Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 80/2017
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 08.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
21.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Einführung einer Konsensliste
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Instrument der sog. Konsensliste findet in der kommunalen Praxis, nach eigenen Recherchen
und Rückfrage beim Städte- und Gemeindebund, keine Anwendung.
Zur Anwendung einer Konsensliste ist folgendes Verfahren vorzusehen:
Vor der Aufstellung der Tagesordnung ist durch ein noch für jeden Ausschuss zu benennendes
Gremium (Ältestenrat, Fraktionsvorsitzendenkonferenz etc.), festzulegen, welche Tagesordnungspunkte in die Konsensliste des Gremiums aufzunehmen sind.
Sofern sich hier kein Widerspruch ergibt, erfolgt die Veröffentlichung der Konsensliste zur
jeweiligen Sitzung.
Im Regelfall handelt es sich um Vorgänge, die bereits in einem Gremium behandelt wurden und
dort einstimmig beschlossen bzw. einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen wurden.
Sofern kein anwesendes Ausschuss- oder Ratsmitglied Einspruch gegen die gesamte Liste oder
einzelnen Punkte der Liste einlegt, kann über die Konsensliste in einer Abstimmung entschieden
werden.
Zu beachten sind hier folgende Ausnahmen:
Entscheidungen über Satzungen, Bebauungspläne und Vorgänge, die ebenfalls Satzungs- bzw.
Rechtssetzungscharakter (z. B. Errichtung neuer Schulformen, Ausgliederung von Verwaltungsteilen, Nachbesetzungen in Ausschüssen usw.) haben, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit
einzeln abgestimmt werden.
Eine Aufnahme dieser Punkte auf eine Konsensliste ist daher nicht zulässig.
Vorgänge, die bei der Abstimmung im Ausschuss nicht einstimmig behandelt wurden, ohne Beschlussempfehlung oder mit Prüfaufträgen weitergeleitet wurden, finden keine Aufnahme auf die
Konsensliste.
Vor jeder Sitzung eines Ausschusses oder Rates ist das bestimmte Gremium einzuladen und hat
über die Aufstellung der Konsensliste zu entscheiden.
Zu Beginn jeder Sitzung ist anschließend vor dem Beschluss über die Tagesordnung über den
Inhalt der Konsensliste zu entscheiden.
Die Tagesordnung ist danach per Beschluss neu zu ordnen.
Alsdann erfolgt die Abstimmung über die Konsensliste.
Zu beachten ist, dass der Beschluss einen Tagesordnungspunkt auf die Konsensliste zu setzen
und somit mit einer einzigen Abstimmung zu behandeln, durch Widerspruch jedes einzelnen Ausschuss- oder Ratsmitgliedes in der entsprechenden Sitzung aufgehoben werden kann.
Das hier dargelegte Verfahren ist im Vorfeld zeitintensiv und ist u. U. mit weiteren Terminen im
Vorfeld verbunden, da besonders vor den Sitzungen des Rates die Tagesordnung mehrmals durch
die Vorberatung in den Fachausschüssen verändert und angepasst werden muss (z.B. durch Veränderung der Beratungsreihenfolge, Prüfaufträge usw.).
Die zu Beginn jeder Sitzung erforderliche Diskussion und Beschlussfassung über die einzelnen
Konsenslisten sowie die dann erforderliche Anpassung der Tagesordnungen bei Eintritt in die Sitzung stellen einen nicht unerheblichen Zeitaufwand dar.
Der mit der Erstellung und Abstimmung der Konsenslisten und der rechtlich erforderlichen Beschlussfassung über die Veränderungen in der Tagesordnung verbundene Zeitaufwand führt nach
meiner Einschätzung zu keiner wesentlichen Zeitersparnis.
Die bisherige Praxis, bei einstimmig beschlossen Vorgängen, den Tagesordnungspunkt aufzurufen
und mit dem Zusatz, „wie Beschlussfassung im Fachausschuss bzw. wie Vorlage“ zur Abstimmung zustellen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Die letzten Sitzungen des Rates enthielten mehrheitlich Vorgänge, die ohne Beschlussempfehlung, mit Prüfaufträgen versehen bzw. nicht einstimmig dem Rat zugeleitet wurden.
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In all diesen Punkten bietet daher eine Konsensliste, auch unter Berücksichtigung der oben erwähnten Ausnahmen, die zwingend einzeln abzustimmen sind, keine Reduzierung des Sitzungsdauer.
(Erner)
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