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Beschlussvorlage (Projektkommission Alleebäume/ Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Beschlussvorlage (Projektkommission Alleebäume/ Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel) Beschlussvorlage (Projektkommission Alleebäume/ Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 127/2017 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 61 - / -65 - Datum: 22.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.03.2017 Bemerkungen beschließend Projektkommission Alleebäume/ Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 30.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ca. 30.000 € X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen und zu vergeben, welches der Projektkommission Alleebäume als Grundlage weiteren Handelns dienen soll. Hierzu werden außerplanmäßige Mittel i.H.v. 30.000 € bereitgestellt. Begründung: Die Projektkommission Alleebäume hat sich das langfristige Ziel gesetzt, das Stadtbild weiter zu begrünen und Alleen wieder herzustellen. Durch die Inanspruchnahme des Förderprogramms vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Bereitstellung von kostenlosem Pflanzgut war es möglich, in den letzten zwei Pflanzperioden 124 Bäume pflanzen zu lassen. Die Beantragung weiterer, förderfähiger Anpflanzungen wird auch in diesem Jahr fortgeführt. Hierüber hinausgehend soll ein Gesamtkonzept erstellt werden, auf dessen Grundlage weitere Maßnahmen zur Verwirklichung der gesteckten Zielsetzung abgeleitet werden können. Die Erstellung eines solchen Konzeptes sowie eine angestrebte Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung und –arbeit ist jedoch angesichts des im Planungsamt und in der Gartenbauabteilung bestehenden bzw. anstehenden Arbeitsaufkommens mittels eigener Ressourcen nicht umsetzbar. Daher ist beabsichtigt, ein externes Planungsbüro mit dieser Aufgabe (inkl. der Öffentlichkeitsarbeit) zu betrauen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass außerplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt werden. In welcher Höhe voraussichtlich Kosten anfallen werden, ist derzeitig noch nicht abzuschätzen. Für die Kostenermittlung soll zunächst ein Leistungsprofil erstellt werden, aus welchem der zu vergebende Umfang abgeleitet werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-