Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 161/2005
21.11.2005
Az.: Pers. Ref. LR
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Verbraucherzentrale
hier: Weitere Vertragsgestaltung
Sachbearbeiter/in: Herr Winckler
Tel.: 02251/15-317
Abt.: ---
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt, den kommunalen Cofinanzierungsanteil der Verbraucherzentrale Euskirchen (Festbetrag 64.000 €) in Zukunft komplett über den Kreishaushalt abzuwickeln.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Vertrag für die Zeit vom
01.01.2006 bis zum 31.12.2009 mit der Verbraucherzentrale NRW zur Fortführung der allgemeinen Verbraucherberatungsstelle Euskirchen, der unter der auflösenden Bedingung der unveränderten Fortführung der bisherigen Landesförderung steht, abzuschließen.
Seite - 2 Begründung:
Die Verbraucherzentrale NRW betreibt seit Jahren in Euskirchen eine Verbraucherberatungsstelle
mit dem Zweck, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich und unabhängig sowie
anbieterneutral zu informieren und zu beraten.
Diese Verbraucherberatungsstelle ist als institutionelle Interessenvertretung ein wichtiger Baustein
in einem weit verzweigten Informations- und Beratungssystem für die Bürgerinnen und Bürger des
Kreises Euskirchen.
Durch Beschluss des Landtags NRW vom 06.05.1993 gilt grundsätzlich, dass sich der Kernbereich
der Beratungsstellen je zur Hälfte aus Landesmitteln und aus Zuschussmitteln der kommunalen
Seite finanziert. Die jetzige Landesregierung hat die Fortführung dieser Regelung auch weiterhin
zugesagt. Allerdings ist vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltssituation des Landes nicht
auszuschließen, dass bis zum 31.12.2009 Änderungen eintreten. Vor diesem Hintergrund ist die
im Beschlussentwurf enthaltene Einschränkung unbedingt erforderlich.
Derzeit trägt der Kreis 32.000 €, die andere Hälfte des Cofinanzierungsanteils wird von der Stadt
Euskirchen (32.000 €) finanziert. Es wurden in den Hauhaltsplan 2005 Mittel in Höhe von 20.000 €
eingestellt. Der Rest wurde durch eine Spende der Kreissparkasse Euskirchen von 12.000 € abgedeckt. Nach derzeitiger Beschlusslage des Kreistages soll auch im Haushaltsjahr 2006 entsprechend verfahren werden.
Mit Beschluss vom 23.06.2004 hatte der Kreistag den Landrat beauftragt, weitere Verhandlungen
zu führen, um eine nachhaltige Sicherung der Verbraucherberatungsstelle in Euskirchen über das
Jahr 2005 hinaus zu erreichen. Diese wurden auch unter der Maßgabe geführt, angesichts der
schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Hand die Verbraucherzentrale dazu zu bewegen, eigene Einsparpotentiale auszuloten.
Die Überprüfung ergab, dass unter Würdigung aller Einsparpotentiale mit einem kommunalen Zuschuss von 64.000 € zu rechnen sein wird.
Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vom 30.09.2005 wurde eine grundsätzliche Umstellung
der Finanzierung diskutiert. Man kam überein, dass zukünftig der kommunale Zuschussbedarf in
Höhe von 64.000 € komplett über den Kreishaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert
werden soll. Bei einer angestrebten Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist somit Planungssicherheit für
alle Beteiligten gegeben.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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