Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
162 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 138/2017
Az.: -65.0-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.0-/-20- Datum: 06.03.2017
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.03.2017
vorberatend
28.03.2017
beschließend
Bildung der Produkte für die haushaltsrechtliche Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Straßen in die Kernverwaltung; Bezug: Vorlage V 53/2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Folgende Produkte aus dem heutigen Aufgabenbereich des Eigenbetriebs Straßen werden mit
Wirkung seiner organisatorischen Rückführung in die Ämterstruktur und seiner haushaltsrechtlichen Wiedereingliederung in den städtischen Haushalt beschlossen:
Bisheriger Betriebszweig:
Zukünftige Produkte:
03100 Straßen
120 541 010 Neubau von Straßen
120 541 020 Unterhaltung von Straßen
120 541 030 Straßenbeleuchtung
130 552 010 Öffentliche Gewässer
130 555 010 Wirtschaftswege
03200 Gartenbau
080 424 020 Sportplätze
130 551 010 Öffentliches Grün, Parkanlagen, Spielplätze
130 554 020 Naturschutz u. Landschaftspflege (Ausgleich)
03300 Friedhof
130 553 010 Städtische Friedhöfe
130 553 020 Ehrenfriedhöfe
03400 „Städtische Dienste“/
„Reinigungskolonne“
010 111 180 Städtische Dienste
03500 Straßenreinigung
120 545 010 Straßenreinigung
120 545 020 Städtische Reinigungskolonne
120 545 030 Winterdienst
03600 DSD/
Steuerliche Sonderfälle
110 537 020 DSD/Steuerliche Sonderfälle
Begründung:
Zur Vorbereitung des produktorientierten Haushaltes ab dem Jahr der Wiedereingliederung des
Eigenbetriebs Straßen in die Kernverwaltung ist es erforderlich, die Aufgaben des Eigenbetriebs in
Produkten darzustellen.
Einer schlichten Übernahme der bisherigen Betriebszweigstruktur im Eigenbetrieb in die zukünftige
Produktstruktur des Kernhaushaltes stehen insoweit maßgebliche, landesrechtliche Haushalts- u.
Zuordnungsvorschriften entgegen.
Somit muss die bestehende Betriebszweigstruktur vollständig aufgegeben und eine neue Produktstruktur definiert und aufgebaut werden.
Dies bedingt vor allem im Eigenbetrieb Straßen durchaus erhebliche Änderungs- u. Anpassungsprozesse. Konkret sind u.a. folgende Punkte nach der zukünftigen Produktstruktur auszurichten:
- Einrichtung und Zuordnung bestehender und neuer Buchungskonten zu den Produkten
(im EB Straßen sind den heutigen 6 Betriebszweigen insg. 631 Buchungskonten zugeordnet)
- Anpassung der internen und externen Leistungsverrechnung auf die neuen Produkte
- Zuordnung von Darlehen auf die neuen Produkte
- Aufteilung und Zuordnung der Personalkosten auf die neuen Produkte
- Angleichung von Rückstellungen, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungen an die neuen
Produkte
Für die haushaltsrechtliche Rückführung des Eigenbetriebes Straßen sind die bisherigen
HGB-Strukturen in 6 Betriebszweigen somit komplett in neue NKF-Produktstrukturen
umzuwandeln. Hierfür sollen im Kernhaushalt zunächst 15 Produkte gebildet werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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