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Allgemeine Vorlage (Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
28 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze) Allgemeine Vorlage (Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze) Allgemeine Vorlage (Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze) Allgemeine Vorlage (Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner BE: Herr Dellner /Frau Schmitz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 124/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 29.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze I. Sach- und Rechtslage: Am 28.05. und 09.06. d.J. wurden alle öffentlichen Kinderspielplätze (26) der Gemeinde Kreuzau von den Mitgliedern des Sozialausschusses besichtigt. Die Verwaltung wurde vom Sozialausschuss beauftragt, eine Liste anzulegen, in der alle Mängel bzw. erforderlichen Neuanschaffungen für die gemeindlichen Kinderspielplätze incl. Preisangaben nach Priorität enthalten sind. Diese Prioritätenliste liegt nunmehr als Anlage 1 bei. Hierzu noch folgende Hinweise und Erläuterungen: Der Bauhof hat unmittelbar nach Erstellung der Mängel-Liste im Juni d.J. den Auftrag erhalten, die notwendigen und ohne erheblichen finanziellen Aufwand durchführbaren Arbeiten möglichst kurzfristig zu erledigen. Bedingt durch den ohnehin schwachen Personalbestand, der urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfälle, die terminlich gebundenen Sonderaufgaben (z.B. Wahlen, Instandsetzungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden und Asylbewerberunterkünften) war es dem Bauhof nicht möglich, alle aufgeführten Mängel bis zum jetzigen Zeitpunkt zu beseitigen. Der aktuelle Erledigungsstand kann der beigefügten Prioritätenliste entnommen werden. Die restlichen Arbeiten werden nunmehr sukzessiv durchgeführt, nachdem es nach der Einstellung eines weiteren Hausmeisters jetzt auch möglich ist, verschiedene einfache Arbeiten (z.B. die Reinigung der Spielplätze, Beseitigung von Unkraut, Anstrich von Spielgeräten etc.) zumindest sporadisch unter Mit-Einsatz von gemeinnützig tätigen Sozialhilfeempfängern erledigen zu lassen. Die Sicherheitskontrolle der Kinderspielplätze ist jedoch permanent erfolgt und auch für die Zukunft weiterhin gewährleistet. Zum Kinderspielplatz Kreuzau „Heribertstraße“ ist zu erwähnen, dass ein Großteil der Fläche (900 m²) an den neuen Kindergarten abgetreten wurde. Aus diesem Grunde ist es notwendig die Restfläche (ca. 730 m²) neu zu gestalten. Von 7 Spielgeräten sind bis auf zwei (Rutsche und Sandbagger) alle an den neuen Kindergarten abgegeben worden bzw. 2 Geräte mussten aufgrund des schlechten Zustandes entfernt werden. Um hier einen attraktiven und für Kinder ansprechenden Spielplatz herzurichten, ist es erforderlich, einige neue Geräte aufzustellen. Die nötigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2000 zur Verfügung. Die grundlegende Sanierung der Kinderspielplätze • • • • „Hoeschstraße“ Untermaubach, „Im Reuter“, Drove „Wehrstraße“, Drove „Auf der Tuchbleiche“, Kreuzau ist dem Bauhof aufgrund des erheblichen Arbeitsumfanges personell nicht möglich, so dass ein Unternehmer zu beauftragen ist. Das Ausmaß dieser Arbeiten erfordert die Bereitstellung entsprechender zusätzlicher Haushaltsmittel. Es ist mit folgendem finanziellen Aufwand zu rechnen: • • • • „Hoeschstraße“ Untermaubach ca. 8.700, - DM „Im Reuter“, Drove ca. 17.100, - DM „Wehrstraße“, Drove ca. 6.500, - DM „Auf der Tuchbleiche“, Kreuzau ca. 13.000, - DM insgesamt: ca. 45.300,- DM. 2 Die vorstehenden Kosten wurden überschläglich durch das Gartenbauunternehmen Schneider, Kreuzau-Üdingen, ermittelt. Die Kostenvoranschläge enthalten nicht die Kosten für die Neuanschaffung von Spielgeräten und deren Aufbau. Aufgrund der Ihnen bekannten aktuellen Haushaltslage erscheint es nicht möglich, die voraussichtlichen Gesamtkosten bereits im Haushaltsjahr 2000 bereitzustellen, so dass nach Auffassung der Verwaltung die Maßnahmen auf die nächsten 4 Haushaltsjahre verteilt werden sollten und zwar in der vorgenannten Reihenfolge der Spielplätze. Ich habe deshalb zur Finanzierung dieser Maßnahmen im zwischenzeitlich eingebrachten Entwurf des HH-Planes/HSK für die Jahre 2000 – 2003 folgende Verbesserungen vorgesehen: a) Erhöhung der Pos. VerwHH. 