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Antrag UWV (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss) hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag UWV (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss)
hier: Antrag der UWV-Fraktion) Antrag UWV (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss)
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UWV-Fraktionsbüro • Jülicher Ring 32 • 53879 Euskirchen Datum: A 49/2005 21.11.2005 Az.: II/K/T X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss) hier: Antrag der UWV-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die UWV - Fraktion beantragt - in Ergänzung zur Vorlage V 148/2005 - wie folgt zu beschließen: Die Nutzungsgebühr für kreiseigene Sport- und Gymnastikhallen soll für kreisansässige Sportvereine 1,00 € pro Hallenteil und Stunde betragen. ( 12.1.2., 12.2.2., 12.3.3.) Begründung: Sollte der Kreisausschuss mehrheitlich mit der Verwaltung der Meinung sein, dass der Beschluss des Kreistages vom 13.02.1980 aufgehoben werden muss, beabsichtigen wir mit unserer Antragstellung eine Begrenzung der Kostenbelastung für die Sportvereine, insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeit. Der Sportminister in NRW, Herr Dr. Ingo Wolf, hat in seiner Rede am 6.9.2005 darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, "die sozialen und gesundheitlichen Chancen des Sports zu nutzen, Kinder und Jugendliche auf Dauer mit Sportangeboten zu erreichen und das ehrenamtliche Engagement in NRW zu stärken". Seite - 2 - Seite - 2 - Statt die Vereine zusätzlich finanziell zu belasten, sollte der Kreis den Vereinen helfen. Wir können dankbar sein, wenn es noch engagierte ehrenamtlich tätige Führungskräfte und gering bezahlte Übungsleiter in den Vereinen gibt, die diese wichtige Arbeit leisten. Gebühren für die Nutzung von Hallen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe werden jeden Verein zerstören, da mit den bisher üblichen Mitgliederbeiträgen solche zusätzlichen Zahlungen nicht zu leisten sind. Die Vereine können mit ihren Beiträgen neben den ÜbungsleiterEntschädigungen gerade noch ihre nicht unerheblichen Beiträge für die Sportversicherung und die Verbände bezahlen (z.B. Landessportbund, Rhein. Turnerbund, Tennisverband, Badmintonverband, Fußballverband, Volleyballverband, Badmintonverband, Tischtennisverband usw.). Mit 1,00 € pro Hallenteil und Übungsstunde könnte der Kreis Euskirchen bei Auslastung einer Dreifachhalle Mo -Fr von 15 bis 22 Uhr und 40 Trainingswochen ohne Wochenendveranstaltungen folgenden Betrag einnehmen: 8 Stunden x 3 Hallenteile x 5 Tage x 40 Wochen x 1,00 € = 4.800,00 € Wenn Sportvereine ihre Beiträge unverhältnismäßig erhöhen müssen, werden die Mitglieder abwandern. Was das insbesondere für die Jugend bedeutet, müsste jedem klar sein. Heime für verwahrloste Kinder und Jugendliche kosten den Kreis mehr! Mit freundlichen Grüßen gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender