Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage II
c
zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
06
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 13
06 13 04
Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a.n.g.
*1
16
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 02
16 02 12
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
*1
17 06
17 06 05
1)
gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten
Standorten)
17
17 06 03
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
*2
*1
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält
asbesthaltige Baustoffe
Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern, sind vor der
Anlieferung mittels hydraulischer Bindemittel (Zement) zu verfestigen.
Die übrigen asbesthaltigen Abfälle sind in befeuchtetem Zustand in geeigneten sicher
verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und anzuliefern (z. B.
Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags).
Asbesthaltige Geräte und Bauteile sind staubdicht zu verpacken, insbesondere sind
Lüftungsöffnungen abzukleben.
Im übrigen ist das Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle", erstellt von der
Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes in
der jeweils gültigen Fassung - z. Zt. vom 20.02.2001 mit Aktualisierung vom 10.12.2001 zu beachten.
Bei nicht ordnungsgemäß angelieferten asbesthaltigen Abfällen wird auf Kosten des
Anlieferers eine Behandlung entsprechend des v. g. Merkblattes durchgeführt.
2)
Beim Umgang mit dem Abfall der Schlüsselnummer 1706 03 ist die TRGS 521 in der
jeweils aktuellen Fassung zu beachten.