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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 153/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 153/2005)

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Inhalt der Datei

Anlage II c zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen 06 13 06 13 04 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a.n.g. *1 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind 16 02 16 02 12 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten *1 17 06 17 06 05 1) gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) 17 17 06 03 Abfälle aus der Asbestverarbeitung Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe *2 *1 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält asbesthaltige Baustoffe Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern, sind vor der Anlieferung mittels hydraulischer Bindemittel (Zement) zu verfestigen. Die übrigen asbesthaltigen Abfälle sind in befeuchtetem Zustand in geeigneten sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln und anzuliefern (z. B. Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags). Asbesthaltige Geräte und Bauteile sind staubdicht zu verpacken, insbesondere sind Lüftungsöffnungen abzukleben. Im übrigen ist das Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle", erstellt von der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes in der jeweils gültigen Fassung - z. Zt. vom 20.02.2001 mit Aktualisierung vom 10.12.2001 zu beachten. Bei nicht ordnungsgemäß angelieferten asbesthaltigen Abfällen wird auf Kosten des Anlieferers eine Behandlung entsprechend des v. g. Merkblattes durchgeführt. 2) Beim Umgang mit dem Abfall der Schlüsselnummer 1706 03 ist die TRGS 521 in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.