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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung für die Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 121/2017 Az.: 6713-07/12 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 21.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung für die Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen 0285032 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Vorbehaltlich der Zustimmung in der gemeinsamen Sitzung vom BA Straßen und dem Sportausschuss am 07.03.2017 zur V 75/ 2017 (Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich, Aktueller Sachstand, Realisierung eines zusätzl. Kleinspielfeldes) wird der Fällung von zwei Weiden (Salix alba, StU 2,62 m und 2,74 m) sowie einer Esche (Fraxinus exelsior, StU 1,40 m) laut § 6 Abs. (1) b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der Gymnicher Tennenplatz wird derzeitig vom SV Erfa 09 Gymnich e.V. in einen Kunstrasenplatz umgebaut (B 400/ 2015). Bedingt durch die Eigenleistung des Vereins sowie die zusätzlich bestehenden Kapazitäten und Finanzierungsmöglichkeiten ist beabsichtigt, neben dem Großspielfeld ein zusätzliches Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag zu errichten. Das Kleinspielfeld mit einer Größe von 35 m x 20 m soll im Bereich der jetzigen Rasenfläche erstellt werden und würde eine ganzjährige Nutzung für den Bambini- und Trainingsbedarf ermöglichen. In sehr geringem Abstand zu dem Bereich, in welchem das Kleinspielfeld vorgesehen ist, stehen drei durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Bäume. Zur Realisierung der zusätzlichen Kunstrasenfläche wird sich ein wesentlicher Eingriff in den Wurzelraum, der entsprechende Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zur Folge hat, nicht vermeiden lassen. Die vom Verein angebotene Errichtung des Kleinspielfeldes würde zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Anlage beitragen und ist ohne Zustimmung zur Fällung der Bäume nicht umsetzbar. Ein alternativer Standort für das Spielfeld steht nicht zur Verfügung. Das Sportplatzareal bietet Möglichkeiten für entsprechende Ersatzpflanzungen, die in der (auf die Fertigstellung des Platzes) folgenden Pflanzperiode zur Ausführung kommen sollen. In Vertretung (Hallstein) -2-