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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E- Köttingen, Nahversorgungsmarkt I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E- Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E- Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.175,E- Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 72/2017 Az.: 61. 21-20 / 175 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 14.03.2017 vorberatend 28.03.2017 beschließend Bebauungsplan Nr.175,E- Köttingen, Nahversorgungsmarkt I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 175, E. – Köttingen, Nahversorgungsmarkt wird, wie in der beigefügten Wertungstabelle gem. Nr. 1 bis 23 dargestellt, entschieden. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 175, E. - Köttingen, Nahversorgungsmarkt wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, .einschließlich der unter I. beschlossenen Änderungen und Ergänzungen als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen (siehe V 121/2014). Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichen Versammlung erfolgte am 21.04.2016. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 15.12.2015 den Beschluss über die Offenlage gefasst (s. V602/2015). Diese fand in der Zeit vom 20.09.2015 bis einschließlich 21.10.2016 statt. Die Wesentliche Änderung nach der Offenlage betrifft die Rücknahme der im Bebauungsplan als überlagernde und nachrichtliche Übernahme enthaltene „Landschaftsschutzgebiets-Festsetzung“ innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes. Der Antrag der Stadt Erftstadt auf Rücknahme der Schutzfestsetzung wurde bereits im Landschaftsbeirat des Rhein-Erft-Kreises behandelt und einstimmig befürwortet und soll am 31.03.2017 im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises beschlossen werden. Sie betrifft ausschließlich das Grundstück der Vorhabenträgerin und erfolgt im Einvernehmen mit ihr, sodass auf eine erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4a BauGB verzichtet werden kann. Die gilt auch für die Sonstigen Änderungen und Ergänzungen die ausschließlich Hinweise und Empfehlungen betreffen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt, wenn der Beschluss des Kreistages zur Änderung des Landschaftsplanes rechtsverbindlich ist. Der Bebauungsplan Nr.175, E. – Köttingen, Nahversorgungsmarkt kann nunmehr mit der o.g. Änderung und den Ergänzungen nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen werden. Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion und Sachkundigen Einwohner einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf (verkleinert), den Entwurf der Begründung, die Wertungstabelle, die Stellungnahmen und die Zusammenfassende Erklärung in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Anlagen:  Anlageplan  Bebauungsplanentwurf  Begründung  Wertungstabelle  Stellungnahmen  Zusammenfassende Erklärung  Umweltbericht (nur im SD–Net)  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (nur SD_Net)  Schallimmissionstechnische Untersuchung (nur im SD-Net)  Verkehrsuntersuchung (nur SD-Net)  Auswirkungsanalyse zur Planung des Lebensmittel-Discountmarktes ( nur im SD-Net) In Vertretung -2- (Hallstein) -3-