Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 130/2016 2. Ergänzung
Az.: 61.21-20/159-1.Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.06.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
20.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung, E.-Konradsheim, Jahnshof
Vorstellung der geänderten städtebaulichen Konzeption;
Beantwortung der Fragen aus den Fraktionen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Stellungnahme der Bezirksregierung eine
Überarbeitung der Planung mit dem Projektentwickler zu erörtern. Die geänderte Fassung ist mit
der Bezirksregierung und in einem Scoping-Termin mit den Fach-behörden abzustimmen. Über
das Ergebnis wird im Fachausschuss berichtet.
Begründung:
In der Ausschusssitzung am 02.05.2017 wurde eine Entscheidung über die Weiterführung des
Verfahrens vertagt. Es wurde beschlossen, dass die Fraktionen innerhalb von 14 Tagen entspre-
chende Fragen zum Projekt stellen. Entsprechende Schreiben haben die SPD- Fraktion und die
FDP- Fraktion abgegeben. Aufgrund der Kürze der Zeit war eine Abstimmung mit dem Projektentwickler vor dem Versand nicht möglich. Ggf. wird hierüber in der Sitzung berichtet.
Von der SPD-Fraktion wurden folgende Fragen zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen:
1.
Welche konkreten Änderungen gibt es in der „neuen" Planung gegenüber der „alten" Planung? Wie beurteilt die Verwaltung diese Veränderungen?
Die Änderungen umfassen folgende konkreten Punkte:
Projektbeteiligte:
Seit dem ersten Quartal 2017, beteiligt sich für den Bereich B2 (Pflegeeinrichtung), die deutsche
Senioren Residenz GmbH (DSR) mit dem Architekturbüro staack managment architektur an den
Hochbauplanungen.
Bebauung:
Die Pflegeinrichtung im Südosten (B2) wurde als H-förmiger Baukörper statt einer Blockbebauung
ausgebildet. Außerdem wurde die Geschossigkeit neu festgelegt. Vorgesehen ist eine zweigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss an den Seiten und ein Verbindungsbau in dreigeschossiger Bebauung mit Staffelgeschoss. Der Baukörper beherbergt 79 stationäre Betten, 12 Plätze für
die Tagespflege und 73 betreute Wohnungen. Ursprünglich war eine Pflegeeinrichtung mit insgesamt 115 sogenannten Pflegewohnungen, deren Ausgestaltung noch konkret zu definieren war,
vorgesehen.
Auch das Bebauungskonzept des Hotels (Bereich C) wurde konkretisiert. Danach ist eine überwiegend zweigeschossige Bebauung plus Staffelgeschoss vorgesehen. Die Gebäudeecke Frenzenstraße/ K 44 ist dreigeschossig ohne Staffelgeschoss und die Gebäudeecke im Nordosten dreigeschossig mit Staffelgeschoss geplant. Die Anzahl der Hotelzimmer wurde von 120 auf 135 erhöht.
Das Gebäude an der Frenzenstraße, das ursprünglich erhalten werden sollte, wird abgerissen und
durch einen zweigeschossigen Neubau mit Staffelgeschoss ersetzt. Der Speicher soll nach wie vor
erhalten und umgebaut werden. Der Umfang der geplanten Wohnungen im mit A bezeichneten
Bestandsbereich (Speicher und Hofanlage) wurde von ca. 50 Wohnungen auf ca. 30 Wohnungen
reduziert und dabei insbesondere die Anzahl der Wohnungen im Speichergebäude.
Beim Bebauungskomplex Wohnen mit Service (B1) ist an den Gebäudeecken in Richtung Hotel/
Dorfplatz gegenüber der im Frühjahr 2016 vorgestellten Planung ein Staffelgeschoss hinzugekommen. Hier sind 45 – 50 „Servicewohnungen“ geplant. Ursprünglich waren 35 – 40 Wohneinheiten für betreutes Wohnen vorgesehen.
Darüber hinaus wurden sowohl am Dorfplatz als auch innerhalb der Bestandbebauung verschiedene Nutzungen ergänzt: Pro Shop, Enotheka, Ärztehaus.
Zur Fassadengestaltung gab es im Frühjahr 2016 noch keine konkretere Vorstellung. Es war jedoch klar, dass hier eine intensive Abstimmung erforderlich wird.
Erschließung:
Zum Pflegeheim im Südosten (B2) wird eine zusätzliche direkte Zufahrtsstraße zur Frenzenstraße
mit einer vorgelagerten Wendemöglichkeit eingerichtet.
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Bisher war eine zentrale Zufahrt über den Kreisverkehr an der K 44 vorgesehen.
Die Neuordnung des Ruhenden Verkehrs:
40 bisher nicht vorgesehene oberirdische Stellplätze für die Pflegeeinrichtung (B2) sollen südwestlich und südlich des Blocks B“ in Richtung der angrenzenden Gebäudeanlagen des benachbarten
Wirtschaftshofes angelegt werden.
In der unter dem Block B1 (Wohnen mit Service) geplanten zentralen Großgarage mit 160 Stellplätzen sollen sämtliche notwendige Stellplätze des Blocks B1 (Wohnen mit Service) und dem
Block C (Hotel) und 20 Plätze für das Personal des Pflegeheimes untergebracht werden.
Für den Bestandsbereich (A) wird eine zentrale Tiefgarage mit Zufahrt zur Frenzenstraße eingerichtet.
Freiflächengestaltung:
Der Bereich zwischen dem Jahnshof und dem im Osten vorgesehenen Neubebauung wurde neu
gestaltet. Der Dorfplatz wurde verkleinert und ein weiterer Platz vor dem Eingang des Hotels und
des „Wohnen mit Service“ vorgesehen. Entsprechend wurde der grün gestaltete Bereich entlang
des Lechenicher Mühlengrabens gestalterisch angepasst.
Beurteilung:
Wie schon in der Vorlage dargelegt, weichen die Änderungen des städtebaulichen Konzeptes in
Bezug auf die Erschließung und insbesondere auch auf das konkretisierte Nutzungs- und Bebauungskonzept von dem bisherigen Abstimmungsergebnis ab.
Die Veränderungen der Erschließung, des Bebauungsvolumens, des Nutzungskonzeptes und der
Kubatur der Gebäude erwecken den Eindruck zweier voneinander getrennter Bereiche. Eine
Überarbeitung und nähere Erläuterung ist aus fachlicher Sicht aber möglich, sofern der Projektentwickler dies mitträgt.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass auch der Entwurf vom Frühjahr
2016 einen Vorentwurf darstellte. Die Abstimmung mir den Fachbehörden sollte im Rahmen eines
Scopings erfolgen (vgl. V130/2016 und V131/2016). Bei einem Scoping wird die Planung gemeinsam mit den potenziell berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erörtert
und der erforderliche Untersuchungsumfang der Planung wird festgelegt. Dies ist hier erforderlich,
da bei diesem Gelände zahlreiche öffentliche Belange zu beachten sind. Hierzu gehören die exponierte Lage, die Nachbarschaft zur Burg Konradsheim, die Nachbarschaft zu Landschaftsschutzgebieten und zu Überschwemmungsgebieten, artenschutzrechtliche Belange, die Anbindung an
eine Kreisstraße, überörtliche Wegeverbindungen, der Verdacht auf archäologische Funde, weitere denkmalpflegerische Belange, ein das Plangebiet querendes Gewässer und die konkreten
Rahmenbedingungen der Altenpflege- und Folgeeinrichtungen. Erst nach dem Scoping und ggf.
einer Überarbeitung der Planung sollte die Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB stattfinden.
Es wurde und wird davon ausgegangen, dass die Planung im Ergebnis der Abstimmungen im
Planverfahren Veränderungen erfährt. Unter welchen Auflagen die Planung umgesetzt werden
kann, konkretisiert sich im Laufe des Planverfahrens.
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2.
Welche Einwände bestehen seitens der Bezirksregierung gegenüber der neuen Planung?
Teilt die Verwaltung diese Bedenken? Lassen sich die Bedenken der Bezirksregierung in gemeinsamen Gesprächen mit Verwaltung, Investor und Bezirksregierung ausräumen?
Ende 2015 ist die Stadt Erftstadt gemeinsam mit dem Vorhabenträger an die Bezirksregierung
Köln heran getreten, um die Planungsidee zur Änderung des Bebauungsplanes 159 zu erörtern.
Geplant war zu diesem Zeitpunkt ein Hotel mit 75 Zimmern und 40 Apartments sowie ein Wohnhof
mit 80 Apartments für betreutes Wohnen und 30 zusätzliche Wohnungen, beides im Bereich der
jetzigen Freifläche sowie Wohnnutzung im Bereich des alten Gutshofes. In der Abstimmung wurde
deutlich, dass diese Planung nicht genehmigungsfähig ist, da sie den Zielen der Raumordnung
und Landesplanung widerspricht. Konradsheim ist im Regionalplan als Freiraum- und Agrarbereich
verzeichnet. Ein Pflegesymbol ermöglicht die Nutzung zugunsten einer Pflegeeinrichtung; eine
über den Eigenbedarf des Stadtteils hinausgehende Wohnnutzung und ein Hotel im bisherigen
Außenbereich sind hiervon nicht abgedeckt.
