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Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale hier: Weitere Vertragsgestaltung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale
hier: Weitere Vertragsgestaltung) Beschlussvorlage GB (Verbraucherzentrale
hier: Weitere Vertragsgestaltung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 161/2005 21.11.2005 Az.: Pers. Ref. LR X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Verbraucherzentrale hier: Weitere Vertragsgestaltung Sachbearbeiter/in: Herr Winckler Tel.: 02251/15-317 Abt.: --- Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt, den kommunalen Cofinanzierungsanteil der Verbraucherzentrale Euskirchen (Festbetrag 64.000 €) in Zukunft komplett über den Kreishaushalt abzuwickeln. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Vertrag für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 mit der Verbraucherzentrale NRW zur Fortführung der allgemeinen Verbraucherberatungsstelle Euskirchen, der unter der auflösenden Bedingung der unveränderten Fortführung der bisherigen Landesförderung steht, abzuschließen. Seite - 2 Begründung: Die Verbraucherzentrale NRW betreibt seit Jahren in Euskirchen eine Verbraucherberatungsstelle mit dem Zweck, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich und unabhängig sowie anbieterneutral zu informieren und zu beraten. Diese Verbraucherberatungsstelle ist als institutionelle Interessenvertretung ein wichtiger Baustein in einem weit verzweigten Informations- und Beratungssystem für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen. Durch Beschluss des Landtags NRW vom 06.05.1993 gilt grundsätzlich, dass sich der Kernbereich der Beratungsstellen je zur Hälfte aus Landesmitteln und aus Zuschussmitteln der kommunalen Seite finanziert. Die jetzige Landesregierung hat die Fortführung dieser Regelung auch weiterhin zugesagt. Allerdings ist vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltssituation des Landes nicht auszuschließen, dass bis zum 31.12.2009 Änderungen eintreten. Vor diesem Hintergrund ist die im Beschlussentwurf enthaltene Einschränkung unbedingt erforderlich. Derzeit trägt der Kreis 32.000 €, die andere Hälfte des Cofinanzierungsanteils wird von der Stadt Euskirchen (32.000 €) finanziert. Es wurden in den Hauhaltsplan 2005 Mittel in Höhe von 20.000 € eingestellt. Der Rest wurde durch eine Spende der Kreissparkasse Euskirchen von 12.000 € abgedeckt. Nach derzeitiger Beschlusslage des Kreistages soll auch im Haushaltsjahr 2006 entsprechend verfahren werden. Mit Beschluss vom 23.06.2004 hatte der Kreistag den Landrat beauftragt, weitere Verhandlungen zu führen, um eine nachhaltige Sicherung der Verbraucherberatungsstelle in Euskirchen über das Jahr 2005 hinaus zu erreichen. Diese wurden auch unter der Maßgabe geführt, angesichts der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Hand die Verbraucherzentrale dazu zu bewegen, eigene Einsparpotentiale auszuloten. Die Überprüfung ergab, dass unter Würdigung aller Einsparpotentiale mit einem kommunalen Zuschuss von 64.000 € zu rechnen sein wird. Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vom 30.09.2005 wurde eine grundsätzliche Umstellung der Finanzierung diskutiert. Man kam überein, dass zukünftig der kommunale Zuschussbedarf in Höhe von 64.000 € komplett über den Kreishaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert werden soll. Bei einer angestrebten Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist somit Planungssicherheit für alle Beteiligten gegeben. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)