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Allgemeine Vorlage (Pauschalierte Zuweisung zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 10.03.2003 Vorlagen-Nr.: 24/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 19.03.2003 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Pauschalierte Zuweisung zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit I. Sach- und Rechtslage: Bereits im vergangenen Jahr wurden insgesamt 600,00 € aus den durch das Land zur Verfügung gestellten Mitteln zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit für Herrn Robert Lörken bewilligt, damit er hier in Kreuzau über seine Aktivitäten in Sambia berichten kann. Herr Lörken hat daraufhin mit mehreren Berichten im Amtsblatt die Bevölkerung über die Entwicklungsarbeit in Sambia informiert. Durch den Vater, Herrn Franz Lörken, wurde nun der Antrag gestellt, in diesem Jahr einen Zuschuss von 1.000,00 € zu gewähren, damit Herr Robert Lörken nach seiner Rückkehr hier vor Ort durch eine Fotoausstellung noch deutlicher machen kann, welche Aktivitäten er in Sambia unternommen hat und wie die Menschen dort unterstützt werden können. Der Betrag wird benötigt, um zunächst eine Kamera und Film- und Fotomaterial anzuschaffen und später hier Vergrößerungen nachmachen und aufarbeiten zu lassen. Dies ist im Rahmen der bisher bekannten Richtlinien auch zuschussfähig, da hierdurch die Bürgerinnen und Bürger in Kreuzau über die Entwicklungsarbeit informiert werden. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Herr Franz Lörken wurde zur Sitzung eingeladen, um schon vorab einen Überblick über die Aktivitäten seines Sohnes geben zu können. Zurzeit ist noch nicht bekannt, ob und in welcher Höhe in diesem Jahr durch das Land entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es kann sich daher nur um eine Zusage unter dem Vorbehalt handeln, dass diese Mittel wieder bereitgestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der beantragte Betrag nicht gewährt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Mittel sind zwar im Haushaltsplan veranschlagt, stehen zurzeit aber noch nicht zur Verfügung. Eine Zusage soll nur für den Fall gegeben werden, dass wieder entsprechende Mittel durch das Land NRW gewährt werden. III. Beschlussvorschlag: -2- „Herrn Robert Lörken werden aus den Mitteln zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit 1.000,00 € zur Verfügung gestellt, wenn entsprechende Beträge wieder durch das Land NRW gewährt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, hat Herr Lörken keinen Anspruch auf Zahlung dieses Betrages. Dieser Betrag wird gewährt, damit Herr Lörken nach seiner Rückkehr aus Sambia in Kreuzau eine Fotodokumentation ausstellen kann, um den Bürgerinnen und Bürgern seine Arbeiten nochmals vorzustellen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________