Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 164/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,5 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 164/2005) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 164/2005) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 164/2005) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 164/2005) Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 164/2005)

öffnen download melden Dateigröße: 5,5 MB

Inhalt der Datei

15-12*05 t5r48 EEZ REC HöLN ID=+49 221 -l 147ßßß5 S.Eä/gB W Bezirk$regierungKöln SeelrXsregierung, 50606Köh GegenEmpfangsbäkennrnis KreisEuskirchen ä-10, 50667 Köln Ääfllfiil:ffße Der Landrat Ursula Breuer, lris Niederstrassetr-Bo ksch Abt. 6ü.9 iris.nieüer$trasser@brk.nrw.de Umweltund Plenung ämmer: K 320 K 913 FsB77 Euskirchen li[tff'*.(,l?fr;l-tg i:ffi:,.anseben): 5l.2.LP Durchwahl: (0?21)147- gS40 33ZS Katl Daft:m: 15,12.2005 Genehmigung von Landschaftsplänen Landschaftsplan Kall lhr Antragauf Genehmigung vom 1s.0g.0s,AZ: 60.3/629-61120 AnIagen:Verl'ahrensordner y:lYl-q"sfaTung der textlichen sowiezeichneri$chenDarsteIlurngenund Fesrsetzungen Genshrnigung Gemäß$ 28 desGesetzes zur $icherung des Naturhaushaltes undzur Entwicklung der Landschaft(Land*chaftsgesetz NW) in cjergettendenFassung($Gv Nr. 7gl ) genehmigeich den durchBeschluss des Kreistages des KreisesEuskirchen am 07 0s'?0CI5 als satzurgbeschlossenen Landschaftsplan Kallnritfolgenden Auflagen undHinweisen: A. Auflaqe.! 1' In derPräarnbel auf$eiteVll istder7, Absatzdemderzeitgültigen Landschaftsre*ht gem.Landschaftsgesetz NW in der Formulierung anzupassen. 1t5 sprcchzGit€n: Tdsfon: pz21)1;1f4 persünlich: !q cfrelshrn rnit: fJberweisungen d.{dq'tqEE vonSigo- lg:0Öuhr an LK Kötn: ä'lüi!-' iä*ri*äu-t*g-koeh,rrw.ce oe bisiöi"-HLi"'" ö"uru"nu und nächVarülnbttu eurd'8b'Bl(, Firi.r.Köh 'tetetonir*rr:mJnifrä'.i;#"äS*srr* lnternat: rrrrptnnur*--uuä*f,k;;.il u-i"^ är: iro qü000,r{onrönummer 6ü0, 16:30 -u-eghn r?0qrs20 unr, rrrrtassvqn':00.i!:oourrr li:iä],l;ftll* y,FlfdffiH:ft1*;";;",;,;r* 'Gl5 l5 :48 EEZ REc KöLN ID=+49 221 t47333S s. s3/86 e, AusderEntwicklungskarte istdieGEP-Darsiellung zu enlfernen. I istdie Darstellung der Baueniwicklungsflächen AusderFestsetzungskarte zu entfernen. B. Fli4Y{eise ,| lm Kapitel1.1-1 der Entwicklungsziele sollte auf Seite'718 der werden,dä er einrnalentfernt Lebensraumtyp,,Waldmeieter-Buchenwald" doppeltaufgeführt wurde. 2 ftrr allENaturEchutzgebiete" Festsetzungen lm Kapitel2.1.0,,Allgemeine solltenauf Seite22 die in der Erläuterungsspalte formulierten Ausnahmen zu Ziff. 2, 3, und I in die $paltetextlicheFestEetzungen übernommen werden,da siesonstkeineRechtswirksamkeit entfalten. fur alle Naturschutzgebiete" ö. Festsetzungen lm Kapitel2.1.0'Allgemeine zum Thema,,Befreiungen" al$ solltenauf Seite28 die Erläuterurrgen gesondertes werden,da sie nichtzur Unberührtheit Kapitelausgewiasen gehören. lm Kapitel2.1-3,,Näturschutzgebiet Kallmuther Berg"$olltcauf $eite34 4. t . 