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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Vorlage V 163/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
5,4 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

l I5!?g BEZ REG KöLN ID=+49 23.1 1473ßßS 6. 6)2/8ö K01n Bezirksregierung 2-10,50S67Köln Zeughausstraße erteilt: nuskuntt lris Niederstresser'Boksch Ursula Breuer iris.nieder*trasser@brlt.nrw"de Zimmer:K320K3'13 (0221)147- 3840 3A7S Dur6hwahl: Teletäx: (0221)147- 333!l AKenzeichen(bittebei Antwortaflgeben); El.e-LPhlellenthal 60ffii KÖln BerirksreglerunE, GegenEmpfan$sbekenntnis KreiEEuskirchert DerLandrat Abt.s0.3 UmlveltundFlanung 53877Euskirchen Daturn: { 5.12'2005 Genehmigung von Landu'chaftsplänen sPIanHellenthal Landschaft AZ:60.3/629s1/24 vom15,09.2005, lhrAntragaufGenehrnigung Anlagen:Verfahrensordner rn und an sowie enrwiözei :einhneri Darstellunge thnerisqhen g dertextlichen Urkundsfassun Festsetzungen Genehmigung uncizur Entwicklung de$Naturhaushaltes zur $icherung Gemäßg 28 desGesetzes NW)jn der geltendenFassung(SGVNr. 791) (Landschaftsgesetz der Landsehaft am des KreiseeEuskirchen des Kreistäges ich den durchtseschluss genehmige mit folgenden Hellenthal LandEchaftsplen 0f.0g.2005als $atzungbeschlossenen undHinweisen: Auflagen A, Aufl?qen auf$eiteVll istder7, Absatzdemderzeiigültigen ln derPräambel 1. gem.Landschaftsgesetz NW in derFormulierung Landschafisrecht anzupassen. 2. uu entfernen. istdieGEP-Darstelh.lng AusderEntwicklungskarte 1/5 Sprechzeiten: Telefon: (ö2?1)147-0 en LK Köln: Zu erreicheo mih tlberweisungen DE bir Köln Hbf pöreönlich: lon B:30.15:Ö0Uhr donrErFtaEE E.Mrll: posibtcllr@ezreg-koeln.nrw,de U-BahnLinifil und neghV€räinb8rung lnternet: hltpliA'uau.bezreg"l4oäln,nrw.d€ 3.4,5,16,1ö,lg von 8:00 16130Utu, ble{oni*ohlmonlag€- dsnnür*t'agE bis ApFlhofptatz freitegr von Er00' 15:0ö Uhr D€utächeEundosbsnk,FilieleKÖln ELZ370 000 00, Kontonummsr370 01t ?0 Wo+tLB,Etleeeldorf Ell 3ö0 5öS00, ltonlonummer9€5 60 I 5:38 BEZ REc KÖLN I D=+49 2?.L 14?3*3S 5. S3/gg F-Hi4weise für alie Naturschutzgebiete" Festsetzungen lm Kapitel?.1,G,,Altgemeine 1. eu Ausnahmen formulierten solltenauf $. 19 die in der Erläuterungsspalte werden' ubernÖmmen Ztft.2,3und I in die $paltetextlicheFestsetaungen entfälten' da qie son,stkeineRechtswlrksamkeit 2. für alleNaturschutzgebieta" Festsetzungen lm Kapitel2,1,0,,Allgemeine fur alleLandschaftsFestsetzungen undinnKapitel2.2,0,,A|[gemeine wird auf $eite ?3 bzw.auf $, SZ in der Hrläuterungsspalte $chutzgebiete" von u.a.die Durchführung Fof$twirischaft zur Ordnungsgemäßen in Abstimmungbzw. in $ 62-Biotopenirn Kompensationskalkungen aufgezählt, mit der unterenLandschaftsbehÖrdeEinvernehmen nurdannrechtlich entfaltenEinvernehmensregelungen Grundsätzlich verbindlichWirkung,wennsie festgesetztwarden,Hierzubedtrrftees einer Zur des Lancischaftsplanes. RegelungirnFestsetzungsteil ausdrücklichen werden,dassdie EinvernehmensKlarstellungsolltedaraufhingewiesen naoh$ 69 LG nach$ 6? LG odereineBefreiung regelungkeineAuenahrne ersetzt. für alle Festsetzungen lm Kapitel2.2.0,,Allgemeine werdenu.a,auf Seite60 in Ziff,12 vonden Landschaftsschutzgebiete" für unberührterklärt. bestehendeDrainagegebiete Verbotsvorschriften Zur giltjedochnurfür redrtmäßigeEinrichtungen' Bestandssehutz ergänztwerden. Klarstellung $ollteder Text ent$prechencl 4. auf den äeiten83 und84 der Naturdenkmale lm RahmencierFestsetzung gleichlautende Naturdenkmale tragendie unterschiedlichen nur aufgrunddes ieteineldentifikation Teilwei.se Bezeichnungen, Ziff.2.3.6 wird möglich.Entsprechend Stammumfanges unterschiedlichen Dies den $tandortnäherzu beschreiben, empfohlen, in der Bezeichnung giltfür die Naturdenkmale 2,3-7und2.3-8sosie 2.3-9und2.3-10. 2t5 15: 36I BEZ REC KöLN s" ID.=+49 2El E i .g 4 / s l 6 14?ßß3S der Bauentwieklungssollteaufdie Darstellung In der Fesisetzungkarte werden,da sle nichtdengem.$ 6 .