Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
14.03.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 46/2017
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.03.2017
Betriebsausschuss Straßen
19.09.2017
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Bestattung auf islamische Weise auf einem Friedhof in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach streng muslimischem Ritus sollen Bestattungen wie folgt ablaufen:
-
Ausrichtung der Grabstelle gen Mekka zur Kaaba.
-
Beisetzung innerhalb von 24 Stunden.
-
Beerdigung ohne Sarg in einem weißen Leinentuch.
-
Bestattung nur mit anderen Muslimen, z.B. in einem separaten Gräberfeld
-
Für die meisten Muslime gilt das ewige Ruherecht
Weitgehend, wenn auch mit Einschränkungen, erlaubt das Bestattungsrecht dem Grunde nach
muslimische Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen. Allerdings gilt z.B. grundsätzlich eine
Mindestwartezeit von 24 Stunden, so dass nur unter Vorlage eines gesonderten ärztlichen Attestes
und nur mit Ausnahmegenehmigung im Einzelfall eine frühere Bestattung zulässig ist. Auch ein
ewiges Ruherecht ist mit geltendem Bestattungsrecht nicht vereinbar und damit unzulässig.
Unter Integrationsaspekten ist es sicher wünschenswert, wenn sich muslimische Bürgerinnen und
Bürger für eine Bestattung in dem Land, wo sie gelebt haben, entscheiden. Tatsächlich ist es aber
nach wie vor so, dass 85-90 % letztlich in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden. Neben den
Riten und der Tradition tragen hierzu auch wesentlich geringere Bestattungskosten in den
Herkunftsländern bei. Lediglich in Großstädten und in unmittelbarerer Großstadtnähe mit hohem
Muslimenanteil lässt sich eine nennenswerte Nachfrage nach muslimischer Bestattung feststellen.
In Erftstadt ist eine Nachfrage nach islamischer Bestattung bislang kaum feststellbar. Dies gilt
analog auch für andere Städte im Rhein-Erft-Kreis und zwar auch für solche, die bereits ein
muslimisches Gräberfeld eingerichtet haben. In Hürth und in Elsdorf etwa beläuft sich die
Nachfrage im Durchschnitt auf lediglich ca. 1-2 Bestattungen jährlich. In Bergheim befindet sich ein
solches Gräberfeld trotz bestehender Nachfrageskepsis aktuell in der Überlegungs- u. Planphase.
Gleichwohl wird die Friedhofsverwaltung die örtlichen Bestatter ergänzend um eine
Nachfrageeinschätzung und Bedarfsprognose bitten. Selbstverständlich wird auch die weitere
Entwicklung in den umliegenden Nachbarkommunen abgefragt. Hierüber wird die Verwaltung
weiter berichten.
Die örtliche Friedhofsverwaltung ist gehalten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit entsprechenden Anliegen und Wünschen umzugehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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