6. werden, A 340"mit aufgennrnrnen obendie Lebensraumart ,,Räuhwürger mit,,C"bewertei. deuFFH-Gebietes Sieistim$tandard-Datenbogen Bachtal undPaulushof" Manscheider lm Kapitel2.1-14,,Naturschutzgebiet Auenwälder undWeichholz Lebensraum ist der aufgeführte ,,Erlen*E$chen Lebensraum aufgeführt. Er als prioritärer 91 E0"im $tandard-Datenbsgen hervorgehoben werden, Darstellung solltein dertextlichen entspreühend Festsetzurtgen für alleNaturschutzgebiete" lm Kapitel 2.1,0,,dllgemeine fitralleLandschafts2.2.0,,Altgerneine Festseizungen undim Kapitel schuugebiete" wirdauf$eite?6 bzw.auf $. 62 in derErläuterungsspalte vonKompenForshrvirtsshaft zurOrdnungsgernäßen u.ä.dieDurchfüihrung im Einvernehmen bzw.in $ 62-Biotoperr sationskalkungen in Abstimrnung aufgezählt. entfalten mitderunterenLandschaftgbehörde'' Grundsätzlich verhindlich Wirkung, wenn nurdannrechtlieh Einvernehrnensregelungen Regelung es eineräu$drückliüren werden.Hisrzubedürfte siefestgesetzt solltedarauf deeLandschaftsplanes. im Festsetzungsieil ZurKlarstellung 2t6 -s5 I 5:49 BEZ REü KöLN ID=+49 ?2L s. 04/s6 14?3ß39 keineAusnahme hingewiesen werden,dassdie Einvernehmensregelung 7, nach$ 62 LG odereine Befreiungnach$ 69 LG er$etzt. lm Kapitel 2.2.ö ,,Allgemeine Festseteungen für all€ werdenu.a. auf $eite 64 in Aiff. 1? von den Landschaftsschutzgebiete" heetehgrrdeDrainagegebietefür unbärrlhrt erklärt, Verbotsvorschriften gilt jedoch nur für rechtmäßigeEinrichtungen.Zur BeEtandsschutz sollteder Text entsprechend Klarstellung ergänztwercien. G, Begründuno Allgemeines: Die o,a,Auflagen( sieheA.) erfolgen,um dle Rechtmäßigkeit des Landschaftsplanes 'keine herzustellen.Die o.g. Hinweise(siehe E.) sind Auflagen als rechtliche Voraussetzungen eur Genehmigung. DerenEerücksichtigung durchdan Trägerder Landschaftsplanung würde jedoch die Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeitdes gesamtenPlanwerkesverbessern. Zu den Auflagen: zu 1.: Absatz7 clerPräambel widerspricht dem Grundsata dor Rechtsklarheit, da die Darstellung desGEF in der Entwicklungskarte mit,,temporärem Erhalt"von Landschaft s$chutzbezeichnetwird.,,Temporäre" Festsetzungen sind gerrr, dassder Landschaftsplan $ 29 Abs.3 LG nurftlr den Fallvorgesehen, sich auf einengtlltigenFNP erstreckt,der für dieseBereicheeinekünftigebauliehe Nutzungvorsieht,FineAusweitung auf GEP:Darstellungen ist in demLandschaftsgesetz nichtvorgeseh*n.Das Landschaftsgesetz dem Begriff ordne*, der "temporären'' Festsetzungen einebestimmte rechtliche Voraussetzung zu, die vorliegendnichtgegebenist. EineKorrekturdeeTexteszur Klarstellung ist erforderlich. zu ?.: Die Übernahme der Darstellungen des derzeitgültigenGEP* TA Aachenin die Entwicklungskarta ist aus rechtlichen Gründennichtzulässig.