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Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
01.03.17, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Bebauungsplan- Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 544/2016 Az.: 65.0 BP 171 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0/81 - Datum: 18.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Böcking gez. Walter, Leiter RPA Amtsleiter RPA BM Beratungsfolge geändert Ratsbüro 01.03.2017 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 15.11.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 29.11.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan- Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten ergibt sich in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien ein Baukostenzuschuss Kanal pro Quadratmeter entgeltpflichtiger Grundstücksfläche: - für die Schmutzwasserbeseitigung i.H.v. 10,167556 Euro - für die Oberflächenwasserbeseitigung i.H.v. 28,434721 Euro Im gesamten Plangebiet ist eine zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße, ist von der Eigentümerschaft der erschlossenen Grundstücke nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke Erftstadt ein Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über die Höhe der im Einzelfall einschlägigen Baukostenzuschüsse verbindlich festzulegen. Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an eine Trennsystemkanalisation angeschlossen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-