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Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 48/2017 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 24.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 21.03.2017 vorberatend 28.03.2017 beschließend Einigungsstelle gem. § 67 LPVG Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Herr Dr. Lothar Staschik, Richter am Landesarbeitsgericht Köln, wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle nach § 67 LPVG bestellt; Herr Ralf Weyergraf, Richter am Landesarbeitsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. Begründung: Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei den Gemeinden für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem/einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem/ihren Vertreter/in und Beisitzer/innen besteht. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszusprechen, falls im Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat nicht zu Stande kommt. Auf den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter/in haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. In Abstimmung mit dem am 27.10.2016 neu gewählten Personalrat wird daher vorgeschlagen: Herrn Dr. Staschik zum Vorsitzenden und Herrn Weyergraf zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen. Die Einigungsstelle wird darüber hinaus aus folgenden Beisitzer/innen bestehen. Seitens des Arbeitgebers: Herr Joachim Sprack, Stadt Frechen Frau Doris Stolz, Stadt Bedburg Herr Wolfgang Berger, Stadt Bergheim Herr Hans Krämer, Stadt Hürth Herr Rolf Stein, Stadt Kerpen Frau Maria Schmieden, Stadt Wesseling Seitens des Personalrats: Herr Dirk Blankenstein, Stadt Pulheim Herr Ralf Kiel, Stadt Wesseling Frau Ute Palmersheim, Stadt Brühl Herr Siegfried Motz, Stadt Frechen Frau Sylvia Römer, Stadt Kerpen Frau Michaela Friedrich, Stadt Kerpen Herr Matthias Melchert, Stadt Kerpen (Erner) -2-