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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 189, E-Friesheim, Weilerswister Straße Nord Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
184 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 189, E-Friesheim, Weilerswister Straße Nord
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 189, E-Friesheim, Weilerswister Straße Nord
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 105/2017 Az.: 61.21-20/189 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan 189, E-Friesheim, Weilerswister Straße Nord Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 189, E.- Friesheim, Weilerswister Straße Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nahm am 27.09.2016 (Vorlage 466/2016) die vom Projektentwickler präsentierten Entwürfe für das Wohnbauprojekt an der Weißen Burg zustimmend zur Kenntnis. Da für das Plangebiet ein konkreter Vorhabenbezug vorhanden ist, soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt werden. Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 189, E. – Friesheim, Weilerswister Straße - Nord soll nun die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt in der Friesheimer Ortsmitte nördlich der seit Jahren leerstehenden Weißen Burg und umfasst eine Fläche von ca. 7.800 m² (siehe Anlageplan). Das Gebiet und die Weiße Burg an der Weilerswister Straße wurden von einem Projektentwickler erworben. Es wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet in dem ein detaillierter Plan für die einzelnen Bauphasen ersichtlich ist. Die Realisierung der nördlichen Wohnbebauung ermöglicht die Finanzierung der denkmalgerechten Sanierung der Weißen Burg, die in einem zweiten parallel laufenden Verfahren ermöglicht werden soll (VBP 190). Ferner wird durch ein Durchführungsvertrag der Investor verpflichtet, die Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist zu veranlassen und die gesamten Kosten der Planung und Erschließung zu tragen. Bei der Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens haben sich für das Plangebiet sehr differenzierte Restriktionen ergeben, sodass zwei separate Bebauungspläne für das Plangebiet aufgestellt werden sollen (siehe V108/2017). Archäologische Grabungen werden derzeit auf der nördlichen Fläche veranlasst um erkennbaren Senken eines alten wasserführenden Grabenrechteckes, welches auf der Liste der Bodendenkmäler verzeichnet ist zu begutachten. Weitere Einschränkungen und denkmalrechtliche Bedenken werden in einem vorgeschalteten Scoping Termin erörtert und der Inhalt und Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung werden mit den zuständigen Fachämtern und Behörden besprochen. Das Bauprojekt liegt außerhalb des Überschwemmungsgebiets. Zum Rotbach hin wird ein ausreichend großer Abstand eingehalten, der Fußweg bleibt erhalten. Für die Flächen im nördlichen Plangebiet ist die Errichtung von Wohnbebauung mit bis zu 2 Vollgeschossen vorgesehen, bei der die Gebäude so angeordnet werden sollen, dass sie eine Hofanlage bilden und in der Mitte ein Spielplatz angelegt werden kann. Stellplätze werden durch eine Tiefgarage geschaffen werden, wenn keine Bodendenkmäler davon betroffen sind. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als „Fläche für Landwirtschaft“ überlagert mit „Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Die Realisierung des Bauvorhabens erfordert deshalb die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren (V106/ 2017). Anlage 1. Anlageplan 2. Planungskonzept In Vertretung (Hallstein) -2-