Um eine städtebaulich sinnvolle Nutzung der Flächen zu ermöglichen, wurde nach einem Kompromiss gesucht. Es wurde vereinbart, die Planung so zu verändern, dass Hotelnutzung und Wohnen im Bereich der Bestandsbebauung untergebracht werden und im Bereich der Freiflächen eine
Pflegeeinrichtung ergänzt durch betreutes Wohnen angeordnet werden. Die vorgesehenen Nutzungen müssen sich eindeutig der Pflege unterordnen. Das Erschließungskonzept des Ursprungsbebauungsplanes soll im Wesentlichen beibehalten und die Bebauung überwiegend zweigeschossig geplant werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung eine landesplanerische Zustimmung in Aussicht gestellt.
Das jetzige Konzept wird dieser Abstimmung noch nicht gerecht. Die Bedenken der Bezirksregierung sind der Stellungnahme vom 26.04.2017, die in der letzten Sitzung verteilt wurde, zu entnehmen.
Aus der Sicht der Verwaltung lassen sich die Bedenken der Bezirksregierung ausräumen, wenn
die Planung überarbeitet wird und hierbei die durch die Landesplanung vorgegebene Schwerpunktsetzung berücksichtigt wird.
3.
Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Projekt aus städtebaupolitischer Sicht? Lässt sich
dieses Großprojekt überhaupt in den Siedlungsbereich integrieren? Ist der geplante Hotelbau mit
dem Denkmalschutz der Burg Konradsheim vereinbar? Ist eine so massive Bereitstellung von Altenwohnungen und Heimplätzen sinnvoll?
Das Projekt kann in seiner Grundidee in den Stadtteil integriert werden und zu seiner sinnvollen
städtebaulichen Weiterentwicklung beitragen. Hierfür ist jedoch eine detaillierte Abstimmung erforderlich.
Der Bedarf für eine Pflegeeinrichtung mit ca. 80 Plätzen ist laut Abstimmung mit dem zuständigen
Fachamt in Konradsheim gegeben. Für betreutes Wohnen bestehen vor allem im niedrigen Preissegment Bedarfe.
Die Größenordnung der Pflegeeinrichtung ist außerdem bereits im Ursprungsbebauungsplan angelegt. Dieser sieht ein Pflegezentrum mit folgenden Nutzungen vor: 75 Demenzpflegeplätze, 20 –
25 Tagespflegeplätze, 80 – 90 Wohneinheiten für betreutes Wohnen, 2 Arztpraxen, 1 ambulanter
Pflegedienst, ein Verwaltungsbereich mit 2 Betriebswohnungen, 1 Kiosk, 1 kleiner Laden und eine
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Reithalle. Hinzu treten mit der veränderten Planung die Hotelnutzung und weitere Wohnungen. Im
Übrigen wird auf die Beantwortung zu 2 verwiesen.
5.
Ist mit der neuen Planung die Forderung der SPD-Fraktion nach einem durchgehenden
Rad- und Fußweg entlang der K 44 bis zur Landstraße möglich und durchsetzbar?
Mit dem Abriss der Hofanlage im unmittelbaren Einmündungsbereich der K44 in die Frenzenstraße
und dem geplanten Neubau des Hotels sind die Voraussetzungen gegeben, den Rad- und Fußweg
unmittelbar entlang der K44 bis zu Frenzentraße zu realisieren.
6.
Im Gesamtprojekt ist unter anderem der Bau von 15 Wohnungen/Apartments geplant, die
von der Arztpraxis betreut werden. Wofür benötigt eine Arztpraxis Wohnungen und Apartments?
Die Frage wird mit dem Projektentwickler erörtert. Sollte bis zur Ausschusssitzung eine Rückmeldung vorliegen, wird hierüber berichtet. Im Ursprungsplan sind bereits Arztpraxen vorgesehen.
7.
Der Investor des Altenwohnheims drängt auf eine rasche Realisierung seines Vorhabens.
Wiederholt sprach er im Ausschuss ein Vorziehen dieses Teils des Projektes an. Teilt die Verwaltung die Meinung der SPD-Fraktion, dass eine vorzeitige Realisierung dieses Bauabschnittes städtebaulich nicht sinnvoll ist?
Aus der Sicht der Verwaltung ist das Projekt städtebaulich in seiner Gesamtheit zu betrachten und
kann erst umgesetzt werden, wenn ein verbindliches Gesamtkonzept vorliegt und dies im Rahmen
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umgesetzt wird.
Von der FDP-Fraktion wurde folgende Stellungahme abgegeben.
Die Stellungnahme wird mit dem Projektentwickler erörtert. Sollte bis zur Ausschusssitzung eine
Rückmeldung vorliegen, wird hierüber berichtet.
1.
