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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Z 2 / A 49/2005
Z 4 / V 148/2005
Datum: 16.12.2005
Der Landrat
Az.: III/40
Abteilung: 40
Änderungsantrag zur Vorlage 148/2005
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2005 die Beratung und Beschlussfassung in
die Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 vertagt und gleichzeitig gebeten, bereits in der
interfraktionellen Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik Geschäftsbereich III“ am 14.12.2005 die
Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Kreisausschuss vorzutragen, um eine einheitliche
Meinungsbildung in den Fraktionen bis zur Sitzung des Kreistages zu ermöglichen. Die
interfraktionelle Arbeitsgruppe schlägt folgende Änderungen vor:
a) Es sollen lediglich Entgelte für die außerschulische Nutzung von Sportstätten erhoben werden.
Die außerschulische Nutzung von sonstigem Schulraum soll nur in Ausnahmefällen
zugelassen werden. Hierüber entscheidet die Verwaltung im Einzelfall.
b)
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Entgelten für gleichartige Sportstätten in den
kreiseigenen Schulen in Euskirchen und Kall soll je Nutzungsart ein Durchschnittswert
(arithmetisches Mittel aus den bisherigen unterschiedlichen Entgeltsätzen) zugrunde gelegt
werden.
c) Für Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) soll
die Entgeltstaffel ergänzt werden. Die Fraktionen beabsichtigen, bis zur Kreistagssitzung eine
einvernehmliche Regelung zu finden.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, den Kreissportbund Euskirchen von einer
Entgeltzahlung für die Nutzung kreiseigener Sportstätten im Rahmen der Übungsleiteraus- und –
fortbildung zu befreien. Hierzu besteht noch Beratungsbedarf in den Fraktionen.
Die Tarifstelle 12 erhält folgende Fassung (bis auf die noch ausstehende Ergänzung zu
12.4):
Lfd. Nr.
Gegenstand
bisherige
Fassung
neue Fassung
Entgelt - € -
Entgelt - € -
12
Bereitstellung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Schulen
je Nutzungsstunde
12.1
TEB: 7,60
BKE: 9,80
8,70
Turnhalle, je Drittel
12.2
7,40
Kraftraum
TEB: 7,30
BKE: 7,50
12.3
TEB: 2,40
HVS: 7,20
4,80
Gymnastikhalle
Seite - 2 -
Lfd. Nr.
Gegenstand
bisherige
Fassung
neue Fassung
Entgelt - € -
Entgelt - € -
Die Tarifstellen 12.1 bis 12.3. werden in folgender Staffelung
angewandt bei der Vermietung an
12.4
•
Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres)
•
kreisansässige als gemeinnützig anerkannte Nutzer
•
kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer
• nicht kreisansässige Nutzer oder Gewerbetreibende
im Rahmen der Benutzungsordnung und der Haus- und
Hallenordnung für die Sportstätten des Kreises Euskirchen
neu
50 %
75 %
100 %
%
50 %
75 %
100 %
Besondere
Aufwendungen,
z.B.
für
erforderliche
Sonderreinigungen, beschädigtes/abhanden gekommenes
Inventar, zusätzliche Bereitstellung von Hausmeistern, werden
im Einzelfall auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet.
Gleiches gilt für besonders bereitgestellte Betriebsstoffe und
Verbrauchsmaterialien.
12.5
Anmerkung:
Die grau unterlegten textlichen Änderungen ergeben sich aus den Beratungen in der
interfraktionellen Arbeitsgruppe
Die im Kreisausschuss in der Sitzung am 07.12.2005 gestellten Fragen werden wie folgt
beantwortet:
1. Übersicht über die Höhe der geschätzten Entgelteinnahmen pro Jahr unter folgenden
Gesichtspunkten:
-
-
-
Entgelte nur für Sportstättennutzung von als gemeinnützig anerkannten Nutzern (50 % des
jeweiligen Entgelts)
Durchschnittswert je Nutzungsart anstelle unterschiedlicher Entgeltsätze
gesonderte Berechnung für Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres): Beispielrechnung mit 30 % des jeweiligen Entgeltsatzes
Berechnung auf der Grundlage der Nutzung in 2004
arithmetisches Mittel
ohne Jugendtarif
(Vereine zahlen 50 %
des Entgeltsatzes)
€
mit Jugendtarif
(Vereine zahlen für
Kinder u. Jugendliche 30 %
für Senioren 50 %
des Entgeltsatzes)
€
Thomas-Eßer-Berufskolleg
rd. 20.860
rd. 18.346
Berufskolleg Eifel
rd. 20.030
rd. 16.600
Hans-Verbeek-Schule
rd . 2.112
rd. 1.960
gesamt
rd. 43.002
rd. 36.906
Seite - 3 -
2. Übersicht über die Höhe des geschätzten Aufwandes pro Jahr
a) Die Kalkulation der Entgeltsätze (100 %-Wert) deckt den gesamten Betriebsaufwand.
b) Für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand (Rechnungsstellung u.a.) werden Kosten in Höhe
von ca. 650,- EUR/Jahr entstehen.
3. Vergleich der konkurrierenden Entgelte in den kommunalen Sportstätten der Stadt Euskirchen
und der Gemeinde Kall
Das Ergebnis des v. g. Vergleichs bitte ich der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
I. V. gez. Poth