Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,0 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage III
Der Kreis betreibt nach Maßgabe des § 9 auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich
Annahmestellen für folgende verwertbare Abfallstoffe:
Bezeichnung
Satzungsgrundlage/Kriterien
zur Kompostierung geeignete Abfälle:
§ 9 Abs. 2 a und b)
Altpapier:
§ 9 Abs. 2 c)
Die Annahme erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen
haushaltsüblicher Kleinmengen
Altglas:
§ 9 Abs. 2 d)
Die Annahme erfolgt nur im Rahmen haushaltsüblicher
Kleinmengen
Altmetall:
§ 9 Abs. 2 e)
Die Annahme erfolgt nur im Rahmen haushaltsüblicher
Kleinmengen
Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk:
§ 9 Abs. 2 f)
Altreifen:
§ 9 Abs. 2 g)
Verpackungen:
§ 9 Abs. 2 h)
Die Annahme erfolgt nur im Rahmen haushaltsüblicher
Kleinmengen
Bodenaushub (nur aus geogenen Belastungszonen, aber ohne schädliche Inhaltsstoffe):
§ 9 Abs. 2 i)
Anlieferungen ab 1.000 Tonnen pro Baumaßnahme sind
mindestens 1 Woche vor der ersten Anlieferung anzuzeigen
Altholz
§ 9 Abs. 2j)