Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
296 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
21.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 426/2016
Az.: -65.0-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 24.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
21.09.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
10.11.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
29.11.2016
vorberatend
Rat
13.12.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Der Wirtschaftsplan 2017 des EB
Auf § 10, Absatz 6 der EigenbeJa
Nein
Straßen weist insgesamt einen Plan- triebsverordnung NRW (EigVO NRW)
verlust i.H.v. – 1.890.000,- Euro aus.
In Abhängigkeit stehende, korrespondierende Planansätze zwischen
dem Wirtschaftsplan des EB Straßen
und dem Kernhaushalt der Stadt
Erftstadt sind abgestimmt (vgl. Anlagen 3.2.1 und 3.2.2 des Wirtschaftsplans 2017)
wird hingewiesen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt
Erftstadt für die Betriebszweige "Straßen", "Gartenbau", "Friedhöfe", "Städtische Dienste und
Reinigungsdienst", „Straßenreinigung" (bestehend aus den Teilbereichen "Sommerreinigung" und
"Winterdienst"), „DSD“ sowie dem Gesamtwirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen wird
zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan "BZ Straßen - 03100" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
7.068.000,00
7.418.000,00
-350.000,00
9.928.000,00
496.590,00
6.040.210,00
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
4.947.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
3.500.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.252.800,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ Gartenbau - 03200" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
825.000,00 €
2.000.000,00 €
-1.175.000,00 €
1.740.000,00 €
243.633,00 €
-1.701.367,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
146.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan " BZ Friedhöfe - 03300" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
-2-
1.020.000,00 €
1.300.000,00 €
-280.000,00 €
392.000,00 €
614.794,00 €
-1.271.556,00 €
0,00 €
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
750.000,00 €
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst - 03400" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.241.000,00 €
1.286.000,00 €
-45.000,00 €
168.000,00 €
28.300,00 €
-202.251,00 €
8.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ Straßenreinigung - 03500" wird festgesetzt
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
455.000,00 €
495.000,00 €
-40.000,00 €
68.000,00 €
13.432,00 €
254.632,00 €
5.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ steuerliche Sonderfälle / DSD - 03600"
wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Gewinn gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
-3-
48.000,00 €
48.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
192.100,00 €
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
0,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "Eigenbetrieb Straßen – Gesamt- " wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
10.657.000,00 €
12.547.000,00 €
-1.890.000,00 €
12.296.000,00 €
403.568,00 €
5.497.367,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
5.106.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
5.000.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.252.800,00 €
Begründung:
Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2017 und der mittelfristigen
Planung der Jahre 2018 bis 2022
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NRW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch
den Betriebs- bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen.
Planungsgrundlagen
Der vorgelegte Wirtschaftsplan wurde aus den Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der
Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines greifenden Haushaltssicherungskonzeptes respektive
eines Nothaushaltes erarbeitet. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt laufende Erkenntnisse aus den
testierten Jahresabschlüssen bis einschließlich 2014, dem vorläufigen (geprüften)
Jahresabschluss 2015 sowie angepasste Planwerte; berücksichtigt sind gleichfalls belastbare
-4-
Daten, welche z. T. aus gesetzlich verpflichtenden Aufgabenerweiterungen in den Betriebszweigen
resultieren.
Gemäß Vorgabe des Landes NRW sind Sach- und Personalkosten in den Planungsansätzen mit
1,0% per anno zu beaufschlagen; dieser Vorgabe wurde entsprochen, sofern keine anderen
Erkenntnisse des Eigenbetriebes einen höheren oder niedrigeren Ansatz - unter Beachtung
kaufmännischer Vorsicht - notwendig erscheinen lassen.
Als Grundlage der Planung dienen dabei i. W. auch eigene Ertrags- und Aufwandsschätzungen
(aufgrund der Analyse effektiver Entwicklungen in zurückliegenden Zeiträumen) nebst Prognosen
für den Planungszeitraum sowie die Abstimmung von Eckwerten mit dem (Kern-) Haushalt der
Stadt Erftstadt.
Der Wirtschaftsplan geht grundsätzlich von einem normalen Geschäftsverlauf aus, ansonsten
wären heute bereits absehbare wesentliche Veränderungen in die Planung und in die
Risikobetrachtung einzubeziehen bzw. zu erläutern. Entsprechend enthalten textliche Hinweise zu
den betreffenden Planungspositionen standardisierte Formulierungen (in Anlehnung an Anhang
und Lagebericht der geprüften Jahresabschlüsse) und werden nur dann ergänzt, wenn absehbare
Besonderheiten und Veränderungen wesentliche Auswirkungen auf das Planergebnis haben; für
das Wirtschaftsjahr 2017 wird - wie in den Vorjahren - ein "normaler" Geschäftsverlauf unterstellt.
Abstimmung der Planungsansätze mit dem Kernhaushalt
Die Wirtschaftsplanansätze 2017 sind abgestimmt auf die Planungsansätze des städtischen
Haushalts für das Jahr 2017. Gleichfalls abgestimmt sind Eckdaten der Planung (d. h.
wesentliche städtische Zuweisungsbeträge) für den Zeitraum der mittelfristigen Planung
der Jahre 2018 bis 2022.
Sofern sich absehbare wesentliche Änderungen oder Abweichungen in einzelnen Positionen zum
alten Planungsstand (I. Quartal 2017 betreffend Wirtschaftsplan 2016) und der
korrespondierenden mittelfristigen Planung ergeben, wird der Eigenbetrieb dies in den
entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutern. Auf Risiken des
Geschäftsverlaufs in verschiedenen Planungspositionen bzw. daraus resultierend im Planergebnis
2017 und Folgejahre wird ggf. in einzelnen Planungspositionen und zusammenfassend im
Abschnitt "Risikomanagement" näher eingegangen.
Einnahmen/Erträge
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse bzw. teilweise Kostenerstattungen (Betriebsbzw. Verwaltungskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zum Schuldendienst), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals
im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2004 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf
diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR
125 bei verschiedenen (gegenüber dem Kernhaushalt abrechenbaren) Kostenpositionen und mit
TEUR 125 pauschal bei Zuweisungen im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein bei der Gründung
zugesagter Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt
worden. Zum 31.12.2017 beträgt die Summe aller Kürzungsbeträge, die aus Entscheidungen der
Vergangenheit i.V.m. entsprechender Fortschreibung resultieren, ca. TEUR 10.945, zum Ende des
mittelfristigen Planungszeitraums TEUR 14.885; im Gegenzug wird der Eigenbetrieb Straßen bis
zum Ende des Wirtschaftsjahres 2017 in Summe geplant ca. TEUR 9.280 Verlust/Kapitalausgleich vereinnahmen. Seit 2015 erstattet der Kernhaushalt dem Eigenbetrieb den
jährlichen Verlust komplett.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur etwa 50% bis 70%
aller investiven Straßenbaumaßnahmen durch Beitragserhebung bzw. über die Vereinnahmung
von Sonderposten refinanziert werden können und - daraus resultierend - aus der Differenz
zwischen Abschreibungen und der Inanspruchnahme von Sonderposten das Ergebnis (stetig
steigend im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich um mehr als ca. minus TEUR 15 pro
-5-
Geschäftsjahr belastet wird; für 2017 beträgt diese Belastung näherungsweise
ca. TEUR 287, gegen Ende der mittelfristigen Planung im Jahr 2022 ca. TEUR 365.
etwa
Einnahmen/Erträge werden außerdem in folgenden Positionen ausgewiesen:
- Auflösungen empfangener Zuschüsse bzw. Sonderposten (z. B. Erschließungsbeiträge nach
BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG, Investitionszuschüsse Dritter sowie Einnahmen bzw.
Kostenerstattungsbeträge aufgrund von sonstigen gesetzlichen Vorschriften),
- aktivierte Eigenleistungen (Personalkostenanteile eigener Mitarbeiter) im Rahmen von
Investitionsmaßnahmen, z. B. Straßenneubau allgemein sowie in den Projektbereichen
„Bahnhof“ und „Kunstrasensportplätze" ,
- Personal- und Sachkostenverrechnungen an andere Eigenbetriebe, zwischen den Betriebszweigen und ggf. an Dritte
sowie
- in geringem Umfang sonstige Einnahmen (z. B. aus Mieten und Pachten, Aufwandszuschüssen
sowie der Weiterberechnung von sonstigen Leistungen).
- Fallweise sind (einmalige) Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, vorläufig
letztmals (ungeplant) im Wirtschaftsjahr 2016. Der aus einem geplanten Grundstücksverkauf
einer Friedhofserweiterungsfläche - erstmals gemäß damaliger Vorgabe des Kämmerers im
Wirtschaftsplan des Geschäftsjahres 2014 eingestellt - resultierende Netto-Verkaufserlös i. H. v.
TEUR 243 (geplant ca. TEUR 250 Umsatzerlös abzgl. ca. TEUR 7 Bestandsveränderung) konnte
bis heute aufgrund fehlender Rahmenbedingungen nicht realisiert werden; eine Umsetzung wird
ggf. in 2017 möglich.
Zur Vermeidung über mehrere Jahre hinweg "künstlich reduzierter“ PIan-Verluste in Verbindung
mit hieraus einher gegangenen Reduzierungen des städtischen Verlust-/Kapitalausgleichs wird
auf die weitere Einbeziehung wahrscheinlich auch weiterhin (noch) nicht realisierbarer
Umsatzerlöse im Wirtschaftsplan 2017 einstweilen verzichtet. Sollte der Verkauf des Grundstücks
sich aber dennoch bereits im Laufe des Jahres 2017 realisieren lassen, so kann der endgültige
Verlust-/Kapitalausgleich des Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen für das Wirtschaftsjahr
2017 ggf. entsprechend angepasst bzw. verrechnet werden, soweit die etwaige
Ergebnisverbesserung nicht zur Stärkung des Eigenkapitals beim Eigenbetrieb Straßen verbleiben soll. Hierüber erfolgt ggf. eine gesonderte Abstimmung zwischen dem Kämmerer und dem
Eigenbetrieb Straßen.
- In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe sind die
(ggf. anteiligen) Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen des Geschäftsjahres berücksichtigt. Der
Winterdienst wird seit dem 01.01.2012 über die Grundsteuer finanziert und verrechnet. Erträge
des Winterdienstes aus dem Grundsteueraufkommen sind in Höhe der kalkulierten bzw.
erwarteten Netto-Gebühren i. H. v. TEUR 174 eingestellt, zzgl. eines städtischen Anteils i.H.v.
TEUR 23. Rückzahlungen an den Kernhaushalt werden in der Größenordnung von ca. TEUR 5
geplant.
Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen Tagesgeldzinssatzes verrechnet; dieser Tagesgeldzinssatz tendiert seit ca. Mitte 2012 gegen "Null". Mit
dem Tagesgeldzinssatz wird auch das von der Stadt Erftstadt im zentralen Cash-Management
verwaltete Tagesgeldkonto des Eigenbetriebs Straßen abgerechnet.
Insgesamt ist die Einnahme-/Ertragssituation und (daraus resultierend) die Ergebnissituation im
Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt aufgrund unzureichender Zuweisungen der Stadt Erftstadt
unbefriedigend. Unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards reichen
-6-
die städtischen Zuschüsse bzw. teilweisen Kostenerstattungen (faktisch bereits seit Gründung des Eigenbetriebes) und die sonstigen (externen) Einnahmen nicht aus, um im
Eigenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis zu generieren. Die Schaffung zusätzlicher
Einnahmen / Erträge ist aus heutiger Sicht nicht mehr bzw. nur noch marginal möglich; dauerhafte
und signifikante Veränderungen bzw. Verbesserungen der Einnahmesituation sind im Wirtschaftsplan 2017 im Vergleich zu Vorjahren entsprechend nicht zu erwarten. Hierzu wird insbesondere
auf die ergänzenden Kommentare zum Testat der Wirtschaftsprüfer durch die GPA NRW im
Zuge der Prüfungen der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Straßen für die Jahre 2004
bis 2014 verwiesen, in denen die strukturelle Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen
fortlaufend festgestellt wurde.
Durch die teilweise Refinanzierung der gemeindlichen Gewässerunterhaltungskosten für
oberirdische Gewässer aus Grundsteuermitteln seit 01.01.2013 i. H. v. ca. TEUR 557 und des ab
dem Jahre 2015 aufgrund tatsächlich höherer Aufwendungen im Eigenbetrieb mit dem Kernhaushalt vereinbarten höheren Erstattungsbetrags i. H. v. TEUR 730 auch für Folgejahre hat sich die
Einnahmesituation des Eigenbetriebes geringfügig verbessert. Eine nachhaltige Ergebnisentlastung bzw. Ergebnisverbesserung kann aber auch hierdurch nicht herbeigeführt werden, wie
das ausgewiesene Planergebnis im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen und die
Ergebnisse der mittelfristigen Planung zeigen, da geringe Ergebnisverbesserungen (über höhere
Zuweisungen der Stadt Erftstadt und/oder durch organisatorische Maßnahmen im Eigenbetrieb)
i. d. R. durch zusätzliche Aufgaben und allgemeine Kostensteigerungen verbraucht bzw. sogar
überkompensiert werden:
- Für im Betriebszweig Straßen, wie andernorts auch, stetig steigenden Aufwand im Bereich der
reinen Straßenunterhaltung und Verkehrssicherung hat der Gesetzgeber keine
Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung durch Beitragserhebung vorgesehen. Aktuell sind ca.
1/3 aller Straßen bzw. Straßenpositionen in der Stadt Erftstadt auf einen Erinnerungswert bzw.
Restbuchwert von 1,00 Euro abgeschrieben; für Teile der vorhandenen Straßenaufbauten wird
somit in den kommenden Jahren voraussichtlich der Unterhaltungsaufwand weiter (ggf. überproportional) ansteigen. Die Kosten dieser bloßen Straßensubstanzerhaltung - soweit es sich
nicht um eine grundlegende Straßenerneuerung nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer
handelt – sind somit grundsätzlich aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln zu tragen.
- Im Betriebszweig Garten mit den Teil-/Aufgabenbereichen Grünflächen, Spielplätze und
Sportstätten werden im Zeitablauf stetig steigende Aufwendungen lediglich unzureichend über
marginale Einnahmen / Erlöse Dritter sowie teilweise über Betriebskostenzuschüsse bzw. zusätzliche Erstattungen für besondere Leistungen durch die Stadt gedeckt.
Geplante bzw. z. T. bereits realisierte Großprojekte, wie der Neubau von Kunstrasensportplätzen führen - ohne korrespondierende Vereinnahmung von Fördergeldern - über zusätzliche Abschreibungsnotwendigkeiten - zu einer zusätzlichen Ergebnisbelastung des Betriebszweiges Garten und des Eigenbetriebes Straßen im Ganzen.
- Für den Betriebszweig Friedhöfe ist eine kostendeckende Kalkulation - branchentypisch – nur
eingeschränkt bzw. nicht möglich; ggf. führen Nachfragerückgänge in Verbindung mit gleichzeitig
steigenden "nicht gedeckten Kosten" zu höheren Negativergebnissen. Seit dem Jahresabschluss
2014 werden in der Gebührenkalkulation durch den Abzug der Aufwendungen von abtrennbaren
Friedhofsüberhangflächen und die Verrechnung von politischen Grünanteilen auf städtischen
Friedhöfen (i. H. v. ca. TEUR 200 in den Betriebszweig Garten) die Grabnutzungsgebühren
aufgrund gebührenrechtlicher Vorgaben und rechtlicher Zwänge "künstlich" reduziert. Das
handelsrechtliche Ergebnis und die Kalkulationsgrundlagen des Betriebszweigs Friedhöfe
werden jedoch nur um die Verrechnungsanteile "Garten" verbessert. Anzumerken ist, dass das
Gesamtergebnis im Eigenbetrieb Straßen durch interne Verrechnungsleistungen zwischen den
Organisationseinheiten grundsätzlich nicht beeinflusst werden kann.
-7-
Herkömmliche bzw. klassische Bestattungsarten stehen dabei verstärkt in Konkurrenz zu neuen,
pflegefreien Grabarten, so dass es auch zwischen den vor Ort angebotenen Grabarten zu
Umsatzverschiebungen kommt. Die Nachfrageentwicklung im Hinblick auf die inzwischen in
Erftstadt neu angebotenen Rasengräber sowie hinsichtlich der noch ausstehenden, zusätzlichen
Einführung von alternativen Baumgräbern und hieraus resultierende Umsatzveränderungen
bleiben abzuwarten. Hiermit soll insgesamt der weiteren „Abwanderung“ von Bestattungen in
Friedwälder begegnet werden (z.Zt. geschätzt ca. 70 Fälle jährlich).
- Umsätze der "Städtischen Dienste" im Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst
werden im Wirtschaftsplan 2017 nochmals um ca. TEUR 58 gegenüber der zu optimistischen
Vorjahresplanung reduziert, obwohl ein neues Tätigkeitsfeld „Pavement-Management" im
Planumsatz erstmals eingestellt worden ist. Technische und vertragliche Voraussetzungen sind
für das Pavement-Management bereits teilweise erfüllt bzw. befinden sich in der Umsetzungsphase, u. a. Beschaffung der Erfassungshardware, Schaffung einer neuen (schnellen)
Internetverbindung zwischen Liblar und Lechenich sowie die Ausarbeitung der vertraglichen
Rahmenbedingungen mit dem externen Dienstleister (als Rechenzentrum). Nach Ansicht der
Betriebsleitung werden mit dieser Aufgabe etwa 1,5 bis 2,0 Personen in Vollzeit ausgelastet; im
vorliegenden Wirtschaftsplan sind entsprechende Erträge i. H. v. TEUR 120 veranschlagt.
Gründe für Plananpassungen im Vergleich zum Vorjahr sind vielschichtig und werden
nachfolgend kurz erläutert:
Bereits im geprüften Jahresabschluss 2014 weisen die Betriebsergebnisse der
„Städtischen Dienste“ deutliche Abweichungen im Vergleich zu den seinerzeit noch – vor Überführung der „Städtischen Dienste“ von den Stadtwerken in den Eigenbetrieb Straßen - von den
Stadtwerken geplanten und vom Eigenbetrieb Straßen so vollinhaltlich in den Wirtschaftsplan
2014 übernommenen Planansätze aus.
Diese Plan- / Ist- Differenzen i. V. m. unterjährigen organisatorischen Anpassungen konnten im
Eigenbetrieb Straßen zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplan-Erstellung 2016 (ca. September / Oktober 2015) - welche i. W. eine nur teilweise korrigierte Fortschreibung des Wirtschaftsplans
2015 darstellte - (noch) nicht vollständig erkannt und sachgerecht angepasst werden.
Gleichwohl waren aber zumindest alle potentiellen Risiken in den jeweiligen Wirtschaftsplänen
bereits explizit aufgeführt.
Erst nach dem Jahresabschluss 2014 bzw. 2015 (vorläufig) haben sich die Planungsgrundlagen
soweit stabilisiert, dass nun inzwischen von einer überwiegend gesicherten Basis ausgegangen
werden kann. Neue Aufgabenfelder der „Städtischen Dienste“ haben bis zum Zeitpunkt der
Wirtschaftsplanerstellung 2017 noch nicht die erhofften Effekte gezeigt.
Zum Teil nicht oder nur begrenzt beeinflussbare Faktoren haben wesentliche Auswirkungen auf
das Teilergebnis der "Städtischen Dienste" im Betriebszweig:
-
-
-
unverändert nicht vorhandene Vertretungsmöglichkeiten im Bereich "Wartung Abwasseranlagen" führen bei Fehlzeiten bzw. Urlaub des betreffenden Mitarbeiters zu nicht nachholbaren Umsatzausfällen;
witterungsbedingte Ausfälle von regelmäßigen Leistungsumfängen in Frostperioden für die
Aufgabenbereiche "Allgemeine Bauleistungen, Grün- und Sportflächenpflege" können nur
begrenzt durch
typische Winterdienstleistungen kompensiert werden, soweit die
Witterungsbedingungen dies erfordern.
bei steigenden Fehl- und anderen Ausfallzeiten wirken sich Umsatzausfälle durch den
Fortfall der Leistungsverrechnungsmöglichkeiten überproportional auf das Ergebnis aus.
Durch die kurzfristig eingetretene, zeitlich zunächst bis 31.07.2018 befristete Verrentung
eines bislang langzeiterkrankten Mitarbeiters ergeben sich für 2017 jedoch voraussichtlich
zusätzliche Umsatzpotentiale, sofern die vakante Stelle (ggf. befristet) wiederbesetzt
werden kann.
-8-
-
bedingt durch seit Jahren sukzessiv sinkenden Personalbestand ergeben sich ggf.
Kapazitätsengpässe i. V. m. stetig steigenden Verrechnungssätzen und möglichen
negativen Auswirkungen auf die innerbetriebliche Nachfragesituation.
Der Wirtschaftsplan 2017 des Betriebszweigs enthält sowohl fortgeschriebene Istwerte der Jahre
2014 und 2015 als auch (z.T. wiederholt) relativ optimistische Prognosen betreffend der Umsatzentwicklung.
Anmerkungen zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung der Städtischen Dienste:
Interne Leistungen bzw. Verrechnungen belasten nur dann nicht das Ergebnis im Betriebszweig
bzw. Eigenbetrieb, wenn diese internen Leistungen (frühere) externe Leistungen deckungsgleich
ersetzen, entsprechend freie Kapazitäten unterstellt. Auf die hierfür notwendigen
Personalaufstockungen (unbefristet oder befristet) wurde bereits im Wirtschaftsplan 2015
ausdrücklich hingewiesen; die Umsetzung erfolgte bisher nur teilweise. Daneben ist eine verstärkte
Einbindung der Städtischen Dienste bei Auftragsvergaben beabsichtigt, soweit die technische
Ausstattung und das Fachwissen bzw. die qualitative und quantitative Arbeitsleistung einer
externen Auftragsvergabe nicht nachstehen und die Städtischen Dienste entsprechende
Kapazitäten besitzen.
Der Aufgaben-/Arbeitsbereich „Reinigungsdienst“ innerhalb des Betriebszweigs 03400 ist
unproblematisch, da die planbaren Umsatzerlöse aus Erstattungen des Kernhaushalts für
Wildmüllentsorgung (i. H. v. TEUR 90), Papierkorbentleerung an Straßen (i. H. v. TEUR 45),
Bushaltestellenreinigung einschließlich Papierkorbentleerung (i. H. v. TEUR 50) i. V. mit
Leistungsverrechnungen an andere Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen (wie in Vorjahren)
bei einem gemäßigten Stundenverrechnungssatz tendenziell kostendeckend sind.
Ausgaben /Aufwendungen
Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen (Materialaufwand) des Planjahres 2017 resultieren
hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten, Abschreibungen, innerstädtischen Personalkosten-Verrechnungen sowie Zinsaufwendungen, unter den besonderen
Rahmenbedingungen von grundsätzlich und permanent angestrebten Einsparungen; Planungsgrundlagen sind auch Angaben wesentlicher anderer Kostenverursacher bzw. RechnungssteIler
an den Eigenbetrieb Straßen (z.B. Stadtwerke Erftstadt, Erftverband und RWE).
Für das Wirtschaftsplanjahr 2017 wurde keine Hochrechnung der Personalkosten zu Grunde
gelegt; stattdessen wurden die effektiven Personalkosten des vorläufigen Jahresabschlusses 2015
mit den tariflich vereinbarten Steigerungsraten (ab 01.03.2016 bis 31.01.2017 plus 2,4%, ab
01.02.2017 bis 28.02.2018 plus 2,35%) zeitanteilig beaufschlagt. Im für 2017 geplanten Personalaufwand i. H. v. insg. 2.341.300,- € sind außerdem die Wiederbesetzung offener Stellen (insb. im
Bereich Straßenneubau, Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung), mögliche Veränderungen,
Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B.
Versorgungskasse, Zusatzversorgung Pensionsrückstellungen usw.) angemessen berücksichtigt.
Zeitweise ggf. anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können
aller Voraussicht nach aufgefangen werden.
Tarifvertragliche zusätzliche Sozialaufwendungen (Zusatzversorgung, Altersteilzeit und
Unterstützung) werden in Höhe von TEUR 124 € teilweise berechnet bzw. teilweise geschätzt.
Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sind angemessen auf Basis der Ansätze aus dem
vorläufigen Jahresabschluss 2015 in Höhe von TEUR 160 berücksichtigt.
In den Abschreibungen sind zusätzliche Ansätze für die laufenden bzw. abgeschlossenen
Baumaßnahmen in den Großprojekten „Kunstrasensportplatz Gymnich“, "Bahnhof Liblar - Stufe I"
sowie "Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Stufe I" sowie „Masterplan Liblar“
entsprechend dem Anteil der Fertigstellung (z.T. in Vorjahren) enthalten.
-9-
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. ca. TEUR 684 beinhalten i. W. den Umlagenaufwand an die Stadt (TEUR 285 = 43 %), Mietaufwand an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
(TEUR 112 = 17 %), Aufwand für Fahrzeuge, Versicherungen, Instandhaltung, Reinigung,
Werkzeuge und Kleingeräte (TEUR 132 = 20%) sowie direkte Jahresabschluss- und
Prüfungskosten des Eigenbetriebes Straßen für Wirtschaftsprüfer und die Gemeindeprüfungsanstalt NRW i. V. m. deutlich gestiegenen Rückstellungen für erwartete indirekte Prüfungskosten
des Kernhaushalts (nebst Weiterberechnung an den Eigenbetrieb) durch die GPA NRW (TEUR 38
= 5 %). Nur die übrigen sonstigen Aufwendungen (TEUR 118= 15 %) sind vom Eigenbetrieb
innerhalb enger Grenzen (geschätzt 5% bis 10%, ausmachend max. ca. TEUR 12) beeinflussbar.
Ergebnis
Wie aus den Planergebnisrechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt
sich im Planjahr 2017 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (= Verlust) in Höhe
von insgesamt ca. minus TEUR 1.890; in Höhe des Jahresverlustes im Eigenbetrieb Straßen
ist im Kernhaushalt eine entsprechende Verlustausgleichsverpflichtung eingestellt.
Ausgaben- bzw. Kostensteigerungen im Rahmen von normalen Preissteigerungen, zusätzliche
Abschreibungen (u.a. neue Kehrmaschine, neue Fahrzeughalle sowie (vier) neue
Kunstrasenplätze, teilweise Fertigstellung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED),
zusätzliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen, die Erhöhung gesetzlicher Anforderungen und
von Leistungsstandards (interne Straßenkontrolle und fallweise externe Baumkontrolle) sowie
weitere Umsatzeinbußen im Bereich der Städtischen Dienste belasten die ohnehin schon
bestehende strukturelle Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen zusätzlich und wirken sich
entsprechend auf künftige Ergebnisentwicklungen aus. Die Steigerung der Verluste setzt sich
tendenziell in den Perioden nach 2017 in der mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) fort. Die
bisher aufgezeigten Verluste werden weiter steigen, soweit ggf. zusätzliche Großprojekte
neue, bislang noch nicht geplante Abschreibungsnotwendigkeiten hervorrufen werden.
Nur über wesentliche Einsparungen im Materialbereich (konkret: im Materialaufwand der G+V) ist
das geplante Ergebnis 2017 zu verbessern; Einsparungen im Materialbereich (z. B. bei typischen
Unterhaltungsmaßnahmen) müssen jedoch im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen (z. B. im
Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht und sich daraus auch ergebenden Haftungsfragen) stehen und können in Folgejahren ggf. deutlich höhere Folgekosten über dann notwendige
Komplettsanierungen nach sich ziehen.
Abweichungen in den Positionen "Abschreibungen" und korrespondierend "Auflösung von
Sonderposten" sind in wesentlichen Bereichen nicht steuer- bzw. beeinflussbar.
Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige
Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2017 analog
der Plan- / Istwerte der Vorjahre (und in Abstimmung mit den Zahlen des Kernhaushaltes) in allen
Betriebszweigen nach den bisherigen Verrechnungsschlüsseln fortgeschrieben worden.
Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2014 – 2018
Die Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes (in der Gesamtdarstellung) ist dem jährlichen Bilanzbericht vollumfänglich zu entnehmen; auszugsweise wird an dieser Stelle der Zeitraum 2014
bis 2018 dargestellt:
Kapital am 31.12.2014 (aus testiertem Jahresabschluss 2014)
- 10 -
+ 1.849 TEUR
Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke/Aufbauten 2015)*
+ 1.956 TEUR
Vorläufiges Ergebnis 2015 gemäß Jahresabschluss
- 1.624 TEUR
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2015
+ 1.800 TEUR
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt
0 TEUR
Kapital am 31.12.2015 (aus vorläufigem Jahresabschluss 2015)
+ 3.981 TEUR
Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2016 )
+
2 TEUR
Plan-Ergebnis 2016 gemäß Wirtschaftsplan:
- 2.150 TEUR
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2016
+ 2.150 TEUR
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt
0 TEUR
Kapital am 31.12.2016 (vorläufiger Planwert)
+ 3.983 TEUR
Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2017 )**
+
2 TEUR
Plan-Ergebnis 2017 gemäß Wirtschaftsplan:
- 1.890 TEUR
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2017***
+ 1.890 TEUR
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt ***
- 0,0 TEUR
Kapital am 31.12.2017 (vorläufiger Planwert)
+ 3.985TEUR
Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2018 )
+
2 TEUR
Ergebnis 2018 (entsprechend der mittelfristigen Planung 2018)
- 2.089 TEUR
Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2018***
+ 2.089 TEUR
Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt ***
0 TEUR
Kapital am 31.12.2018 (vorläufiger Planwert)
+ 3.987 TEUR
*
i.W. aus Übertragungen des Landesbetriebes Straßen NRW
**
höhere Nachbewertungen 2017 ggf. durch Umwidmung GV 9 sowie Straßen in Liblar
*** ggf. reduzierte Verlust-/Kapitalausgleichen (ca. TEUR 243) bei Grundstücksverkauf in 2016
und 2017
Seit 2015 wird dem Eigenbetrieb Straßen jährlich der komplette Planfehlbetrag im Wege des
Verlustausgleiches aus Mitteln des Kernhaushaltes erstattet. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen und der städtische Haushalt sind entsprechend aufeinander abgestimmt.
Aufgrund der Nachbewertung durch Straßenübernahmen vom Landesbetrieb Straßen NRW im
Jahre 2015 (und ohne zusätzliche Übernahmen im Jahre 2017) könnte der Verlustausgleich des
Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen bei unveränderten Rahmenbedingungen nach
derzeitiger Abschätzung dem Grunde nach voraussichtlich bis ca. 2022 auf jährlich TEUR 1.800 zu
Lasten des Eigenkapitals des Eigenbetriebes Straßen festgeschrieben werden, soweit dies dem
städtischen Kernhaushalt zweckdienlich und entsprechend auch so gewollt wäre. Dies bliebe im
weiteren Verlauf ggf. zwischen dem Kämmerer und dem Eigenbetrieb Straßen abzustimmen.
Danach aber müsste der Kernhaushalt bei unveränderten Rahmenbedingungen ggf. wieder
vollumfänglich in seine aus § 10, Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung resultierenden
Verpflichtungen eintreten, da Reduzierungen des städtischen Verlustausgleichs dann aufgrund des
verbrauchten bzw. fehlenden Eigenkapitals im Eigenbetrieb Straßen nicht mehr bzw. nur in Höhe
der jährlichen Nachbewertung in das Kapital möglich wären.
Anmerkungen zu ergebnisverbessernden Maßnahmen:
Aufgrund der in einzelnen Betriebszweigen relativ hohen extern vorgegebenen und daher vom
Eigenbetrieb Straßen nicht beeinflussbaren Aufwendungen in der Ergebnisposition
"Materialaufwand", (u. a. für Straßenentwässerung, Verbandsumlagen, mittelfristige vertragliche
Verpflichtungen und Energiebezug) ist der Materialbereich im Eigenbetrieb mit tendenziell
ca. 75 % bis 90 % als Fixkostenkostenblock zu bewerten. Im Umkehrschluss sind lediglich 10 %
bis 25 % der Materialaufwendungen und der vorstehend bereits beschriebenen übrigen sonstigen
betrieblichen Aufwendungen als bedingt beeinflussbar zu bezeichnen.
Bei einem unterstellten kurzfristigen Einsparpotential von maximal 5% würden de facto 0,5% bis
1,25% der gesamten Materialaufwendungen und Teile der übrigen sonstigen betrieblichen
Aufwendungen (Basis: TEUR 5.922 Material + TEUR 118 s. b .Aufwand) theoretisch
ergebnisverbessernde Wirkung zeigen können, mit Auswirkungen in der Ergebnisrechnung in einer
Größenordnung von ca. TEUR 30 bis ca. TEUR 76.
- 11 -
In diesem Kontext ist auch ein weitgehender oder grundsätzlicher Verzicht auf
grundlegende,
beitragspflichtige
Erneuerungsmaßnahmen
zu
sehen:
reine
Straßensubstanzerhaltung bleibt wegen gesetzlicher Vorgaben für Anlieger beitragsfrei;
hingegen wären umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen im Vollausbau ggf. durch
Beitragserhebung in Teilen refinanzierbar. Der stetige Werteverzehr des Anlagevermögens
ist u. a. jedoch auch darauf zurückzuführen, dass notdürftige Unterhaltungsmaßnahmen wohl aus Gründen entstehender Beitragspflichten - den Vorzug vor grundlegenden Sanierungsmaßnahmen erhalten haben.
Kalkulationen (in Gebührenhaushalten und im Betriebszweig Städtische
Dienste / Reinigungsdienst)
Die klassischen kostenrechnerischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte "Friedhöfe"
und "Straßenreinigung (Sommerreinigung)" und "Winterdienst" werden jährlich - gemäß Vorgabe
der GPA - bilanziell und kalkulatorisch fortgeschrieben und sind Bestandteil des Bilanzberichts;
ggf. vorgeschlagene Gebührenanpassungen in den Bereichen "Friedhöfe" und "Straßenreinigung Sommerreinigung" unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt
Erftstadt; dies gilt auch für die Festsetzung der Grundsteuersätze bzw. deren Anteil am "Winterdienst".
Durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 27.04.2016 über die Vorlage V 318/2015
(inklusive Vorlagenergänzungen) wurde eine dem Rat als Ortsgesetzgeber vom
Eigenbetrieb Straßen infolge Verlustschreibung im Gebührenhaushalt vorgeschlagene Anpassung
der Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2016 abgelehnt. Die Friedhofsgebühren wurden mit
Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015
(inklusive Vorlagenergänzungen) erst jüngst – soweit rechtlich für vertretbar und marktpolitisch für
verträglich gehalten - zum 01.08.2016 fortgeschrieben und angepasst.
Im Betriebszweig "Friedhöfe" werden seit 2014 die anteiligen Kosten von Überhangflächen und
des allgemein städtischen Grünanteils gesondert ausgewiesen und in der Kalkulation
gebührenneutral berücksichtigt; die Kosten des städtischen Grünanteils (i. H. v. ca. TEUR 200
gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2015) werden im Wirtschaftsplan seither analog im
Betriebszweig „Friedhöfe“ als Umsatzerlöse zugerechnet und belasten das Ergebnis im
Betriebszweig „Garten“ entsprechend.
Im Betriebszweig "Straßenreinigung" werden Erträge und Aufwendungen - sofern möglich direkt den Teilbereichen "Sommerreinigung" und "Winterdienst" zugerechnet; nur in Ausnahmefällen (i. d. R. betreffend Anteile des sonstigen betrieblichen Aufwands) wird die allgemeine - seit
dem Jahre 2008 rechtlich gültige - Schlüsselung von Aufwendungen ,,1/3 Winter im Verhältnis zu
2/3 Sommer" angewendet.
Die vorstehend beschriebene direkte Zuordnung von Erträgen bzw. Aufwendungen wird auch im
Betriebszweig "Städtische Dienste / Reinigungsdienst" vorgenommen. Die relativ geringen
nicht direkt verrechenbaren Aufwendungen werden im Wirtschaftsplan 2017 analog zum Verhältnis
der Mitarbeiterzahl 2015 (ca. 75% städtische Dienste zu ca. 25% Reinigungsdienst) verrechnet.
Durch die neue Zuordnung der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen wurden erstmals
im Jahresabschluss 2014 (aufgrund früherer steuerlicher Restriktionen) bisher nicht abrechnungsfähige Kosten des Reinigungsdienstes i. H. v. ca. TEUR 50 in andere Betriebszweige
("Straßenreinigung" und "Steuerliche Sonderfälle") verrechnet. Dieser Effekt wird sich bei
unterstellter Fortführung des Eigenbetriebes und in der jetzigen Struktur von sechs Betriebszeigen
fortsetzen.
Kassenkredite / Langfristige Kreditaufnahmen / Liquidität
- 12 -
a) Kassenkredite
Kassenkredite bestehen z. Zt, nicht und sind über einen längeren Zeitraum in der Planung auch
nicht bzw. nur marginal (kurzfristige Zinsaufwendungen 2017: geplant TEUR 1) vorgesehen; ggf.
werden Kassenkredite über einen kurzen Zeitraum bis zur Ablösung durch reguläre Darlehen in
Anspruch genommen. Kassenkredite wurden im Wirtschaftsplan 2014 bis zur Höhe von
TEUR 5.000 genehmigt und werden in den Planperioden in gleicher Höhe fortgeschrieben.
b) Langfristige Kreditaufnahmen
Die Kreditaufnahme 2016 i. H. v. TEUR 3.885 (nach Kürzung in verschieden Positionen
„Grunderwerb“ durch die NRW- Bank) ist mittels "klassischem Kommunalkredit" durch die
NRW-Bank erfolgt, Bewilligungsbescheide liegen vor bei Abruffristen bis Mitte 2017.
Die Refinanzierung der NRW- Bank erfolgt dabei über die KfW. Die Zinssätze werden jeweils bei
Abruf festgelegt und sind über 10 Jahre festgeschrieben bei z.Zt. ca. 0,15% pro Jahr mit
tilgungsfreien Jahren, abhängig von der Laufzeit.
Mit Bewilligungen der NRW-Bank (tendenziell in Höhe der beantragten Kreditbeträge 2017) wird im
I. oder II. Quartal 2017 gerechnet, drei bis vier Teildarlehen für „Grunderwerb“, ggf. in Kombination
mit „Straßeninfrastruktur“ und gesondert für „Sportstätten“ sind möglich; der Einzelkredit darf
TEUR 2.000 nicht überschreiten.
Um alle im Wirtschaftsplan 2017 geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist
eine Neukreditaufnahme in Höhe von 5.106.000,- Euro erforderlich. Weitere Einzelheiten hierzu
sind den Projektlisten und der Vorlage V 427/2016 (Vorlage zur Genehmigung der geplanten
Kreditaufnahme) zu entnehmen, insbesondere auch zur Frage der Aufteilung von Kreditbeträgen
auf die einzelnen Betriebszweige. Haushaltsrechtliche Beschränkungen oder Restriktionen zur
Kreditaufnahme von Eigenbetrieben bestehen bekanntermaßen nicht.
Der Eigenbetrieb plant, das gesamte Kreditvolumen nach Bedarf als „typischen“ Kommunalkredit
über die NRW-Bank zu beantragen und aufzunehmen. Die entsprechend für 2017 geplanten
Zinsen für das Neukreditvolumen sind im Wirtschaftsplan 2017 eingestellt; der Eigenbetrieb
erwartet dabei ähnliche Konditionen wie im Vorjahr.
c) Liquidität
Die Liquidität beträgt zum Stichtag 31.12.2015 ca. TEUR 6.500, davon TEUR 6.300 im zentralen
Cash-Pool der Stadt Erftstadt. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus
verschobenen Projekten in einer Größenordnung von ca. TEUR 3.500 sowie aus vereinnahmten
Zuschüssen (Bahnhof Liblar und Radweg Lechenich nach Bliesheim). Die Liquiditätsplanung 2017
zeigt aufgrund der erwarteten Einnahmesituation keine Engpässe oder Auffälligkeiten. Auf Basis
dieser Planung kann – u.a. auch aufgrund des städtischen Verlustausgleichs – von einer über das
gesamte Planungsjahr 2017 tendenziell ausreichenden Liquidität (resultierend auch aus geplanten
Darlehnsneuaufnahmen sowie ggf. Kassenkrediten als Zwischenfinanzierungslösung)
ausgegangen werden.
Anmerkungen zur Liquidität:
Eine Mehr- oder Mindervereinnahmung von Sonderposten (Einnahmen aus Erschließungs- und
Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG) wirkt sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus.
Aufgrund von diversen Unwägbarkeiten bei der Realisierung und Einziehung entsprechender Beiträge ist der entsprechende Planansatz auch im Wirtschaftsjahr 2017 unter Beachtung kaufmännischer Gesichtspunkte und analog der Planungen in Vorjahren bewusst vorsichtig geschätzt.
Korrekturen bzw. Einnahmeverschiebungen sind in den Projektlisten 2017 – analog den
Aufstellungen für investive Maßnahmen - dokumentiert.
Das Projekt "LED-Straßenbeleuchtung-Stufe I" wird voraussichtlich im IV. Quartal 2016 komplett
abgeschlossen werden können; Zuschüsse i.H.v. ca. TEUR 119 wurden bereits (abschließend)
vereinnahmt, bei einem ursprünglichen Planansatz von ca. TEUR 215. Einzelheiten hierzu sind
ebenfalls den Projektlisten (Investitionen bzw. Einnahmen) zu entnehmen.
- 13 -
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung mit z. Zt. ca. 50 Positionen ist grundsätzlich nicht
einnahme- bzw. ausgabewirksam. Zwecks Vermeidung eines größeren Planungsaufwands und zur
Vermeidung von Fehlern mit ggf. gravierenden Auswirkungen in der Planungsposition "Liquidität"
sind innerbetriebliche Leistungsverrechnungen in allen Teilwirtschaftsplänen sowohl als
Einnahmen bzw. auch als Ausgaben enthalten, entsprechend kumuliert in der Gesamtbetrachtung
des Eigenbetriebes. Für die Gesamtaussage hinsichtlich geplanter Liquiditätsentwicklung bzw. der
frei disponierbaren liquiden Mittel ist dies jedoch unerheblich, da sich alle innerbetrieblichen
Leistungsverrechnungen in der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes Straßen (vor dem
Hintergrund Ertrag gleich Aufwand) auf den Wert "Null" saldieren.
Projektlisten (Ausgaben und Einnahmen)
Die Projektlisten des Wirtschaftsplans 2017 wurden gegenüber den Projektlisten des
Wirtschaftsplans 2016 gemäß den tatsächlichen Entwicklungen und den neuen Planungen, im
Übrigen nach politischer Vorgabe und nach Vorgabe des Kämmerers fortgeschrieben.
Ergänzend sind die Restbudgetansätze der Projekte zum letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr
(z.Zt. 2015) und die erwarteten Budgetansätze am Ende des dem Planjahr vorausgehenden
Wirtschaftsjahres (2016) sowie die jeweiligen Projektstände (ProST) zu den Bilanzstichtagen ausgewiesen.
Bei laufenden Projekten sind die Budgetansätze durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen
des Eigenbetriebes Straßen geschätzt. Die Korrekturspalte für das aktuelle Wirtschaftsjahr 2017
wird die Veränderungen im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen 2017 aufzeigen.
Erläuterungen:
Aufgrund der im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsplans 2015 summarisch beschlossenen
„Streichliste“ betreffend nicht durchgeführter Maßnahmen aus alten Wirtschaftsplänen vor 2015
wurden in Vorjahren bereits finanzierte Maßnahmen sowohl komplett gestrichen (nebst entsprechender Reduzierung der Kreditaufnahme 2015 um das gestrichene Projektvolumen) als auch
Maßnahmen (ohne neue Finanzierungsermächtigung) neu in den Wirtschaftsplan eingestellt. Bei
Maßnahmen des Wirtschaftsplans 2016 wurde ebenso verfahren; entsprechend hat der
Eigenbetrieb Straßen auch den Wirtschaftsplan 2017 nach diesem Schema fortgeschrieben.
Hintergrund ist, dass Kreditaufnahme-Ermächtigungen aus haushaltsrechtlichen Gründen nach
dem Ende des folgenden Wirtschaftsjahres ihre Gültigkeit verlieren.
Minderausgaben aus Vorjahren reduzieren grundsätzlich die Kreditaufnahme des Planjahres,
analog stellen Mehrausgaben (aus Vorjahren) jeweils Nachveranschlagungen bzw.
Nachfinanzierungen dar. Rechtlich unzulässige „Doppelfinanzierungen“ werden hierdurch vermieden.
Fallbeispiele zu Projektverschiebung, Projektstreichung, Nachbudgetierung usw. sind in
der Anlage 5.0 als Vorblatt zu den jeweiligen Projektlisten vollumfänglich beschrieben.
Risikomanagement
Der Eigenbetrieb Straßen hat in seinen Wirtschaftsplänen fortlaufend auf bestehende Betriebsund Verlustrisiken hingewiesen, mit entsprechend hieraus möglichen Auswirkungen auf den
Haushaltsplan der Stadt Erftstadt durch ggf. notwendig werdende außerplanmäßige
Mittelbereitstellung betreffend Verlust- / Kapitalausgleich durch den Kernhaushalt an den
- 14 -
Eigenbetrieb Straßen. Die städtischen Ausgleichs- und Eintrittsverpflichtungen nach § 10, Absatz 6
Eigenbetriebsverordnung sind bekannt.
Basierend auf neuen Erkenntnissen aus dem vorläufigen, noch ungeprüften Jahresabschluss 2015
bzw. einer darauf aufbauenden angepassten Vorgehensweise bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2017 bleibt die allgemeine Risikosituation des Eigenbetriebes Straßen im Wesentlichen
unverändert festzustellen.
Risiken bestehen ggf. nach wie vor auf der Ausgabenseite, insbesondere im Bereich des
allgemeinen Unterhaltungsaufwands an Straßen, sowie bei laufenden oder zusätzlichen
Großprojekten in Verbindung mit teilweiser oder kompletter Fremdfinanzierung und gegebenen
Zuschussabhängigkeiten (z.B. Bahnhof, Kunstrasenplätze, Masterplan Liblar).
Daneben bestehen allgemeine personelle Risiken durch mögliche Ausfallzeiten und daraus
resultierende Kapazitätsengpässe, ggf. in Kombination mit nicht realisierbaren Umsätzen.
Auf weitere Risikopotentiale bzw. Detailfragen der Risikominimierung - welche selbstverständlich
auch für das Wirtschaftsplanjahr 2017 gelten können - wird in den Erläuterungen zur mittelfristigen
Planung (vgl. Abschnitt 3.3) insbesondere in den Themenbereichen "Unterhaltungsaufwand" und
„Personalfragen" ausführlich eingegangen.
Fazit:
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2017 ist ambitioniert im Hinblick auf die Ziele und die zur
Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen; er birgt aufgrund der vorstehend
beschriebenen und vom Eigenbetrieb Straßen kaum bis nicht beeinflussbaren Risiken nach
derzeitigen Erkenntnissen und nach derzeitiger Einschätzung ein allgemeines ergebnisnegatives
Risiko in einer Größenordnung von geschätzt bis zu TEUR 100 in sich.
Bei Eintritt von Risikopotenzialen (z. B. ausbleibende oder verspätete Zahlung von Zuschüssen,
höhere Aufwendungen im Unterhaltungsbereich, etc.) kann der Eigenbetrieb Straßen sein im
Wirtschaftsplan 2017 prognostiziertes Betriebsergebnis (Planverlust i.H.v. -1.890.000,- Euro) unter
Umständen nicht mehr kompensieren und einhalten, so dass über die derzeitige Planung hinaus
gehende städtische Eintrittsverpflichtungen nach § 10 Abs. 6 EigVO NRW mit allen hieraus
resultierenden Konsequenzen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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