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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 98/2017 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 14.02.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.03.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 27.000 € Folgekosten in €: ca. 55.000 € jährlich Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.02.2017 Beschlussentwurf: Für die Besetzung einer Vollzeitstelle der EG 11 im Eigenbetrieb Straßen -Abteilung Straßenunterhaltung –betrieb, Straßenwesen- wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Der derzeitige Stelleinhaber scheidet mit Ablauf des 30.06.2017 aus dem aktiven Dienst der Stadt Erftstadt aus. Eine nahtlose Nachbesetzung der hiermit vakant werdenden Abteilungsleiterstelle ist nach Einschätzung des technischen Betriebsleiters durch eine/n Bewerber/in mit Bauingenieurqualifikation der Vertiefungsrichtung Straßen-/Tiefbau zwingend erforderlich. Der Verantwortungsbereich der Abteilungsleitung erstreckt sich auf die Ausführung und Sicherung städtischer Pflichtaufgaben. Der Straßenzustandserfassung, wie der systematischen und effizienten Straßenzustandssicherung kommt vor dem Hintergrund stetig steigender rechtlicher Anforderungen an die städtischen Verkehrssicherungspflichten, gerade in Zeiten der Haushaltssicherung, immer mehr Bedeutung zu. Die Stellennachbesetzung soll außerdem organisatorisch notwendige, abteilungsübergreifende Vertretungserfordernisse zwischen den Abteilungsleitungen Straßenunterhaltung und Straßenneubau sicher stellen. Die jetzt vorgesehene Stellennachbesetzung steht auch nicht im Widerspruch zur V 53/2017, da die Umstrukturierung des Eigenbetriebes Straßen grundsätzlich keine Auswirkungen auf Dienstleistungen hat, die nach außen –also für Bürgerinnen und Bürger – erbracht werden. Insoweit wird die Nachbesetzung auch durch den Kämmerer zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls befürwortet. (Erner) -2-