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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 17/2017 1. Ergänzung Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 22.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße I. Änderungsbeschluss zum Aufstellstellungsverfahren II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße nach dem regulären Verfahren gem. § 2 ff BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) fortzuführen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des mit dem Vorhabenträger entwickelten Bebauungsplanentwurfes die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung: Der Beschlusstext wurde nach der am 31.01.2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aufgetretenen Unsicherheit zur Klarstellung geringfügig überarbeitet. Es ist nicht vorgesehen, den „Typ“ des Bebauungsplans zu ändern. Die Planung bleibt weiterhin Vorhaben bezogen. Lediglich das Verfahren zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans muss auf Grund aktueller Rechtsprechungen angepasst werden. Dies erfordert, dass das Verfahren zukünftig als Regelverfahren gem. § 2 ff und nicht mehr als sogenanntes beschleunigtes Verfahren fortgeführt wird. Die bereits erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB entspricht in der durchgeführten Form den Anforderungen des Regelverfahrens und ist somit als abgeschlossen zu bewerten. Sie muss nicht wiederholt werden. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird entsprechend den Vorschriften zum regulären Aufstellungsverfahren gem. § 2 ff BauGB mit den hierfür erforderlichen Unterlagen der Umweltprüfung wiederholt. Die Erkenntnisse aus bereits vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden wurden bei der Erarbeitung des Bauleitplanentwurfs berücksichtigt. Die Abwägung erfolgt erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens. Der Vorhabenträger hat der Änderung des Verfahrens schriftlich zugestimmt. Anlagen: 01 Rechtliche Stellungnahme zur Beschlussvorlage VEP 177 In Vertretung (Hallstein) -2-