{bs,2 DVO-LG flächenverzichtet ebEchließenddefiniertenlnhalteneinerFöst$etzungskärteentspricht.Für eingeleitet wurdejedochbereitseinFNP'Vedahren dieseFlächen wurden,kanndamit durchgeführt Verfahnenssshritte Nachdemwesentliche dieserFlächenals Bauflächen werden,dasseineAusweisung gerechnet seheishdaher Ermegsen$ wird.lm Rahmendesrrrirzu$tehenden erfolgen ab,da in unmittelvoneinerAuflagezurAnderungder Festsetzungskarte der KaftemitdemInkrafttreten rnitderAnderung baremZusarnmenhang desFNPeu rechneniSt.DieAuflagewäredahernichizweckmäßig' C. Beortlndunq Allgemeines: Landschaftsplanes iokeitdes Landsch Die o.a. Auflagen( sieheA") erfolgen,um die Rechtrnäßigkeit rechtliche herzustelten,Die o.g. Hinweise (eiehe B.) sind keine Auflagen als durch den Trägerder DerenBerücksichtigung zur Genehmigung, vorauEsetzungen und LesbarkEitdes wünde jedoch die Nachvollziehbarkeit Landschaftsplanung verbessern. gesamtenPlanwerkes Zu den Auflagen: da die der Rechtgklarheit, dem,Grundsatz zu 1.: Absatz7 der präambelwiderepricht Erhalt"von mit,,temporärem dee GEP in der Entwicklungtkartts Darstellung sindgern, Festsetzungen wird.,,Temporäre" beeeichnet Landschaftsschutz sich dassder Landschafrsplan g ?g Ahs.B LG nur für derrFallvorgesehen, auf einengültigenFNPerstreckt,der für dieseBereicheeinekünftigebauliche iEtirrdem LandNutzungvorsi6ht,EineAusweitungauf GEP-Darstellungan ordnetcternBegriff $chgftsgrsetzrrichtvmgesehen.Das Landschaftsgeseta FeslsetzungsnetnebestirnmterechtlicheVoraussetzungzu, der ,,temporären" ist die vorliegendnichtgegebenist. EineKorrekturdes Texteseur Klarstellung erforcierlich. des derzeitgültigenGEP* Td Aachenin zu I.: Die Ubernahmeder Darstellungen ist aus rechtlichenGrUndennichtzulässig.$ 6 Abs.2 die Entwiclclungskarte 3/5 I5I3€ BEZ REü RÖLN ID=+49 221 E i. s 5 / s 5 I4?3339 als die Inhalteder Entwicklungskarte DVO-LGNW definiertabschließend ist desGebietsentwicklungplanes der $atzung.Die Darsteilung Bestandteil bestehtkein dort nichtaufgeführt.Für die Genehmigungsbehörde in der weitererDarstellungen der Zulassung hinsichtlich Ermessensspielraum auchwennsieeinesinnvolle einegLandschaftsplanes, Entwicklungskarte Daruberhinausverstößtdie darstellen. eu den Entwicklurngszielen Ergänzung da der GEPin desGEPgegenden Grundsaizder Rechtsklarheit, Darstellung mitoffener dieA$B und GIP-Gebiete eineranderenMaßstäbliehkeit aufgrundder anderen Abgrenzungdarstellt,währenddie Entwicklungskarte der Aus$agentrifft.EineUberlagerung grundstücksbezogene Maßstäblichkeit zu lrritationenund sollte führt möglicherweise Darstellungen unterschiedlichen und Bürgernsowie dahervsrmiedenwerden,DernAntiegen,Bürgerinnen in dern xu geptantenEntwicklLlngen Behörden,weiterelnformationen beruhrtWird,zu Seben, der durchdnn LandgchaftSplan Landschaftsfaum, werden,dassgem,$ 7 DVO-LGNW die GEPkönntedadurchentsprochen wird.Anlagengem'$ 7 beigefügt alsAnlagedemLandschaftsplan Darstetlung der der $atzung,somitnichtGegenstand DVO-LGsindnichtBestandteil eits Anderers durch die HöhereLandschaftsbehsrde. gkeitsprüfung Rechtmäßi auf die Entwicklungskönntedemäel deeTrägersder Landschaftsplanung, UmfangRechnunggetragen in vOltern hinzuweisen, potenziale der Kommunen werden- E WeitereHinweige durch den bedürfeneines Beitrittsbeschlusses Die AufiagendieEerGenehmigung nach$ ?8a LG er{otgt der Genehmigung Bekannirnachung Kreistag.Die ortsübliche erst nachdem Beitrittsbeschluß. und der loh bitte um übersendungeines Nachweisesdes tseitrittsbeschlusses sowie um Übersendung für die Genehmigungsäkte ortsilblichenBekanntmachung der aufgrurrdder Auflagerrund einer gebundenenund gesiegeltenZwsitau*,fertigung Teiles des d*s textlichenund zeichnerischen HirrweisegeändertenUrkundsfa.esung Landschaftsplanes. 415 I 5:3I BEZ REG KöLN ID=+49 ??1 r473t3S S.6Ei/96 E. Rechtsbehelfsbelehrunq eines Monats nacn nlnlnntgabe GegerrdiesefrBeEcheidkönnen $ie innerhalb *o-r-or-cheinlegen.Derwiderspruchistbeimir-Bezirksregierung'KÖln'50606 oderzui"Niederschrift Adreeseschrifilich angegebenen Körn_ unterderim Bescheid einzulegen versäumt einesvcn rhnenBevoilmächtigten $orte die FristdurchdasVerschurden lhnenzugerechnet' Verschulden werden,sowürdedeEsän lm Auftrag (S/"^*ili* (Brandt) 5/5