Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
28.02.17, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 64/2017
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 26.01.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
15.02.2017
Bemerkungen
beschließend
Raumkonzept für Kinderbildungseinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das Raumkonzept für Kinderbildungseinrichtungen wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Es dient zukünftig als Planungsgrundlage bei Veränderungen, Erweiterungen und Neubauten von
Kinderbildungseinrichtungen in freier und öffentlicher Trägerschaft.
Begründung:
Alle Einrichtungen, egal in welcher Trägerschaft, sind ständigen Anforderungen und Entwicklungen
unterworfen. Zum einen müssen die Platzkapazitäten insbesondere für Kinder unter drei Jahren
erhöht werden. Außerdem müssen Betreuungszeiten angepasst werden, um dem Bedarf zur Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht zu werden. Dies beinhaltet neben verlängerten Öffnungszeiten in der Regel auch eine Erweiterung des Verpflegungsangebotes.
Eine weitere Herausforderung stellt sich im Rahmen der verstärkten Bemühungen um die Inklusion
und Integration. Immer mehr Kinder mit Behinderungen werden heute in den „Regel-Kitas“ betreut.
Die Arbeit mit geflüchteten Kindern und Familien sowie die Veränderungen im Bereich der interkulturellen Erziehung stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen.
Darüber hinaus entwickelt sich die klassische Elternarbeit immer mehr zu einer Elternberatung.
All diesen Entwicklungen muss i.d.R. auch mit Veränderungen im Gebäudebestand begegnet werden.
Für den Betrieb einer Kinderbildungseinrichtung sind unter anderem die Größe und der Zuschnitt
der pädagogisch nutzbaren Räume ausschlaggebend. Das sind die Gruppenräume, die Gruppennebenräume (z.B. Förderräume, Schlafräume) und die Bewegungs- und Mehrzweckräume.
In der Vorlage 572/2008 wurden bereits Grundvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bildung,
Erziehung und Betreuung für Kinder in Erftstädter Tageseinrichtungen definiert. Bezogen auf die
Räume und Raumgestaltung heißt es dort:
o
Einrichtungen, die ein- und zweijährige Kinder aufnehmen, benötigen pro Gruppe je einen
Gruppen- und Nebenraum und einen zusätzlichen Schlafraum (mindestens 6 qm pro Kind
unter drei Jahren und mindestens 4 qm für 3 - 6jährige Kinder.
o Neben dem Schlafraum sind Möglichkeiten zum Ausruhen für die Kleinstkinder im Gruppenraum zu schaffen.
o Im Gruppenraum müssen freie Flächen sein, damit Raum für Bewegung -"Rennstrecken" für
die ein- und zweijährigen Kinder - vorhanden ist (Anzahl der Tische und Stühle reduzieren)
o Im Wasch- oder Spielraum müssen auch im Winter Elementarerfahrungen mit Wasser und
Sand möglich sein
o Die Kinder aller Altersstufen müssen altersgemäße, ungestört zu erfahrende Aktionsbereiche
haben
o Die Kita muss verschiedene Funktionsbereiche einrichten, z.B. zum Essen, für die beziehungsvolle Pflege, für Entspannung und Rückzug, zum Spielen, Experimentieren, Konstruieren und Bewegen
o Das Außengelände sollte vielfältige Sinnes- und Bewegungserfahrungen zulassen
o Die Spielmaterialien müssen auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen abgestimmt sein
Nur wenn gute Grundvoraussetzungen vor der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren geschaffen werden, können Bildungschancen in den wichtigsten Jahren des Kindes sichergestellt werden.
Bereits beim Betreten des Raumes reflektiert der Mensch, welche Verhaltensweisen hier ausgelebt
werden können. Es besteht eine Wechselwirkung zwischen Mensch und Raum.
„Räume können heilen, erleben, befrieden, stimulieren oder krank machen und verderben."
(Wolfgang Mahlke).
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich der
Größe oder Ausgestaltung von Räumlichkeiten in Kindertagesstätten. Von Seiten der Landschaftsverbände liegt mit der beigefügten „Raummatrix“ eine Empfehlung zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen vor. Es handelt sich hierbei um einen Mindeststandard und dient als Orientierung für ein Mindestraumprogramm für Kindertagesstätten in NRW. Gerade in Bezug auf die
derzeitige Weiterentwicklung und die Veränderung des Angebotsspektrums der Vorschulbildung ist
es erforderlich, diese Raumempfehlungen stets im Zusammenhang mit dem pädagogischen Konzept der zukünftigen Einrichtung zu sehen. Die Empfehlungen der Raummatrix bilden daher keinen
isolierten Maßstab. Die individuellen Bedingungen der jeweiligen Einrichtungen sind entsprechend
des pädagogischen Konzeptes und der Angebotsstruktur ggf. zu modifizieren und bei den Träger
und Investorengesprächen abzustimmen.
Des Weiteren sind die Richtlinien für Kindergärten (Bau und Ausrüstung) des Spitzenverbandes
der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde zu legen.
Vereinbarkeit Familie und Beruf - Übermittagsbetreuung
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Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Bedarf an Übermittagsbetreuungen in den Kindertagesstätten stark angestiegen. Die Praxis zeigt, dass die bestehenden Kita-Gebäude hier an ihre
Kapazitätsgrenzen gestoßen sind. Die Größe der Küche muss die Zahl der zu versorgenden Kinder berücksichtigen. In der Regel handelt es sich um eine Küchenausstattung, die es zulässt, dass
die täglich auszugebenden Essen durch einen Caterer anzuliefern sind. Gerade hier findet derzeit
ein Paradigmenwechsel statt. Die Eltern der Kindergartenkinder und Träger legen Wert auf ein
gesundes Ernährungskonzept. Der Trend geht eindeutig dazu über, in der jeweiligen Einrichtung
täglich frisch zu kochen. Dies setzt im Gegenzug allerdings eine profimäßig ausgestattete Küche
mit direkt angrenzendem Vorratsraum voraus. Ein geeigneter Speiseraum für die Kita-Kinder ist in
der Regel nicht vorhanden. Die Gestaltung der einzelnen Bildungsräume der Gruppen muss den
Kindern viel Raum für Bewegung und Rückzug bieten. Dies ist aber schwierig, wenn gleichzeitig
alle Kinder am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. So lässt es sich leider in der Praxis weitestgehend nicht vermeiden, dass Spielflächen durch Tische und Stühle, die für das tägliche Mittagessen dringend benötigt werden, zugestellt sind und die Kinder in ihrer Bewegung stark einengen.
Je nach Größe der Einrichtung kann ein zentraler Raum zur Einnahme der Speisen sinnvoll sein.
Eingewöhnung/Elternarbeit
Die Betreuung von U3-Kindern setzt voraus, dass die Kinder über einen bestimmten Zeitraum hinweg eingewöhnt werden. Das findet unter Einbeziehung der Eltern der Kinder statt. Damit die Eltern sich zurückziehen können, aber in einem räumlich ansprechenden Bereich die Wartezeiten
verbringen können, ist ein sog. Elterncafé - ausgestattet mit Sitzmöglichkeiten - vorzusehen. Eine
gelebte Erziehungspartnerschaft muss hier entsprechende Raumressourcen vorhalten. Es bietet
sich hier ein heller, offener, zentral liegender Eingangsbereich an, von dem zentral ausgehend alle
Kita-Gruppen erreichbar sind.
Personal
Der Personalraum ist ein wichtiger Rückzugsort für die pädagogischen Fachkräfte um sich dort
auch intensiv im Team auf pädagogische Fragestellungen vorbereiten zu können. Die Arbeitsschutzbestimmungen und -anforderungen sind einzuhalten. Eine angemessene ruhige Pausengestaltung ist eine wichtige Voraussetzung für eine gesundheitsfördernde Bewältigung der Arbeitsaufgaben des Kita-Personals.
Konzept Familienzentren/Förderung/Bedarfe
Im Rahmen der aktuellen Novellierung des KiBiz NRW wird vermehrt angesprochen, dass es sinnvoll ist, die Arbeit von Kinderbildungseinrichtungen weitestgehend entsprechend des Konzeptes
der derzeitigen Familienzentren ggf. in der „abgespeckten Form“ der Kita-Plus-Arbeit (besondere
Unterstützungsbedarfe bei Bildungsprozessen, Sprachförderung u.a.) anzubieten. Auch für diese
Arbeit ist ein entsprechend separat nutzbarer Raum von ca. 20 qm anzudenken. Ein entsprechender Raum könnte ebenfalls zukünftig auch der Randzeitenbetreuung bei verlängerten Öffnungsbedarfen oder/und sich verändernden Betreuungsbedarfen dienen.
Inklusion
Um allen Kindern die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten zu ermöglichen, ist der
Leitgedanke "Inklusion" Schwerpunkt der zukünftigen pädagogischen Ausrichtung der Kinderbildungsarbeit. Damit über die Krankenkassen abrechenbare Therapien für diese Kinder in den Kitas
stattfinden können, ist ein entsprechender Therapieraum von mind. 20 qm und 2,40 m Raumhöhe
vorzuhalten.
Bewegung vs. Ruhe und Entspannung
Die körperliche, geistige und soziale Gesundheit ist sehr stark daran geknüpft, inwieweit Räume zu
Bewegung stimulieren oder nicht. Das Gebäude und Außengelände sollte es den Mitarbeitenden
ermöglichen, im Rahmen des pädagogischen Konzeptes Kinder ganzheitlich zu fördern. Neben
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einer Unterstützung der kognitiven und sozialen Entwicklung kommt der Bewegungsförderung
hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die Kinder benötigen so viele Räume für Bewegung wie auch für
Ruhe und Entspannung. Räumliche Bedingungen, wie Licht, Farben und Akustik, nehmen wesentlichen Einfluss auf Aktivität und Entspannung. Natürliches Licht schafft eine Verbindung zwischen
drinnen und draußen. Es lässt Leben und Bewegung in die Räume. Bei Tageslicht ist nicht nur die
Sinneswahrnehmung anders geschärft als bei Kunstlicht, sondern das Tageslicht steuert die körperlichen Vorgänge, wie Körpertemperatur, Stoffwechsel, Herzschlag, Gehirntätigkeit und Hormonproduktion. Dies alles wirkt sich nachhaltig auf die Bildungsprozesse des Kindes aus.
Ausreichender Bewegungs- und Ruheraum ist demnach vorzuhalten.
Außenbereiche
Jedes Gebäude einer Kindertagesstätte ist von einer Außenspielanlage umgeben, die ebenfalls
entwicklungsbedingte und bedürfnisorientierte Aspekte der Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung berücksichtigen muss.
Die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, insbesondere die Möglichkeiten, sich
zu bewegen, unterliegen dem steten Wandel. Im Schonraum Kindertageseinrichtung muss es den
Kindern möglich sein, im Außengelände vielfältige Bewegung zu erproben und damit motorische
Defizite auszugleichen und die Kompetenz für spätere Bewegungsfaktoren zu gewinnen. Die Gestaltung des Außengeländes muss viele unterschiedliche Bewegungserfahrungen zulassen. Hierzu
gehören z. B. Schrägen in unterschiedlichen Winkeln und Materialien, Hügel zum Hinabrollen,
Klettermöglichkeiten, Möglichkeiten zum Springen aus unterschiedlichen Höhen usw. Sinnvoll wären hier auch Spielgeräte aus verschiedenen Materialien. Da zunehmend das Gleichgewicht bei
Kindern besonders schlecht entwickelt ist, sollten außerdem vielfältige Möglichkeiten zum Balancieren zum festen Repertoire der Ausstattung gehören. Anpflanzungen auf dem Außengelände,
wie z.B. Bäume, Gehölze, Sträucher etc., werden in die Gestaltung mit einbezogen.
Die Kinderbildungseinrichtungen sollen ein zukunftsorientiertes und innovatives Raumprogramm
vorhalten, das Flexibilität ermöglicht.
Der Raum als dritter Erzieher ist eine zentrale Voraussetzung für die Qualität der pädagogischen
Arbeit.
In Vertretung
(Lüngen)
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