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Beschlussvorlage GB (Erlass der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 153/2005 09.11.2005 Az.: 60.11 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.11.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Erlass der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann Tel.: 15 234 Abt.: 60.11 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung zur Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. Begründung: Seite - 2 - Aufgrund der grundlegend geänderten gesetzlichen Vorgaben in der Abfallwirtschaft zum 01.06.2005 wurde der Erlass einer neuen Abfallentsorgungssatzung erforderlich. Danach dürfen Abfälle zur Beseitigung seit diesem Zeitpunkt nicht mehr deponiert werden, sondern sind einer zugelassenen Verbrennungsanlage zuzuführen. Hierfür hat der Kreis Euskirchen sich bereits zeitig ein Kontingent in der Verbrennungsanlage Bonn gesichert. Aufgrund der Neuerungen sind folgende Änderungen der Abfallsatzung erforderlich: 1. Abfälle zur Beseitigung In der Abfallsatzung sind die bisherigen „Abfälle zur Ablagerung“ durch den Begriff „Abfälle zur Beseitigung“ ersetzt worden. 2. Anpassung der Anlage I Die Anlage I enthält die Abfälle, die zur Beseitigung zugelassen sind, soweit keine Verwertung erfolgt. Die Anlage I enthält somit alle Abfälle, die über die Umschlaganlage im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum) Mechernich, zur MVA entsorgt werden können. 3. Asbesthaltige Abfälle und Mineralwolle Beide Abfallarten sind nicht zur Verbrennung zugelassen. Sie sind daher auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Verwaltung hat daher für diese Abfälle zeitig eine Genehmigung zur Zwischenlagerung im AWZ bei der Aufsichtsbehörde beantragt und diese Genehmigung auch erhalten. Die Abfallstoffe werden bereits seit dem 01.07.2005 in einer entsprechend zugelassenen Deponie entsorgt. Ab dem 01.01.2006 werden im AWZ nur noch die asbesthaltigen Abfälle von privaten Haushalten entgegengenommen. Für die Gewerbetreibenden entfällt der Anschluss- und Benutzungszwang, so dass diese ihre Abfälle unmittelbar in einer hierfür zugelassenen Anlage entsorgen können. 4. Elektro- und Elektronikgeräte Ab 11.03.2006 werden Elektro- und Elektronikgeräte entsprechend dem ElektroG im Rahmen eines Rücknahmesystems von den Herstellern kostenlos zurückgenommen. Der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger hat danach die Sammel- und Übergabestelle zu betreiben. Diese wird daher weiterhin im AWZ betrieben. 5. Anlage IV Die Anlage IV wurde entsprechend dem ElektroG angepasst. 6. Altholz Neben den bisher angenommenen Abfällen zur Verwertung wird zukünftig Altholz der Kategorien I – III der Altholzverordnung separat erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. 7. Straßenaufbruch Ab 01.01.2007 wird kein Straßenaufbruch im AWZ angenommen, da hier – nach Schließung der Deponie - keine Verwertungsmöglichkeit mehr besteht. Hierfür stehen Recyclinganlagen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. 8. Bodenaushub Seite - 3 Bodenaushub kann nur noch aus geogenen Bleibelastungszonen (Hintergrundbelastung) und ohne schädliche Inhaltstoffe im AWZ angenommen werden. Anlieferungsmengen ab 500 t pro Baumaßnahme sind mind. 2 Wochen vor der ersten Anlieferung anzuzeigen. 9. Bauschutt Bauschutt kann nur noch bis zu einer Menge von 1 t am AWZ angenommen werden. Darüber hinaus ist der Bauschutt einer zugelassenen Recyclinganlage zuzuführen. Hierfür stehen Anlagen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)