Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Dellner
BE: Herr Dellner /Frau Schmitz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
124/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
29.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: Maßnahmen-Rahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung gemeindlicher Kinderspielplätze
I. Sach- und Rechtslage:
Am 28.05. und 09.06. d.J. wurden alle öffentlichen Kinderspielplätze (26) der Gemeinde Kreuzau von den Mitgliedern
des Sozialausschusses besichtigt.
Die Verwaltung wurde vom Sozialausschuss beauftragt, eine Liste anzulegen, in der alle Mängel bzw. erforderlichen
Neuanschaffungen für die gemeindlichen Kinderspielplätze incl. Preisangaben nach Priorität enthalten sind. Diese
Prioritätenliste liegt nunmehr als Anlage 1 bei. Hierzu noch folgende Hinweise und Erläuterungen:
Der Bauhof hat unmittelbar nach Erstellung der Mängel-Liste im Juni d.J. den Auftrag erhalten, die notwendigen und
ohne erheblichen finanziellen Aufwand durchführbaren Arbeiten möglichst kurzfristig zu erledigen. Bedingt durch den
ohnehin schwachen Personalbestand, der urlaubs- und krankheitsbedingten Ausfälle, die terminlich gebundenen
Sonderaufgaben (z.B. Wahlen, Instandsetzungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden und Asylbewerberunterkünften) war
es dem Bauhof nicht möglich, alle aufgeführten Mängel bis zum jetzigen Zeitpunkt zu beseitigen. Der aktuelle
Erledigungsstand kann der beigefügten Prioritätenliste entnommen werden. Die restlichen Arbeiten werden nunmehr
sukzessiv durchgeführt, nachdem es nach der Einstellung eines weiteren Hausmeisters jetzt auch möglich ist,
verschiedene einfache Arbeiten (z.B. die Reinigung der Spielplätze, Beseitigung von Unkraut, Anstrich von
Spielgeräten etc.) zumindest sporadisch unter Mit-Einsatz von gemeinnützig tätigen Sozialhilfeempfängern erledigen zu
lassen.
Die Sicherheitskontrolle der Kinderspielplätze ist jedoch permanent erfolgt und auch für die Zukunft weiterhin
gewährleistet.
Zum Kinderspielplatz Kreuzau „Heribertstraße“ ist zu erwähnen, dass ein Großteil der Fläche (900 m²) an den neuen
Kindergarten abgetreten wurde. Aus diesem Grunde ist es notwendig die Restfläche (ca. 730 m²) neu zu gestalten.
Von 7 Spielgeräten sind bis auf zwei (Rutsche und Sandbagger) alle an den neuen Kindergarten abgegeben worden
bzw. 2 Geräte mussten aufgrund des schlechten Zustandes entfernt werden. Um hier einen attraktiven und für Kinder
ansprechenden Spielplatz herzurichten, ist es erforderlich, einige neue Geräte aufzustellen. Die nötigen
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2000 zur Verfügung.
Die grundlegende Sanierung der Kinderspielplätze
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„Hoeschstraße“ Untermaubach,
„Im Reuter“, Drove
„Wehrstraße“, Drove
„Auf der Tuchbleiche“, Kreuzau
ist dem Bauhof aufgrund des erheblichen Arbeitsumfanges personell nicht möglich, so dass ein Unternehmer zu
beauftragen ist. Das Ausmaß dieser Arbeiten erfordert die Bereitstellung entsprechender zusätzlicher Haushaltsmittel.
Es ist mit folgendem finanziellen Aufwand zu rechnen:
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„Hoeschstraße“ Untermaubach
ca. 8.700, - DM
„Im Reuter“, Drove
ca. 17.100, - DM
„Wehrstraße“, Drove
ca. 6.500, - DM
„Auf der Tuchbleiche“, Kreuzau
ca. 13.000, - DM
insgesamt:
ca. 45.300,- DM.
2
Die vorstehenden Kosten wurden überschläglich durch das Gartenbauunternehmen Schneider, Kreuzau-Üdingen,
ermittelt. Die Kostenvoranschläge enthalten nicht die Kosten für die Neuanschaffung von Spielgeräten und deren
Aufbau.
Aufgrund der Ihnen bekannten aktuellen Haushaltslage erscheint es nicht möglich, die voraussichtlichen Gesamtkosten
bereits im Haushaltsjahr 2000 bereitzustellen, so dass nach Auffassung der Verwaltung die Maßnahmen auf die
nächsten 4 Haushaltsjahre verteilt werden sollten und zwar in der vorgenannten Reihenfolge der Spielplätze.
Ich habe deshalb zur Finanzierung dieser Maßnahmen im zwischenzeitlich eingebrachten Entwurf des HH-Planes/HSK
für die Jahre 2000 – 2003 folgende Verbesserungen vorgesehen:
a) Erhöhung der Pos. VerwHH. 1.460.5000.0 „Laufende Unterhaltung der Kinderspielplätze“
um jeweils 10.000,- DM (von 33.000,- DM auf 43.000,- DM),
b) Erhöhung der Pos. VermHH. 1.460.9353.1 „Neuanschaffung von Spielgeräten“
um jeweils 15.000,- DM (von 5.000,- DM auf 20.000,- DM).
Insgesamt würden hierdurch für die nächsten 4 HH-Jahre zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,- DM
bereitgestellt, wodurch über die vorgenannten Sanierungskosten hinaus noch Verbesserungen auf anderen Spielplätzen
ermöglicht werden könnten. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel
unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung/HSK steht.
Zwischenzeitlich liegt jedoch der als Anlage 2 beigefügte Antrag der CDU-Fraktion vom 19.10.1999 vor, in
Untermaubach einen neuen Kinderspielplatz anzulegen und zwar auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 13, Nr.
1313, an der Brigidastraße. Zur Verdeutlichung verweise ich auf den beigefügten Lageplan (Anlage 3). Es handelt sich
hierbei um eine nutzbare Fläche von ca. 760 qm. Die Fläche ist gegenwärtig an den Landwirten Christian Klein,
Brigidastraße 7, Kreuzau-Untermaubach, verpachtet und wird lediglich als Lagerplatz für landw. Gerätschaften in
Anspruch genommen. Der Gestattungsvertrag lässt jedoch eine sofortige Kündigung zu, wenn die Gemeinde die Fläche
für eigene Zwecke in Anspruch nehmen möchte.
Der Bebauungsplan Untermaubach L 2 weist diesen Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung
„Kinderspielplatz“ aus, so dass planungsrechtlich keine Hindernisse bestehen.
Die Herrichtung und Bestückung der Fläche mit Spielgeräten erfordert überschläglich einen Kostenaufwand von ca.
40.000,- DM.
Gleichzeitig zielt der Antrag der CDU-Fraktion darauf ab, nach Anlegung des neuen Kinderspielplatzes, den alten
Spielplatz an der „Hoeschstraße“ aufgrund seiner geringen Attraktivität und seiner Randlage aufzugeben und ggf. als
Bauparzelle zu veräußern.
Das Spielplatzgrundstück „Hoeschstraße“ (Gemarkung Untermaubach, Flur 13, Nr. 1060) besitzt eine Fläche von 611
qm (Lageplan s. Anlage 4). Dieser Spielplatz ist planungsrechtlich nicht abgesichert, da der zugrundeliegende
Bebauungsplan Untermaubach L 1 das gesamte Grundstück als „Wohnbaufläche“ ausweist. Eine Planänderung als
Voraussetzung für die Veräußerung des Grundstückes als Bauland wäre somit nicht erforderlich. Unter Ansatz des
aktuellen Baulandrichtwertes im OT Untermaubach in Höhe von 210,- DM/qm repräsentiert das Grundstück einen
Verkehrswert von rd. 128.000,- DM. Die vorgeschlagene Veräußerung sollte m.E. gegen Höchstgebot erfolgen, wobei
als Mindestgebot der Bauland-Richtwert anzusetzen wäre.
Rechnerisch wäre durch den fiktiven Verkaufserlös der Kostenaufwand für den neuen Spielplatz gedeckt. Es kann
allerdings nicht garantiert werden, dass der Verkauf bereits im kommenden Haushaltsjahr tatsächlich gelingt.
Der Haushaltsplan-Entwurf 2000 weist unter der Position des Vermögenshaushalts „Erlös aus dem Verkauf von
Grundstücken“ (1.881.3400.9) Kaufpreiseinnahmen in Höhe von 500.000 DM aus, die aus der Veräußerung von
Grundstücken des Plangebietes Kreuzau E6 „Zum Duffesbach/Stockheimer Weg“ fließen sollen. Auch hier ist äußerst
ungewiss, ob Kaufpreiserlöse bereits im HH-Jahr 2000 in dieser Größenordnung kassenwirksam werden. Der
Schwerpunkt der Grundstücksverkäufe wird voraussichtlich erst im HH-Jahr 2001 liegen.
Ich warne daher davor, den fiktiven Kaufpreis aus der Veräußerung des Spielplatzgrundstückes dem HH-Ansatz „Erlös
aus dem Verkauf von Grundstücken“ in voller Höhe rechnerisch zuzuschlagen.
Die Gesamtthematik wird im Zuge der anstehenden Haushaltsplanberatungen zu erörtern und zu sondieren sein.
Meine Empfehlung lautet:
a) Im Vermögenshaushalt 2000
- unter einer neuen Position „Anlegung eines Spielplatzes in Kreuzau-Untermaubach,
Brigidastraße“ Mittel in Höhe von 40.000,- DM vorzusehen,
- zur Deckung dieser Kosten
1. die ursprünglich für die Sanierung des Spielplatzes „Hoeschstraße“ vorgesehenen
zusätzlichen Mittel bei Pos. 1.460.9353.1 (Neuanschaffung von Spielgeräten) in Höhe
von 15.000,- DM wieder einzusparen und
2. die Position „Entnahme aus der Rücklage“ um 25.000,- DM zu erhöhen.
b) Für die Haushaltsjahre 2001 – 2003
- im Verw.HH. bei Pos. 1.460.5000.0 „Laufende Unterhaltung der Kinderspielplätze“
zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 10.000,- DM bereitzustellen, d.h. den Haushaltsan-
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satz auf jeweils 43.000,- DM zu erhöhen,
- im Verm.HH. bei Pos. 1.460.9353.1 „Neuanschaffung von Spielgeräten“ zusätzliche
Mittel in Höhe von jeweils 15.000,- DM bereitzustellen, d.h. den Haushaltsansatz
auf jeweils 20.000,- DM zu erhöhen,
und zwar mit folgenden Prioritäten:
- HH-Jahr 2001: Sanierung des Spielplatzes „Im Reuter“, Drove,
- HH-Jahr 2002: Sanierung des Spielplatzes „Wehrstraße“, Drove,
- HH-Jahr 2003: Sanierung des Spielplatzes „Auf der Tuchbleiche“, Kreuzau
Ich gehe hierbei davon aus, dass durch die Streckung der Kosten über mehrere Haushaltsjahre eher die Bereitschaft der
Aufsichtsbehörde zu erreichen ist, der vorgesehenen Mittelaufstockung für diese „freiwilligen Leistungen“ überhaupt
zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie vorstehend beschrieben
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
1. Die Verwaltung wird - nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bzw. nach
Genehmigung des Haushalts/HSK 2000 - beauftragt:
a)
auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 13, Nr. 1313,
Brigidastraße, einen öffentlichen Kinderspielplatz anzulegen,
b) im HH-Jahr 2001 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Im Reuter“ Drove,
im HH-Jahr 2002 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Wehrstraße“, Drove,
im HH-Jahr 2003 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Auf der Tuchbleiche“,
vorzunehmen,
2. Das Spielplatzgrundstück Untermaubach „Hoeschstraße“ (Flur 13 Nr. 1060), groß 611 qm, soll nach Anlegung des
neuen Spielplatzes „Brigidastraße“ veräussert werden. Die Veräusserung erfolgt gegen Höchstgebot, wobei der QmPreis von 210,- DM als
Untergrenze gilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechende Ausschreibung zu gegebener Zeit vorzunehmen.
III. Beschlussvorschlag Sozialausschusses:
1. Die Verwaltung wird - nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bzw. nach
Genehmigung des Haushalts/HSK 2000 - beauftragt:
a)
auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 13, Nr. 1313,
Brigidastraße, einen öffentlichen Kinderspielplatz anzulegen,
b) im HH-Jahr 2001 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Im Reuter“ Drove,
im HH-Jahr 2002 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Wehrstraße“, Drove,
im HH-Jahr 2003 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Auf der Tuchbleiche“,
vorzunehmen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird - nach Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel bzw. nach
Genehmigung des Haushalts/HSK 2000 - beauftragt:
im HH-Jahr 2001 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Im Reuter“ Drove,
im HH-Jahr 2002 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Wehrstraße“, Drove,
im HH-Jahr 2003 die Sanierung des Kinderspielplatzes „Auf der Tuchbleiche“,
vorzunehmen“.
Der Bürgermeister
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- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: