Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Gründerzentrums)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Gründerzentrums) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Gründerzentrums) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Gründerzentrums)

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 83/2017 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 08.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Schaffung eines Gründerzentrums Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.): Die Unterstützung von Firmen- und Existenzgründern erfolgt seitens der Stadtverwaltung Erftstadt durch die Wirtschaftsförderung. Es ist eine der originären Aufgaben einer Wirtschaftsförderung. An dieser Stelle muss jedoch ausdrücklich festgehalten werden, dass eine direkte Förderung – finanziell oder mit Sachleistungen – durch die Stadtverwaltung derzeit nicht erfolgt. Die eigentliche Existenz- und Fördermittelberatung erfolgt durch die Kollegen der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG). Aufgrund der dort vorhandenen hohen betriebswirtschaftlichen Kompetenz (u.a. Unterstützung der Erstellung und Prüfung von Businessplänen) hat sich diese Aufgabenteilung seit mehreren Jahren mehr als nur bewährt. Die gleiche Aufgabenteilung gilt bei der Fördermittelberatung von Existenzgründern und auch für bereits am Markt tätige Unternehmen. So werden Unternehmerinnen und Unternehmer bei solch spezifischen Fragen direkt an die WFG weitervermittelt. Selbstverständlich wird seitens der städtischen Wirtschaftsförderung den Existenzgründern das Angebot unterbreitet, sie bei allen Gesprächen persönlich zu begleiten. Fördermittel, auf die Existenzgründer ggf. zurückgreifen können, müssen grundsätzlich über die Hausbank beantragt und abgewickelt werden. Zu allen übrigen Fragen, wie z. B. der Suche nach geeigneten Immobilien, Ansprechpartner im Hause der Stadtverwaltung oder anderen Institutionen, kann die städtische Wirtschaftsförderung soweit alle Antworten liefern. Als zusätzliches Informationsangebot finden sich auf der städtischen Homepage, und auch im Downloadbereich des Internetsauftrittes vom WirtschaftsPark Erftstadt, alle wichtigen und relevanten Links zum Thema Existenzgründung und Fördermittel. Entsprechend dem Beispiel in der Stadt Frechen können die Angebote für Existenzgründer auf der Homepage noch deutlicher hervorgehoben werden. Zu 2.): Ein etabliertes Gründer- und/oder Technologiezentrum kann zum positiven Image einer Stadt als Wirtschaftsstandort beitragen und den Standort für Existenzgründer interessant machen. Dieser Imagegewinn erfolgt allerdings in der Regel erst nach der Etablierung des Zentrums am Standort. Die im Antrag aufgeführten Standorte in Hürth und in Köln können dafür als gute Beispiele genannt werden. Der Aufbau und Betrieb eines Gründer- und/oder Technologiezentrum ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Neben dem zur Verfügung stellen eines Grundstückes und dem Hochbau, müssen Ausstattung der Einrichtung und auch Personal finanziert werden. Weiterhin gilt es zu klären, wer das Gründer- und/oder Technologiezentrum, und in welcher Rechtsform, betreiben würde. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die Nachfrage – auch nach günstigem - Büroraum zur Miete in Erftstadt gegen Null tendiert. Ein Investor, der neben Flächen für sein eigenes Unternehmen auch Büroflächen in der Größenordnung von 1.500 m2 mit eben solchen gemeinsamen Nutzungsmöglichkeiten für Seminar- und Sozialräume, Empfang mit Telefonzentrale und Poststelle sowie Hausmeisterservice für Start-Ups anbieten wollte, hat keine Finanzierung für das Projekt erhalten. Grund für die Absage, war die Aussage der Bank, dass der Markt dies in Erftstadt leider nicht hergibt. Auch aus diesem Grunde sollte ein Gründer- und/oder Technologiezentrum kritisch hinterfragt werden. Sollte die Gründung eines solchen Zentrums für Erftstadt aber jedoch wirklich ernsthaft in Erwägung gezogen werden, sollte im Vorfeld dringend eine dezidierte Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, um realistische und belastbare Aussagen für solch eine Entscheidung zu bekommen. Der Standort Erftstadt wird von Existenzgründer in der Regel nicht angefragt. Speziell die aufgeführten Zukunftstechnologien inkl. der genannten Themenfelder bzw. Branchen suchen im direkten Umfeld von Großstädten inkl. der entsprechenden Hochschullandschaft ihre Möglichkeiten zur Gründung. Selbst niedrige Immobilienpreise und eine gute infrastrukturelle Ausstattung wie sie in Erftstadt gegeben sind, spielen in diesem Falle zunächst eine eher untergeordnete Rolle bei der Standortwahl. Interessant für die Stadt Erftstadt werden solche Unternehmungen, wenn sie den Gründungszyklus erfolgreich hinter sich gebracht haben, in ihrem Marktsegment etabliert sind und dann für die notwendige Expansion, einhergehend mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, hochwertige gewerbliche Flächen benötigen. Die erfolgreich am Markt etablierten Gründerzentren wurden in der Regel entweder an bestehende Industriestandorte angegliedert oder sind im Umfeld von Hochschulstandorten entstanden. Diese Voraussetzungen bestehen in Erftstadt leider nicht. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des VZEK Erftstadt habe ich vor einigen Jahren prüfen lassen, ob die Anbindung eines Gründerzent- -2- rums mit dem Scherpunkt Umwelttechnologien an diesem Standort eine Realisierungschance hätte. Leider kam das Gutachten zu einem negativen Ergebnis. Abschließend soll nochmals festgehalten werden, dass Existenzgründer bei der städtischen Wirtschaftsförderung trotzdem soweit gut aufgehoben sind und im Rahmen der Möglichkeiten hinreichend betreut werden. Die Präsentation und Aufwertung des Informationsangebotes für Existenzgründer auf den weiter oben genannten Homepages werde ich überarbeiten. (Erner) -3-