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Verwaltungsergänzung (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss) hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss)
hier: Antrag der UWV-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss)
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Z 2 / A 49/2005 Z 4 / V 148/2005 Datum: 16.12.2005 Der Landrat Az.: III/40 Abteilung: 40 Änderungsantrag zur Vorlage 148/2005 hier: Antrag der UWV-Fraktion Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2005 die Beratung und Beschlussfassung in die Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 vertagt und gleichzeitig gebeten, bereits in der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik Geschäftsbereich III“ am 14.12.2005 die Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Kreisausschuss vorzutragen, um eine einheitliche Meinungsbildung in den Fraktionen bis zur Sitzung des Kreistages zu ermöglichen. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe schlägt folgende Änderungen vor: a) Es sollen lediglich Entgelte für die außerschulische Nutzung von Sportstätten erhoben werden. Die außerschulische Nutzung von sonstigem Schulraum soll nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Hierüber entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. b) Zur Vermeidung von unterschiedlichen Entgelten für gleichartige Sportstätten in den kreiseigenen Schulen in Euskirchen und Kall soll je Nutzungsart ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel aus den bisherigen unterschiedlichen Entgeltsätzen) zugrunde gelegt werden. c) Für Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) soll die Entgeltstaffel ergänzt werden. Die Fraktionen beabsichtigen, bis zur Kreistagssitzung eine einvernehmliche Regelung zu finden. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, den Kreissportbund Euskirchen von einer Entgeltzahlung für die Nutzung kreiseigener Sportstätten im Rahmen der Übungsleiteraus- und – fortbildung zu befreien. Hierzu besteht noch Beratungsbedarf in den Fraktionen. Die Tarifstelle 12 erhält folgende Fassung (bis auf die noch ausstehende Ergänzung zu 12.4): Lfd. Nr. Gegenstand bisherige Fassung neue Fassung Entgelt - € - Entgelt - € - 12 Bereitstellung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Schulen je Nutzungsstunde 12.1 TEB: 7,60 BKE: 9,80 8,70 Turnhalle, je Drittel 12.2 7,40 Kraftraum TEB: 7,30 BKE: 7,50 12.3 TEB: 2,40 HVS: 7,20 4,80 Gymnastikhalle Seite - 2 - Lfd. Nr. Gegenstand bisherige Fassung neue Fassung Entgelt - € - Entgelt - € - Die Tarifstellen 12.1 bis 12.3. werden in folgender Staffelung angewandt bei der Vermietung an 12.4 • Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) • kreisansässige als gemeinnützig anerkannte Nutzer • kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer • nicht kreisansässige Nutzer oder Gewerbetreibende im Rahmen der Benutzungsordnung und der Haus- und Hallenordnung für die Sportstätten des Kreises Euskirchen neu 50 % 75 % 100 % % 50 % 75 % 100 % Besondere Aufwendungen, z.B. für erforderliche Sonderreinigungen, beschädigtes/abhanden gekommenes Inventar, zusätzliche Bereitstellung von Hausmeistern, werden im Einzelfall auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet. Gleiches gilt für besonders bereitgestellte Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien. 12.5 Anmerkung: Die grau unterlegten textlichen Änderungen ergeben sich aus den Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Die im Kreisausschuss in der Sitzung am 07.12.2005 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Übersicht über die Höhe der geschätzten Entgelteinnahmen pro Jahr unter folgenden Gesichtspunkten: - - - Entgelte nur für Sportstättennutzung von als gemeinnützig anerkannten Nutzern (50 % des jeweiligen Entgelts) Durchschnittswert je Nutzungsart anstelle unterschiedlicher Entgeltsätze gesonderte Berechnung für Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): Beispielrechnung mit 30 % des jeweiligen Entgeltsatzes Berechnung auf der Grundlage der Nutzung in 2004 arithmetisches Mittel ohne Jugendtarif (Vereine zahlen 50 % des Entgeltsatzes) € mit Jugendtarif (Vereine zahlen für Kinder u. Jugendliche 30 % für Senioren 50 % des Entgeltsatzes) € Thomas-Eßer-Berufskolleg rd. 20.860 rd. 18.346 Berufskolleg Eifel rd. 20.030 rd. 16.600 Hans-Verbeek-Schule rd . 2.112 rd. 1.960 gesamt rd. 43.002 rd. 36.906 Seite - 3 - 2. Übersicht über die Höhe des geschätzten Aufwandes pro Jahr a) Die Kalkulation der Entgeltsätze (100 %-Wert) deckt den gesamten Betriebsaufwand. b) Für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand (Rechnungsstellung u.a.) werden Kosten in Höhe von ca. 650,- EUR/Jahr entstehen. 3. Vergleich der konkurrierenden Entgelte in den kommunalen Sportstätten der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Kall Das Ergebnis des v. g. Vergleichs bitte ich der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. I. V. gez. Poth