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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 190, E-Friesheim, Weilerswister Straße Süd Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
181 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 190, E-Friesheim, Weilerswister Straße Süd
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 190, E-Friesheim, Weilerswister Straße Süd
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 108/2017 Az.: 61. 21-20 / 190 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan 190, E-Friesheim, Weilerswister Straße Süd Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 190, E.- Friesheim, Weilerswister Straße Süd. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 durchzuführen. Begründung: Die Weiße Burg liegt am südlichen Ortsrand von Friesheim an der Weilerswister Straße und umfasst eine Fläche von ca. 14.800 m² (siehe Anlageplan). Die Weiße Burg an der Weilerswister Straße und die angrenzenden Flächen wurden von einem Projektentwickler erworben. Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 190, E. – Friesheim, Weilerswister Straße - Süd soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sanierung der Weißen Burg und die Entwicklung von weiterer Wohnbebauung geschaffen werden. Die Planungen sehen eine denkmalgerechte Sanierung mit bis zu 25 Wohnungen und eine Ergänzung der Anlage um einen eingeschossigen Neubau mit bis zu 9 Wohnungen im westlichen Teil der Insel vor. Auf der südlich angrenzenden Insel ist des Weiteren die Errichtung von vier freistehenden Einfamilienhäusern geplant. Weitere Erläuterungen zum Bauvorhaben siehe V105/2017. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als „Fläche für Landwirtschaft“ überlagert mit „Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Die Realisierung des Bauvorhabens erfordert deshalb die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren (V106/ 2017). Anlage 1. Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-