Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 127/2017
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 61 - / -65 - Datum: 22.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Projektkommission Alleebäume/ Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 30.000 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
ca.
30.000
€
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen und zu vergeben, welches der Projektkommission Alleebäume als Grundlage weiteren Handelns dienen soll. Hierzu werden außerplanmäßige Mittel i.H.v. 30.000 € bereitgestellt.
Begründung:
Die Projektkommission Alleebäume hat sich das langfristige Ziel gesetzt, das Stadtbild weiter zu
begrünen und Alleen wieder herzustellen. Durch die Inanspruchnahme des Förderprogramms vom
Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Bereitstellung von kostenlosem Pflanzgut war es möglich, in den letzten zwei Pflanzperioden 124 Bäume pflanzen zu lassen. Die Beantragung weiterer,
förderfähiger Anpflanzungen wird auch in diesem Jahr fortgeführt.
Hierüber hinausgehend soll ein Gesamtkonzept erstellt werden, auf dessen Grundlage weitere
Maßnahmen zur Verwirklichung der gesteckten Zielsetzung abgeleitet werden können.
Die Erstellung eines solchen Konzeptes sowie eine angestrebte Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung und –arbeit ist jedoch angesichts des im Planungsamt und in der Gartenbauabteilung bestehenden bzw. anstehenden Arbeitsaufkommens mittels eigener Ressourcen nicht umsetzbar. Daher ist beabsichtigt, ein externes Planungsbüro mit dieser Aufgabe (inkl. der Öffentlichkeitsarbeit) zu betrauen.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass außerplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden.
In welcher Höhe voraussichtlich Kosten anfallen werden, ist derzeitig noch nicht abzuschätzen. Für
die Kostenermittlung soll zunächst ein Leistungsprofil erstellt werden, aus welchem der zu vergebende Umfang abgeleitet werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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