Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 135, Liblar, Bergstraße Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
09.02.17, 15:01
Aktualisiert
09.02.17, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 135, Liblar, Bergstraße
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen                   Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 135, Liblar, Bergstraße
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen                   Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 24/2017 Az.: - 81 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 17.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Termin 16.02.2017 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan- Nr. 135, Liblar, Bergstraße Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt der Allgemeinen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten ergibt sich in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien ein Baukostenzuschuss Kanal für eine eingeschossige Wohnbebauung pro Quadratmeter entgeltpflichtiger Grundstücksfläche i.H. von 58,175459 Euro. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 135, Liblar, Bergstraße (Straßenbezeichnung: Schusters Garten), ist von der Eigentümerschaft der erschlossenen Grundstücke nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt ein Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Im Plangebiet sind nur eingeschossige Wohnbaugrundstücke beitragspflichtig. Die beiden zweigeschossigen Wohnbaugrundstücke (Eckgrundstücke) sind zur Bergstraße hin beitragspflichtig. Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über die Höhe des im Einzelfall einschlägigen Baukostenzuschusses verbindlich festzulegen. Der hier im konkreten vergleichsweise recht hohe Baukostenzuschuss Kanal liegt darin begründet, dass das Erschließungsgebiet des BP 135 im innerstädtischen Bereich liegt und der einzige Kanalanschluss (Mischsystem) zum weiterführenden Kanalsystem nur über eine kleine Zuwegung zur Bergstraße möglich ist. Das Gebiet an sich hat einen Höhenunterschied von etwas mehr als 9m. Das Plangebiet wird in der aktuellen hydraulischen Berechnung als Freifläche betrachtet und hat dadurch für die Kanalnetzberechnung einen Niederschlagsabfluss von 0 l/s. Ein Anschluss aller geplanten versiegelten Flächen würde im Schlunkweg zu einem hydraulischen Engpass führen und dort Sanierungsmaßnahmen auslösen. Die einzige Möglichkeit das Abwasser aus dem Plangebiet im Freispiegelgefälle ableiten zu können, ist der vorhandenen Kanalanschluss in der Bergstraße. Um auch das letzte tiefliegende Haus an den Kanal anschließen zu können, muss der Kanal in dem Stichweg zur Bergstraße auf ca. 8m Tiefe verlegt werden. Zusätzlich muss zur hydraulischen Entlastung des nachfolgenden Systems dieser Abschnitt als Stauraumkanal in DN1800 mit Drosselbauwerk ausgeführt werden. Da der vorhandene Kanal in der Bergstraße nicht die benötigte Tiefe hat, muss dieser bis zum Schlunkweg tiefer erneuert werden. Die aus der Planung ermittelten Kosten lagen über den üblichen Kanalbaukosten. Daher wurden zwei weitere Entwässerungsmöglichkeiten ausgearbeitet und auch kostenmäßig betrachtet. Die zweite Möglichkeit sah die Ableitung der anfallenden Abwässer in die Theodor-Heuss-Straße ohne einen Stauraumkanal vor. Diese Möglichkeit scheitert aber an der Höhenlage der unterirdischen Infrastruktur im Schlunkweg und der niedrigen Kanalhöhe in der Theodor-Heuss-Straße. Die dritte Variante sieht das Sammeln am Tiefpunkt des Baugebietes vor. Auch hier wird ein Stauraumkanal mit Drosselbauwerk für das Abwasser installiert, welches im Anschluss über ein privates Grundstück in den Schlunkweg abgeleitet wird. Der Vorteil gegenüber den Varianten 1 und 2 ist die, dass die Verlegung aller Kanalrohre in üblicher Verlegetiefe erfolgt. Bei allen Varianten muss auf Grund des extrem großen Höhenunterschiedes eine erhöhte Überflutungsschutzbetrachtung durchgeführt werden, welche sich auf die Dimension des Stauraumkanals mit nachgeschaltetem Drosselbauwerk auswirkt. Auf Grund der durchgeführten Kostenvergleichsrechnung fiel die Wahl auf die Variante 3, die sich so auch bereits in der Umsetzung befindet. Die abgabenpflichtigen Grundstückseigentümer und auch potentiellen Grundstückskäufer bzw. Bauwillige haben bereits in vielfältiger Form Anfragen zu etwaigen Anliegerkosten bei der Verwaltung gestellt, um hinreichende Klarheit bzgl. ihrer Finanzierungsfragen zu erlangen. Daher soll hier auch nunmehr –nachdem die Kostengrößen inzwischen klar sind- zeitnah eine verbindliche Kostenklärung und Festsetzung im Interesse der Anlieger erfolgen. In Vertretung (Hallstein) -2-