Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 15:54
Aktualisiert
07.03.16, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi.
Jülich, 07.03.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 97/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
17.03.2016
TOP
Ergebnisse
Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde
Anlg.: ./.
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Für die Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 12. Mai 2016 ist als Tagesordnungspunkt eine
Einwohnerfragestunde vorzusehen.
Begründung:
Der Rat kann nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird.
In diesem Fall ist jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf des
Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister zu
richten, welche mindestens fünf Werktage vor der Sitzung schriftlich der Bürgermeisterin bzw. dem
Bürgermeister eingereicht werden müssen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der
Stadt beziehen.
Enthält die Geschäftsordnung eine Regelung über das Fragerecht von Einwohnern, dann ist der
Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung nach Maßgabe dieser Regelung gebunden. Da
eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Einwohnerfragestunden nicht besteht, ist er
auch bei der Ausgestaltung der in die Geschäftsordnung aufzunehmenden Regelung nicht an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 29.10.2009 die Regelung entsprechend der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW übernommen, die festlegt, dass die Beschlussfassung
durch den Rat von Fall zu Fall, das heißt für die jeweils nächste Ratssitzung, erfolgt. Diese Regelung wird vom Rechts- und Verfassungsausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW empfohlen, da sie den Vorteil bietet, Einwohnerfragestunden auf bestimmte aktuelle Anlässe zu beschränken und damit den Anreiz zur Teilnahme an der Fragestunde zu verstärken.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 97/2016
x
nein
nein
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