$ 6 Abs.l DVÖ-LGNW definier:t abschließend die Inhalteder Entwicklungskarte als Bestandteil der Satzung.Die Darstellung desGebietsentwicklungplanes ist dortnichtaufgeführt. Fürdie Genehmigungsbehörde bestehtkeinErmessensspielraum hinsichtlich derZulaseung weitererDarstellungen in der Entwick315 ü5 I 5:41 EEZ REG KöLN ID=+49 221 I4?3339 6.85,/$E quchwennsie einesinnvolleErgänzung lungskarte einesLandschaftspianes, zu den Entwicklurrgszielen darsteilen. DarüberhinauEverstößtdie Darstellung des GEPgegenden Grundsatz der Rechtsklarheit, da der GEPin einer anderenMaßstäblichkeit dieASB und GlP-Gebiet*mitoffenerAbgrenzung währenddie Entwicklungskarte darstellt, aufgrundder anderenMaßstäblichkeitgrundstüeksbezogene Aussagentrifft.EineÜberlagerung der unterschiedlichenDarstellungen fuhrtmöglicherweise zu lrritationen undsolltedaher vermieden werden.DemAnliegen,Bürgerinnen und BürgernsowiaBehörden, weitereInformationen zu geplantenEntwicklungen in demLandechaftsraum, der durchden Landschaftsplan berrlhrtwird,zu geben,könntedadurch entsprochen werden,dassgem.S 7 EV0-LGNW die GEp:Darstetlung als AnlagedernLandschaftsplan beigefügt wird,Anragengern.$ T DVQ-LGsind nichttsestandteii der Satzung,somitnichtGegenstand der Rechtrnäßigkeitsprufungdurchdie t{öhereLandschafisbehörde. Andererseitskönntedem Ziel des Trägersder Landschaftsplanung, auf die Entwicklungspetenziale der Kommunen hinzuweisen, in vollemumtangRechnunggetragenwerden. zu 3.: Die lnhalteder Festsetzungskarte sindin g 6 Abs.ZDVO-LGNW abschließend definiert.Demnachkönnensonstigenachanderengesetzlichen Vorschriften geschützteFlächenund Objektenachrichtlich in dle Festsetzungskarle übernommenwerden,sowaitsiezumVerständnis des Landschaftsplanes undfür Naturschutz und Landschaftspflege von Bedeutung*ind; Die in der Festsetzungskarte des LP Kalleingeträgsnon Bauentwicklungsflächen erfüllennicht diesegesetzlich normierten Voraussetzungen. [Jberdies wurdedie FNFAnderungbzw.Aufstellung für dieseFlächennochnic.hteingeleitet, somit bestehtkeinehinreichende Wahrsrheinlichkeit für dietatsächtiche AusweisungdieserBaugebiete. D,.YYeitere Hinweise Die AuflagendieserGenehmigung bedtrrfeneines Eeitrittsbeschlusses durch den Kreistag.Die onsüblicheBekanntmachung der Genehmigung nachg 2ga LG erfolgt erstnachdemBeitrittsbeschtuß" 415 l5;41 BEZ REG KöLIJ ID=+49 ??1 l4?33SS E i: o 6 / 0 6 lch bitte um Übersendungeir'resNachweisesdes Beitrittsbe$chlusses und cier ortsüblichen Bekanntmachung für die Genehnrigurrgsakte sowie um Übersendung einergebuncienen und gesiegelten Zweitausfertigung der aufgrundder Auflagenund HinweisegeändertenUrkundsfaesung des textlichenund zeichnerischen Teilesdes Landschaftsplanes. E, Rechtqbehelfsbelehrq nJr Gegen diesen Bescheidkönrren$ie innerhalbeines Monatsnach Bekanntgabe Wideruprucheinlegen,Der,Widerspiuchist bei mir - Bezirksregierung Kölrr,50606 KÖfn- unterder im Bescheidangegebenen Adresseschriftlich oderzur Niederschrift einzulegen. $ollte die Fristdurchdas Verschuldeneinesvon lhnänBevollmächtigten versäumt werden,so wilrdedessenVereohuldenlhnenzugei-echnet, lrn Auftrag ffif*.'*If (Brandt) 5t5