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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Fortschreibung der Erfassung versiegelter Flächen nach 2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
09.02.17, 15:01
Aktualisiert
09.02.17, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Bericht  über die Fortschreibung der Erfassung versiegelter Flächen nach 2009) Antrag (Antrag bzgl. Bericht  über die Fortschreibung der Erfassung versiegelter Flächen nach 2009) Antrag (Antrag bzgl. Bericht  über die Fortschreibung der Erfassung versiegelter Flächen nach 2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 58/2017 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 26.01.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 16.02.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Bericht über die Fortschreibung der Erfassung versiegelter Flächen nach 2009 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Stellungnahme der Verwaltung: Die Ermittlung der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen erfolgte seinerzeit durch die Auswertung von Daten einer Überfliegung in Kombination mit einer anschließenden Selbstauskunft durch die Kundinnen/Kunden. Die in der Überfliegung ermittelten versiegelten Flächen wurden dabei digital erfasst, vermessen und den Kundinnen und Kunden in einem Erhebungsbogen mit Darstellung des jeweiligen Grundstücks übersendet. Diese hatten dabei im Grunde nur anzukreuzen, ob die ausgewiesene Fläche in die Kanalisation entwässert oder nicht. Die Größen der jeweiligen Flächen waren im Vorfeld digital ermittelt worden. Die Kosten für dieses Verfahren beliefen sich auf rd. 35.000,- Euro für die Überfliegung, 40.000,- Euro Auswertung und Zuordnung zu den Grundstücken, 20.000,- Euro für Porto und Druckkosten. Zusätzlich war ein nicht unerheblicher Personalaufwand für die Abwicklung des Verfahrens erforderlich. Gleichwohl hat die ausgesprochen sorgfältige und für die Kunden verständliche Form der Abwicklung den Verwaltungsaufwand in absolut vertretbarem Rahmen gehalten. So ist bis heute keine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgt und alle Schwierigkeiten konnten einvernehmlich geklärt werden. Die Ersterhebung hat mit der Einführung des Entgeltsplittings im Jahr 2010 ihren Abschluss gefunden. Besonders schwierige Fälle wie Mehrfacheigentum bei Garagenhöfen etc. werden heute noch sukzessive (je nach Personalkapazität) abgearbeitet. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Generierung weiterer Flächen (im Verhältnis zum Aufwand wäre es wirtschaftlicher hierauf zu verzichten), sondern um die gerechte Zuordnung innerhalb der Solidargemeinschaft aller Kundinnen und Kunden. Um im Weiteren eine Ungerechtigkeit innerhalb der Solidargemeinschaft zu vermeiden, wurde in den Folgejahren das Verfahren auf eine klassische Selbstauskunft umgestellt. Die Bestandskunden wurden sporadisch durch den Außendienst kontrolliert, die Neukundinnen und Neukunden erhielten bei Anmeldung zur Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung einen "Blankoerhebungsbogen". Dabei setzt die Verbrauchsabrechnung zunächst für jedes Einfamilienhaus eine versiegelte Fläche von pauschal 210 qm an. Die Kundinnen und Kunden können anschließende evtl. Abweichungen bzw. Korrekturen schriftlich erläutern. Gleiches gilt für Gewerbegrundstücke, wobei hier pauschal von einem Versiegelungsgrad von 80% des Grundstücks ausgegangen wird. Durch dieses Verfahren wird dem Flächenzuwachs durch Neubauten etc. Rechnung getragen. Bei der Neuversiegelung von Flächen sind wir darauf angewiesen, dass die Kunden uns diese mitteilen. Zudem erhalten wir über jedes Bauvorhaben eine Nachricht vom Bauamt. Es erfolgt ein stichprobenartiger Abgleich in bzw. mit der Verbrauchsabrechnung. Im Jahr 2010 ergab die erstmalige Flächenerhebung eine versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche von rd. 5.280.000 Quadratmetern. Mit dem zuvor beschriebenen Verfahren ist diese seither um rd. 460.000 Quadratmeter auf 5.740.000 angestiegen. Die Wahl der Überfliegung zur Erfassung und Auswertung der Flächen hat sich als optimales Verfahren erwiesen. Im Vergleich zu anderen Kommunen, welche nachweislich Jahre für die Abwicklung benötigt haben, konnten hierüber nicht nur erhebliche Verwaltungsaufwendungen eingespart, sondern auch eine große Akzeptanz seitens der Kundinnen und Kunden erzielt werden. Zudem sind die Überfliegungsdaten aufgrund der hohen Auflösung mit einer Genauigkeit ermittelt worden, die in vielen anderen Prozessen erhebliche Kosten sparen. So konnte nachgewiesen werden, dass der Gesamtversiegelungsgrad in Erftstadt deutlich unter dem liegt, was bei der Bemessung der Kläranlage Köttingen oder verschiedenen Anlagen (RÜB) zugrunde gelegt wurde. Bei der Verlängerung der Einleiterlaubnis der Kläranlage waren die Nachweise deutlich einfacher bzw. genauer und haben schlussendlich dazu geführt, dass die Kläranlage nicht ertüchtigt werden musste. Auch innerhalb der Stadt wird bzw. wurde auf die Überfliegungsdaten zurückgegriffen. Die Auflösung der Bilder und die Genauigkeit der Daten waren so gut, dass selbst Regeneinläufe der Straßen erfasst und zugeordnet werden konnten. Insofern nutzt und nützen diese Daten ebenfalls z. B dem Eigenbetrieb Straßen. Leider sind aktuelle Überfliegungen z.B. "Google Earth" oder die des Rhein-Erft-Kreises mit einer Auflösung erfolgt, die für eine digitale Vermessung und Flächenerfassung ungeeignet ist. Die Flächengrößen wären hieraus nicht genau genug zu bestimmen. -2- Die Betriebsleitung schlägt daher vor, im Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke entsprechende Mittel zur Wiederholung der Überfliegung einzustellen. Die Daten könnten "partiell" ähnlich wie 2010 ausgewertet werden und z.B. für Stichproben, Datenaktualisierung (Erfassung der neuen Bebauung) verwendet werden. Es ist nicht an eine vollumfängliche Flächenauswertung gedacht, sondern an eine in Teilen. Es ist dabei davon auszugehen, dass die Aufwendungen zur Erfassung die Einnahmen erst in einigen Jahren decken werden. Gleichwohl ist die Datenbasis nicht nur sehr wichtig und effektiv für die Stadtwerke sondern auch für andere Ämter bzw. Versorgungsträger. In Vertretung (Hallstein) -3-