Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 48/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 24.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.03.2017
vorberatend
28.03.2017
beschließend
Einigungsstelle gem. § 67 LPVG
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Herr Dr. Lothar Staschik, Richter am Landesarbeitsgericht Köln, wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle nach § 67 LPVG bestellt;
Herr Ralf Weyergraf, Richter am Landesarbeitsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
Begründung:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei den Gemeinden für die Dauer der
Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem/einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem/ihren Vertreter/in und Beisitzer/innen besteht.
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszusprechen, falls im
Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem Dienststellenleiter und dem
Personalrat nicht zu Stande kommt.
Auf den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter/in haben sich die
oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen.
In Abstimmung mit dem am 27.10.2016 neu gewählten Personalrat wird daher vorgeschlagen:
Herrn Dr. Staschik zum Vorsitzenden und
Herrn Weyergraf zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen.
Die Einigungsstelle wird darüber hinaus aus folgenden Beisitzer/innen bestehen.
Seitens des Arbeitgebers:
Herr Joachim Sprack, Stadt Frechen
Frau Doris Stolz, Stadt Bedburg
Herr Wolfgang Berger, Stadt Bergheim
Herr Hans Krämer, Stadt Hürth
Herr Rolf Stein, Stadt Kerpen
Frau Maria Schmieden, Stadt Wesseling
Seitens des Personalrats:
Herr Dirk Blankenstein, Stadt Pulheim
Herr Ralf Kiel, Stadt Wesseling
Frau Ute Palmersheim, Stadt Brühl
Herr Siegfried Motz, Stadt Frechen
Frau Sylvia Römer, Stadt Kerpen
Frau Michaela Friedrich, Stadt Kerpen
Herr Matthias Melchert, Stadt Kerpen
(Erner)
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