Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
873 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung zum
geplanten Neubau eines Penny-Marktes
und Cafés in Erftstadt-Köttingen
Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016
Kramer Schalltechnik GmbH
Geschäftsführer:
Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG
Otto-von-Guericke-Straße 8
Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
D-53757 Sankt Augustin
Amtsgericht Siegburg HRB 3289
Software-Entwicklung
Telefon 02241 25773–0
Ust.Id. Nr. DE 123374665
Fax
Steuernummer 222/5710/0913
02241 25773–29
info@kramer-schalltechnik.de
www.kramer-schalltechnik.de
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
für die Ermittlung von Geräuschen (Gruppe V)
Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016
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Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Neubau
eines Penny-Marktes und Cafés in Erftstadt-Köttingen
Auftraggeber
Penny Markt GmbH
Domstraße 2
50668 Köln
Auftrag vom
11.03.2016
Bestell-Nr.
Projektleiter
Jens-Uwe Schlüter
02241 25773-14
ju.schlueter@kramer-schalltechnik.de
Anschrift
Kramer Schalltechnik GmbH
Otto-von-Guericke-Straße 8
D-53757 Sankt Augustin
Projekt-Nr.
16 01 023/02
Bericht vom
28. April 2016
Seitenanzahl
33
12 davon Anhang
Kramer Schalltechnik GmbH
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Otto-von-Guericke-Straße 8
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Inhalt
1
Sachstand und Aufgabenstellung ........................................................................... 5
2
Beschreibung des Untersuchungsbereiches ........................................................... 5
3
Immissionsorte ....................................................................................................... 9
4
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ..................................................................... 10
5
Geräuschquellen, Einwirkzeiten u. Schallemissionswerte ..................................... 11
6
Ermittlung der Immissionspegel durch den Betrieb des geplanten Discounter und
Cafés.......................................................................................................................... 13
7
8
Beurteilung der Geräuschsituation ........................................................................ 14
7.1
Beurteilungsgrundlage ................................................................................... 14
7.2
Beurteilung .................................................................................................... 16
7.3
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen .................................... 19
Zusammenfassung ............................................................................................... 20
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Anhang A:
Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 22
Anhang B:
Berechnungen ..................................................................................... 24
Anhang B 1:
Grundlagen .................................................................................. 24
Anhang B 1.1
Berechnungsgrundlagen .............................................................. 24
Anhang B 1.2
Angaben zur Prognosesicherheit ................................................. 26
Anhang B 1.3
Angaben zum Berechnungsprogramm......................................... 26
Anhang B 2:
Akustisches Modell ...................................................................... 27
Anhang B 3:
Emissions- und Immissionsberechnungen ................................... 28
Anhang B 3.1
Ausgangsspektren (Emissionen) ................................................. 28
Anhang B 3.2
Schallemission............................................................................. 28
Anhang B 3.3
Schallimmission ........................................................................... 30
Anhang B 3.3.1 Schallimmission werktags ........................................................... 30
Anhang B 3.3.2 Schallimmission nachts............................................................... 33
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1
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Sachstand und Aufgabenstellung
In Erftstadt-Köttingen ist im Bereich der Peter-May-Straße und des Notwegs die Errichtung eines Penny-Marktes und eines Cafés geplant.
Nachfolgend soll bezogen auf angrenzende schutzbedürftige Wohnnutzungen die zukünftigen Betriebsgeräusche des vorgesehenen Marktes und des Cafés gemäß
TA Lärm [2] ermittelt und beurteilt werden. Weiterhin sind bei Bedarf mögliche Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen.
2
Beschreibung des Untersuchungsbereiches
In Erftstadt-Köttingen soll ein Discounter (Penny) mit einer Verkaufsfläche von ca.
779 m2 und ein Café mit einer Verkaufs- und Gastraumfläche von ca. 95 m2 sowie zusätzlicher Außengastronomie entstehen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 6.490 m2 befindet sich westlich der Peter-MayStraße und nördlich des Notweges auf den Flurstücken 225 und 226.
Für den genannten Markt sind insgesamt 91 Pkw-Stellplätze geplant. Die Betriebszeit
von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und die Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 21.30 Uhr des Discounters und des Cafés einschließlich Parkplatzgeschehen und Anlieferung ist ausschließlich zur Tageszeit nach TA Lärm [2] vorgesehen, das geplante Café soll darüber
hinaus einen Verkauf an Sonn- und Feiertagen in der typischen Zeit von ca. 7.00 Uhr
bis 18.00 Uhr anbieten.
Die Anlieferungsrampe des Penny-Marktes liegt an der westlichen Gebäudeseite und
wird aus nördlicher Richtung angefahren. Die Fahrbahn zum Rampentisch geht hier mit
einer Neigung von ca. 7 % und 2 % in eine Tieflage von ca. 1,2 m unter das umliegende Geländeniveau. Der Anlieferungsbereich ist durch einen Gebäudeteil des PennyMarktes in Richtung Süden abgeschirmt. Hier befinden sich südlich des Notweges
Wohnhäuser mit ein bis zwei Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschossen. Weitere Wohnnutzungen befinden sich westlich und östlich der Peter-May-Straße.
Die Zufahrt zum Plangebiet ist über eine nördlich geplante Erschließungsstraße, die in
West-Ost-Richtung verläuft, vorgesehen. Von hier aus kann man über zwei Zufahrten
auf den Parkplatz des geplanten Penny-Marktes fahren. Für Fußgänger und Radfahrer
besteht darüber die Möglichkeit über einen Zugang an der südöstlichen Grundstücksecke an der Peter-May-Straße den Discounter und das Café zu erreichen.
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Südwestlich des Plangebietes grenzt direkt westlich des Fuchsweges und südlich des
Notweges der Gewerbepark May, der in diesem Areal einen großen Lagerhallenbereich von ca. 200 m Länge (entlang des Fuchweges) und ca. 134 m Breite (entlang des
Notweges) aufweist. Der Gewerbepark May ist in Richtung des Plangebietes für den
geplanten Lebensmittelmarkt mit Zäunen abgesperrt, die Zufahrt für den Gewerbepark
befindet sich südlich in ca. 700 m Luftlinie im Zentrum der Ortschaft Köttingen.
