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Antrag (Antrag bzgl. Einführung einer Konsensliste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 80/2017 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 08.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 21.03.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einführung einer Konsensliste Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Instrument der sog. Konsensliste findet in der kommunalen Praxis, nach eigenen Recherchen und Rückfrage beim Städte- und Gemeindebund, keine Anwendung. Zur Anwendung einer Konsensliste ist folgendes Verfahren vorzusehen: Vor der Aufstellung der Tagesordnung ist durch ein noch für jeden Ausschuss zu benennendes Gremium (Ältestenrat, Fraktionsvorsitzendenkonferenz etc.), festzulegen, welche Tagesordnungspunkte in die Konsensliste des Gremiums aufzunehmen sind. Sofern sich hier kein Widerspruch ergibt, erfolgt die Veröffentlichung der Konsensliste zur jeweiligen Sitzung. Im Regelfall handelt es sich um Vorgänge, die bereits in einem Gremium behandelt wurden und dort einstimmig beschlossen bzw. einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen wurden. Sofern kein anwesendes Ausschuss- oder Ratsmitglied Einspruch gegen die gesamte Liste oder einzelnen Punkte der Liste einlegt, kann über die Konsensliste in einer Abstimmung entschieden werden. Zu beachten sind hier folgende Ausnahmen: Entscheidungen über Satzungen, Bebauungspläne und Vorgänge, die ebenfalls Satzungs- bzw. Rechtssetzungscharakter (z. B. Errichtung neuer Schulformen, Ausgliederung von Verwaltungsteilen, Nachbesetzungen in Ausschüssen usw.) haben, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit einzeln abgestimmt werden. Eine Aufnahme dieser Punkte auf eine Konsensliste ist daher nicht zulässig. Vorgänge, die bei der Abstimmung im Ausschuss nicht einstimmig behandelt wurden, ohne Beschlussempfehlung oder mit Prüfaufträgen weitergeleitet wurden, finden keine Aufnahme auf die Konsensliste. Vor jeder Sitzung eines Ausschusses oder Rates ist das bestimmte Gremium einzuladen und hat über die Aufstellung der Konsensliste zu entscheiden. Zu Beginn jeder Sitzung ist anschließend vor dem Beschluss über die Tagesordnung über den Inhalt der Konsensliste zu entscheiden. Die Tagesordnung ist danach per Beschluss neu zu ordnen. Alsdann erfolgt die Abstimmung über die Konsensliste. Zu beachten ist, dass der Beschluss einen Tagesordnungspunkt auf die Konsensliste zu setzen und somit mit einer einzigen Abstimmung zu behandeln, durch Widerspruch jedes einzelnen Ausschuss- oder Ratsmitgliedes in der entsprechenden Sitzung aufgehoben werden kann. Das hier dargelegte Verfahren ist im Vorfeld zeitintensiv und ist u. U. mit weiteren Terminen im Vorfeld verbunden, da besonders vor den Sitzungen des Rates die Tagesordnung mehrmals durch die Vorberatung in den Fachausschüssen verändert und angepasst werden muss (z.B. durch Veränderung der Beratungsreihenfolge, Prüfaufträge usw.). Die zu Beginn jeder Sitzung erforderliche Diskussion und Beschlussfassung über die einzelnen Konsenslisten sowie die dann erforderliche Anpassung der Tagesordnungen bei Eintritt in die Sitzung stellen einen nicht unerheblichen Zeitaufwand dar. Der mit der Erstellung und Abstimmung der Konsenslisten und der rechtlich erforderlichen Beschlussfassung über die Veränderungen in der Tagesordnung verbundene Zeitaufwand führt nach meiner Einschätzung zu keiner wesentlichen Zeitersparnis. Die bisherige Praxis, bei einstimmig beschlossen Vorgängen, den Tagesordnungspunkt aufzurufen und mit dem Zusatz, „wie Beschlussfassung im Fachausschuss bzw. wie Vorlage“ zur Abstimmung zustellen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die letzten Sitzungen des Rates enthielten mehrheitlich Vorgänge, die ohne Beschlussempfehlung, mit Prüfaufträgen versehen bzw. nicht einstimmig dem Rat zugeleitet wurden. -2- In all diesen Punkten bietet daher eine Konsensliste, auch unter Berücksichtigung der oben erwähnten Ausnahmen, die zwingend einzeln abzustimmen sind, keine Reduzierung des Sitzungsdauer. (Erner) -3-