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Beschlussvorlage (02_Rechtsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
5,2 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Beschlussvorlage (02_Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

Legende: Verfahren: Art der baulichen Nutzung GI Industriegebiet Die textlichen Festsetzungen Verwertungszentrum bleiben des Bebauungsplans die 3. Vereinfachte Nr. 109, des v. g. Planes weiterhin Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung vom 09.06.2015 beschlossen. Festsetzungen: 0,8 jeden Quadratmeter beanspruchter sind 0,66 Kompensation dem Fachbeitrag vom 12.12.1996 zum Bebauungsplan Nr. 109, Verwertungszentrum, zu leisten. Die im Bebauungsplan festgesetzten sind entsprechend mit der potentiell Vegetation bis zur Umsetzung der + 120,00 NN (Erner) Bauweisen, Baugrenze, Baulinie o Offene Bauweise Baugrenze 28.06.2016 zur beschlossen worden. BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.07.2016 und Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 05.09.2016. Die des Bodens ist im gesamten Geltungsbereich auf Basis gezielter Boden Untersuchungen eines Geotechnik zu ermitteln und die daran anzupassen. oder mit unterschiedlicher oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen. sind wegen der meist stark wechselnden Zusammensetzung und ihrer der geotechnische Kategorie 3 schwierige nach Eurocode 7 - DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den unterschiedlichen Abs. 2 BauGB erfolgte am 26.07.2016. (Lage stimmt nicht mit der Örtlichkeit überein!) 04.08.2016 bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen Einwirkungen erforderlich sind Die Bauvorschriften des Eurocode 7 DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, der DIN 1054 Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau und der DIN 18195 sowie die Bestimmungen der 05.09.2016 Sonstige Festsetzungen Im Plangebiet ist mit Phosphorwasserstoffgasaustritten zu rechnen. Die ist fachgutachterlich zu begleiten und wenn erforderlich mit oder vergleichbaren Sicherungssystemen Die Dimensionierung und Konfigurierung der ist im Rahmen der zu erarbeiten und mit der (Erner) Da zur Erdarbeiten in Abfallstoffen erfolgen werden, sind ausreichende im Zuge der auch im Hinblick auf die Phosphorwasserstoffgehalte in der Bodenluft zu ergreifen. Abs. 2 BauGB) der Bisherige Festsetzungen zur erneuten Hinweise: Plangrundlage: Digitalisierung des BP 109; Rechtskraft: 20.05.1997 © Stadt Ertstadt, Umwelt- und Planungsamt beschlossen worden. Erdbebenzone BauGB erfolgte mit Schreiben vom .................... und Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum ..................... Legende: Art der baulichen Nutzung Bergbau 37,319 0,00 GI 12,901 Industriegebiet 12 ,0 8,0 0,00 1,5 d 323 ,85 8,0 rb ah nr an ,0 10 67 ,13 vo 0,8 0,0 0 4 rh .F 60 1,5 ah Gmk. Liblar Flur 17 Flurstück 138 Bebauungsplan Nr. 109 Das Plangebiet liegt dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld welches von durch bedingter Grundwasserabsenkung betroffen ist. Ein Gundwasserwiederanstieg nach Beendigung der bergbaulichen ist zu erwarten. Hierdurch bedingte Bodenbewegungen sind Die der sowie die von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und 18,0 Abs. 2 BauGB Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Bei Planungen und Bemessungen Hochbauten sind die Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 in deutschen mit Bedeutungskategorien und Bedeutungsbeiwerten zu beachten. bersichtsplan + 120,00 NN ,0 Geltungsbereich der 14 37 ,71 30 .06 5 ,00 +120,00 NN rb ah nr an d Bauweisen, Baugrenze, Baulinie 0 2 bei der einen 40 71 ,97 3 GI o 0,8 2 (Erner) ,6 14 1,5 Die des Vorhabens ist vor Baubeginn mit der Bezirksregierung abzustimmen. Versickerungsanlagen auf Mindestabstand von 20 m zu allen Bauwerken aufweisen. Offene Bauweise Bodenaushub Baugrenze 2 82 ,94 ,59 1,5 vo Der Rat rh .F ah o Baugrenze der 76 4 Im Plangebiet ist eine Trinkwasserleitung vorhanden Erftstadt Stadtteil ,25 0 BP 109 72 1,5 139 3,0 64 (Erner) ,78 2 Sonstige Festsetzungen Rechtsgrundlagen: 12 9 ,26 3 3,0 14 2,5 2 Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt. 0 15 47 7,2 Fa h 77 15 6,7 23 rb ah 3,0 nr an vo rh 0 0, .F ah rb 0 ah n · ra nd in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Satzung (Bebauungsplan) Fassung unter der jeweils letzten Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und Planungsamt, eingesehen werden. 5 65 , 47 Plangrundlage: Digitalisierung des BP 109; Rechtskraft: 20.05.1997 © Stadt Ertstadt, Umwelt- und Planungsamt Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Rhein-Erft-Kreis (04/2017) - Version 2.0; (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Quellenvermerk: (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 148 (Erner) · Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) M. 1:15.000 3, (Erner) Gmk. Liblar Flur 17 Flurstück 323 · Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) 0 74 ,09 1 d nicht Teilbereich des BP 109 ,00 vo rh . · Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) 14 8,2 6 40 Ausfertigung Bearbeitung: Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt - ERFTSTADT mit der Natur Umwelt- und Planungsamt Im Auftrag Neue Festsetzungen Erftstadt, den .................... (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt