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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines neuen Bebaunngsplanes für das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3476)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
14.03.17, 15:03
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines neuen Bebaunngsplanes für das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3476) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines neuen Bebaunngsplanes für das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3476)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 62/2017 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.01.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erstellung eines neuen Bebaunngsplanes für das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3476 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das städtische Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153, Erftstadt-Lechenich, Lidl-Markt, der eine Mischnutzung festsetzt. Mit Vorlage Nr.51/2016 hat die Verwaltung vorgeschlagen, das Grundstück zu veräußern und einer Wohnbebauung zu zuführen, die der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylbegehrender dienen sollte. Die intensive Beratung der Vorlage im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat im Ergebnis die vorgeschlagene Art der Nutzung – insbesondere aufgrund der Verkehrssituation - kritisch bewertet. Die Vorlage wurde abgelehnt. Zudem regte die Projektkommission Alleebäume an, dass das Grundstück sich besonders eignet für die Anpflanzung von Bäumen. Wenngleich ich aus stadträumlicher Sicht eine Bebauung am Kreisverkehr nach wie vor grundsätzlich befürworte, so kann im Wege einer Änderung des Bebauungsplans einerseits die überbaubare Grundstückfläche zugunsten einer verbesserten Grünqualität neu überdacht sowie anderseits auch die Art der Nutzung konkretisiert werden. Im Wege des für Lechenich zu erstellenden integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Zudem werden räumlich-funktionale und auch stadtgestalterische Fragestellungen diskutiert. Ich schlage daher vor, dass bei der Erarbeitung der Ergebnisse dieses Stadtteilentwicklungskonzepts zunächst die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 153 geklärt werden und als Grundlage für den Einleitungsbeschluss im Nachgang verwendet werden. In Vertretung (Hallstein) -2-