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Beschlussvorlage GB (Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre 2005 bis 2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 169/2006 20.01.2006 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.02.2006 Jugendhilfeausschuss 09.03.2006 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2006 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 14.03.2006 Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre 2005 bis 2009 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2006. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt das Investitionsprogramm des Kreises Euskirchen für die Planungsjahre 2005 bis 2009. Seite - 2 Begründung: Der Kreis hat gemäß § 53 KrO NW i.V.m. § 83 Abs. 1 GO NW a.F. seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist nach § 83 Abs. 3 GO NW a.F. ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Planungsjahre 2005 bis 2009 wird dem Kreistag hiermit zugeleitet (Anlage zum Entwurf des Haushaltsplans). Das Investitionsprogramm ist gemäß § 83 Abs. 5 GO NW a.F. vom Kreistag zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)