Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
14.03.17, 15:03
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 62/2017
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.01.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Erstellung eines neuen Bebaunngsplanes für das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 50, Flurstück 3476
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das städtische Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153, Erftstadt-Lechenich, Lidl-Markt, der eine Mischnutzung festsetzt.
Mit Vorlage Nr.51/2016 hat die Verwaltung vorgeschlagen, das Grundstück zu veräußern und einer
Wohnbebauung zu zuführen, die der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Asylbegehrender dienen sollte.
Die intensive Beratung der Vorlage im Jugendhilfeausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat im Ergebnis die vorgeschlagene Art der Nutzung – insbesondere aufgrund der Verkehrssituation - kritisch bewertet. Die Vorlage wurde abgelehnt. Zudem
regte die Projektkommission Alleebäume an, dass das Grundstück sich besonders eignet für die
Anpflanzung von Bäumen.
Wenngleich ich aus stadträumlicher Sicht eine Bebauung am Kreisverkehr nach wie vor grundsätzlich befürworte, so kann im Wege einer Änderung des Bebauungsplans einerseits die überbaubare
Grundstückfläche zugunsten einer verbesserten Grünqualität neu überdacht sowie anderseits auch
die Art der Nutzung konkretisiert werden.
Im Wege des für Lechenich zu erstellenden integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts wird eine
Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Zudem werden räumlich-funktionale und auch stadtgestalterische Fragestellungen diskutiert. Ich schlage daher vor, dass bei der Erarbeitung der Ergebnisse
dieses Stadtteilentwicklungskonzepts zunächst die Rahmenbedingungen für eine entsprechende
Änderung des Bebauungsplans Nr. 153 geklärt werden und als Grundlage für den Einleitungsbeschluss im Nachgang verwendet werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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