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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 153/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,0 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 153/2005)

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Inhalt der Datei

Anlage III Der Kreis betreibt nach Maßgabe des § 9 auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich Annahmestellen für folgende verwertbare Abfallstoffe: Bezeichnung Satzungsgrundlage/Kriterien zur Kompostierung geeignete Abfälle: § 9 Abs. 2 a und b) Altpapier: § 9 Abs. 2 c) Die Annahme erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen haushaltsüblicher Kleinmengen Altglas: § 9 Abs. 2 d) Die Annahme erfolgt nur im Rahmen haushaltsüblicher Kleinmengen Altmetall: § 9 Abs. 2 e) Die Annahme erfolgt nur im Rahmen haushaltsüblicher Kleinmengen Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk: § 9 Abs. 2 f) Altreifen: § 9 Abs. 2 g) Verpackungen: § 9 Abs. 2 h) Die Annahme erfolgt nur im Rahmen haushaltsüblicher Kleinmengen Bodenaushub (nur aus geogenen Belastungszonen, aber ohne schädliche Inhaltsstoffe): § 9 Abs. 2 i) Anlieferungen ab 1.000 Tonnen pro Baumaßnahme sind mindestens 1 Woche vor der ersten Anlieferung anzuzeigen Altholz § 9 Abs. 2j)