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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2003)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2003)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 21.02.2003 Vorlagen-Nr.: 19/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2003 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 87 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. Da die Gemeinde seit dem Haushaltsjahr 2000 keine genehmigte Haushaltssatzung hat, gilt für die Aufnahme von Kassenkrediten nach wie vor die Ermächtigung der zuletzt genehmigten Haushaltssatzung 1999. Nach § 4 dieser Haushaltssatzung darf die Gemeinde Kassenkredite in einer Größenordnung von bis zu 15.000.000 DM = 7.669.378 Euro aufnehmen. Diese Grenze wurde im Vorjahr zeitweise mehrmals überschritten. Auch derzeit liegt die Höhe der Kassenkredite über der zulässigen Größenordnung. Da auch die Haushaltssatzung 2003 keine Aussicht hat, genehmigt zu werden, ist es erforderlich, eine separate Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite zu beschließen. Diese Satzung stellt dann die Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Kassenkrediten dar. In der Haushaltssatzung 2003 sind bis zu 15.000.000 € Kassenkreditermächtigungen vorgesehen, so dass die zu erlassende Satzung ebenfalls diese Größenordnung haben sollte. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite wird in der beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________