Für die Entwicklung des ehemaligen Jahnshof-Geländes strebt die FDP-Fraktion vorrangig
„normale" Wohnbebauung an. Dazu gehört auch sozialer Wohnungsbau. Sonderformen des Wohnens (stationäre Einrichtungen der Alten- oder Jugendhilfe, betreute Wohnformen) oder Therapieeinrichtungen können zugelassen werden, es darf aber nicht zu einer räumlichen Konzentration
solcher und ähnlicher Einrichtungen in Konradsheim kommen.
2.
Für Einrichtungen der vollstationären Altenhilfe sehen wir die Obergrenze bei insgesamt 80
Plätzen.
3.
Für zusätzliche Angebote in Form von Tagespflege, betreutem Wohnen, Jugendhilfe, Therapieeinrichtungen o.ä. sehen wir eine Obergrenze von insgesamt maximal weiteren 80 Plätzen/Bewohnern (nicht Wohneinheiten). Dabei handelt es sich um eine Obergrenze, die möglichst
unterschritten werden sollte und nur ausgeschöpft werden kann, wenn die Prägung des Gebiets
durch die Nutzung „normales" Wohnen gewahrt wird.
4.
Der alte Speicher soll als dominantes Gebäude erkennbar bleiben bzw. werden. Die anderen Gebäude sollen eine geringere Höhe ausweisen. Die Anzahl der Geschosse soll drei nicht
übersteigen (kein zusätzliches Staffelgeschoss).
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5.
Die Zulassung eines Hotels wird begrüßt. Es muss durch Regelungen in dem Bebauungsplan sichergestellt werden, dass der Baukörper zum Charakter eines Landhotels passt und keine
Großstadtarchitektur darstellt. Planungsrechtlich soll abgesichert werden, dass eine Änderung der
Nutzung für zusätzlichen Altenhilfe-, Jugendhilfe-, Pflege-, Therapie-Einrichtungen oder andere
Sonderformen des Wohnens ausgeschlossen ist.
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan,
der die konkrete bauliche Planung und Nutzung enthält. Eine spätere Nutzungsänderung in Altenhilfe-, Jugendhilfe-, Pflege-, Therapie-Einrichtungen oder andere Sonderformen des Wohnens ist
damit nur über eine Änderung des Bebauungsplanes möglich.
6.
Die Bebauung der östlich des Mühlenbachs gelegenen Flächen soll begrenzt und auf das
Maß beschränkt werden, das unbedingt erforderlich ist, um eine sinnvolle Entwicklung der Flächen
zwischen Frenzenstraße und Mühlenbach zu ermöglichen.
7.
Die Erschließung der Gebäude für Kraftfahrzeuge soll rückseitig über einen Kreisverkehr
von der K44 aus erfolgen.
8.
Zur Frenzenstraße soll in Anlehnung an die heutige Gestalt des Jahnshofs eine geschlossene Bebauung mit klarer Fassadenbildung zur Straße erfolgen.
9.
Eine Veränderung der bisherigen Situation ist erwünscht, diese Veränderung darf aber die
dörfliche Struktur von Konradsheim nicht sprengen. Die in der Ausschusssitzung vorgestellte Planung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
10.
Angesichts der bisherigen Dauer der Planungen für die Umnutzung des Jahnshofes und
der Tatsache, dass sich die vorgestellten Planungen immer weiter von der Vorgabe entfernen, die
dörfliche Struktur von Konradsheim zu bewahren, bitte wir außerdem um eine Stellungnahme der
Verwaltung, ob die Planung nicht in städtische Regie übernommen werden sollte. Dabei bitten wir
um eine grobe Skizze, wie in einem solchen Fall der weitere Ablauf sein könnte.
Bei diesem Bauleitplanverfahren handelt es sich um eine projektbezogene Planung, d.h. einen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, der Planungsrecht für ein konkretes Vorhaben schaffen soll,
das vollständig von einem Projektentwickler vorbereitet und finanziert wird. Die Stadt koordiniert in
diesem Zusammenhang das Verfahren und bringt städtische Belange in die Planung ein. Eine
Übernahme in städtische Regie widerspricht dem gewählten Planungsinstrument.
Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan bietet die Möglichkeit, das Vorhaben, d.h. dessen Nutzung und Gestaltung konkret festzusetzen, da die Stadt hier nicht an den Regelungskatalog nach §
9 (1) BauGB gebunden ist. Außerdem wird im Durchführungsvertrag der Zeitpunkt der Umsetzung
vereinbart. Entsprechend weitgehende Regelungsmöglichkeiten bestehen bei einem Angebotsbebauungsplan nicht.
Anlagen
Stellungnahmen der SPD- und FDP-Fraktion
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(Erner)
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