Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
181 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 108/2017
Az.: 61. 21-20 / 190
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 190, E-Friesheim, Weilerswister Straße Süd
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 190, E.- Friesheim,
Weilerswister Straße Süd. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 durchzuführen.
Begründung:
Die Weiße Burg liegt am südlichen Ortsrand von Friesheim an der Weilerswister Straße und umfasst eine Fläche von ca. 14.800 m² (siehe Anlageplan). Die Weiße Burg an der Weilerswister
Straße und die angrenzenden Flächen wurden von einem Projektentwickler erworben.
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 190, E. – Friesheim, Weilerswister Straße - Süd
soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sanierung der Weißen Burg und die Entwicklung
von weiterer Wohnbebauung geschaffen werden. Die Planungen sehen eine denkmalgerechte
Sanierung mit bis zu 25 Wohnungen und eine Ergänzung der Anlage um einen eingeschossigen
Neubau mit bis zu 9 Wohnungen im westlichen Teil der Insel vor. Auf der südlich angrenzenden
Insel ist des Weiteren die Errichtung von vier freistehenden Einfamilienhäusern geplant. Weitere
Erläuterungen zum Bauvorhaben siehe V105/2017.
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als „Fläche für Landwirtschaft“
überlagert mit „Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Die Realisierung des Bauvorhabens erfordert deshalb die Änderung des
Flächennutzungsplanes. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren (V106/ 2017).
Anlage
1. Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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