Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 17/2017 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 22.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße nach dem regulären Verfahren gem. § 2 ff BauGB in
Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S.2414) fortzuführen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des mit dem Vorhabenträger entwickelten Bebauungsplanentwurfes die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung
der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Beschlusstext wurde nach der am 31.01.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aufgetretenen Unsicherheit zur Klarstellung geringfügig überarbeitet.
Es ist nicht vorgesehen, den „Typ“ des Bebauungsplans zu ändern. Die Planung bleibt weiterhin
Vorhaben bezogen. Lediglich das Verfahren zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans muss auf Grund aktueller Rechtsprechungen angepasst werden. Dies erfordert, dass das Verfahren zukünftig als Regelverfahren gem. § 2
ff und nicht mehr als sogenanntes beschleunigtes Verfahren fortgeführt wird.
Die bereits erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB entspricht in der durchgeführten Form den Anforderungen
des Regelverfahrens und ist somit als abgeschlossen zu bewerten. Sie muss nicht wiederholt werden.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird entsprechend den Vorschriften zum regulären Aufstellungsverfahren gem. § 2 ff BauGB mit den hierfür
erforderlichen Unterlagen der Umweltprüfung wiederholt. Die Erkenntnisse aus bereits vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden wurden bei der Erarbeitung des
Bauleitplanentwurfs berücksichtigt. Die Abwägung erfolgt erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens.
Der Vorhabenträger hat der Änderung des Verfahrens schriftlich zugestimmt.
Anlagen:
01 Rechtliche Stellungnahme zur Beschlussvorlage VEP 177
In Vertretung
(Hallstein)
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