Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 98/2017
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 14.02.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.03.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 27.000 €
Folgekosten in €:
ca. 55.000 € jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.02.2017
Beschlussentwurf:
Für die Besetzung einer Vollzeitstelle der EG 11 im Eigenbetrieb Straßen -Abteilung Straßenunterhaltung –betrieb, Straßenwesen- wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der derzeitige Stelleinhaber scheidet mit Ablauf des 30.06.2017 aus dem aktiven Dienst der Stadt
Erftstadt aus.
Eine nahtlose Nachbesetzung der hiermit vakant werdenden Abteilungsleiterstelle ist nach Einschätzung des technischen Betriebsleiters durch eine/n Bewerber/in mit Bauingenieurqualifikation
der Vertiefungsrichtung Straßen-/Tiefbau zwingend erforderlich.
Der Verantwortungsbereich der Abteilungsleitung erstreckt sich auf die Ausführung und Sicherung
städtischer Pflichtaufgaben. Der Straßenzustandserfassung, wie der systematischen und effizienten Straßenzustandssicherung kommt vor dem Hintergrund stetig steigender rechtlicher Anforderungen an die städtischen Verkehrssicherungspflichten, gerade in Zeiten der Haushaltssicherung,
immer mehr Bedeutung zu.
Die Stellennachbesetzung soll außerdem organisatorisch notwendige, abteilungsübergreifende
Vertretungserfordernisse zwischen den Abteilungsleitungen Straßenunterhaltung und Straßenneubau sicher stellen.
Die jetzt vorgesehene Stellennachbesetzung steht auch nicht im Widerspruch zur V 53/2017, da
die Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen grundsätzlich keine Auswirkungen auf Dienstleistungen hat, die nach außen –also für Bürgerinnen und Bürger – erbracht werden.
Insoweit wird die Nachbesetzung auch durch den Kämmerer zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls befürwortet.
(Erner)
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