Nähere Einzelheiten können den folgenden Abbildungen 2.1 und 2.2 entnommen werden.
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IO 8
IO 7
IO 6
IO 2
IO 3
IO 5
IO 4
IO 1
Bild 2.1
Lageplan mit markiertem Plangebiet (rot) und Immissionsorten,
Maßstab 1:2.500
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Bild 2.2
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Lageplan des Penny-Marktes und Cafés in Erftstadt-Köttingen,
unmaßstäblich
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3
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Immissionsorte
Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschsituation werden die dem geplanten
Discounter und Cafés nächstgelegenen Gebäude ausgewählt. Die Berechnung der
Geräuschimmissionen bezieht sich jeweils auf das „ungünstigste“ Geschoss. Die entsprechenden Schutzansprüche stammen von der Stadt Erftstadt [11].
Tabelle 3.1: Immissionsorte mit Bezugshöhe und Gebietsausweisung
Immissionsort
maximale
Geschoßhöhe
Schutzanspruch/
Gebietsausweisung
IO 1
Fuchsweg 26
1. OG
Dorf- und Mischgebiet (MD)
IO 2
Notweg 5
1. OG
Dorf- und Mischgebiet (MD)
IO 3
Notweg 3a
1. OG
Dorf- und Mischgebiet (MD)
IO 4
Notweg 3
1. OG
Dorf- und Mischgebiet (MD)
IO 5
Notweg 1
1. OG
Dorf- und Mischgebiet (MD)
IO 6
Peter-May-Straße 85
1. OG/DG
Allgemeines Wohngebiet (WA)
IO 7
Peter-May-Straße 138
1. OG/DG
Allgemeines Wohngebiet (WA)
IO 8
Villenweg 1
2. OG/DG
Allgemeines Wohngebiet (WA)
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4 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
Die Geräuschsituation des Vorhabens wird nach TA Lärm [2] beurteilt. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume Tag von 06.00 Uhr bis
22.00 Uhr sowie Nacht von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (bzw. die lauteste Nachtstunde)
und gelten für die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen im Sinne der
TA Lärm [2].
Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
(Einstufung der Immissionsorte siehe blaue Kennzeichnung)
Gebietsausweisung
bzw. Nutzung
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb
von Gebäuden nach TA Lärm
in dB(A)
tags
nachts
70
70
65
50
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI)
60
45
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)
55
40
50
35
45
35
Industriegebiete (GI)
Gewerbegebiete (GE)
Reine Wohngebiete (WR)
Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB
und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
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5 Geräuschquellen, Einwirkzeiten u. Schallemissionswerte
Die Betriebsbeschreibungen wurden vom Planungsbüro [10] bzw. Bauherren [12] zur
Verfügung gestellt. Dabei wird eine Betriebszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr und eine Öffnungszeit von 7.00 bis 21.30 Uhr zugrunde gelegt. Die für die Geräuschemission relevanten Quellen lassen sich wie folgt unterteilen und beziehen sich überwiegend auf die
Nutzung werktags zur Tageszeit für die Nachtzeit werden die Lüftungs- und Klimageräte berücksichtigt:
Discounter:
-
91 Stellplätze mit ca. 1.200 Pkw-Bewegungen (600 Pkw) innerhalb der Betriebszeit (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) tagsüber an Werktagen. Für die Parkfläche ist
ein kantenloser Pflasterstein mit einer minimalen Fugenbreite vorgesehen, hier
wird sicherheitshalber ein Zuschlag für die Oberflächenbeschaffenheit von
0,5 dB angesetzt.
-
1.200 Pkw-Fahrten mit einer Schallleistung von LWA = 92 dB(A) und einer Geschwindigkeit von 25 km/h im Bereich der beiden Zufahrten.
-
Sammelbox der Einkaufswagen mit etwa 600 Aus- und Einstellvorgängen innerhalb der vorgesehenen Öffnungszeit (7.00 Uhr - 21.30 Uhr) tagsüber an
Werktagen mit einer Schallleistung LWA = 72 dB(A) in einer Stunde.
-
4 Warenanlieferungen einschließlich Müllabtransport zur Tageszeit zwischen
6.00 Uhr und 22.00 Uhr mit schwerem Lkw mit einer Schallleistung von
LWA = 105 dB(A) bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h. Für die Lkw werden
dabei 30 Minuten geräuschintensive Ladezeit mit einer Schallleistung von
LWA = 98 dB(A) sowie 3 Minuten Rangierzeit mit einer Schallleistung von
LWA = 99 dB(A)
und
3 Minuten
Standlaufzeit
mit
einer
Schallleistung
LWA = 94 dB(A) nach Erreichen der Parkposition angesetzt. Für die Neigung von
mehr als 5 % im Rampenbereich wird ein Zuschlag gemäß RLS 90 [15] von
1,2 dB angesetzt.
-
Verflüssigeranlage mit einer Betriebszeit von jeweils 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr im
westlichen Bereich des Marktes im Bereich der Anlieferungsrampe mit einer
Schallleistung von LWA = 60 dB(A).
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Café mit Außengastronomie:
-
2 Warenanlieferungsfahrten zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr mit einem Lieferwagen mit einer Schallleistung von LWA = 100 dB(A) und einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Für die Lieferwagen werden dabei ca. 10 Minuten geräuschintensive Ladezeit mit einer Schallleistung von LWA = 98 dB(A) angesetzt.
-
Klima-Splittgerät mit einer Betriebszeit von jeweils 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr und
einer Schallleistung von LWA = 60 dB(A) auf dem Dach des Cafés am östlichen
Gebäudebereich des Marktes.
-
Kommunikationsgeräusche der Cafébesucher im Bereich der Außengastronomie. Hier werden 5 Tische mit jeweils 4 Stühlen angesetzt. Bezüglich der Außengastronomiebesucher wird aus Sicherheitsgründen die VDI 3770 [13] herangezogen, welche für 50 % der anwesenden Personen von „Sprechen gehoben“ mit einem A-bewerteten Schallleistungspegel von LWA = 70 dB pro Person
ausgeht (somit hier 10 sprechende Personen bei ca. 20 Sitzplätzen).