1.460.5000.0 „Laufende Unterhaltung der Kinderspielplätze“ um jeweils 10.000,- DM (von 33.000,- DM auf 43.000,- DM), b) Erhöhung der Pos. VermHH. 1.460.9353.1 „Neuanschaffung von Spielgeräten“ um jeweils 15.000,- DM (von 5.000,- DM auf 20.000,- DM). Insgesamt würden hierdurch für die nächsten 4 HH-Jahre zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,- DM bereitgestellt, wodurch über die vorgenannten Sanierungskosten hinaus noch Verbesserungen auf anderen Spielplätzen ermöglicht werden könnten. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung/HSK steht. Zwischenzeitlich liegt jedoch der als Anlage 2 beigefügte Antrag der CDU-Fraktion vom 19.10.1999 vor, in Untermaubach einen neuen Kinderspielplatz anzulegen und zwar auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 13, Nr. 1313, an der Brigidastraße. Zur Verdeutlichung verweise ich auf den beigefügten Lageplan (Anlage 3). Es handelt sich hierbei um eine nutzbare Fläche von ca. 760 qm. Die Fläche ist gegenwärtig an den Landwirten Christian Klein, Brigidastraße 7, Kreuzau-Untermaubach, verpachtet und wird lediglich als Lagerplatz für landw. Gerätschaften in Anspruch genommen. Der Gestattungsvertrag lässt jedoch eine sofortige Kündigung zu, wenn die Gemeinde die Fläche für eigene Zwecke in Anspruch nehmen möchte. Der Bebauungsplan Untermaubach L 2 weist diesen Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung „Kinderspielplatz“ aus, so dass planungsrechtlich keine Hindernisse bestehen. Die Herrichtung und Bestückung der Fläche mit Spielgeräten erfordert überschläglich einen Kostenaufwand von ca. 40.000,- DM. Gleichzeitig zielt der Antrag der CDU-Fraktion darauf ab, nach Anlegung des neuen Kinderspielplatzes, den alten Spielplatz an der „Hoeschstraße“ aufgrund seiner geringen Attraktivität und seiner Randlage aufzugeben und ggf. als Bauparzelle zu veräußern. Das Spielplatzgrundstück „Hoeschstraße“ (Gemarkung Untermaubach, Flur 13, Nr. 1060) besitzt eine Fläche von 611 qm (Lageplan s. Anlage 4). Dieser Spielplatz ist planungsrechtlich nicht abgesichert, da der zugrundeliegende Bebauungsplan Untermaubach L 1 das gesamte Grundstück als „Wohnbaufläche“ ausweist. Eine Planänderung als Voraussetzung für die Veräußerung des Grundstückes als Bauland wäre somit nicht erforderlich. Unter Ansatz des aktuellen Baulandrichtwertes im OT Untermaubach in Höhe von 210,- DM/qm repräsentiert das Grundstück einen Verkehrswert von rd. 128.000,- DM. Die vorgeschlagene Veräußerung sollte m.E. gegen Höchstgebot erfolgen, wobei als Mindestgebot der Bauland-Richtwert anzusetzen wäre. Rechnerisch wäre durch den fiktiven Verkaufserlös der Kostenaufwand für den neuen Spielplatz gedeckt. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Verkauf bereits im kommenden Haushaltsjahr tatsächlich gelingt. Der Haushaltsplan-Entwurf 2000 weist unter der Position des Vermögenshaushalts „Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken“ (1.881.3400.9) Kaufpreiseinnahmen in Höhe von 500.000 DM aus, die aus der Veräußerung von Grundstücken des Plangebietes Kreuzau E6 „Zum Duffesbach/Stockheimer Weg“ fließen sollen. Auch hier ist äußerst ungewiss, ob Kaufpreiserlöse bereits im HH-Jahr 2000 in dieser Größenordnung kassenwirksam werden. Der Schwerpunkt der Grundstücksverkäufe wird voraussichtlich erst im HH-Jahr 2001 liegen. Ich warne daher davor, den fiktiven Kaufpreis aus der Veräußerung des Spielplatzgrundstückes dem HH-Ansatz „Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken“ in voller Höhe rechnerisch zuzuschlagen. Die Gesamtthematik wird im Zuge der anstehenden Haushaltsplanberatungen zu erörtern und zu sondieren sein. Meine Empfehlung lautet: a) Im Vermögenshaushalt 2000 - unter einer neuen Position „Anlegung eines Spielplatzes in Kreuzau-Untermaubach, Brigidastraße“ Mittel in Höhe von 40.000,- DM vorzusehen, - zur Deckung dieser Kosten 1. die ursprünglich für die Sanierung des Spielplatzes „Hoeschstraße“ vorgesehenen zusätzlichen Mittel bei Pos. 1.460.9353.1 (Neuanschaffung von Spielgeräten) in Höhe von 15.000,- DM wieder einzusparen und 2. die Position „Entnahme aus der Rücklage“ um 25.000,- DM zu erhöhen. b) Für die Haushaltsjahre 2001 – 2003 - im Verw.HH. bei Pos. 1.460.5000.0 „Laufende Unterhaltung der Kinderspielplätze“ zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 10.000,- DM bereitzustellen, d.h. den Haushaltsan- 3 satz auf jeweils 43.000,- DM zu erhöhen, - im Verm.HH. bei Pos. 1.460.9353.1 „Neuanschaffung von Spielgeräten“ zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 15.000,- DM bereitzustellen, d.h. den Haushaltsansatz auf jeweils 20.000,- DM zu erhöhen, und zwar mit folgenden Prioritäten: - HH-Jahr 2001: Sanierung des Spielplatzes „Im Reuter“, Drove, - HH-Jahr 2002: Sanierung des Spielplatzes „Wehrstraße“, Drove, - HH-Jahr 2003: Sanierung des Spielplatzes „Auf der Tuchbleiche“, Kreuzau Ich gehe hierbei davon aus, dass durch die Streckung der Kosten über mehrere Haushaltsjahre eher die Bereitschaft der Aufsichtsbehörde zu erreichen ist, der vorgesehenen Mittelaufstockung für diese „freiwilligen Leistungen“ überhaupt zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wie vorstehend beschrieben III. Beschlussvorschlag Verwaltung: 1. Die Verwaltung wird - nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bzw. nach Genehmigung des Haushalts/HSK 2000 - beauftragt: a) auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 13, Nr. 1313, Brigidastraße, einen öffentlichen Kinderspielplatz anzulegen, b) im HH-Jahr 2001 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Im Reuter“ Drove, im HH-Jahr 2002 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Wehrstraße“, Drove, im HH-Jahr 2003 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Auf der Tuchbleiche“, vorzunehmen, 2. Das Spielplatzgrundstück Untermaubach „Hoeschstraße“ (Flur 13 Nr. 1060), groß 611 qm, soll nach Anlegung des neuen Spielplatzes „Brigidastraße“ veräussert werden. Die Veräusserung erfolgt gegen Höchstgebot, wobei der QmPreis von 210,- DM als Untergrenze gilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Ausschreibung zu gegebener Zeit vorzunehmen. III. Beschlussvorschlag Sozialausschusses: 1. Die Verwaltung wird - nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bzw. nach Genehmigung des Haushalts/HSK 2000 - beauftragt: a) auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 13, Nr. 1313, Brigidastraße, einen öffentlichen Kinderspielplatz anzulegen, b) im HH-Jahr 2001 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Im Reuter“ Drove, im HH-Jahr 2002 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Wehrstraße“, Drove, im HH-Jahr 2003 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Auf der Tuchbleiche“, vorzunehmen. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird - nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bzw. nach Genehmigung des Haushalts/HSK 2000 - beauftragt: im HH-Jahr 2001 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Im Reuter“ Drove, im HH-Jahr 2002 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Wehrstraße“, Drove, im HH-Jahr 2003 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Auf der Tuchbleiche“, vorzunehmen“. Der Bürgermeister 4 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: