Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,5 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
15-12*05
t5r48
EEZ REC HöLN
ID=+49 221
-l
147ßßß5
S.Eä/gB
W
Bezirk$regierungKöln
SeelrXsregierung,
50606Köh
GegenEmpfangsbäkennrnis
KreisEuskirchen
ä-10,
50667
Köln
Ääfllfiil:ffße
Der Landrat
Ursula
Breuer,
lris Niederstrassetr-Bo
ksch
Abt. 6ü.9
iris.nieüer$trasser@brk.nrw.de
Umweltund Plenung
ämmer:
K 320 K 913
FsB77
Euskirchen
li[tff'*.(,l?fr;l-tg
i:ffi:,.anseben):
5l.2.LP
Durchwahl:
(0?21)147- gS40 33ZS
Katl
Daft:m: 15,12.2005
Genehmigung von Landschaftsplänen
Landschaftsplan
Kall
lhr Antragauf Genehmigung
vom 1s.0g.0s,AZ: 60.3/629-61120
AnIagen:Verl'ahrensordner
y:lYl-q"sfaTung der textlichen sowiezeichneri$chenDarsteIlurngenund
Fesrsetzungen
Genshrnigung
Gemäß$ 28 desGesetzes
zur $icherung
des Naturhaushaltes
undzur Entwicklung
der Landschaft(Land*chaftsgesetz
NW) in cjergettendenFassung($Gv Nr. 7gl
)
genehmigeich den durchBeschluss
des Kreistages
des KreisesEuskirchen
am
07 0s'?0CI5
als satzurgbeschlossenen
Landschaftsplan
Kallnritfolgenden
Auflagen
undHinweisen:
A. Auflaqe.!
1'
In derPräarnbel
auf$eiteVll istder7, Absatzdemderzeitgültigen
Landschaftsre*ht
gem.Landschaftsgesetz
NW in der Formulierung
anzupassen.
1t5
sprcchzGit€n:
Tdsfon: pz21)1;1f4
persünlich:
!q cfrelshrn rnit: fJberweisungen
d.{dq'tqEE
vonSigo- lg:0Öuhr
an LK Kötn:
ä'lüi!-' iä*ri*äu-t*g-koeh,rrw.ce oe bisiöi"-HLi"'" ö"uru"nu
und nächVarülnbttu
eurd'8b'Bl(,
Firi.r.Köh
'tetetonir*rr:mJnifrä'.i;#"äS*srr*
lnternat:
rrrrptnnur*--uuä*f,k;;.il
u-i"^
är: iro qü000,r{onrönummer
6ü0, 16:30
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r?0qrs20
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rrrrtassvqn':00.i!:oourrr
li:iä],l;ftll* y,FlfdffiH:ft1*;";;",;,;r*
'Gl5 l5 :48
EEZ REc KöLN
ID=+49
221
t47333S
s. s3/86
e,
AusderEntwicklungskarte
istdieGEP-Darsiellung
zu enlfernen.
I
istdie Darstellung
der Baueniwicklungsflächen
AusderFestsetzungskarte
zu entfernen.
B. Fli4Y{eise
,|
lm Kapitel1.1-1 der Entwicklungsziele
sollte auf Seite'718 der
werden,dä er
einrnalentfernt
Lebensraumtyp,,Waldmeieter-Buchenwald"
doppeltaufgeführt
wurde.
2
ftrr allENaturEchutzgebiete"
Festsetzungen
lm Kapitel2.1.0,,Allgemeine
solltenauf Seite22 die in der Erläuterungsspalte
formulierten
Ausnahmen
zu Ziff. 2, 3, und I in die $paltetextlicheFestEetzungen
übernommen
werden,da siesonstkeineRechtswirksamkeit
entfalten.
fur alle Naturschutzgebiete"
ö.
Festsetzungen
lm Kapitel2.1.0'Allgemeine
zum Thema,,Befreiungen"
al$
solltenauf Seite28 die Erläuterurrgen
gesondertes
werden,da sie nichtzur Unberührtheit
Kapitelausgewiasen
gehören.
lm Kapitel2.1-3,,Näturschutzgebiet
Kallmuther
Berg"$olltcauf $eite34
4.
t .
