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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bestattung auf islamische Weise auf einem Friedhof in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
14.03.17, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 46/2017 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.03.2017 Betriebsausschuss Straßen 19.09.2017 Betrifft: Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Bestattung auf islamische Weise auf einem Friedhof in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach streng muslimischem Ritus sollen Bestattungen wie folgt ablaufen: - Ausrichtung der Grabstelle gen Mekka zur Kaaba. - Beisetzung innerhalb von 24 Stunden. - Beerdigung ohne Sarg in einem weißen Leinentuch. - Bestattung nur mit anderen Muslimen, z.B. in einem separaten Gräberfeld - Für die meisten Muslime gilt das ewige Ruherecht Weitgehend, wenn auch mit Einschränkungen, erlaubt das Bestattungsrecht dem Grunde nach muslimische Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen. Allerdings gilt z.B. grundsätzlich eine Mindestwartezeit von 24 Stunden, so dass nur unter Vorlage eines gesonderten ärztlichen Attestes und nur mit Ausnahmegenehmigung im Einzelfall eine frühere Bestattung zulässig ist. Auch ein ewiges Ruherecht ist mit geltendem Bestattungsrecht nicht vereinbar und damit unzulässig. Unter Integrationsaspekten ist es sicher wünschenswert, wenn sich muslimische Bürgerinnen und Bürger für eine Bestattung in dem Land, wo sie gelebt haben, entscheiden. Tatsächlich ist es aber nach wie vor so, dass 85-90 % letztlich in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden. Neben den Riten und der Tradition tragen hierzu auch wesentlich geringere Bestattungskosten in den Herkunftsländern bei. Lediglich in Großstädten und in unmittelbarerer Großstadtnähe mit hohem Muslimenanteil lässt sich eine nennenswerte Nachfrage nach muslimischer Bestattung feststellen. In Erftstadt ist eine Nachfrage nach islamischer Bestattung bislang kaum feststellbar. Dies gilt analog auch für andere Städte im Rhein-Erft-Kreis und zwar auch für solche, die bereits ein muslimisches Gräberfeld eingerichtet haben. In Hürth und in Elsdorf etwa beläuft sich die Nachfrage im Durchschnitt auf lediglich ca. 1-2 Bestattungen jährlich. In Bergheim befindet sich ein solches Gräberfeld trotz bestehender Nachfrageskepsis aktuell in der Überlegungs- u. Planphase. Gleichwohl wird die Friedhofsverwaltung die örtlichen Bestatter ergänzend um eine Nachfrageeinschätzung und Bedarfsprognose bitten. Selbstverständlich wird auch die weitere Entwicklung in den umliegenden Nachbarkommunen abgefragt. Hierüber wird die Verwaltung weiter berichten. Die örtliche Friedhofsverwaltung ist gehalten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit entsprechenden Anliegen und Wünschen umzugehen. In Vertretung (Hallstein) -2-