Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
06.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 11/2017
Az.: 66 19- 3671
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 05.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
02.02.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
26.04.2017
Sperrung der Straße "Am Schießberg" im Abschnitt zwischen Landstraße und Lourdesweg für den Kraftfahrzeugverkehr
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Straße „Am Schießberg“ wird im Abschnitt zwischen Landstraße und Lourdesweg für den
Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Begründung:
Die Straße „Am Schießberg“ ist für viele Fußgänger und Radfahrer ein Hauptverbindungsweg zwischen den östlich und westlich der Landstraße gelegenen bebauten Bereichen von Dirmerzheim.
Unter anderem nutzen viele Eltern mit ihren Kindern diese Straße um den Kindergarten in der Remigiusstraße zu erreichen. In Höhe der Landstraße befindet sich eine Fußgängerampel, die die
Querung der Landstraße erleichtert. Im Abschnitt zwischen Landstraße und Lourdesweg ist die
Straße allerdings so schmal, dass Fußgänger und Radfahrer bei einer gleichzeitigen Befahrung
dieses Straßenabschnittes durch Kraftfahrzeuge gefährdet werden. Gehwege sind in diesem Straßenabschnitt nicht vorhanden.
Zur Zeit ist die Durchfahrt von der Landstraße in die Straße „Am Schießberg“ bereits für den LKWVerkehr gesperrt. Zur Verbesserung der Fußgänger- und Radfahrersituation schlage ich vor, die
Straße „Am Schießberg“ im Abschnitt zwischen Landstraße und Lourdesweg für den KFZ-Verkehr
insgesamt zu sperren (Verkehrszeichen Nr. 260 StVO).
Eine komplette Sperrung des genannten Straßenabschnittes „Am Schießberg“ z.B. durch den Einbau von (herausnehmbaren Pollern) wird von der Feuerwehr abgelehnt, da hierdurch die Eintreffzeit von Rettungsmitteln erheblich verzögert wird.
In Vertretung
(Hallstein)
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