6.
werden,
A 340"mit aufgennrnrnen
obendie Lebensraumart
,,Räuhwürger
mit,,C"bewertei.
deuFFH-Gebietes
Sieistim$tandard-Datenbogen
Bachtal
undPaulushof"
Manscheider
lm Kapitel2.1-14,,Naturschutzgebiet
Auenwälder
undWeichholz
Lebensraum
ist der aufgeführte
,,Erlen*E$chen
Lebensraum
aufgeführt.
Er
als prioritärer
91 E0"im $tandard-Datenbsgen
hervorgehoben
werden,
Darstellung
solltein dertextlichen
entspreühend
Festsetzurtgen
für alleNaturschutzgebiete"
lm Kapitel
2.1,0,,dllgemeine
fitralleLandschafts2.2.0,,Altgerneine
Festseizungen
undim Kapitel
schuugebiete"
wirdauf$eite?6 bzw.auf $. 62 in derErläuterungsspalte
vonKompenForshrvirtsshaft
zurOrdnungsgernäßen
u.ä.dieDurchfüihrung
im Einvernehmen
bzw.in $ 62-Biotoperr
sationskalkungen
in Abstimrnung
aufgezählt.
entfalten
mitderunterenLandschaftgbehörde''
Grundsätzlich
verhindlich
Wirkung,
wenn
nurdannrechtlieh
Einvernehrnensregelungen
Regelung
es eineräu$drückliüren
werden.Hisrzubedürfte
siefestgesetzt
solltedarauf
deeLandschaftsplanes.
im Festsetzungsieil
ZurKlarstellung
2t6
-s5
I 5:49
BEZ REü KöLN
ID=+49 ?2L
s. 04/s6
14?3ß39
keineAusnahme
hingewiesen
werden,dassdie Einvernehmensregelung
7,
nach$ 62 LG odereine Befreiungnach$ 69 LG er$etzt.
lm
Kapitel 2.2.ö
,,Allgemeine Festseteungen für
all€
werdenu.a. auf $eite 64 in Aiff. 1? von den
Landschaftsschutzgebiete"
heetehgrrdeDrainagegebietefür unbärrlhrt erklärt,
Verbotsvorschriften
gilt jedoch nur für rechtmäßigeEinrichtungen.Zur
BeEtandsschutz
sollteder Text entsprechend
Klarstellung
ergänztwercien.
G, Begründuno
Allgemeines:
Die o,a,Auflagen( sieheA.) erfolgen,um dle Rechtmäßigkeit
des Landschaftsplanes
'keine
herzustellen.Die o.g. Hinweise(siehe E.) sind
Auflagen als rechtliche
Voraussetzungen
eur Genehmigung.
DerenEerücksichtigung
durchdan Trägerder
Landschaftsplanung
würde jedoch die Nachvollziehbarkeit
und Lesbarkeitdes
gesamtenPlanwerkesverbessern.
Zu den Auflagen:
zu 1.: Absatz7 clerPräambel
widerspricht
dem Grundsata
dor Rechtsklarheit,
da die
Darstellung
desGEF in der Entwicklungskarte
mit,,temporärem
Erhalt"von
Landschaft
s$chutzbezeichnetwird.,,Temporäre"
Festsetzungen
sind gerrr,
dassder Landschaftsplan
$ 29 Abs.3 LG nurftlr den Fallvorgesehen,
sich
auf einengtlltigenFNP erstreckt,der für dieseBereicheeinekünftigebauliehe
Nutzungvorsieht,FineAusweitung
auf GEP:Darstellungen
ist in demLandschaftsgesetz
nichtvorgeseh*n.Das Landschaftsgesetz
dem Begriff
ordne*,
der "temporären''
Festsetzungen
einebestimmte
rechtliche
Voraussetzung
zu,
die vorliegendnichtgegebenist. EineKorrekturdeeTexteszur Klarstellung
ist
erforderlich.
zu ?.: Die Übernahme
der Darstellungen
des derzeitgültigenGEP* TA Aachenin
die Entwicklungskarta
ist aus rechtlichen
Gründennichtzulässig.$ 6 Abs.l
DVÖ-LGNW definier:t
abschließend
die Inhalteder Entwicklungskarte
als
Bestandteil
der Satzung.Die Darstellung
desGebietsentwicklungplanes
ist
dortnichtaufgeführt.
Fürdie Genehmigungsbehörde
bestehtkeinErmessensspielraum
hinsichtlich
derZulaseung
weitererDarstellungen
in der Entwick315
ü5
I 5:41
EEZ REG KöLN
ID=+49 221 I4?3339
6.85,/$E
quchwennsie einesinnvolleErgänzung
lungskarte
einesLandschaftspianes,
zu den Entwicklurrgszielen
darsteilen.
DarüberhinauEverstößtdie Darstellung
des GEPgegenden Grundsatz
der Rechtsklarheit,
da der GEPin einer
anderenMaßstäblichkeit
dieASB und GlP-Gebiet*mitoffenerAbgrenzung
währenddie Entwicklungskarte
darstellt,
aufgrundder anderenMaßstäblichkeitgrundstüeksbezogene
Aussagentrifft.EineÜberlagerung
der unterschiedlichenDarstellungen
fuhrtmöglicherweise
zu lrritationen
undsolltedaher
vermieden
werden.DemAnliegen,Bürgerinnen
und BürgernsowiaBehörden,
weitereInformationen
zu geplantenEntwicklungen
in demLandechaftsraum,
der durchden Landschaftsplan
berrlhrtwird,zu geben,könntedadurch
entsprochen
werden,dassgem.S 7 EV0-LGNW die GEp:Darstetlung
als
AnlagedernLandschaftsplan
beigefügt
wird,Anragengern.$ T DVQ-LGsind
nichttsestandteii
der Satzung,somitnichtGegenstand
der Rechtrnäßigkeitsprufungdurchdie t{öhereLandschafisbehörde.
Andererseitskönntedem Ziel
des Trägersder Landschaftsplanung,
auf die Entwicklungspetenziale
der
Kommunen
hinzuweisen,
in vollemumtangRechnunggetragenwerden.
zu 3.: Die lnhalteder Festsetzungskarte
sindin g 6 Abs.ZDVO-LGNW abschließend
definiert.Demnachkönnensonstigenachanderengesetzlichen
Vorschriften
geschützteFlächenund Objektenachrichtlich
in dle Festsetzungskarle
übernommenwerden,sowaitsiezumVerständnis
des Landschaftsplanes
undfür
Naturschutz
und Landschaftspflege
von Bedeutung*ind; Die in der Festsetzungskarte
des LP Kalleingeträgsnon
Bauentwicklungsflächen
erfüllennicht
diesegesetzlich
normierten
Voraussetzungen.
[Jberdies
wurdedie FNFAnderungbzw.Aufstellung
für dieseFlächennochnic.hteingeleitet,
somit
bestehtkeinehinreichende
Wahrsrheinlichkeit
für dietatsächtiche
AusweisungdieserBaugebiete.
D,.YYeitere
Hinweise
Die AuflagendieserGenehmigung
bedtrrfeneines Eeitrittsbeschlusses
durch den
Kreistag.Die onsüblicheBekanntmachung
der Genehmigung
nachg 2ga LG erfolgt
erstnachdemBeitrittsbeschtuß"
415
l5;41
BEZ REG KöLIJ
ID=+49
??1
l4?33SS
E i: o 6 / 0 6
lch bitte um Übersendungeir'resNachweisesdes Beitrittsbe$chlusses
und cier
ortsüblichen
Bekanntmachung
für die Genehnrigurrgsakte
sowie um Übersendung
einergebuncienen
und gesiegelten
Zweitausfertigung
der aufgrundder Auflagenund
HinweisegeändertenUrkundsfaesung
des textlichenund zeichnerischen
Teilesdes
Landschaftsplanes.
E, Rechtqbehelfsbelehrq
nJr
Gegen diesen Bescheidkönrren$ie innerhalbeines Monatsnach Bekanntgabe
Wideruprucheinlegen,Der,Widerspiuchist bei mir - Bezirksregierung
Kölrr,50606
KÖfn- unterder im Bescheidangegebenen
Adresseschriftlich
oderzur Niederschrift
einzulegen.
$ollte die Fristdurchdas Verschuldeneinesvon lhnänBevollmächtigten
versäumt
werden,so wilrdedessenVereohuldenlhnenzugei-echnet,
lrn Auftrag
ffif*.'*If
(Brandt)
5t5