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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
21 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 94/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 24.09.2002 30.09.2002 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. Durch die Einführung des Euro zum 1.1.2002 bedarf es aus Gründen der Praktikabilität einer Umrechnung der vorgenannten DM-Beträge in glatte Euro-Beträge. Ich schlage Ihnen vor, eine Umstellung im Verhältnis 2 zu 1 vorzunehmen. Somit würden zukünftig Mehrausgaben bis zu 5.000 € als unerheblich gelten und dem Rat nur zur Kenntnis gebracht. Mehrausgaben über 5.000 € müssten vom Rat genehmigt werden. Als geringfügig würden zukünftig Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 € gelten. In Erwartung, dass der Rat die Umstellung wie voraufgeführt beschließt, werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. -2- Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher überund außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.130.5620.7 Aus- und Fortbildung –Feuerwehr1.130.6610.5 Sonstige sächliche Ausgaben –Feuerwehr1.210.7180.0 Weiterleitung des Landeszuschusses „Schule von Acht bis Eins“ an den Förderverein 1.350.6720.2 Kostenersatz für die Kreisvolkshochschule 1.610.6501.3 Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 1.771.5300.1 Mieten u. Pachten –Bauhof1.771.5500.4 Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung –Bauhof1.913.8613.2 Zuführung zum Vermögenshaushalt -Sonderrücklage AbfallbeseitigungGemeinde Kreuzau - Vermögenshaushalt 1.210.9501.7 Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove 1.910.9114 Zuführung zur Sonderrücklage Abfallbeseitigung Wasserwerk Concordia –Vermögensplan3.001.9044.4 Erweiterung des Rohrnetzes Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 1.020.6550.6 Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Wasserwerk Concordia – Vermögensplan3.001.9032.4 Sanierung Brunnen II 3.001.9041.3 Erneuerung des Rohrnetzes 3.001.9901.1 Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. b) 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Ausgabeemächtigung € Höhe der Überschreitung € 2.500,00 4.230,19 750,00 2.280,09 12.271,00 7.398,40 17.714,00 2.612,32 5.000,00 580,16 64.000,00 3.770,63 7.700,00 2.261,93 102.500,00 2.480,45 8.502,66 8.502,66 130.000,00 1.500,00 0,00 8.502,66 0,00 4.764,80 1.500,00 9.041,66 0,00 8.502,66 45.000,00 8.814,40 0,00 5.806,28 67.000,00 19.226,96 30.000,00 24.310,34 0,00 15.084,34 -3Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1) Eine größere Zahl von Feuerwehrangehörigen als im Vorjahr hat Lehrgänge in Münster besucht. Dies war bei Aufstellung des Haushalts nicht absehbar. Die Lehrgangskosten werden allerdings vom Land erstattet, so dass entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen. 2) Bei zwei verschuldeten Kfz-Unfällen von Feuerwehrangehörigen musste von der Gemeinde der Schadensfreiheits-Rabattverlust übernommen werden, um finanzielle Nachteile der Feuerwehrangehörigen abzuwenden. Dies führte zu einer Überschreitung des Ansatzes. 3) Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber und sind auf eine Anhebung der Pauschalen von bisher 3.000 DM = 1.533,88 € auf nunmehr 2.000 € je Gruppe entstanden. Zusätzlich ist die Grundschule Stockheim hinzugekommen. 4) Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2002 war die exakte Höhe des Kostenersatzes für die Volkshochschule noch nicht bekannt. Die endgültige Festsetzung erfolgte erst durch Verfügung des Kreises vom 8. 5. 2002 (Eingang 13.5.2002). 5) Die Überschreitung der Planungskosten ist durch entsprechende Erstattungen von Dritten gedeckt. 6) Die Kosten des Winterdienstes in den Monaten Januar bis April lagen über dem Durchschnitt und haben zu entsprechenden Mehrausgaben geführt. Auf die Höhe der Gebühren hat dies jedoch keinen Einfluss, da die Winterdienstgebühren für einen Dreijahreszeitraum festgeschrieben wurden. 7) Eine vermehrte Inanspruchnahme einer Arbeitsbühne zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen führte zu höheren Ausgaben. 8) und 15) Der Gebrauch der überwiegend überalterten Geräte und Fahrzeuge des Bauhofes erfordert einen erheblichen Unterhaltungs- und Reparaturaufwand, der bei der Aufstellung des Haushalts nicht berechenbar ist. 9) , 11) und 14) Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ für das HJ 2001 ergab einen Gebührenüberschuss, welcher der Rücklage zugeführt wird. Diese Ausgabe wird über insgesamt 5 Haushaltsstellen abgewickelt, wobei nur die Ausgabe bei der HHSt. 1.720.6890.1. (Nr. 15) eine echte Belastung darstellt und von daher zu genehmigen ist. Den übrigen Überschreitungen (Nrn. 9 u. 12) stehen entsprechende Mehreinnahmen im Verw. und Vermögenshaushalt gegenüber und stellen nur Verrechnungen dar. 10) Die Maßnahme war mit insgesamt 138.000 € veranschlagt. Hiervon wurden im Haush.Jahr 2001 8.000 € und in diesem HJ 130.000 € bereitgestellt. Da im vergangenen Jahr Ausgaben nicht geleistet wurden, eine Übertragung von Haushaltsresten andererseits aber nicht möglich war, wird es in diesem Haushaltsjahr zu Überschreitungen kommen. 12) Die Überschreitung resultiert zur Hauptsache (rd. 3.700 €) noch aus einer Rohrnetzerweiterung des Jahres 2001 in der Straße „Am Mortes“ in Obermaubach, die im Zuge von Kanalbaumaßnahmen unumgänglich war. Darüber hinaus war auf Grund einer nicht absehbaren weiteren Bebauung im Hormer Weg in Bergheim eine Verlängerung der Versorgungsleitung notwendig (rd. 1.070 €). 13) Im Frühjahr 2002 wurde durch die Firma Springer, Düren, eine Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Kreuzau durchgeführt. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme ergab sich eine um 141 höhere Zahl der Hunde als vorher. Hierfür erhielt die Fa. Springer ein Erfolgsprämie von 61,36 € + MWSt je Hund, insgesamt rd. 10.000 €. Bei einem Regelsteuersatz von 60 € je Hund hat sich der Aufwand für die Zählung bereits nach etwas mehr als 1 Jahr amortisiert. Bei der Haushaltsstelle 1.900.0220.9 sind entsprechende Mehreinnahmen zu verzeichnen. Eine gesonderte Mitteilung über das Ergebnis der Hundezählung wird zur Ratssitzung am 30.9.2002 vorgelegt. 16) Die Abrechnung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindergärten für das HJ 2001 im HJ 2002 ergab einen Überschuss von 5.806,28 €, welcher der Rücklage außerplanmäßig zugeführt werden musste. 17) Die Überschreitung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So musste der komplette Brunnenkopf saniert werden (Einschalung und Zusatzbetonierung des Brunnenkopfes, Oberflächenwasser abweisende Umrandung, Erneuerung der gesamten Förderleitung). Es erfolgte eine Auskleidung der gesamten Innenfläche der Brunnenstube mit einem Fliesenbelag. Weiter erfolgte ein Austausch der Unterwasserpumpe auf Grund eines Schadens an der Motorwicklung der bereits seit 11 Jahren in Betrieb befindlichen Pumpe gegen eine neue -4leistungsfähigere Pumpe.Letztlich musste eine neue Edelstahlleiter angeschafft sowie eine zusätzliche Kamerabefahrung nach der mechanisch-chemischen Regenerierung des II. Brunnens durchgeführt werden. Die voraufgeführten Zusatzarbeiten waren in der Kalkulation des Haushaltsansatzes nicht enthalten. 18) Von den bisher insgesamt angefallenen Ausgaben von 54.310,34 € entfallen 21.551,72 € auf die Rohrnetzerneuerung in Obermaubach, Zum Dresbach, und 32.758,62 € auf die Rohrnetzerneuerung in Kreuzau, Stockheimer Weg. Beide Maßnahmen waren im Wirtschaftsplan 2002 nicht veranschlagt. Die Rohrnetzerneuerung in Obermaubach, Zum Dresbach, erfolgte im Zuge des Straßenausbaus und wurde erforderlich durch die Außerbetriebnahme der längs zwischen dem alten und neuen Friedhofsteil verlaufenden Versorgungsleitung. Bei einem Schaden an dieser Leitung wäre eine Verkeimung des Trinkwassers nicht auszuschließen gewesen. Durch die Verlegung von Erdkabel durch die Telekom in der Straße Stockheimer Weg in Kreuzau von der Dürener Str. bis zum Baugebiet E 6 ergab sich für das Wasserwerk die Notwendigkeit, seine in den Privatgrundstücken vorhandene alte Gussleitung DN 80 auszutauschen. Auf Grund der in letzter Zeit vermehrt eingetretenen Rohrbrücke und der unverhältnismäßig starken Korrosionsablagerungen war eine dauerhafte Betriebssicherheit dieser Leitung nicht mehr gegeben. 19) Bisher erfolgte die Abrechnung der Umsatzsteuer quartalsweise in der Regel mit dem Ergebnis, dass dem Wasserwerk auf Grund höherer Vorsteuerabzüge Umsatzsteuer vom Finanzamt Düren erstattet wurde. Durch die Umstellung auf monatliche Umsatzsteuerabrechnung ab April 2002 ergibt sich in den Monaten, in denen die Wassergebühren zu zahlen sind (15.5., 15.8., 15.11. d. Jahres) eine Umsatzsteuer-Zahllast. In den übrigen Monaten ergeben sich dann wieder Erstattungen durch das Finanzamt. Den ausgewiesenen Mehrausgaben stehen bereits überplanmäßige Einnahmen von rd. 7.250 € gegenüber. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Summe der bisher insgesamt vorgekommenen Überschreitungen im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf rd. 60.500 €. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Haushaltsverbesserungen von bisher rd. 65.000 € gegenüber, so dass eine Deckung gewährleistet ist. Die bisher ingesamt vorgekommenen Überschreitungen im Vermögenshaushalt von rd. 16.000 € sind durch Mehreinnahmen von rd. 138.000 € gedeckt. Die höheren Ausgaben im Vermögensplan des Eigenbetriebes Concordia in Höhe von rund 63.400 € können durch Mehreinnahmen (rd. 12.700 €) bzw. durch eine Entnahme von freien Rücklagemitteln abgedeckt werden. III. Beschlussvorschlag: “a) Durch die Einführung des Euro ab 1.1.2002 werden die bisherigen DM-Festsetzungen wie folgt geändert: 1. Mehrausgaben bis 5.000 € gelten als unerheblich und sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen, 2. Mehrausgaben über 5.000 € gelten als erheblich und sind dem Rat zur Genehmigung vorzulegen, 3. Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 € gelten als geringfügig. b) Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: 13. 1.020.6550.6 -5- 14. 15. 16. 17. 18. 19. Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Wasserwerk Concordia – Vermögensplan3.001.9032.4 Sanierung Brunnen II 3.001.9041.3 Erneuerung des Rohrnetzes 3.001.9901.1 Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt „ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 1.500,00 9.041,66 0,00 8.502,66 45.000,00 8.814,40 0,00 5.806,28 67.000,00 19.226,96 30.000,00 24.310,34 0,00 15.084,34