Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
01.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 544/2016
Az.: 65.0 BP 171
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.0/81 - Datum: 18.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Böcking
gez. Walter, Leiter RPA
Amtsleiter
RPA
BM
Beratungsfolge geändert
Ratsbüro 01.03.2017
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
15.11.2016
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
29.11.2016
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan- Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein, Pfarrer Manfred Wahl Straße
Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten ergibt sich in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen
der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien ein Baukostenzuschuss Kanal pro
Quadratmeter entgeltpflichtiger Grundstücksfläche:
- für die Schmutzwasserbeseitigung
i.H.v. 10,167556 Euro
- für die Oberflächenwasserbeseitigung
i.H.v. 28,434721 Euro
Im gesamten Plangebiet ist eine zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig.
Begründung:
Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 171, Friesheim, Zum weißen Stein,
Pfarrer Manfred Wahl Straße, ist von der Eigentümerschaft der erschlossenen Grundstücke nach
§ 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke Erftstadt
ein Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben.
Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über die Höhe der im Einzelfall einschlägigen
Baukostenzuschüsse verbindlich festzulegen.
Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an eine Trennsystemkanalisation angeschlossen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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