Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 21.02.2003
Vorlagen-Nr.:
19/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.03.2003
03.04.2003
TOP: Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das
Haushaltsjahr 2003
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 87 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben Kassenkredite
bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum
Erlass der neuen Haushaltssatzung.
Da die Gemeinde seit dem Haushaltsjahr 2000 keine genehmigte Haushaltssatzung hat, gilt für die
Aufnahme von Kassenkrediten nach wie vor die Ermächtigung der zuletzt genehmigten
Haushaltssatzung 1999. Nach § 4 dieser Haushaltssatzung darf die Gemeinde Kassenkredite in
einer Größenordnung von bis zu 15.000.000 DM = 7.669.378 Euro aufnehmen.
Diese Grenze wurde im Vorjahr zeitweise mehrmals überschritten. Auch derzeit liegt die Höhe der
Kassenkredite über der zulässigen Größenordnung.
Da auch die Haushaltssatzung 2003 keine Aussicht hat, genehmigt zu werden, ist es erforderlich,
eine separate Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite zu
beschließen. Diese Satzung stellt dann die Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Kassenkrediten
dar. In der Haushaltssatzung 2003 sind bis zu 15.000.000 € Kassenkreditermächtigungen
vorgesehen, so dass die zu erlassende Satzung ebenfalls diese Größenordnung haben sollte.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite wird in der
beigefügten Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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