Hinsichtlich des Pkw-Parkplatzes wird der Schallemissionspegel gemäß Parkplatzlärmstudie [6] für Parkplätze an Einkaufszentren mit asphaltierten Fahrwegen ermittelt.
Angaben hinsichtlich der Sammelboxen der Einkaufswagen sowie der Lkw-Verladung
einschließlich Rangieren und Standlauf sind den entsprechenden Technischen Berichten [7], [8] entnommen worden.
Weitere Einzelheiten können dem akustischen Modell im Anhang B 2 und den Ausgangsspektren im Anhang B 3.1 entnommen werden.
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Ermittlung der Immissionspegel durch den Betrieb des
geplanten Discounter und Cafés
Im Folgenden wird ausschließlich die Geräuschsituation werktags betrachtet. Zwar ist
vorgesehen das Café auch sonn- und feiertags zwischen den hierfür typischen Öffnungszeiten von 07.00 Uhr und 18.00 Uhr zu betreiben, jedoch liegt sonntags insgesamt eine wesentlich geringere Geräuschentwicklung durch den Gesamtbetrieb als
werktags vor (und ist somit schalltechnisch unkritischer).
Die Berechnung des Immissionspegels gemäß TA Lärm [2] in Verbindung mit
DIN ISO 9613-2 [3] ist für die charakteristischen Immissionsorte IO 4 - Notweg 3,
IO 5 - Notweg 1 und IO 6 - Peter-May-Straße 85 für alle Beurteilungszeiträume aus
dem Anhang B 3.3 ersichtlich. Alle Berechnungsgrundlagen, das digitale Berechnungsmodell und Angaben zur Prognosesicherheit können dem Anhang B 1.2 und
B 1.3 entnommen werden.
Für die Nachtzeit werden die entsprechenden Verflüssiger- und Klima-Splittanlagen
des geplanten Discounters und Cafés betrachtet.
Tabelle 6.1: Immissionspegel zur Tages- und Nachtzeit („lauteste“ Nachtstunde) an Werktagen
Immissionsort
Immissionspegel
Tageszeit an Werktagen
in dB(A)
Immissionspegel
Nachtzeit
(„lauteste“ Nachtstunde)
in dB(A)
IO 1
Fuchsweg 26
36,3
8,7
IO 2
Notweg 5
41,8
15,1
IO 3
Notweg 3a
47,7
15,6
IO 4
Notweg 3
49,9
16,4
IO 5
Notweg 1
50,4
18,2
IO 6
Peter-May-Straße 85
49,3
16,1
IO 7
Peter-May-Straße 138
45,5
12,5
IO 8
Villenweg 1
44,4
11,5
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7
7.1
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Beurteilung der Geräuschsituation
Beurteilungsgrundlage
Die Beurteilung einer Geräuschsituation nach TA Lärm [2] erfordert die Bildung von
Beurteilungspegeln und den Vergleich der Beurteilungspegel mit den maßgeblichen
Immissionsrichtwerten. Zusätzlich ist das Spitzenpegelkriterium auf Erfüllung zu überprüfen.
Die Bildung der Beurteilungspegel geschieht mit folgenden Ansätzen:
Zeitliche Bewertung
Durch die zeitliche Bewertung wird berücksichtigt, dass die einzelnen Geräusche in
den Beurteilungszeiträumen nur zeitweise einwirken. Damit werden die „Immissionspegel“ auf die zeitlichen Mittelungspegel der Geräusche im Beurteilungszeitraum umgerechnet (Tag, Nacht bzw. lauteste Nachtstunde).
Die zeitliche Bewertung erfolgte bereits im Rahmen der Ausbreitungsrechnung durch
Bezug auf die für die jeweiligen Quellen relevanten Einwirkzeiten auf die einzelnen
Bezugszeiträume.
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6.00 - 7.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr an
Werktagen sowie 6.00 - 9.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr an Sonnund Feiertagen ist die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu den
jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Anlagengeräusche auftreten. Der Zuschlag gilt nicht für MK-, MD-, MI-, GE- und GI-Gebiete.
Aufgrund des vorliegenden Schutzanspruches (WA) für die Immissionsorte IO 6 Peter-May-Straße 85, IO 7 - Peter-May-Straße 138 und IO 8 - Villenweg 1 und der
Nutzungszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr wird hier ein Zuschlag von 1,9 dB zur Tageszeit angesetzt.
Zuschlag für Einzeltöne
Wenn sich aus dem Anlagengeräusch mindestens ein Einzelton deutlich hörbar heraushebt, ist die dadurch hervorgerufene erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag zu
dem jeweiligen Mittelungspegel der dafür infrage kommenden Teilzeiten zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag beträgt je nach Auffälligkeit des Tons 3 dB oder 6 dB.
Ein Zuschlag ist hier nicht erforderlich und wird nicht angesetzt.
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Zuschlag für Impulse
Nach TA Lärm [2] ist bei Messungen der äquivalente Dauerschallpegel L AFeq zu bestimmen und ggf. ein Zuschlag für Impulse hinzuzufügen. Der Zuschlag beträgt nach
Auffälligkeit der Impulse 3 dB oder 6 dB oder wird aus der Differenz L AFTeq - LAFeq ermittelt.
Ein Zuschlag ist bereits in den Schallemissionswerten ausreichend berücksichtigt. Ein
gesonderter Zuschlag wird hier nicht angesetzt.
Meteorologische Korrektur Cmet
Gemäß TA Lärm [2] bzw. DIN ISO 9613-2 [3] ist eine meteorologische Korrektur zur
Berücksichtigung des Langzeitmittelungspegels durchzuführen.
Bei den prognostizierten Geräuschimmissionen ist die Korrektur bereits im Rahmen der
Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt (siehe Anhang D). Entsprechend den Empfehlungen des Landesumweltamtes wurde vereinfachend der Meteorologiefaktor
c0 = 2 dB angesetzt (vgl. [14]).
