustritten zu rechnen. Die
ist
fachgutachterlich zu begleiten und wenn erforderlich
mit
oder
vergleichbaren Sicherungssystemen
Die Dimensionierung und Konfigurierung der
ist im Rahmen der
zu erarbeiten und mit der
(Erner)
Da zur
Erdarbeiten in Abfallstoffen erfolgen werden, sind ausreichende
im Zuge der
auch im Hinblick auf die
Phosphorwasserstoffgehalte in der Bodenluft zu ergreifen.
Abs. 2 BauGB)
der
Bisherige Festsetzungen
zur erneuten
Hinweise:
Plangrundlage:
Digitalisierung des BP 109; Rechtskraft: 20.05.1997
© Stadt Ertstadt, Umwelt- und Planungsamt
beschlossen worden.
Erdbebenzone
BauGB erfolgte mit Schreiben vom .................... und Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis
zum .....................
Legende:
Art der baulichen Nutzung
Bergbau
37,319
0,00
GI
12,901
Industriegebiet
12
,0
8,0
0,00
1,5
d
323
,85
8,0
rb
ah
nr
an
,0
10
67
,13
vo
0,8
0,0
0
4
rh
.F
60
1,5
ah
Gmk. Liblar
Flur 17
Flurstück 138
Bebauungsplan Nr. 109
Das Plangebiet liegt
dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
welches von durch
bedingter Grundwasserabsenkung betroffen ist. Ein
Gundwasserwiederanstieg nach Beendigung der bergbaulichen
ist zu
erwarten. Hierdurch bedingte Bodenbewegungen sind
Die
der
sowie die
von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
18,0
Abs. 2 BauGB
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen.
Bei Planungen und Bemessungen
Hochbauten sind die Technischen Baubestimmungen
des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04
in deutschen
mit
Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerten zu beachten.
bersichtsplan
+ 120,00 NN
,0
Geltungsbereich der
14
37
,71
30
.06
5
,00
+120,00 NN
rb
ah
nr
an
d
Bauweisen, Baugrenze, Baulinie
0
2
bei der
einen
40
71
,97
3
GI
o 0,8
2
(Erner)
,6
14
1,5
Die
des Vorhabens ist vor Baubeginn mit der
Bezirksregierung
abzustimmen. Versickerungsanlagen auf
Mindestabstand von 20 m zu allen Bauwerken aufweisen.
Offene Bauweise
Bodenaushub
Baugrenze
2
82
,94
,59
1,5
vo
Der Rat
rh
.F
ah
o
Baugrenze der
76
4
Im Plangebiet ist eine Trinkwasserleitung vorhanden
Erftstadt
Stadtteil
,25
0
BP 109
72
1,5
139
3,0
64
(Erner)
,78
2
Sonstige Festsetzungen
Rechtsgrundlagen:
12
9
,26
3
3,0
14
2,5
2
Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt.
0
15
47
7,2
Fa
h
77
15
6,7
23
rb
ah
3,0
nr
an
vo
rh
0
0,
.F
ah
rb
0
ah
n
·
ra
nd
in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256).
Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieser
Satzung (Bebauungsplan)
Fassung unter
der jeweils letzten
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
DIN-Normen)
im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar,
Umwelt- und Planungsamt, eingesehen werden.
5
65
,
47
Plangrundlage:
Digitalisierung des BP 109; Rechtskraft: 20.05.1997
© Stadt Ertstadt, Umwelt- und Planungsamt
Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Rhein-Erft-Kreis (04/2017) - Version 2.0;
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Quellenvermerk:
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
148
(Erner)
· Planzeichenverordnung (PlanZV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
M. 1:15.000
3,
(Erner)
Gmk. Liblar
Flur 17
Flurstück 323
· Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132)
0
74
,09
1
d
nicht Teilbereich
des BP 109
,00
vo
rh
.
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
14
8,2
6
40
Ausfertigung
Bearbeitung:
Stadt Erftstadt
- Umwelt- und Planungsamt -
ERFTSTADT
mit der Natur
Umwelt- und Planungsamt
Im Auftrag
Neue Festsetzungen
Erftstadt, den ....................
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt