Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
06.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 662/2015 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
08.11.2016
zur Kenntnis
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
02.02.2017
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
26.04.2017
Betrifft:
Antrag bzgl. Einrichtung einer "unechten" Einbahnstraße auf der Bergstraße in E.Liblar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
3.500,00
Folgekosten in €:
100,00 €/ a
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
0,00
€
0,00 €
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kreispolizeibehörde hat im Rahmen eines Anhörungsverfahrens für die Freigabe der
Einbahnstraße für den Radverkehr oder Einrichtung einer Fahrradstraße in der Bergstraße
erhebliche Bedenken angemeldet (siehe Anlage). Zur Klärung hat am 07.09.16 mit den
verkehrslenkenden Behörden ein Ortstermin stattgefunden.
Die Bedenken der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der Unfallgefährdung für die Radfahrer,
die bei einer Öffnung der Einbahnstraße im Einmündungsbereich zum Schlunkweg entstehen, werden von den Teilnehmern der Ortsbesichtigung geteilt. Vorgeschlagen wird, für
die Radfahrer, die aus Richtung Bahnhof kommen, eine Umleitung über die Roncallistraße
– Tannenweg – Barbarastraße – Theodor-Heuss-Straße anzubieten. Die Ausschilderung
sollte in Form einer wegweisenden Beschilderung ausgeführt werden.
Der Vorteil dieser Lösung ist, dass der Einmündungsbereich Roncallistraße in den
Schlunkweg wesentlich übersichtlicher ist als der Einmündungsbereich Bergstraße in den
Schlunkweg. Zudem ist die Einfahrt Roncallistraße vom Schlunkweg aus für den KFZVerkehr gesperrt.
Aus den vorgenannten Gründen schlage ich vor, die Einbahnstraßenregelung für die
Bergstraße doch nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben und auch nicht in
eine Fahrradstraße umzuwandeln, sondern dem Radverkehr aus Fahrtrichtung Bahnhof
kommend wie beschrieben, die entsprechende Umleitung anzubieten.
In Vertretung
(Hallstein)
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