Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 153/2005
09.11.2005
Az.: 60.11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.11.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Erlass der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60.11
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung zur Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der
als Anlage beigefügten Fassung.
Begründung:
Seite - 2 -
Aufgrund der grundlegend geänderten gesetzlichen Vorgaben in der Abfallwirtschaft zum
01.06.2005 wurde der Erlass einer neuen Abfallentsorgungssatzung erforderlich.
Danach dürfen Abfälle zur Beseitigung seit diesem Zeitpunkt nicht mehr deponiert werden, sondern sind einer zugelassenen Verbrennungsanlage zuzuführen. Hierfür hat der Kreis Euskirchen
sich bereits zeitig ein Kontingent in der Verbrennungsanlage Bonn gesichert.
Aufgrund der Neuerungen sind folgende Änderungen der Abfallsatzung erforderlich:
1. Abfälle zur Beseitigung
In der Abfallsatzung sind die bisherigen „Abfälle zur Ablagerung“ durch den Begriff „Abfälle zur
Beseitigung“ ersetzt worden.
2. Anpassung der Anlage I
Die Anlage I enthält die Abfälle, die zur Beseitigung zugelassen sind, soweit keine Verwertung
erfolgt. Die Anlage I enthält somit alle Abfälle, die über die Umschlaganlage im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum) Mechernich, zur MVA entsorgt werden können.
3. Asbesthaltige Abfälle und Mineralwolle
Beide Abfallarten sind nicht zur Verbrennung zugelassen. Sie sind daher auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Verwaltung hat daher für diese Abfälle zeitig eine Genehmigung
zur Zwischenlagerung im AWZ bei der Aufsichtsbehörde beantragt und diese Genehmigung auch
erhalten. Die Abfallstoffe werden bereits seit dem 01.07.2005 in einer entsprechend zugelassenen
Deponie entsorgt.
Ab dem 01.01.2006 werden im AWZ nur noch die asbesthaltigen Abfälle von privaten Haushalten
entgegengenommen. Für die Gewerbetreibenden entfällt der Anschluss- und Benutzungszwang,
so dass diese ihre Abfälle unmittelbar in einer hierfür zugelassenen Anlage entsorgen können.
4. Elektro- und Elektronikgeräte
Ab 11.03.2006 werden Elektro- und Elektronikgeräte entsprechend dem ElektroG im Rahmen eines Rücknahmesystems von den Herstellern kostenlos zurückgenommen. Der öffentlich rechtliche
Entsorgungsträger hat danach die Sammel- und Übergabestelle zu betreiben. Diese wird daher
weiterhin im AWZ betrieben.
5. Anlage IV
Die Anlage IV wurde entsprechend dem ElektroG angepasst.
6. Altholz
Neben den bisher angenommenen Abfällen zur Verwertung wird zukünftig Altholz der Kategorien I
– III der Altholzverordnung separat erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt.
7. Straßenaufbruch
Ab 01.01.2007 wird kein Straßenaufbruch im AWZ angenommen, da hier – nach Schließung der
Deponie - keine Verwertungsmöglichkeit mehr besteht. Hierfür stehen Recyclinganlagen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
8. Bodenaushub
Seite - 3 Bodenaushub kann nur noch aus geogenen Bleibelastungszonen (Hintergrundbelastung) und ohne schädliche Inhaltstoffe im AWZ angenommen werden. Anlieferungsmengen ab 500 t pro Baumaßnahme sind mind. 2 Wochen vor der ersten Anlieferung anzuzeigen.
9. Bauschutt
Bauschutt kann nur noch bis zu einer Menge von 1 t am AWZ angenommen werden. Darüber hinaus ist der Bauschutt einer zugelassenen Recyclinganlage zuzuführen. Hierfür stehen Anlagen in
unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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