Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 121/2017
Az.: 6713-07/12
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 21.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung für die Umbaumaßnahme
Kunstrasenplatz Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
0285032
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Vorbehaltlich der Zustimmung in der gemeinsamen Sitzung vom BA Straßen und dem Sportausschuss am 07.03.2017 zur V 75/ 2017 (Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich, Aktueller
Sachstand, Realisierung eines zusätzl. Kleinspielfeldes) wird der Fällung von zwei Weiden (Salix
alba, StU 2,62 m und 2,74 m) sowie einer Esche (Fraxinus exelsior, StU 1,40 m) laut § 6 Abs. (1)
b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der Gymnicher Tennenplatz wird derzeitig vom SV Erfa 09 Gymnich e.V. in einen Kunstrasenplatz
umgebaut (B 400/ 2015).
Bedingt durch die Eigenleistung des Vereins sowie die zusätzlich bestehenden Kapazitäten und
Finanzierungsmöglichkeiten ist beabsichtigt, neben dem Großspielfeld ein zusätzliches Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag zu errichten. Das Kleinspielfeld mit einer Größe von 35 m x 20 m soll im
Bereich der jetzigen Rasenfläche erstellt werden und würde eine ganzjährige Nutzung für den
Bambini- und Trainingsbedarf ermöglichen.
In sehr geringem Abstand zu dem Bereich, in welchem das Kleinspielfeld vorgesehen ist, stehen
drei durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung)
geschützte Bäume. Zur Realisierung der zusätzlichen Kunstrasenfläche wird sich ein wesentlicher
Eingriff in den Wurzelraum, der entsprechende Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zur Folge
hat, nicht vermeiden lassen.
Die vom Verein angebotene Errichtung des Kleinspielfeldes würde zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Anlage beitragen und ist ohne Zustimmung zur Fällung der Bäume nicht umsetzbar.
Ein alternativer Standort für das Spielfeld steht nicht zur Verfügung.
Das Sportplatzareal bietet Möglichkeiten für entsprechende Ersatzpflanzungen, die in der (auf die
Fertigstellung des Platzes) folgenden Pflanzperiode zur Ausführung kommen sollen.
In Vertretung
(Hallstein)
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