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7.2
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Beurteilung
In den nachfolgenden Tabellen 7.1 und 7.2 werden die gemäß den Beurteilungsgrundlagen ermittelten Beurteilungspegel durch den geplanten Betrieb des Discounters und
Cafés in Erftstadt-Köttingen aufgeführt und mit den Immissionsrichtwerten aus
Kapitel 4 verglichen.
Tabelle 7.1: Beurteilungspegel zur Tageszeit an Werktagen
Immissionsort
Beurteilungspegel
Tageszeit an Werktagen
in dB(A)
Immissionsrichtwert
zur Tageszeit
in dB(A)
IO 1
Fuchsweg 26
36
60
IO 2
Notweg 5
42
60
IO 3
Notweg 3a
48
60
IO 4
Notweg 3
50
60
IO 5
Notweg 1
50
60
IO 6
Peter-May-Straße 85
51
55
IO 7
Peter-May-Straße 138
47
55
IO 8
Villenweg 1
46
55
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Tabelle 7.2: Beurteilungspegel zur Nachtzeit (lauteste Nachtstunde)
Immissionsort
Beurteilungspegel
zur Nachtzeit
(lauteste Nachtstunde)
in dB(A)
Immissionsrichtwert
zur Nachtzeit
(lauteste Nachtstunde)
in dB(A)
IO 1
Fuchsweg 26
9
45
IO 2
Notweg 5
15
45
IO 3
Notweg 3a
16
45
IO 4
Notweg 3
16
45
IO 5
Notweg 1
18
45
IO 6
Peter-May-Straße 85
16
40
IO 7
Peter-May-Straße 138
13
40
IO 8
Villenweg 1
12
40
Vergleicht man die ermittelten Beurteilungspegel durch den Betrieb des geplanten Discounters und Cafés mit den Immissionsrichtwerten, so wird ersichtlich, dass diese an
allen Immissionsorten und Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. am Tage um mindestens 8 dB mit Ausnahme des IO 6 - Peter-May-Straße 85 um 4 dB sowie zur
Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) um mindestens 24 dB unterschritten werden.
Spitzenpegelkriterium nach TA Lärm
Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die einen geltenden
Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB überschreiten, sind aufgrund der
Ansätze für Maximalpegel am südöstlichen Parkplatzrand gemäß Parkplatzlärmstudie [6] und der hier vorliegenden Abstände nicht zu erwarten. Auch zur Nachtzeit
sind kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die einen geltenden Immissionsrichtwert um nicht mehr als 20 dB überschreiten, durch den Betrieb der
haustechnischen Anlagen (Verflüssiger- und Klima-Splittgerät) nicht zu erwarten.
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Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung nach TA Lärm
An Immissionsorten, an denen noch andere Anlagen im Sinne der TA Lärm [2] einwirken können (Vorbelastung), ist für den hier untersuchten Betrieb des Discounters und
Cafés eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte notwendig, damit die zukünftige
Gesamtgeräuschsituation durch Anlagen im Sinne der TA Lärm [2] (Gesamtbelastung)
ebenfalls die Immissionsrichtwerte einhält. Die Betrachtung der Vorbelastung kann
gemäß TA Lärm [2] entfallen, wenn unter alleiniger Berücksichtigung der Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschritten werden.
Dieses ist hier an fast allen Immissionsorten zur Tageszeit an Werktagen gegeben mit
Ausnahme des Immissionsortes IO 6 - Peter-May-Straße 85. Hier beträgt die Unterschreitung des Immissionsrichtwertes 4 dB, was eine weitere Betrachtung der Vorbelastung erfordert. Im Rahmen einer Ortsbegehung am 26. Februar 2016 wurden im
Bereich der Peter-May-Straße / Villenweg keine Geräuscheinwirkungen von Gewerbebetrieben festgestellt. Eine Nachfrage bei der Stadt Erftstadt [16] hat bestätigt, dass in
diesem Bereich keine gewerbliche Nutzung genehmigt ist. Geräusche des südwestlich
gelegenen Gewerbeparkes May waren nicht wahrnehmbar. Der am nächstliegende
Immissionsort
zum
Gewerbepark
May
ist
der
Immissionsort
IO 1 - Fuchsweg 26. Da die östlichen Immissionsorte entlang des Notweges bis hin zur
Peter-May-Straße weiter vom Gewerbepark May entfernt liegen und die Gebäude eine
zusätzliche Abschirmung bilden, kann mit zunehmender Entfernung aus schalltechnischer Sicht von der Forderung nach einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes
um mindestens 6 dB abgewichen werden. Zusätzlich wird dabei berücksichtigt, dass
die Geräusche aus dem Gewerbepark May und des geplanten Discounters und Cafés
nicht direkt auf die selbe Fassadenseite einwirken. Somit wird hier davon ausgegangen, dass am Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 durch eine Unterschreitung
des Immissionsrichtwertes von 4 dB die Vorbelastung durch den Gewerbepark May
aus schalltechnischer Sicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Vorgehensweise
konnte im Rahmen des Ortstermins vom 26. Februar 2016 bestätigt werden, da am
Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 keine Geräusche des Gewerbeparks May
wahrnehmbar waren.
Zur Nachtzeit werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten deutlich um
mindestens 6 dB unterschritten.
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Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen
Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sind
gemäß TA Lärm [2], Kapitel 7.4, zu erfassen und zu beurteilen, soweit
-
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht
rechnerisch um mindestens um 3 dB(A) erhöhen,
-
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
-
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV [4]) erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Tabelle 7.3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV
Gebietsausweisung /
Schutzbedürftigkeit
Immissionsgrenzwerte
in dB(A)
tags
nachts
An Krankenhäusern, Schulen,
Kurheimen und Altenheimen
57
47
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
59
49
In Kerngebieten, Dorfgebieten und
Mischgebieten
64
54
In Gewerbegebieten
69
59
Wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie möglich vermindert werden. Dies gilt nicht für
GE- und GI-Gebiete.
Durch den An- und Abfahrverkehr des geplanten Vorhabens (ca. 1.200 KfzBewegungen tagsüber) auf öffentlichen Verkehrsflächen werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [4]) von tags 59 dB(A) und
nachts 49 dB(A) in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten sowie von tags 64 dB(A)
und nachts 54 dB(A) in Dorf- und Mischgebieten weder erstmals oder weitergehend
überschritten.
Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sind somit für das Vorhaben nicht beurteilungsrelevant.
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8
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Zusammenfassung
Im vorliegenden Gutachten wurden für den geplanten Neubau eines Discounters und
Cafés in Erftstadt-Köttingen die zu erwartenden Betriebsgeräuschimmissionen gemäß
TA Lärm [2] unter Berücksichtigung der plangegebenen Vorbelastung untersucht und
prognostiziert.
Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel durch den Betrieb des geplanten Discounters und Cafés mit den Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese an allen Immissionsorten und Beurteilungszeiträumen eingehalten werden bzw. am Tage um mindestens 8 dB mit Ausnahme des IO 6 - Peter-May-Straße 85 um 4 dB sowie zur Nachtzeit
(lauteste Nachtstunde) um mindestens 24 dB unterschritten werden.
Da die östlichen Immissionsorte entlang des Notweges bis hin zur Peter-May-Straße
weiter vom Gewerbepark May entfernt liegen und die Gebäude eine zusätzliche Abschirmung bilden, kann mit zunehmender Entfernung aus schalltechnischer Sicht von
der Forderung nach einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um mindestens
6 dB abgewichen werden. Zusätzlich wird dabei berücksichtigt, dass die Geräusche
aus dem Gewerbepark May und des geplanten Discounters und Cafés nicht direkt auf
die selbe Fassadenseite einwirken. Somit wird hier davon ausgegangen, dass am Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 durch eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes von 4 dB die Vorbelastung durch den Gewerbepark May aus schalltechnischer Sicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Vorgehensweise konnte im Rahmen
des Ortstermins vom 26. Februar 2016 bestätigt werden, da am Immissionsort
IO 6 - Peter-May-Straße 85 keine Geräusche des Gewerbeparks May wahrnehmbar
waren.
Das betriebsbezogene Verkehrsaufkommen durch den An- und Abfahrverkehr des
geplanten Discounters und Cafés auf der öffentlichen Straße ist hier nicht beurteilungsrelevant.
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Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die einen geltenden
Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB und nachts um mehr als 20 dB überschreiten, sind aufgrund der Ansätze für Maximalpegel gemäß Parkplatzlärmstudie [6]
nicht zu erwarten.
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Jens-Uwe Schlüter
Dipl.-Ing. Jörn Latz
(Projektleiter)
(Messtellenleiter)
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Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und
Unterlagen
[1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz
- BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der derzeit gültigen Fassung
[2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl
1998, Nr. 26, S. 503 515
[3] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: „Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999
[4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990
[5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister
für Verkehr, Abt. Straßenbau
[6] „Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“,
6. überarbeitete Auflage, Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, August 2007
[7] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt
für Umwelt, 1995
[8] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission durch Lastkraftwagen auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005
[9] Deutsche Grundkarte (Auszug), Maßstab 1:5.000
[10] E-Mail vom 11.04.2016, merten architektur+design, Lageplan mit Höhenangaben, Musterbaubeschreibung mit Regelgrundriss zum Café, Abstimmung Ladenöffnungszeiten
und Betriebszeiten
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[11] Telefonat am 24.03.2016 und 6.4.2016 Stadtplanungsamt Stadt Erftstadt
[12] E-Mail vom 23.03.2016,Penny-Markt GmbH, Expansion Region Köln/Essen, Betriebsangaben zum geplanten Penny Markt in Erftstadt-Köttingen
[13] VDI 3770 "Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport und Freizeitanlagen", September 2012
[14] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW „Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung cmet gemäß DIN ISO 9613-2“, Stand
26. September 2012
[15] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister
für Verkehr, Abt. Straßenbau
[16] Telefonat am 13.04.2016, Stadt Erftstadt
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Anhang B: Berechnungen
Anhang B 1: Grundlagen
Anhang B 1.1 Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung der Schalleistungspegel erfolgt frequenzabhängig in Oktavbandbreite (63
Hz bis 8 kHz). Die bei der Emissionsberechnung verwendeten Größen, von denen die hier
relevanten in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt sind, haben folgende Bedeutung:
Rechnerausdruck Emission:
Nr.
Nummerierung, Kennzeichnung der Schallquelle
Kommentar
Benennung der Schallquelle
Emission-Nr. Datensatz-Nr. des Emissionsspektrums aus der Datenbank (optional)
Emission
Gesamtpegel (Schalldruck oder Schalleistung) in dB(A)
num. Add.
Korrekturgröße zur Berücksichtigung unterschiedlicher Pegel für ein Spektrum
in dB (hier: Anzahl der Vorgänge)
Messfl. (S)
Messfläche in m²
R’-Nr.
Datensatz-Nr. für ein Schalldämmspektrum aus der Datenbank
R+6
effektive Minderungswirkung in dB für den A-bewerteten Gesamtpegel durch
ein Bauteil
MM
Schallminderung der Schallquelle in dB (optional)
Einw.T
Einwirkzeit der Geräuschquellen in h (Zeitangaben in Sekunden durch negative Werte gekennzeichnet: z.B. 200 s = - 2.00). Falls Spalte leer, wird 16 h am
Tage bzw. 1 h nachts berücksichtigt.
v
Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge in km/h
hQ
Höhe der Schallquelle über Geländeniveau in m
LW
Schalleistungspegel der Schallquelle in dB(A)
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Die Berechnung der Immissionspegel erfolgt frequenzabhängig in Oktavbandbreite (63 Hz
bis 8 kHz) nach DIN ISO 9613-2. Für frequenzabhängige Größen werden die effektiven Werte bezogen auf den A-bewerteten Gesamtschallpegel als Näherungswerte angegeben. Die
verwendeten Größen, von denen die hier relevanten in den nachfolgenden Tabellen ausgedruckt sind, haben folgende Bedeutung:
Rechnerausdruck Immission:
Nr.
Nummerierung, Kennzeichnung der Schallquelle
Kommentar
Benennung der Schallquelle
LW
Schalleistungspegel der Schallquelle in dB(A)
DT
Abzug für zeitliche Bewertung in dB
MM
Schallminderung der Schallquelle in dB (optional)
Do
Richtwirkungsmaß D in dB (beschreibt die Schallausbreitung in den Raumwinkel)
Cmet
Meteorologische Korrektur in dB (Co = 2 dB)
dp
Abstand zwischen Punktquelle und Immissionsort in m (bei Linien- oder Flächenschallquellen zum Rand der Quelle)
DI
Richtwirkungsmaß in dB
Abar
Abschirmung in dB
Adiv
Geometrische Ausbreitungsdämpfung in dB
Aatm
Luftabsorption in dB
Agr
Bodeneffekt in dB
Refl.-Ant.
Reflektierter Anteil in dB
LAT
Immissionspegel am Immissionsort in dB(A)
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Anhang B 1.2 Angaben zur Prognosesicherheit
In der vorliegenden schalltechnischen Abnahmemessung kann davon ausgegangen werden,
dass durch präzise Berechnung, die ermittelten Beurteilungspegel an der oberen Grenze der
möglichen Bandbreite liegen. Dies ist bedingt durch:
-
Temporär einwirkende Geräuschvorgänge wie z. B. betriebsbezogener Fahrzeugverkehr und allgemeines Freiflächengeschehen, werden unter konservativen Rahmenbedingungen einbezogen.
-
Detaillierte Prognose gemäß TA Lärm mit frequenzabhängiger Berechnung in den
Oktaven von 63 Hz bis 8 kHz nach DIN ISO 9613-2.
-
Sicherheitszuschläge bei den Emissionsansätzen.
-
Statistische Fehler sind aufgrund der Vielzahl der Einzelschallquellen reduziert.
-
Eine maximale Auslastung des Vorhabens, sowohl seitens des Kfz-Verkehrs als auch
der Betriebszeiten bzw. Öffnungszeiten.
-
In der Parkplatzlärmstudie wird im Kapitel 9.2 ein Vergleich von gemessenen mit berechneten Beurteilungspegeln vorgenommen. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass
die nach dem in der Parkplatzlärmstudie vorgeschlagene Berechnungsverfahren mit
dem Zuschlag KI berechneten Beurteilungspegel über die entsprechenden Messergebnisse liegen.
-
Eine umgebungsgetreue akustische Simulation mittels numerischer Berechnungen
und physikalischer Modelltechnik sowie durch die detaillierte Erfassung der Geräuschquelleneigenschaften vor Ort.
-
Ein mathematisches Optimierungsverfahren der akustischen Software SAOS-NP.
Aufgrund dieser pessimalen Abschätzung ist für die ermittelten Beurteilungspegel davon
auszugehen, dass die tatsächlichen Werte in einem Bereich von 0 bis -3 dB um die angegebenen Werte liegen werden.
Anhang B 1.3 Angaben zum Berechnungsprogramm
Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2015.02.
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Anhang B 2: Akustisches Modell
Bild B.1: Akustisches Modell zur Tageszeit des geplanten Discounters und Cafés in
Erftstadt-Köttingen, Maßstab 1:1.000
mit:
grau mit gelber Randlinie
- waagerechte Flächenschallquelle (Lkw und Lieferwagenbeladung, Parkplatz, Außengastronomie des Cafés und Einkaufswagensammelbox)
grüner Punkt
- Punktschallquelle (Motorstandlauf, Lüftungsanlagen)
rote Linie
- Linienschallquelle (Kraftfahrzeug-Fahrspuren, Rangieren)
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Anhang B 3: Emissions- und Immissionsberechnungen
Anhang B 3.1 Ausgangsspektren (Emissionen)
Kommentar
Pkw
63 Hz
73.6
125 Hz
77.9
250 Hz
80.5
500 Hz
85.9
1 kHz
88.3
2 kHz
85.5
4 kHz
81.4
8 kHz
74.9
Ges.
92.5
SLkw
85.0
90.0
93.0
95.0
102.0
99.0
91.0
84.0
105.0
Lkw / Verladung
84.0
86.0
88.0
92.0
93.0
90.0
86.0
76.0
98.0
Lkw Standlauf
80.0
82.0
84.0
88.0
89.0
86.0
82.0
72.0
94.0
Lkw Rangieren
85.0
87.0
89.0
93.0
94.0
91.0
87.0
77.0
99.0
Lieferwagen. Kl.-Lkw
80.0
85.0
88.0
90.0
97.0
94.0
86.0
79.0
100.0
Einkaufswagen Sammelbox / pro Stunde
48.3
55.3
60.3
67.3
67.3
64.3
59.3
54.3
72.0
Sprechende Personen
45.8
53.5
59.0
65.6
64.5
62.4
58.3
48.5
70.0
Kühl- und Lüftungsanlagen
30.4
44.8
51.0
52.7
55.2
54.2
47.2
37.1
60.0
81.1
85.4
88.0
93.4
95.8
93.0
88.9
82.4
100.0
Spitzenpegel
Max Pkw
Emmission Parkplatz
Kommentar
1
BerechnungsArt
Lw Tag
dB(A)
Lw
Nacht
dB(A)
P- typ
Bew./
(B+h)
Tag
Bew./
(B+h)
Nacht
B
f
KStrO
dB
2
94.0
-
2
0.824
-
91
1.0
0.50
Kundenparkplatz
91SP /600 Fahrzeuge
Anhang B 3.2 Schallemission
Anhang B 3.2.1
Schallemissionen werktags
Kommentar
Emission
(Nr.)
Emission
dB(A)
Bez.
Abst
m
num.
Add.
dB
Messfl.
(m2)
Anzahl
R'
Nr.
R+Cd
Mw
dB
MM
dB
Einw.T
h (s/100)
Parkplatz 91SP
1.0
94.0
Pkw-Anfahrten 600
Pkw-Anfahrten 600
1.0
1.0
92.5
92.5
600.0
600.0
-0.06
-0.07
Lkw-Anfahrt
Lkw / Verladung
Lkw Standlauf
Lkw Rangieren
2.0
4.0
5.0
6.0
105.0
98.0
94.0
99.0
8.0
4.0
4.0
4.0
-0.05
0.50
-1.80
-1.80
Einkaufswagen Sammelbox
7.0
72.0
600.0
1.00
v
km/
h
hQ
m
Richtwirk.
Nr.
Lw
(LmE)
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
werktags
06.00-22.00 Uhr
Freiflächengeschehen
0.5
94.0
94.0
25.0
25.0
0.5
0.5
120.3
120.3
123.3
15.0
1.0
1.0
1.0
1.0
114.1
104.0
100.0
106.2
115.2
1.0
99.8
ZS
ZS
1.2
ZS
ZS
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99.8
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Kommentar
Cafe
Lieferwagen. Kl.-Lkw
Lieferwagen Verladung
Emission
(Nr.)
Emission
dB(A)
3.0
4.0
100.0
98.0
10.0
70.0
8.0
9.0
60.0
60.0
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Bez.
Abst
m
num.
Add.
dB
Messfl.
(m2)
Anzahl
R'
Nr.
R+Cd
Mw
dB
MM
dB
Einw.T
h (s/100)
v
km/
h
hQ
m
Richtwirk.
Nr.
4.0
2.0
-0.06
0.17
25.0
0.5
1.0
106.0
101.0
107.2
10.0
14.50
1.2
85.0
85.0
4.0
1.0
60.0
60.0
ZS
Aussengastro 20 SP
20 Sitzplätze
5.0
ZS
Außenverflüssiger Penny
Lüftungsanlage BackShop
ZS
GS
Lw
(LmE)
dB(A)
63.0
124.0
Anhang B 3.2.2
Schallemissionen nachts
Kommentar
Emission
(Nr.)
Emission
dB(A)
8.0
9.0
60.0
60.0
Bez.
Abst
m
num.
Add.
dB
Messfl.
(m2)
Anzahl
R'
Nr.
R+Cd
Mw
dB
MM
dB
Einw.T
h (s/100)
v
km/
h
hQ
m
Richtwirk.
Nr.
Lw
(LmE)
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
Nacht
22.00-06.00 Uhr
(lauteste Nachtstunde)
Freiflächengeschehen
Außenverflüssiger Penny
Lüftungsanlage BackShop
4.0
1.0
ZS
GS
Kramer Schalltechnik GmbH
60.0
60.0
63.0
63.0
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Anhang B 3.3 Schallimmission
Anhang B 3.3.1
Schallimmission werktags
Immissionsort IO 4 - Notweg 3
Kommentar
Lw
(LmE)
dB(A)
DT
dB
MM
dB
Do
dB
Cmet
dB
+RT
dB
dp m
DI
dB
Abar
dB
Adiv
dB
Aatm
dB
Agr
dB
Refl.
Ant.
dB
LAT
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
werktags
06.00-22.00 Uhr
Freiflächengeschehen
Parkplatz 91SP
94.0
0.1
39.7
1.8
43.0
0.3
0.3
39.2
48.6
48.6
ZS
Pkw-Anfahrten 600
Pkw-Anfahrten 600
120.3
120.3
40.0
39.4
0.1
0.8
55.3
84.4
45.9
49.5
0.5
0.3
0.5
1.5
16.4
17.6
33.5
11.5
33.5
Lkw-Anfahrt
Lkw / Verladung
Lkw Standlauf
Lkw Rangieren
114.1
104.0
100.0
106.2
41.0
15.1
25.1
25.1
0.8
0.7
0.7
0.9
96.1
85.9
90.9
103.6
18.3
19.3
18.6
14.4
50.7
49.7
50.2
51.3
0.3
0.2
0.2
0.1
0.7
0.2
0.5
-7.3
11.8
-3.8
3.4
2.8
19.8
5.6
14.2
21.0
99.8
12.0
44.5
0.4
0.2
29.6
42.9
ZS
ZS
Einkaufswagen Sammelbox
47.5
ZS
42.9
Cafe
Lieferwagen. Kl.-Lkw
Lieferwagen Verladung
106.0
101.0
39.8
19.7
85.0
0.4
0.2
0.1
58.4
58.9
1.4
9.3
46.3
46.4
0.4
0.1
0.2
0.3
2.5
5.8
17.8
25.2
25.9
46.1
5.0
44.3
0.3
0.1
18.7
35.0
35.0
80.4
20.9
49.1
0.3
-0.4
34.9
2.6
41.9
0.3
-1.1
ZS
Aussengastro 20 SP
20 Sitzplätze
ZS
Außenverflüssiger
Penny
Lüftungsanlage BackShop
60.0
3.0
60.0
-6.9
-1.3
ZS
GS
Kramer Schalltechnik GmbH
16.4
16.4
49.9
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Kommentar
Lw
(LmE)
dB(A)
DT
dB
MM
dB
Do
dB
Cmet
dB
+RT
dB
dp m
DI
dB
Abar
dB
Adiv
dB
Aatm
dB
Agr
dB
Refl.
Ant.
dB
LAT
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
werktags
06.00-22.00 Uhr
Freiflächengeschehen
Parkplatz 91SP
94.0
0.1
39.4
1.6
42.9
0.3
0.3
39.2
48.9
48.9
ZS
Pkw-Anfahrten 600
Pkw-Anfahrten 600
120.3
120.3
40.0
39.4
0.1
0.8
54.3
90.3
45.7
50.1
0.5
0.3
0.5
1.6
25.4
17.3
34.2
11.1
34.2
Lkw-Anfahrt
Lkw / Verladung
Lkw Standlauf
Lkw Rangieren
114.1
104.0
100.0
106.2
41.0
15.1
25.1
25.1
0.9
0.8
0.8
1.0
102.5
93.1
97.7
109.9
17.9
19.4
18.5
14.2
51.2
50.4
50.8
51.8
0.3
0.2
0.2
0.2
0.8
0.1
0.2
0.5
-7.4
11.3
-4.0
3.3
2.5
18.9
5.0
13.8
20.3
99.8
12.0
44.5
0.4
0.2
38.1
44.0
ZS
ZS
Einkaufswagen Sammelbox
47.4
ZS
44.0
Cafe
Lieferwagen. Kl.-Lkw
Lieferwagen Verladung
106.0
101.0
39.8
19.7
85.0
0.4
0.3
0.2
60.0
62.0
1.0
2.7
46.6
46.8
0.4
0.4
0.2
0.2
2.9
12.4
18.0
31.1
31.3
49.1
4.0
44.8
0.3
0.1
19.5
35.5
35.5
87.7
21.0
49.9
0.4
-0.4
39.1
0.8
42.9
0.3
-1.2
ZS
Aussengastro 20 SP
20 Sitzplätze
ZS
Außenverflüssiger
Penny
Lüftungsanlage BackShop
60.0
3.0
60.0
-7.8
11.7
ZS
GS
Kramer Schalltechnik GmbH
18.2
18.2
50.4
|
Otto-von-Guericke-Straße 8
|
D-53757 Sankt Augustin
|
www.kramer-schalltechnik.de
Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201
Seite 32 von 33
Immissionsort IO 6 - Peter-May-Weg 85
Kommentar
Lw
(LmE)
dB(A)
DT
dB
MM
dB
Do
dB
Cmet
dB
+RT
dB
dp m
DI
dB
Abar
dB
Adiv
dB
Aatm
dB
Agr
dB
Refl.
Ant.
dB
LAT
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
werktags
06.00-22.00 Uhr
Freiflächengeschehen
Parkplatz 91SP
94.0
0.1
42.5
1.5
43.6
0.4
0.3
37.1
47.9
47.9
ZS
Pkw-Anfahrten 600
Pkw-Anfahrten 600
120.3
120.3
40.0
39.4
0.2
1.0
59.4
109.1
15.9
46.5
51.8
0.5
0.3
0.5
1.8
26.2
1.5
33.4
10.6
33.4
Lkw-Anfahrt
Lkw / Verladung
Lkw Standlauf
Lkw Rangieren
114.1
104.0
100.0
106.2
41.0
15.1
25.1
25.1
1.1
1.0
1.0
1.1
121.9
113.8
117.6
128.8
16.7
19.2
17.7
13.3
52.7
52.1
52.4
53.2
0.3
0.2
0.2
0.2
0.9
0.2
0.4
0.6
-6.6
9.6
-3.5
4.3
2.1
17.1
4.1
13.3
18.9
99.8
12.0
45.9
0.4
0.4
36.7
42.5
ZS
ZS
Einkaufswagen Sammelbox
55.5
ZS
42.5
Cafe
Lieferwagen. Kl.-Lkw
Lieferwagen Verladung
106.0
101.0
39.8
19.7
0.5
0.5
70.7
76.5
0.8
1.1
48.0
48.7
0.5
0.5
0.4
0.3
13.0
17.8
17.9
30.5
30.7
85.0
0.4
0.1
63.8
3.0
47.1
0.5
0.3
22.6
34.0
34.0
0.4
108.6
21.0
51.7
0.4
-0.3
-15.8
-9.2
56.1
0.3
46.0
0.4
-1.1
11.0
16.1
ZS
Aussengastro 20 SP
20 Sitzplätze
ZS
Außenverflüssiger
Penny
Lüftungsanlage BackShop
60.0
3.0
60.0
ZS
GS
Kramer Schalltechnik GmbH
16.1
49.3
|
Otto-von-Guericke-Straße 8
|
D-53757 Sankt Augustin
|
www.kramer-schalltechnik.de
Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201
Anhang B 3.3.2
Seite 33 von 33
Schallimmission nachts
Immissionsort IO 4 - Notweg 3
Kommentar
Lw
(LmE)
dB(A)
DT
dB
MM
dB
Do
dB
Cmet
dB
+RT
dB
dp
m
DI
dB
Abar
dB
Adiv
dB
Aatm
dB
Agr
dB
20.9
2.6
49.1
41.9
0.3
0.3
-0.4
-1.1
Refl.
Ant.
dB
LAT
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
Nacht
22.00-06.00 Uhr
(lauteste Nachtstunde)
Freiflächengeschehen
Außenverflüssiger Penny
Lüftungsanlage BackShop
60.0
60.0
3.0
80.4
34.9
-1.3
ZS
GS
-6.9
16.4
16.4
16.4
Immissionsort IO 5 - Notweg 1
Kommentar
Lw
(LmE)
dB(A)
DT
dB
MM
dB
Do
dB
Cmet
dB
+RT
dB
dp
m
DI
dB
Abar
dB
Adiv
dB
Aatm
dB
Agr
dB
21.0
0.8
49.9
42.9
0.4
0.3
-0.4
-1.2
Refl.
Ant.
dB
LAT
dB(A)
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
Nacht
22.00-06.00 Uhr
(lauteste Nachtstunde)
Freiflächengeschehen
Außenverflüssiger Penny
Lüftungsanlage BackShop
60.0
60.0
3.0
87.7
39.1
11.7
ZS
GS
-7.8
18.2
18.2
18.2
Immissionsort IO 6 - Peter-May-Weg 85
Kommentar
Lw
(LmE)
dB(A)
DT
dB
MM
dB
Do
dB
Cmet
dB
3.0
0.4
+RT
dB
dp m
DI
dB
Abar
dB
Adiv
dB
Aatm
dB
Agr
dB
Refl.
Ant.
dB
LAT
dB(A)
108.6
21.0
51.7
0.4
-0.3
-15.8
-9.2
56.1
0.3
46.0
0.4
-1.1
11.0
16.1
Penny-Markt
Erftstadt-Köttingen
Nacht
22.00-06.00 Uhr
(lauteste Nachtstunde)
Freiflächengeschehen
Außenverflüssiger
Penny
Lüftungsanlage BackShop
60.0
60.0
ZS
GS
Kramer Schalltechnik GmbH
16.1
16.1
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Otto-von-Guericke-Straße 8
|
D-53757 Sankt Augustin
|
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