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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
296 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
21.02.17, 15:01

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 426/2016 Az.: -65.0- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 24.08.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 21.09.2016 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 10.11.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 29.11.2016 vorberatend Rat 13.12.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Der Wirtschaftsplan 2017 des EB Auf § 10, Absatz 6 der EigenbeJa Nein Straßen weist insgesamt einen Plan- triebsverordnung NRW (EigVO NRW) verlust i.H.v. – 1.890.000,- Euro aus. In Abhängigkeit stehende, korrespondierende Planansätze zwischen dem Wirtschaftsplan des EB Straßen und dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt sind abgestimmt (vgl. Anlagen 3.2.1 und 3.2.2 des Wirtschaftsplans 2017) wird hingewiesen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige "Straßen", "Gartenbau", "Friedhöfe", "Städtische Dienste und Reinigungsdienst", „Straßenreinigung" (bestehend aus den Teilbereichen "Sommerreinigung" und "Winterdienst"), „DSD“ sowie dem Gesamtwirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan "BZ Straßen - 03100" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 7.068.000,00 7.418.000,00 -350.000,00 9.928.000,00 496.590,00 6.040.210,00 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 4.947.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 3.500.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 2.252.800,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ Gartenbau - 03200" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 825.000,00 € 2.000.000,00 € -1.175.000,00 € 1.740.000,00 € 243.633,00 € -1.701.367,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 146.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 750.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan " BZ Friedhöfe - 03300" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung -2- 1.020.000,00 € 1.300.000,00 € -280.000,00 € 392.000,00 € 614.794,00 € -1.271.556,00 € 0,00 € der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 750.000,00 € 0,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ Städtische Dienste / Reinigungsdienst - 03400" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.241.000,00 € 1.286.000,00 € -45.000,00 € 168.000,00 € 28.300,00 € -202.251,00 € 8.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ Straßenreinigung - 03500" wird festgesetzt Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 455.000,00 € 495.000,00 € -40.000,00 € 68.000,00 € 13.432,00 € 254.632,00 € 5.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan "BZ steuerliche Sonderfälle / DSD - 03600" wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Gewinn gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme -3- 48.000,00 € 48.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 192.100,00 € zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan "Eigenbetrieb Straßen – Gesamt- " wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan 10.657.000,00 € 12.547.000,00 € -1.890.000,00 € 12.296.000,00 € 403.568,00 € 5.497.367,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 5.106.000,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 5.000.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2018 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 2.252.800,00 € Begründung: Rahmenbedingungen des Wirtschaftsplans 2017 und der mittelfristigen Planung der Jahre 2018 bis 2022 Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NRW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch den Betriebs- bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Planungsgrundlagen Der vorgelegte Wirtschaftsplan wurde aus den Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines greifenden Haushaltssicherungskonzeptes respektive eines Nothaushaltes erarbeitet. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt laufende Erkenntnisse aus den testierten Jahresabschlüssen bis einschließlich 2014, dem vorläufigen (geprüften) Jahresabschluss 2015 sowie angepasste Planwerte; berücksichtigt sind gleichfalls belastbare -4- Daten, welche z. T. aus gesetzlich verpflichtenden Aufgabenerweiterungen in den Betriebszweigen resultieren. Gemäß Vorgabe des Landes NRW sind Sach- und Personalkosten in den Planungsansätzen mit 1,0% per anno zu beaufschlagen; dieser Vorgabe wurde entsprochen, sofern keine anderen Erkenntnisse des Eigenbetriebes einen höheren oder niedrigeren Ansatz - unter Beachtung kaufmännischer Vorsicht - notwendig erscheinen lassen. Als Grundlage der Planung dienen dabei i. W. auch eigene Ertrags- und Aufwandsschätzungen (aufgrund der Analyse effektiver Entwicklungen in zurückliegenden Zeiträumen) nebst Prognosen für den Planungszeitraum sowie die Abstimmung von Eckwerten mit dem (Kern-) Haushalt der Stadt Erftstadt. Der Wirtschaftsplan geht grundsätzlich von einem normalen Geschäftsverlauf aus, ansonsten wären heute bereits absehbare wesentliche Veränderungen in die Planung und in die Risikobetrachtung einzubeziehen bzw. zu erläutern. Entsprechend enthalten textliche Hinweise zu den betreffenden Planungspositionen standardisierte Formulierungen (in Anlehnung an Anhang und Lagebericht der geprüften Jahresabschlüsse) und werden nur dann ergänzt, wenn absehbare Besonderheiten und Veränderungen wesentliche Auswirkungen auf das Planergebnis haben; für das Wirtschaftsjahr 2017 wird - wie in den Vorjahren - ein "normaler" Geschäftsverlauf unterstellt. Abstimmung der Planungsansätze mit dem Kernhaushalt Die Wirtschaftsplanansätze 2017 sind abgestimmt auf die Planungsansätze des städtischen Haushalts für das Jahr 2017. Gleichfalls abgestimmt sind Eckdaten der Planung (d. h. wesentliche städtische Zuweisungsbeträge) für den Zeitraum der mittelfristigen Planung der Jahre 2018 bis 2022. Sofern sich absehbare wesentliche Änderungen oder Abweichungen in einzelnen Positionen zum alten Planungsstand (I. Quartal 2017 betreffend Wirtschaftsplan 2016) und der korrespondierenden mittelfristigen Planung ergeben, wird der Eigenbetrieb dies in den entsprechenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutern. Auf Risiken des Geschäftsverlaufs in verschiedenen Planungspositionen bzw. daraus resultierend im Planergebnis 2017 und Folgejahre wird ggf. in einzelnen Planungspositionen und zusammenfassend im Abschnitt "Risikomanagement" näher eingegangen. Einnahmen/Erträge Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse bzw. teilweise Kostenerstattungen (Betriebsbzw. Verwaltungskostenzuschüsse sowie Zuschüsse zum Schuldendienst), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2004 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzungen wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschiedenen (gegenüber dem Kernhaushalt abrechenbaren) Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal bei Zuweisungen im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein bei der Gründung zugesagter Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Zum 31.12.2017 beträgt die Summe aller Kürzungsbeträge, die aus Entscheidungen der Vergangenheit i.V.m. entsprechender Fortschreibung resultieren, ca. TEUR 10.945, zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraums TEUR 14.885; im Gegenzug wird der Eigenbetrieb Straßen bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2017 in Summe geplant ca. TEUR 9.280 Verlust/Kapitalausgleich vereinnahmen. Seit 2015 erstattet der Kernhaushalt dem Eigenbetrieb den jährlichen Verlust komplett. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zeitablauf ist, dass durchschnittlich nur etwa 50% bis 70% aller investiven Straßenbaumaßnahmen durch Beitragserhebung bzw. über die Vereinnahmung von Sonderposten refinanziert werden können und - daraus resultierend - aus der Differenz zwischen Abschreibungen und der Inanspruchnahme von Sonderposten das Ergebnis (stetig steigend im Zeitablauf seit der Gründung) zusätzlich um mehr als ca. minus TEUR 15 pro -5- Geschäftsjahr belastet wird; für 2017 beträgt diese Belastung näherungsweise ca. TEUR 287, gegen Ende der mittelfristigen Planung im Jahr 2022 ca. TEUR 365. etwa Einnahmen/Erträge werden außerdem in folgenden Positionen ausgewiesen: - Auflösungen empfangener Zuschüsse bzw. Sonderposten (z. B. Erschließungsbeiträge nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG, Investitionszuschüsse Dritter sowie Einnahmen bzw. Kostenerstattungsbeträge aufgrund von sonstigen gesetzlichen Vorschriften), - aktivierte Eigenleistungen (Personalkostenanteile eigener Mitarbeiter) im Rahmen von Investitionsmaßnahmen, z. B. Straßenneubau allgemein sowie in den Projektbereichen „Bahnhof“ und „Kunstrasensportplätze" , - Personal- und Sachkostenverrechnungen an andere Eigenbetriebe, zwischen den Betriebszweigen und ggf. an Dritte sowie - in geringem Umfang sonstige Einnahmen (z. B. aus Mieten und Pachten, Aufwandszuschüssen sowie der Weiterberechnung von sonstigen Leistungen). - Fallweise sind (einmalige) Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen zu erzielen, vorläufig letztmals (ungeplant) im Wirtschaftsjahr 2016. Der aus einem geplanten Grundstücksverkauf einer Friedhofserweiterungsfläche - erstmals gemäß damaliger Vorgabe des Kämmerers im Wirtschaftsplan des Geschäftsjahres 2014 eingestellt - resultierende Netto-Verkaufserlös i. H. v. TEUR 243 (geplant ca. TEUR 250 Umsatzerlös abzgl. ca. TEUR 7 Bestandsveränderung) konnte bis heute aufgrund fehlender Rahmenbedingungen nicht realisiert werden; eine Umsetzung wird ggf. in 2017 möglich. Zur Vermeidung über mehrere Jahre hinweg "künstlich reduzierter“ PIan-Verluste in Verbindung mit hieraus einher gegangenen Reduzierungen des städtischen Verlust-/Kapitalausgleichs wird auf die weitere Einbeziehung wahrscheinlich auch weiterhin (noch) nicht realisierbarer Umsatzerlöse im Wirtschaftsplan 2017 einstweilen verzichtet. Sollte der Verkauf des Grundstücks sich aber dennoch bereits im Laufe des Jahres 2017 realisieren lassen, so kann der endgültige Verlust-/Kapitalausgleich des Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen für das Wirtschaftsjahr 2017 ggf. entsprechend angepasst bzw. verrechnet werden, soweit die etwaige Ergebnisverbesserung nicht zur Stärkung des Eigenkapitals beim Eigenbetrieb Straßen verbleiben soll. Hierüber erfolgt ggf. eine gesonderte Abstimmung zwischen dem Kämmerer und dem Eigenbetrieb Straßen. - In den Betriebszweigen Straßenreinigung (Teilbereich: Sommerreinigung) und Friedhöfe sind die (ggf. anteiligen) Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen des Geschäftsjahres berücksichtigt. Der Winterdienst wird seit dem 01.01.2012 über die Grundsteuer finanziert und verrechnet. Erträge des Winterdienstes aus dem Grundsteueraufkommen sind in Höhe der kalkulierten bzw. erwarteten Netto-Gebühren i. H. v. TEUR 174 eingestellt, zzgl. eines städtischen Anteils i.H.v. TEUR 23. Rückzahlungen an den Kernhaushalt werden in der Größenordnung von ca. TEUR 5 geplant. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in Höhe des jeweiligen Tagesgeldzinssatzes verrechnet; dieser Tagesgeldzinssatz tendiert seit ca. Mitte 2012 gegen "Null". Mit dem Tagesgeldzinssatz wird auch das von der Stadt Erftstadt im zentralen Cash-Management verwaltete Tagesgeldkonto des Eigenbetriebs Straßen abgerechnet. Insgesamt ist die Einnahme-/Ertragssituation und (daraus resultierend) die Ergebnissituation im Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt aufgrund unzureichender Zuweisungen der Stadt Erftstadt unbefriedigend. Unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards reichen -6- die städtischen Zuschüsse bzw. teilweisen Kostenerstattungen (faktisch bereits seit Gründung des Eigenbetriebes) und die sonstigen (externen) Einnahmen nicht aus, um im Eigenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis zu generieren. Die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist aus heutiger Sicht nicht mehr bzw. nur noch marginal möglich; dauerhafte und signifikante Veränderungen bzw. Verbesserungen der Einnahmesituation sind im Wirtschaftsplan 2017 im Vergleich zu Vorjahren entsprechend nicht zu erwarten. Hierzu wird insbesondere auf die ergänzenden Kommentare zum Testat der Wirtschaftsprüfer durch die GPA NRW im Zuge der Prüfungen der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Straßen für die Jahre 2004 bis 2014 verwiesen, in denen die strukturelle Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen fortlaufend festgestellt wurde. Durch die teilweise Refinanzierung der gemeindlichen Gewässerunterhaltungskosten für oberirdische Gewässer aus Grundsteuermitteln seit 01.01.2013 i. H. v. ca. TEUR 557 und des ab dem Jahre 2015 aufgrund tatsächlich höherer Aufwendungen im Eigenbetrieb mit dem Kernhaushalt vereinbarten höheren Erstattungsbetrags i. H. v. TEUR 730 auch für Folgejahre hat sich die Einnahmesituation des Eigenbetriebes geringfügig verbessert. Eine nachhaltige Ergebnisentlastung bzw. Ergebnisverbesserung kann aber auch hierdurch nicht herbeigeführt werden, wie das ausgewiesene Planergebnis im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Straßen und die Ergebnisse der mittelfristigen Planung zeigen, da geringe Ergebnisverbesserungen (über höhere Zuweisungen der Stadt Erftstadt und/oder durch organisatorische Maßnahmen im Eigenbetrieb) i. d. R. durch zusätzliche Aufgaben und allgemeine Kostensteigerungen verbraucht bzw. sogar überkompensiert werden: - Für im Betriebszweig Straßen, wie andernorts auch, stetig steigenden Aufwand im Bereich der reinen Straßenunterhaltung und Verkehrssicherung hat der Gesetzgeber keine Einnahmemöglichkeiten zur Finanzierung durch Beitragserhebung vorgesehen. Aktuell sind ca. 1/3 aller Straßen bzw. Straßenpositionen in der Stadt Erftstadt auf einen Erinnerungswert bzw. Restbuchwert von 1,00 Euro abgeschrieben; für Teile der vorhandenen Straßenaufbauten wird somit in den kommenden Jahren voraussichtlich der Unterhaltungsaufwand weiter (ggf. überproportional) ansteigen. Die Kosten dieser bloßen Straßensubstanzerhaltung - soweit es sich nicht um eine grundlegende Straßenerneuerung nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer handelt – sind somit grundsätzlich aus allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln zu tragen. - Im Betriebszweig Garten mit den Teil-/Aufgabenbereichen Grünflächen, Spielplätze und Sportstätten werden im Zeitablauf stetig steigende Aufwendungen lediglich unzureichend über marginale Einnahmen / Erlöse Dritter sowie teilweise über Betriebskostenzuschüsse bzw. zusätzliche Erstattungen für besondere Leistungen durch die Stadt gedeckt. Geplante bzw. z. T. bereits realisierte Großprojekte, wie der Neubau von Kunstrasensportplätzen führen - ohne korrespondierende Vereinnahmung von Fördergeldern - über zusätzliche Abschreibungsnotwendigkeiten - zu einer zusätzlichen Ergebnisbelastung des Betriebszweiges Garten und des Eigenbetriebes Straßen im Ganzen. - Für den Betriebszweig Friedhöfe ist eine kostendeckende Kalkulation - branchentypisch – nur eingeschränkt bzw. nicht möglich; ggf. führen Nachfragerückgänge in Verbindung mit gleichzeitig steigenden "nicht gedeckten Kosten" zu höheren Negativergebnissen. Seit dem Jahresabschluss 2014 werden in der Gebührenkalkulation durch den Abzug der Aufwendungen von abtrennbaren Friedhofsüberhangflächen und die Verrechnung von politischen Grünanteilen auf städtischen Friedhöfen (i. H. v. ca. TEUR 200 in den Betriebszweig Garten) die Grabnutzungsgebühren aufgrund gebührenrechtlicher Vorgaben und rechtlicher Zwänge "künstlich" reduziert. Das handelsrechtliche Ergebnis und die Kalkulationsgrundlagen des Betriebszweigs Friedhöfe werden jedoch nur um die Verrechnungsanteile "Garten" verbessert. Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis im Eigenbetrieb Straßen durch interne Verrechnungsleistungen zwischen den Organisationseinheiten grundsätzlich nicht beeinflusst werden kann. -7- Herkömmliche bzw. klassische Bestattungsarten stehen dabei verstärkt in Konkurrenz zu neuen, pflegefreien Grabarten, so dass es auch zwischen den vor Ort angebotenen Grabarten zu Umsatzverschiebungen kommt. Die Nachfrageentwicklung im Hinblick auf die inzwischen in Erftstadt neu angebotenen Rasengräber sowie hinsichtlich der noch ausstehenden, zusätzlichen Einführung von alternativen Baumgräbern und hieraus resultierende Umsatzveränderungen bleiben abzuwarten. Hiermit soll insgesamt der weiteren „Abwanderung“ von Bestattungen in Friedwälder begegnet werden (z.Zt. geschätzt ca. 70 Fälle jährlich). - Umsätze der "Städtischen Dienste" im Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst werden im Wirtschaftsplan 2017 nochmals um ca. TEUR 58 gegenüber der zu optimistischen Vorjahresplanung reduziert, obwohl ein neues Tätigkeitsfeld „Pavement-Management" im Planumsatz erstmals eingestellt worden ist. Technische und vertragliche Voraussetzungen sind für das Pavement-Management bereits teilweise erfüllt bzw. befinden sich in der Umsetzungsphase, u. a. Beschaffung der Erfassungshardware, Schaffung einer neuen (schnellen) Internetverbindung zwischen Liblar und Lechenich sowie die Ausarbeitung der vertraglichen Rahmenbedingungen mit dem externen Dienstleister (als Rechenzentrum). Nach Ansicht der Betriebsleitung werden mit dieser Aufgabe etwa 1,5 bis 2,0 Personen in Vollzeit ausgelastet; im vorliegenden Wirtschaftsplan sind entsprechende Erträge i. H. v. TEUR 120 veranschlagt. Gründe für Plananpassungen im Vergleich zum Vorjahr sind vielschichtig und werden nachfolgend kurz erläutert: Bereits im geprüften Jahresabschluss 2014 weisen die Betriebsergebnisse der „Städtischen Dienste“ deutliche Abweichungen im Vergleich zu den seinerzeit noch – vor Überführung der „Städtischen Dienste“ von den Stadtwerken in den Eigenbetrieb Straßen - von den Stadtwerken geplanten und vom Eigenbetrieb Straßen so vollinhaltlich in den Wirtschaftsplan 2014 übernommenen Planansätze aus. Diese Plan- / Ist- Differenzen i. V. m. unterjährigen organisatorischen Anpassungen konnten im Eigenbetrieb Straßen zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplan-Erstellung 2016 (ca. September / Oktober 2015) - welche i. W. eine nur teilweise korrigierte Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2015 darstellte - (noch) nicht vollständig erkannt und sachgerecht angepasst werden. Gleichwohl waren aber zumindest alle potentiellen Risiken in den jeweiligen Wirtschaftsplänen bereits explizit aufgeführt. Erst nach dem Jahresabschluss 2014 bzw. 2015 (vorläufig) haben sich die Planungsgrundlagen soweit stabilisiert, dass nun inzwischen von einer überwiegend gesicherten Basis ausgegangen werden kann. Neue Aufgabenfelder der „Städtischen Dienste“ haben bis zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung 2017 noch nicht die erhofften Effekte gezeigt. Zum Teil nicht oder nur begrenzt beeinflussbare Faktoren haben wesentliche Auswirkungen auf das Teilergebnis der "Städtischen Dienste" im Betriebszweig: - - - unverändert nicht vorhandene Vertretungsmöglichkeiten im Bereich "Wartung Abwasseranlagen" führen bei Fehlzeiten bzw. Urlaub des betreffenden Mitarbeiters zu nicht nachholbaren Umsatzausfällen; witterungsbedingte Ausfälle von regelmäßigen Leistungsumfängen in Frostperioden für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Bauleistungen, Grün- und Sportflächenpflege" können nur begrenzt durch typische Winterdienstleistungen kompensiert werden, soweit die Witterungsbedingungen dies erfordern. bei steigenden Fehl- und anderen Ausfallzeiten wirken sich Umsatzausfälle durch den Fortfall der Leistungsverrechnungsmöglichkeiten überproportional auf das Ergebnis aus. Durch die kurzfristig eingetretene, zeitlich zunächst bis 31.07.2018 befristete Verrentung eines bislang langzeiterkrankten Mitarbeiters ergeben sich für 2017 jedoch voraussichtlich zusätzliche Umsatzpotentiale, sofern die vakante Stelle (ggf. befristet) wiederbesetzt werden kann. -8- - bedingt durch seit Jahren sukzessiv sinkenden Personalbestand ergeben sich ggf. Kapazitätsengpässe i. V. m. stetig steigenden Verrechnungssätzen und möglichen negativen Auswirkungen auf die innerbetriebliche Nachfragesituation. Der Wirtschaftsplan 2017 des Betriebszweigs enthält sowohl fortgeschriebene Istwerte der Jahre 2014 und 2015 als auch (z.T. wiederholt) relativ optimistische Prognosen betreffend der Umsatzentwicklung. Anmerkungen zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung der Städtischen Dienste: Interne Leistungen bzw. Verrechnungen belasten nur dann nicht das Ergebnis im Betriebszweig bzw. Eigenbetrieb, wenn diese internen Leistungen (frühere) externe Leistungen deckungsgleich ersetzen, entsprechend freie Kapazitäten unterstellt. Auf die hierfür notwendigen Personalaufstockungen (unbefristet oder befristet) wurde bereits im Wirtschaftsplan 2015 ausdrücklich hingewiesen; die Umsetzung erfolgte bisher nur teilweise. Daneben ist eine verstärkte Einbindung der Städtischen Dienste bei Auftragsvergaben beabsichtigt, soweit die technische Ausstattung und das Fachwissen bzw. die qualitative und quantitative Arbeitsleistung einer externen Auftragsvergabe nicht nachstehen und die Städtischen Dienste entsprechende Kapazitäten besitzen. Der Aufgaben-/Arbeitsbereich „Reinigungsdienst“ innerhalb des Betriebszweigs 03400 ist unproblematisch, da die planbaren Umsatzerlöse aus Erstattungen des Kernhaushalts für Wildmüllentsorgung (i. H. v. TEUR 90), Papierkorbentleerung an Straßen (i. H. v. TEUR 45), Bushaltestellenreinigung einschließlich Papierkorbentleerung (i. H. v. TEUR 50) i. V. mit Leistungsverrechnungen an andere Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen (wie in Vorjahren) bei einem gemäßigten Stundenverrechnungssatz tendenziell kostendeckend sind. Ausgaben /Aufwendungen Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen (Materialaufwand) des Planjahres 2017 resultieren hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten, Abschreibungen, innerstädtischen Personalkosten-Verrechnungen sowie Zinsaufwendungen, unter den besonderen Rahmenbedingungen von grundsätzlich und permanent angestrebten Einsparungen; Planungsgrundlagen sind auch Angaben wesentlicher anderer Kostenverursacher bzw. RechnungssteIler an den Eigenbetrieb Straßen (z.B. Stadtwerke Erftstadt, Erftverband und RWE). Für das Wirtschaftsplanjahr 2017 wurde keine Hochrechnung der Personalkosten zu Grunde gelegt; stattdessen wurden die effektiven Personalkosten des vorläufigen Jahresabschlusses 2015 mit den tariflich vereinbarten Steigerungsraten (ab 01.03.2016 bis 31.01.2017 plus 2,4%, ab 01.02.2017 bis 28.02.2018 plus 2,35%) zeitanteilig beaufschlagt. Im für 2017 geplanten Personalaufwand i. H. v. insg. 2.341.300,- € sind außerdem die Wiederbesetzung offener Stellen (insb. im Bereich Straßenneubau, Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung), mögliche Veränderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung Pensionsrückstellungen usw.) angemessen berücksichtigt. Zeitweise ggf. anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen können aller Voraussicht nach aufgefangen werden. Tarifvertragliche zusätzliche Sozialaufwendungen (Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung) werden in Höhe von TEUR 124 € teilweise berechnet bzw. teilweise geschätzt. Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sind angemessen auf Basis der Ansätze aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2015 in Höhe von TEUR 160 berücksichtigt. In den Abschreibungen sind zusätzliche Ansätze für die laufenden bzw. abgeschlossenen Baumaßnahmen in den Großprojekten „Kunstrasensportplatz Gymnich“, "Bahnhof Liblar - Stufe I" sowie "Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Stufe I" sowie „Masterplan Liblar“ entsprechend dem Anteil der Fertigstellung (z.T. in Vorjahren) enthalten. -9- Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. ca. TEUR 684 beinhalten i. W. den Umlagenaufwand an die Stadt (TEUR 285 = 43 %), Mietaufwand an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft (TEUR 112 = 17 %), Aufwand für Fahrzeuge, Versicherungen, Instandhaltung, Reinigung, Werkzeuge und Kleingeräte (TEUR 132 = 20%) sowie direkte Jahresabschluss- und Prüfungskosten des Eigenbetriebes Straßen für Wirtschaftsprüfer und die Gemeindeprüfungsanstalt NRW i. V. m. deutlich gestiegenen Rückstellungen für erwartete indirekte Prüfungskosten des Kernhaushalts (nebst Weiterberechnung an den Eigenbetrieb) durch die GPA NRW (TEUR 38 = 5 %). Nur die übrigen sonstigen Aufwendungen (TEUR 118= 15 %) sind vom Eigenbetrieb innerhalb enger Grenzen (geschätzt 5% bis 10%, ausmachend max. ca. TEUR 12) beeinflussbar. Ergebnis Wie aus den Planergebnisrechnungen der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt sich im Planjahr 2017 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (= Verlust) in Höhe von insgesamt ca. minus TEUR 1.890; in Höhe des Jahresverlustes im Eigenbetrieb Straßen ist im Kernhaushalt eine entsprechende Verlustausgleichsverpflichtung eingestellt. Ausgaben- bzw. Kostensteigerungen im Rahmen von normalen Preissteigerungen, zusätzliche Abschreibungen (u.a. neue Kehrmaschine, neue Fahrzeughalle sowie (vier) neue Kunstrasenplätze, teilweise Fertigstellung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED), zusätzliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen, die Erhöhung gesetzlicher Anforderungen und von Leistungsstandards (interne Straßenkontrolle und fallweise externe Baumkontrolle) sowie weitere Umsatzeinbußen im Bereich der Städtischen Dienste belasten die ohnehin schon bestehende strukturelle Unterfinanzierung des Eigenbetriebes Straßen zusätzlich und wirken sich entsprechend auf künftige Ergebnisentwicklungen aus. Die Steigerung der Verluste setzt sich tendenziell in den Perioden nach 2017 in der mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) fort. Die bisher aufgezeigten Verluste werden weiter steigen, soweit ggf. zusätzliche Großprojekte neue, bislang noch nicht geplante Abschreibungsnotwendigkeiten hervorrufen werden. Nur über wesentliche Einsparungen im Materialbereich (konkret: im Materialaufwand der G+V) ist das geplante Ergebnis 2017 zu verbessern; Einsparungen im Materialbereich (z. B. bei typischen Unterhaltungsmaßnahmen) müssen jedoch im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen (z. B. im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht und sich daraus auch ergebenden Haftungsfragen) stehen und können in Folgejahren ggf. deutlich höhere Folgekosten über dann notwendige Komplettsanierungen nach sich ziehen. Abweichungen in den Positionen "Abschreibungen" und korrespondierend "Auflösung von Sonderposten" sind in wesentlichen Bereichen nicht steuer- bzw. beeinflussbar. Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2017 analog der Plan- / Istwerte der Vorjahre (und in Abstimmung mit den Zahlen des Kernhaushaltes) in allen Betriebszweigen nach den bisherigen Verrechnungsschlüsseln fortgeschrieben worden. Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2014 – 2018 Die Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes (in der Gesamtdarstellung) ist dem jährlichen Bilanzbericht vollumfänglich zu entnehmen; auszugsweise wird an dieser Stelle der Zeitraum 2014 bis 2018 dargestellt: Kapital am 31.12.2014 (aus testiertem Jahresabschluss 2014) - 10 - + 1.849 TEUR Kapitalkorrekturen (Nachbewertungen Grundstücke/Aufbauten 2015)* + 1.956 TEUR Vorläufiges Ergebnis 2015 gemäß Jahresabschluss - 1.624 TEUR Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2015 + 1.800 TEUR Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt 0 TEUR Kapital am 31.12.2015 (aus vorläufigem Jahresabschluss 2015) + 3.981 TEUR Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2016 ) + 2 TEUR Plan-Ergebnis 2016 gemäß Wirtschaftsplan: - 2.150 TEUR Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2016 + 2.150 TEUR Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt 0 TEUR Kapital am 31.12.2016 (vorläufiger Planwert) + 3.983 TEUR Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2017 )** + 2 TEUR Plan-Ergebnis 2017 gemäß Wirtschaftsplan: - 1.890 TEUR Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2017*** + 1.890 TEUR Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt *** - 0,0 TEUR Kapital am 31.12.2017 (vorläufiger Planwert) + 3.985TEUR Kapitalkorrekturen (erkennbare Nachbewertungen Grundstücke 2018 ) + 2 TEUR Ergebnis 2018 (entsprechend der mittelfristigen Planung 2018) - 2.089 TEUR Kapitalausgleich / Liquiditätsunterstützung Kernhaushalt 2018*** + 2.089 TEUR Korrektur Verlustausgleich durch Kernhaushalt *** 0 TEUR Kapital am 31.12.2018 (vorläufiger Planwert) + 3.987 TEUR * i.W. aus Übertragungen des Landesbetriebes Straßen NRW ** höhere Nachbewertungen 2017 ggf. durch Umwidmung GV 9 sowie Straßen in Liblar *** ggf. reduzierte Verlust-/Kapitalausgleichen (ca. TEUR 243) bei Grundstücksverkauf in 2016 und 2017 Seit 2015 wird dem Eigenbetrieb Straßen jährlich der komplette Planfehlbetrag im Wege des Verlustausgleiches aus Mitteln des Kernhaushaltes erstattet. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen und der städtische Haushalt sind entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgrund der Nachbewertung durch Straßenübernahmen vom Landesbetrieb Straßen NRW im Jahre 2015 (und ohne zusätzliche Übernahmen im Jahre 2017) könnte der Verlustausgleich des Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen bei unveränderten Rahmenbedingungen nach derzeitiger Abschätzung dem Grunde nach voraussichtlich bis ca. 2022 auf jährlich TEUR 1.800 zu Lasten des Eigenkapitals des Eigenbetriebes Straßen festgeschrieben werden, soweit dies dem städtischen Kernhaushalt zweckdienlich und entsprechend auch so gewollt wäre. Dies bliebe im weiteren Verlauf ggf. zwischen dem Kämmerer und dem Eigenbetrieb Straßen abzustimmen. Danach aber müsste der Kernhaushalt bei unveränderten Rahmenbedingungen ggf. wieder vollumfänglich in seine aus § 10, Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung resultierenden Verpflichtungen eintreten, da Reduzierungen des städtischen Verlustausgleichs dann aufgrund des verbrauchten bzw. fehlenden Eigenkapitals im Eigenbetrieb Straßen nicht mehr bzw. nur in Höhe der jährlichen Nachbewertung in das Kapital möglich wären. Anmerkungen zu ergebnisverbessernden Maßnahmen: Aufgrund der in einzelnen Betriebszweigen relativ hohen extern vorgegebenen und daher vom Eigenbetrieb Straßen nicht beeinflussbaren Aufwendungen in der Ergebnisposition "Materialaufwand", (u. a. für Straßenentwässerung, Verbandsumlagen, mittelfristige vertragliche Verpflichtungen und Energiebezug) ist der Materialbereich im Eigenbetrieb mit tendenziell ca. 75 % bis 90 % als Fixkostenkostenblock zu bewerten. Im Umkehrschluss sind lediglich 10 % bis 25 % der Materialaufwendungen und der vorstehend bereits beschriebenen übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen als bedingt beeinflussbar zu bezeichnen. Bei einem unterstellten kurzfristigen Einsparpotential von maximal 5% würden de facto 0,5% bis 1,25% der gesamten Materialaufwendungen und Teile der übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Basis: TEUR 5.922 Material + TEUR 118 s. b .Aufwand) theoretisch ergebnisverbessernde Wirkung zeigen können, mit Auswirkungen in der Ergebnisrechnung in einer Größenordnung von ca. TEUR 30 bis ca. TEUR 76. - 11 - In diesem Kontext ist auch ein weitgehender oder grundsätzlicher Verzicht auf grundlegende, beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahmen zu sehen: reine Straßensubstanzerhaltung bleibt wegen gesetzlicher Vorgaben für Anlieger beitragsfrei; hingegen wären umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen im Vollausbau ggf. durch Beitragserhebung in Teilen refinanzierbar. Der stetige Werteverzehr des Anlagevermögens ist u. a. jedoch auch darauf zurückzuführen, dass notdürftige Unterhaltungsmaßnahmen wohl aus Gründen entstehender Beitragspflichten - den Vorzug vor grundlegenden Sanierungsmaßnahmen erhalten haben. Kalkulationen (in Gebührenhaushalten und im Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst) Die klassischen kostenrechnerischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte "Friedhöfe" und "Straßenreinigung (Sommerreinigung)" und "Winterdienst" werden jährlich - gemäß Vorgabe der GPA - bilanziell und kalkulatorisch fortgeschrieben und sind Bestandteil des Bilanzberichts; ggf. vorgeschlagene Gebührenanpassungen in den Bereichen "Friedhöfe" und "Straßenreinigung Sommerreinigung" unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt; dies gilt auch für die Festsetzung der Grundsteuersätze bzw. deren Anteil am "Winterdienst". Durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 27.04.2016 über die Vorlage V 318/2015 (inklusive Vorlagenergänzungen) wurde eine dem Rat als Ortsgesetzgeber vom Eigenbetrieb Straßen infolge Verlustschreibung im Gebührenhaushalt vorgeschlagene Anpassung der Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2016 abgelehnt. Die Friedhofsgebühren wurden mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015 (inklusive Vorlagenergänzungen) erst jüngst – soweit rechtlich für vertretbar und marktpolitisch für verträglich gehalten - zum 01.08.2016 fortgeschrieben und angepasst. Im Betriebszweig "Friedhöfe" werden seit 2014 die anteiligen Kosten von Überhangflächen und des allgemein städtischen Grünanteils gesondert ausgewiesen und in der Kalkulation gebührenneutral berücksichtigt; die Kosten des städtischen Grünanteils (i. H. v. ca. TEUR 200 gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2015) werden im Wirtschaftsplan seither analog im Betriebszweig „Friedhöfe“ als Umsatzerlöse zugerechnet und belasten das Ergebnis im Betriebszweig „Garten“ entsprechend. Im Betriebszweig "Straßenreinigung" werden Erträge und Aufwendungen - sofern möglich direkt den Teilbereichen "Sommerreinigung" und "Winterdienst" zugerechnet; nur in Ausnahmefällen (i. d. R. betreffend Anteile des sonstigen betrieblichen Aufwands) wird die allgemeine - seit dem Jahre 2008 rechtlich gültige - Schlüsselung von Aufwendungen ,,1/3 Winter im Verhältnis zu 2/3 Sommer" angewendet. Die vorstehend beschriebene direkte Zuordnung von Erträgen bzw. Aufwendungen wird auch im Betriebszweig "Städtische Dienste / Reinigungsdienst" vorgenommen. Die relativ geringen nicht direkt verrechenbaren Aufwendungen werden im Wirtschaftsplan 2017 analog zum Verhältnis der Mitarbeiterzahl 2015 (ca. 75% städtische Dienste zu ca. 25% Reinigungsdienst) verrechnet. Durch die neue Zuordnung der Städtischen Dienste in den Eigenbetrieb Straßen wurden erstmals im Jahresabschluss 2014 (aufgrund früherer steuerlicher Restriktionen) bisher nicht abrechnungsfähige Kosten des Reinigungsdienstes i. H. v. ca. TEUR 50 in andere Betriebszweige ("Straßenreinigung" und "Steuerliche Sonderfälle") verrechnet. Dieser Effekt wird sich bei unterstellter Fortführung des Eigenbetriebes und in der jetzigen Struktur von sechs Betriebszeigen fortsetzen. Kassenkredite / Langfristige Kreditaufnahmen / Liquidität - 12 - a) Kassenkredite Kassenkredite bestehen z. Zt, nicht und sind über einen längeren Zeitraum in der Planung auch nicht bzw. nur marginal (kurzfristige Zinsaufwendungen 2017: geplant TEUR 1) vorgesehen; ggf. werden Kassenkredite über einen kurzen Zeitraum bis zur Ablösung durch reguläre Darlehen in Anspruch genommen. Kassenkredite wurden im Wirtschaftsplan 2014 bis zur Höhe von TEUR 5.000 genehmigt und werden in den Planperioden in gleicher Höhe fortgeschrieben. b) Langfristige Kreditaufnahmen Die Kreditaufnahme 2016 i. H. v. TEUR 3.885 (nach Kürzung in verschieden Positionen „Grunderwerb“ durch die NRW- Bank) ist mittels "klassischem Kommunalkredit" durch die NRW-Bank erfolgt, Bewilligungsbescheide liegen vor bei Abruffristen bis Mitte 2017. Die Refinanzierung der NRW- Bank erfolgt dabei über die KfW. Die Zinssätze werden jeweils bei Abruf festgelegt und sind über 10 Jahre festgeschrieben bei z.Zt. ca. 0,15% pro Jahr mit tilgungsfreien Jahren, abhängig von der Laufzeit. Mit Bewilligungen der NRW-Bank (tendenziell in Höhe der beantragten Kreditbeträge 2017) wird im I. oder II. Quartal 2017 gerechnet, drei bis vier Teildarlehen für „Grunderwerb“, ggf. in Kombination mit „Straßeninfrastruktur“ und gesondert für „Sportstätten“ sind möglich; der Einzelkredit darf TEUR 2.000 nicht überschreiten. Um alle im Wirtschaftsplan 2017 geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von 5.106.000,- Euro erforderlich. Weitere Einzelheiten hierzu sind den Projektlisten und der Vorlage V 427/2016 (Vorlage zur Genehmigung der geplanten Kreditaufnahme) zu entnehmen, insbesondere auch zur Frage der Aufteilung von Kreditbeträgen auf die einzelnen Betriebszweige. Haushaltsrechtliche Beschränkungen oder Restriktionen zur Kreditaufnahme von Eigenbetrieben bestehen bekanntermaßen nicht. Der Eigenbetrieb plant, das gesamte Kreditvolumen nach Bedarf als „typischen“ Kommunalkredit über die NRW-Bank zu beantragen und aufzunehmen. Die entsprechend für 2017 geplanten Zinsen für das Neukreditvolumen sind im Wirtschaftsplan 2017 eingestellt; der Eigenbetrieb erwartet dabei ähnliche Konditionen wie im Vorjahr. c) Liquidität Die Liquidität beträgt zum Stichtag 31.12.2015 ca. TEUR 6.500, davon TEUR 6.300 im zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus verschobenen Projekten in einer Größenordnung von ca. TEUR 3.500 sowie aus vereinnahmten Zuschüssen (Bahnhof Liblar und Radweg Lechenich nach Bliesheim). Die Liquiditätsplanung 2017 zeigt aufgrund der erwarteten Einnahmesituation keine Engpässe oder Auffälligkeiten. Auf Basis dieser Planung kann – u.a. auch aufgrund des städtischen Verlustausgleichs – von einer über das gesamte Planungsjahr 2017 tendenziell ausreichenden Liquidität (resultierend auch aus geplanten Darlehnsneuaufnahmen sowie ggf. Kassenkrediten als Zwischenfinanzierungslösung) ausgegangen werden. Anmerkungen zur Liquidität: Eine Mehr- oder Mindervereinnahmung von Sonderposten (Einnahmen aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen nach BauGB und KAG) wirkt sich direkt auf die disponierbare Liquidität aus. Aufgrund von diversen Unwägbarkeiten bei der Realisierung und Einziehung entsprechender Beiträge ist der entsprechende Planansatz auch im Wirtschaftsjahr 2017 unter Beachtung kaufmännischer Gesichtspunkte und analog der Planungen in Vorjahren bewusst vorsichtig geschätzt. Korrekturen bzw. Einnahmeverschiebungen sind in den Projektlisten 2017 – analog den Aufstellungen für investive Maßnahmen - dokumentiert. Das Projekt "LED-Straßenbeleuchtung-Stufe I" wird voraussichtlich im IV. Quartal 2016 komplett abgeschlossen werden können; Zuschüsse i.H.v. ca. TEUR 119 wurden bereits (abschließend) vereinnahmt, bei einem ursprünglichen Planansatz von ca. TEUR 215. Einzelheiten hierzu sind ebenfalls den Projektlisten (Investitionen bzw. Einnahmen) zu entnehmen. - 13 - Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung mit z. Zt. ca. 50 Positionen ist grundsätzlich nicht einnahme- bzw. ausgabewirksam. Zwecks Vermeidung eines größeren Planungsaufwands und zur Vermeidung von Fehlern mit ggf. gravierenden Auswirkungen in der Planungsposition "Liquidität" sind innerbetriebliche Leistungsverrechnungen in allen Teilwirtschaftsplänen sowohl als Einnahmen bzw. auch als Ausgaben enthalten, entsprechend kumuliert in der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes. Für die Gesamtaussage hinsichtlich geplanter Liquiditätsentwicklung bzw. der frei disponierbaren liquiden Mittel ist dies jedoch unerheblich, da sich alle innerbetrieblichen Leistungsverrechnungen in der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes Straßen (vor dem Hintergrund Ertrag gleich Aufwand) auf den Wert "Null" saldieren. Projektlisten (Ausgaben und Einnahmen) Die Projektlisten des Wirtschaftsplans 2017 wurden gegenüber den Projektlisten des Wirtschaftsplans 2016 gemäß den tatsächlichen Entwicklungen und den neuen Planungen, im Übrigen nach politischer Vorgabe und nach Vorgabe des Kämmerers fortgeschrieben. Ergänzend sind die Restbudgetansätze der Projekte zum letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr (z.Zt. 2015) und die erwarteten Budgetansätze am Ende des dem Planjahr vorausgehenden Wirtschaftsjahres (2016) sowie die jeweiligen Projektstände (ProST) zu den Bilanzstichtagen ausgewiesen. Bei laufenden Projekten sind die Budgetansätze durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen des Eigenbetriebes Straßen geschätzt. Die Korrekturspalte für das aktuelle Wirtschaftsjahr 2017 wird die Veränderungen im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen 2017 aufzeigen. Erläuterungen: Aufgrund der im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsplans 2015 summarisch beschlossenen „Streichliste“ betreffend nicht durchgeführter Maßnahmen aus alten Wirtschaftsplänen vor 2015 wurden in Vorjahren bereits finanzierte Maßnahmen sowohl komplett gestrichen (nebst entsprechender Reduzierung der Kreditaufnahme 2015 um das gestrichene Projektvolumen) als auch Maßnahmen (ohne neue Finanzierungsermächtigung) neu in den Wirtschaftsplan eingestellt. Bei Maßnahmen des Wirtschaftsplans 2016 wurde ebenso verfahren; entsprechend hat der Eigenbetrieb Straßen auch den Wirtschaftsplan 2017 nach diesem Schema fortgeschrieben. Hintergrund ist, dass Kreditaufnahme-Ermächtigungen aus haushaltsrechtlichen Gründen nach dem Ende des folgenden Wirtschaftsjahres ihre Gültigkeit verlieren. Minderausgaben aus Vorjahren reduzieren grundsätzlich die Kreditaufnahme des Planjahres, analog stellen Mehrausgaben (aus Vorjahren) jeweils Nachveranschlagungen bzw. Nachfinanzierungen dar. Rechtlich unzulässige „Doppelfinanzierungen“ werden hierdurch vermieden. Fallbeispiele zu Projektverschiebung, Projektstreichung, Nachbudgetierung usw. sind in der Anlage 5.0 als Vorblatt zu den jeweiligen Projektlisten vollumfänglich beschrieben. Risikomanagement Der Eigenbetrieb Straßen hat in seinen Wirtschaftsplänen fortlaufend auf bestehende Betriebsund Verlustrisiken hingewiesen, mit entsprechend hieraus möglichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt Erftstadt durch ggf. notwendig werdende außerplanmäßige Mittelbereitstellung betreffend Verlust- / Kapitalausgleich durch den Kernhaushalt an den - 14 - Eigenbetrieb Straßen. Die städtischen Ausgleichs- und Eintrittsverpflichtungen nach § 10, Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung sind bekannt. Basierend auf neuen Erkenntnissen aus dem vorläufigen, noch ungeprüften Jahresabschluss 2015 bzw. einer darauf aufbauenden angepassten Vorgehensweise bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2017 bleibt die allgemeine Risikosituation des Eigenbetriebes Straßen im Wesentlichen unverändert festzustellen. Risiken bestehen ggf. nach wie vor auf der Ausgabenseite, insbesondere im Bereich des allgemeinen Unterhaltungsaufwands an Straßen, sowie bei laufenden oder zusätzlichen Großprojekten in Verbindung mit teilweiser oder kompletter Fremdfinanzierung und gegebenen Zuschussabhängigkeiten (z.B. Bahnhof, Kunstrasenplätze, Masterplan Liblar). Daneben bestehen allgemeine personelle Risiken durch mögliche Ausfallzeiten und daraus resultierende Kapazitätsengpässe, ggf. in Kombination mit nicht realisierbaren Umsätzen. Auf weitere Risikopotentiale bzw. Detailfragen der Risikominimierung - welche selbstverständlich auch für das Wirtschaftsplanjahr 2017 gelten können - wird in den Erläuterungen zur mittelfristigen Planung (vgl. Abschnitt 3.3) insbesondere in den Themenbereichen "Unterhaltungsaufwand" und „Personalfragen" ausführlich eingegangen. Fazit: Der vorliegende Wirtschaftsplan 2017 ist ambitioniert im Hinblick auf die Ziele und die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen; er birgt aufgrund der vorstehend beschriebenen und vom Eigenbetrieb Straßen kaum bis nicht beeinflussbaren Risiken nach derzeitigen Erkenntnissen und nach derzeitiger Einschätzung ein allgemeines ergebnisnegatives Risiko in einer Größenordnung von geschätzt bis zu TEUR 100 in sich. Bei Eintritt von Risikopotenzialen (z. B. ausbleibende oder verspätete Zahlung von Zuschüssen, höhere Aufwendungen im Unterhaltungsbereich, etc.) kann der Eigenbetrieb Straßen sein im Wirtschaftsplan 2017 prognostiziertes Betriebsergebnis (Planverlust i.H.v. -1.890.000,- Euro) unter Umständen nicht mehr kompensieren und einhalten, so dass über die derzeitige Planung hinaus gehende städtische Eintrittsverpflichtungen nach § 10 Abs. 6 EigVO NRW mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. In Vertretung (Hallstein) - 15 -