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Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
94/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
24.09.2002
30.09.2002
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes
Wasserwerk Concordia
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche
Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als
erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht
belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen
Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich,
wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
1.000,-- DM.
Durch die Einführung des Euro zum 1.1.2002 bedarf es aus Gründen der Praktikabilität einer
Umrechnung der vorgenannten DM-Beträge in glatte Euro-Beträge. Ich schlage Ihnen vor,
eine Umstellung im Verhältnis 2 zu 1 vorzunehmen. Somit würden zukünftig Mehrausgaben
bis zu 5.000 € als unerheblich gelten und dem Rat nur zur Kenntnis gebracht.
Mehrausgaben über 5.000 € müssten vom Rat genehmigt werden. Als geringfügig würden
zukünftig Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 € gelten.
In Erwartung, dass der Rat die Umstellung wie voraufgeführt beschließt, werden im einzelnen
nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis
gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt.
-2-
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
Kenntnisnahme
nicht
erheblicher
überund
außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgs- und
Vermögensplanes
des
Eigenbetriebes
Wasserwerk
Concordia
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.130.5620.7
Aus- und Fortbildung –Feuerwehr1.130.6610.5
Sonstige sächliche Ausgaben –Feuerwehr1.210.7180.0
Weiterleitung des Landeszuschusses „Schule von Acht bis Eins“
an den Förderverein
1.350.6720.2
Kostenersatz für die Kreisvolkshochschule
1.610.6501.3
Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen
1.675.5100.9
Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
1.771.5300.1
Mieten u. Pachten –Bauhof1.771.5500.4
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung –Bauhof1.913.8613.2
Zuführung
zum
Vermögenshaushalt
-Sonderrücklage
AbfallbeseitigungGemeinde Kreuzau - Vermögenshaushalt
1.210.9501.7
Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove
1.910.9114
Zuführung zur Sonderrücklage Abfallbeseitigung
Wasserwerk Concordia –Vermögensplan3.001.9044.4
Erweiterung des Rohrnetzes
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
1.020.6550.6
Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten
1.720.6890.1
Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung
1.771.5200.5
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Gebrauchsgegenstände –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
1.910.9111.6
Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der
Kindergärten
Wasserwerk Concordia – Vermögensplan3.001.9032.4
Sanierung Brunnen II
3.001.9041.3
Erneuerung des Rohrnetzes
3.001.9901.1
Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
b)
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
Ausgabeemächtigung
€
Höhe der Überschreitung
€
2.500,00
4.230,19
750,00
2.280,09
12.271,00
7.398,40
17.714,00
2.612,32
5.000,00
580,16
64.000,00
3.770,63
7.700,00
2.261,93
102.500,00
2.480,45
8.502,66
8.502,66
130.000,00
1.500,00
0,00
8.502,66
0,00
4.764,80
1.500,00
9.041,66
0,00
8.502,66
45.000,00
8.814,40
0,00
5.806,28
67.000,00
19.226,96
30.000,00
24.310,34
0,00
15.084,34
-3Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1) Eine größere Zahl von Feuerwehrangehörigen als im Vorjahr hat Lehrgänge in Münster
besucht. Dies war bei Aufstellung des Haushalts nicht absehbar. Die Lehrgangskosten werden
allerdings vom Land erstattet, so dass entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen.
2) Bei zwei verschuldeten Kfz-Unfällen von Feuerwehrangehörigen musste von der Gemeinde
der Schadensfreiheits-Rabattverlust übernommen werden, um finanzielle Nachteile der
Feuerwehrangehörigen abzuwenden. Dies führte zu einer Überschreitung des Ansatzes.
3) Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen in gleicher Höhe gegenüber und sind auf eine
Anhebung der Pauschalen von bisher 3.000 DM = 1.533,88 € auf nunmehr 2.000 € je Gruppe
entstanden. Zusätzlich ist die Grundschule Stockheim hinzugekommen.
4) Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2002 war die exakte Höhe des
Kostenersatzes für die Volkshochschule noch nicht bekannt. Die endgültige Festsetzung
erfolgte erst durch Verfügung des Kreises vom 8. 5. 2002 (Eingang 13.5.2002).
5) Die Überschreitung der Planungskosten ist durch entsprechende Erstattungen von Dritten
gedeckt.
6) Die Kosten des Winterdienstes in den Monaten Januar bis April lagen über dem Durchschnitt
und haben zu entsprechenden Mehrausgaben geführt. Auf die Höhe der Gebühren hat dies
jedoch keinen Einfluss, da die Winterdienstgebühren für einen Dreijahreszeitraum
festgeschrieben wurden.
7) Eine
vermehrte
Inanspruchnahme
einer
Arbeitsbühne
zur
Durchführung von
Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen führte zu höheren Ausgaben.
8) und 15) Der Gebrauch der überwiegend überalterten Geräte und Fahrzeuge des Bauhofes
erfordert einen erheblichen Unterhaltungs- und Reparaturaufwand, der bei der Aufstellung des
Haushalts nicht berechenbar ist.
9) , 11) und 14) Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ für
das HJ 2001 ergab einen Gebührenüberschuss, welcher der Rücklage zugeführt wird. Diese
Ausgabe wird über insgesamt 5 Haushaltsstellen abgewickelt, wobei nur die Ausgabe bei der
HHSt. 1.720.6890.1. (Nr. 15) eine echte Belastung darstellt und von daher zu genehmigen ist.
Den übrigen Überschreitungen (Nrn. 9 u. 12) stehen entsprechende Mehreinnahmen im Verw.
und Vermögenshaushalt gegenüber und stellen nur Verrechnungen dar.
10) Die Maßnahme war mit insgesamt 138.000 € veranschlagt. Hiervon wurden im Haush.Jahr
2001 8.000 € und in diesem HJ 130.000 € bereitgestellt. Da im vergangenen Jahr Ausgaben
nicht geleistet wurden, eine Übertragung von Haushaltsresten andererseits aber nicht möglich
war, wird es in diesem Haushaltsjahr zu Überschreitungen kommen.
12) Die Überschreitung resultiert zur Hauptsache (rd. 3.700 €) noch aus einer
Rohrnetzerweiterung des Jahres 2001 in der Straße „Am Mortes“ in Obermaubach, die im
Zuge von Kanalbaumaßnahmen unumgänglich war. Darüber hinaus war auf Grund einer nicht
absehbaren weiteren Bebauung im Hormer Weg in Bergheim eine Verlängerung der
Versorgungsleitung notwendig (rd. 1.070 €).
13) Im Frühjahr 2002 wurde durch die Firma Springer, Düren, eine Hundebestandsaufnahme in
der Gemeinde Kreuzau durchgeführt. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme ergab sich eine
um 141 höhere Zahl der Hunde als vorher. Hierfür erhielt die Fa. Springer ein Erfolgsprämie
von 61,36 € + MWSt je Hund, insgesamt rd. 10.000 €. Bei einem Regelsteuersatz von 60 € je
Hund hat sich der Aufwand für die Zählung bereits nach etwas mehr als 1 Jahr amortisiert. Bei
der Haushaltsstelle 1.900.0220.9 sind entsprechende Mehreinnahmen zu verzeichnen. Eine
gesonderte Mitteilung über das Ergebnis der Hundezählung wird zur Ratssitzung am
30.9.2002 vorgelegt.
16) Die Abrechnung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindergärten für das HJ 2001 im HJ
2002 ergab einen Überschuss von 5.806,28 €, welcher der Rücklage außerplanmäßig
zugeführt werden musste.
17) Die Überschreitung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So musste der komplette
Brunnenkopf saniert werden (Einschalung und Zusatzbetonierung des Brunnenkopfes,
Oberflächenwasser abweisende Umrandung, Erneuerung der gesamten Förderleitung). Es
erfolgte eine Auskleidung der gesamten Innenfläche der Brunnenstube mit einem Fliesenbelag.
Weiter erfolgte ein Austausch der Unterwasserpumpe auf Grund eines Schadens an der
Motorwicklung der bereits seit 11 Jahren in Betrieb befindlichen Pumpe gegen eine neue
-4leistungsfähigere Pumpe.Letztlich musste eine neue Edelstahlleiter angeschafft sowie eine
zusätzliche Kamerabefahrung nach der mechanisch-chemischen Regenerierung des II.
Brunnens durchgeführt werden. Die voraufgeführten Zusatzarbeiten waren in der Kalkulation
des Haushaltsansatzes nicht enthalten.
18) Von den bisher insgesamt angefallenen Ausgaben von 54.310,34 € entfallen 21.551,72 € auf
die Rohrnetzerneuerung in Obermaubach, Zum Dresbach, und 32.758,62 € auf die
Rohrnetzerneuerung in Kreuzau, Stockheimer Weg. Beide Maßnahmen waren im
Wirtschaftsplan 2002 nicht veranschlagt.
Die Rohrnetzerneuerung in Obermaubach, Zum Dresbach, erfolgte im Zuge des
Straßenausbaus und wurde erforderlich durch die Außerbetriebnahme der längs zwischen dem
alten und neuen Friedhofsteil verlaufenden Versorgungsleitung. Bei einem Schaden an dieser
Leitung wäre eine Verkeimung des Trinkwassers nicht auszuschließen gewesen.
Durch die Verlegung von Erdkabel durch die Telekom in der Straße Stockheimer Weg in
Kreuzau von der Dürener Str. bis zum Baugebiet E 6 ergab sich für das Wasserwerk die
Notwendigkeit, seine in den Privatgrundstücken vorhandene alte Gussleitung DN 80
auszutauschen. Auf Grund der in letzter Zeit vermehrt eingetretenen Rohrbrücke und der
unverhältnismäßig starken Korrosionsablagerungen war eine dauerhafte Betriebssicherheit
dieser Leitung nicht mehr gegeben.
19) Bisher erfolgte die Abrechnung der Umsatzsteuer quartalsweise in der Regel mit dem
Ergebnis, dass dem Wasserwerk auf Grund höherer Vorsteuerabzüge Umsatzsteuer vom
Finanzamt
Düren
erstattet
wurde.
Durch
die
Umstellung
auf
monatliche
Umsatzsteuerabrechnung ab April 2002 ergibt sich in den Monaten, in denen die
Wassergebühren zu zahlen sind (15.5., 15.8., 15.11. d. Jahres) eine Umsatzsteuer-Zahllast. In
den übrigen Monaten ergeben sich dann wieder Erstattungen durch das Finanzamt. Den
ausgewiesenen Mehrausgaben stehen bereits überplanmäßige Einnahmen von rd. 7.250 €
gegenüber.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Summe der bisher insgesamt vorgekommenen Überschreitungen im Verwaltungshaushalt
beläuft sich auf rd. 60.500 €. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Haushaltsverbesserungen
von bisher rd. 65.000 € gegenüber, so dass eine Deckung gewährleistet ist.
Die bisher ingesamt vorgekommenen Überschreitungen im Vermögenshaushalt von rd. 16.000 €
sind durch Mehreinnahmen von rd. 138.000 € gedeckt.
Die höheren Ausgaben im Vermögensplan des Eigenbetriebes Concordia in Höhe von rund 63.400
€ können durch Mehreinnahmen (rd. 12.700 €) bzw. durch eine Entnahme von freien
Rücklagemitteln abgedeckt werden.
III. Beschlussvorschlag:
“a) Durch die Einführung des Euro ab 1.1.2002 werden die bisherigen DM-Festsetzungen wie
folgt geändert:
1. Mehrausgaben bis 5.000 € gelten als unerheblich und sind dem Rat zur Kenntnis zu
bringen,
2. Mehrausgaben über 5.000 € gelten als erheblich und sind dem Rat zur Genehmigung
vorzulegen,
3. Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 € gelten als geringfügig.
b) Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die
nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
13.
1.020.6550.6
-5-
14.
15.
16.
17.
18.
19.
Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten
1.720.6890.1
Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung
1.771.5200.5
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Gebrauchsgegenstände –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
1.910.9111.6
Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der
Kindergärten
Wasserwerk Concordia – Vermögensplan3.001.9032.4
Sanierung Brunnen II
3.001.9041.3
Erneuerung des Rohrnetzes
3.001.9901.1
Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt
„
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
1.500,00
9.041,66
0,00
8.502,66
45.000,00
8.814,40
0,00
5.806,28
67.000,00
19.226,96
30.000,00
24.310,34
0,00
15.084,34