Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schallimmissionste. Untersuchung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
873 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Neubau eines Penny-Marktes und Cafés in Erftstadt-Köttingen Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Kramer Schalltechnik GmbH Geschäftsführer: Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Otto-von-Guericke-Straße 8 Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Software-Entwicklung Telefon 02241 25773–0 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Fax Steuernummer 222/5710/0913 02241 25773–29 info@kramer-schalltechnik.de www.kramer-schalltechnik.de Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Geräuschen (Gruppe V) Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 2 von 33 Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Neubau eines Penny-Marktes und Cafés in Erftstadt-Köttingen Auftraggeber Penny Markt GmbH Domstraße 2 50668 Köln Auftrag vom 11.03.2016 Bestell-Nr. Projektleiter Jens-Uwe Schlüter 02241 25773-14 ju.schlueter@kramer-schalltechnik.de Anschrift Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Projekt-Nr. 16 01 023/02 Bericht vom 28. April 2016 Seitenanzahl 33 12 davon Anhang Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 3 von 33 Inhalt 1 Sachstand und Aufgabenstellung ........................................................................... 5 2 Beschreibung des Untersuchungsbereiches ........................................................... 5 3 Immissionsorte ....................................................................................................... 9 4 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ..................................................................... 10 5 Geräuschquellen, Einwirkzeiten u. Schallemissionswerte ..................................... 11 6 Ermittlung der Immissionspegel durch den Betrieb des geplanten Discounter und Cafés.......................................................................................................................... 13 7 8 Beurteilung der Geräuschsituation ........................................................................ 14 7.1 Beurteilungsgrundlage ................................................................................... 14 7.2 Beurteilung .................................................................................................... 16 7.3 Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen .................................... 19 Zusammenfassung ............................................................................................... 20 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 4 von 33 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 22 Anhang B: Berechnungen ..................................................................................... 24 Anhang B 1: Grundlagen .................................................................................. 24 Anhang B 1.1 Berechnungsgrundlagen .............................................................. 24 Anhang B 1.2 Angaben zur Prognosesicherheit ................................................. 26 Anhang B 1.3 Angaben zum Berechnungsprogramm......................................... 26 Anhang B 2: Akustisches Modell ...................................................................... 27 Anhang B 3: Emissions- und Immissionsberechnungen ................................... 28 Anhang B 3.1 Ausgangsspektren (Emissionen) ................................................. 28 Anhang B 3.2 Schallemission............................................................................. 28 Anhang B 3.3 Schallimmission ........................................................................... 30 Anhang B 3.3.1 Schallimmission werktags ........................................................... 30 Anhang B 3.3.2 Schallimmission nachts............................................................... 33 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 1 Seite 5 von 33 Sachstand und Aufgabenstellung In Erftstadt-Köttingen ist im Bereich der Peter-May-Straße und des Notwegs die Errichtung eines Penny-Marktes und eines Cafés geplant. Nachfolgend soll bezogen auf angrenzende schutzbedürftige Wohnnutzungen die zukünftigen Betriebsgeräusche des vorgesehenen Marktes und des Cafés gemäß TA Lärm [2] ermittelt und beurteilt werden. Weiterhin sind bei Bedarf mögliche Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen. 2 Beschreibung des Untersuchungsbereiches In Erftstadt-Köttingen soll ein Discounter (Penny) mit einer Verkaufsfläche von ca. 779 m2 und ein Café mit einer Verkaufs- und Gastraumfläche von ca. 95 m2 sowie zusätzlicher Außengastronomie entstehen. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 6.490 m2 befindet sich westlich der Peter-MayStraße und nördlich des Notweges auf den Flurstücken 225 und 226. Für den genannten Markt sind insgesamt 91 Pkw-Stellplätze geplant. Die Betriebszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und die Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 21.30 Uhr des Discounters und des Cafés einschließlich Parkplatzgeschehen und Anlieferung ist ausschließlich zur Tageszeit nach TA Lärm [2] vorgesehen, das geplante Café soll darüber hinaus einen Verkauf an Sonn- und Feiertagen in der typischen Zeit von ca. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr anbieten. Die Anlieferungsrampe des Penny-Marktes liegt an der westlichen Gebäudeseite und wird aus nördlicher Richtung angefahren. Die Fahrbahn zum Rampentisch geht hier mit einer Neigung von ca. 7 % und 2 % in eine Tieflage von ca. 1,2 m unter das umliegende Geländeniveau. Der Anlieferungsbereich ist durch einen Gebäudeteil des PennyMarktes in Richtung Süden abgeschirmt. Hier befinden sich südlich des Notweges Wohnhäuser mit ein bis zwei Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschossen. Weitere Wohnnutzungen befinden sich westlich und östlich der Peter-May-Straße. Die Zufahrt zum Plangebiet ist über eine nördlich geplante Erschließungsstraße, die in West-Ost-Richtung verläuft, vorgesehen. Von hier aus kann man über zwei Zufahrten auf den Parkplatz des geplanten Penny-Marktes fahren. Für Fußgänger und Radfahrer besteht darüber die Möglichkeit über einen Zugang an der südöstlichen Grundstücksecke an der Peter-May-Straße den Discounter und das Café zu erreichen. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 6 von 33 Südwestlich des Plangebietes grenzt direkt westlich des Fuchsweges und südlich des Notweges der Gewerbepark May, der in diesem Areal einen großen Lagerhallenbereich von ca. 200 m Länge (entlang des Fuchweges) und ca. 134 m Breite (entlang des Notweges) aufweist. Der Gewerbepark May ist in Richtung des Plangebietes für den geplanten Lebensmittelmarkt mit Zäunen abgesperrt, die Zufahrt für den Gewerbepark befindet sich südlich in ca. 700 m Luftlinie im Zentrum der Ortschaft Köttingen. Nähere Einzelheiten können den folgenden Abbildungen 2.1 und 2.2 entnommen werden. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 7 von 33 IO 8 IO 7 IO 6 IO 2 IO 3 IO 5 IO 4 IO 1 Bild 2.1 Lageplan mit markiertem Plangebiet (rot) und Immissionsorten, Maßstab 1:2.500 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Bild 2.2 Seite 8 von 33 Lageplan des Penny-Marktes und Cafés in Erftstadt-Köttingen, unmaßstäblich Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 3 Seite 9 von 33 Immissionsorte Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschsituation werden die dem geplanten Discounter und Cafés nächstgelegenen Gebäude ausgewählt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen bezieht sich jeweils auf das „ungünstigste“ Geschoss. Die entsprechenden Schutzansprüche stammen von der Stadt Erftstadt [11]. Tabelle 3.1: Immissionsorte mit Bezugshöhe und Gebietsausweisung Immissionsort maximale Geschoßhöhe Schutzanspruch/ Gebietsausweisung IO 1 Fuchsweg 26 1. OG Dorf- und Mischgebiet (MD) IO 2 Notweg 5 1. OG Dorf- und Mischgebiet (MD) IO 3 Notweg 3a 1. OG Dorf- und Mischgebiet (MD) IO 4 Notweg 3 1. OG Dorf- und Mischgebiet (MD) IO 5 Notweg 1 1. OG Dorf- und Mischgebiet (MD) IO 6 Peter-May-Straße 85 1. OG/DG Allgemeines Wohngebiet (WA) IO 7 Peter-May-Straße 138 1. OG/DG Allgemeines Wohngebiet (WA) IO 8 Villenweg 1 2. OG/DG Allgemeines Wohngebiet (WA) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 10 von 33 4 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Die Geräuschsituation des Vorhabens wird nach TA Lärm [2] beurteilt. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Beurteilungszeiträume Tag von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie Nacht von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (bzw. die lauteste Nachtstunde) und gelten für die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen im Sinne der TA Lärm [2]. Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Einstufung der Immissionsorte siehe blaue Kennzeichnung) Gebietsausweisung bzw. Nutzung Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm in dB(A) tags nachts 70 70 65 50 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI) 60 45 Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) 55 40 50 35 45 35 Industriegebiete (GI) Gewerbegebiete (GE) Reine Wohngebiete (WR) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 11 von 33 5 Geräuschquellen, Einwirkzeiten u. Schallemissionswerte Die Betriebsbeschreibungen wurden vom Planungsbüro [10] bzw. Bauherren [12] zur Verfügung gestellt. Dabei wird eine Betriebszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr und eine Öffnungszeit von 7.00 bis 21.30 Uhr zugrunde gelegt. Die für die Geräuschemission relevanten Quellen lassen sich wie folgt unterteilen und beziehen sich überwiegend auf die Nutzung werktags zur Tageszeit für die Nachtzeit werden die Lüftungs- und Klimageräte berücksichtigt: Discounter: - 91 Stellplätze mit ca. 1.200 Pkw-Bewegungen (600 Pkw) innerhalb der Betriebszeit (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) tagsüber an Werktagen. Für die Parkfläche ist ein kantenloser Pflasterstein mit einer minimalen Fugenbreite vorgesehen, hier wird sicherheitshalber ein Zuschlag für die Oberflächenbeschaffenheit von 0,5 dB angesetzt. - 1.200 Pkw-Fahrten mit einer Schallleistung von LWA = 92 dB(A) und einer Geschwindigkeit von 25 km/h im Bereich der beiden Zufahrten. - Sammelbox der Einkaufswagen mit etwa 600 Aus- und Einstellvorgängen innerhalb der vorgesehenen Öffnungszeit (7.00 Uhr - 21.30 Uhr) tagsüber an Werktagen mit einer Schallleistung LWA = 72 dB(A) in einer Stunde. - 4 Warenanlieferungen einschließlich Müllabtransport zur Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr mit schwerem Lkw mit einer Schallleistung von LWA = 105 dB(A) bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h. Für die Lkw werden dabei 30 Minuten geräuschintensive Ladezeit mit einer Schallleistung von LWA = 98 dB(A) sowie 3 Minuten Rangierzeit mit einer Schallleistung von LWA = 99 dB(A) und 3 Minuten Standlaufzeit mit einer Schallleistung LWA = 94 dB(A) nach Erreichen der Parkposition angesetzt. Für die Neigung von mehr als 5 % im Rampenbereich wird ein Zuschlag gemäß RLS 90 [15] von 1,2 dB angesetzt. - Verflüssigeranlage mit einer Betriebszeit von jeweils 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr im westlichen Bereich des Marktes im Bereich der Anlieferungsrampe mit einer Schallleistung von LWA = 60 dB(A). Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 12 von 33 Café mit Außengastronomie: - 2 Warenanlieferungsfahrten zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr mit einem Lieferwagen mit einer Schallleistung von LWA = 100 dB(A) und einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Für die Lieferwagen werden dabei ca. 10 Minuten geräuschintensive Ladezeit mit einer Schallleistung von LWA = 98 dB(A) angesetzt. - Klima-Splittgerät mit einer Betriebszeit von jeweils 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr und einer Schallleistung von LWA = 60 dB(A) auf dem Dach des Cafés am östlichen Gebäudebereich des Marktes. - Kommunikationsgeräusche der Cafébesucher im Bereich der Außengastronomie. Hier werden 5 Tische mit jeweils 4 Stühlen angesetzt. Bezüglich der Außengastronomiebesucher wird aus Sicherheitsgründen die VDI 3770 [13] herangezogen, welche für 50 % der anwesenden Personen von „Sprechen gehoben“ mit einem A-bewerteten Schallleistungspegel von LWA = 70 dB pro Person ausgeht (somit hier 10 sprechende Personen bei ca. 20 Sitzplätzen). Hinsichtlich des Pkw-Parkplatzes wird der Schallemissionspegel gemäß Parkplatzlärmstudie [6] für Parkplätze an Einkaufszentren mit asphaltierten Fahrwegen ermittelt. Angaben hinsichtlich der Sammelboxen der Einkaufswagen sowie der Lkw-Verladung einschließlich Rangieren und Standlauf sind den entsprechenden Technischen Berichten [7], [8] entnommen worden. Weitere Einzelheiten können dem akustischen Modell im Anhang B 2 und den Ausgangsspektren im Anhang B 3.1 entnommen werden. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 6 Seite 13 von 33 Ermittlung der Immissionspegel durch den Betrieb des geplanten Discounter und Cafés Im Folgenden wird ausschließlich die Geräuschsituation werktags betrachtet. Zwar ist vorgesehen das Café auch sonn- und feiertags zwischen den hierfür typischen Öffnungszeiten von 07.00 Uhr und 18.00 Uhr zu betreiben, jedoch liegt sonntags insgesamt eine wesentlich geringere Geräuschentwicklung durch den Gesamtbetrieb als werktags vor (und ist somit schalltechnisch unkritischer). Die Berechnung des Immissionspegels gemäß TA Lärm [2] in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 [3] ist für die charakteristischen Immissionsorte IO 4 - Notweg 3, IO 5 - Notweg 1 und IO 6 - Peter-May-Straße 85 für alle Beurteilungszeiträume aus dem Anhang B 3.3 ersichtlich. Alle Berechnungsgrundlagen, das digitale Berechnungsmodell und Angaben zur Prognosesicherheit können dem Anhang B 1.2 und B 1.3 entnommen werden. Für die Nachtzeit werden die entsprechenden Verflüssiger- und Klima-Splittanlagen des geplanten Discounters und Cafés betrachtet. Tabelle 6.1: Immissionspegel zur Tages- und Nachtzeit („lauteste“ Nachtstunde) an Werktagen Immissionsort Immissionspegel Tageszeit an Werktagen in dB(A) Immissionspegel Nachtzeit („lauteste“ Nachtstunde) in dB(A) IO 1 Fuchsweg 26 36,3 8,7 IO 2 Notweg 5 41,8 15,1 IO 3 Notweg 3a 47,7 15,6 IO 4 Notweg 3 49,9 16,4 IO 5 Notweg 1 50,4 18,2 IO 6 Peter-May-Straße 85 49,3 16,1 IO 7 Peter-May-Straße 138 45,5 12,5 IO 8 Villenweg 1 44,4 11,5 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 7 7.1 Seite 14 von 33 Beurteilung der Geräuschsituation Beurteilungsgrundlage Die Beurteilung einer Geräuschsituation nach TA Lärm [2] erfordert die Bildung von Beurteilungspegeln und den Vergleich der Beurteilungspegel mit den maßgeblichen Immissionsrichtwerten. Zusätzlich ist das Spitzenpegelkriterium auf Erfüllung zu überprüfen. Die Bildung der Beurteilungspegel geschieht mit folgenden Ansätzen: Zeitliche Bewertung Durch die zeitliche Bewertung wird berücksichtigt, dass die einzelnen Geräusche in den Beurteilungszeiträumen nur zeitweise einwirken. Damit werden die „Immissionspegel“ auf die zeitlichen Mittelungspegel der Geräusche im Beurteilungszeitraum umgerechnet (Tag, Nacht bzw. lauteste Nachtstunde). Die zeitliche Bewertung erfolgte bereits im Rahmen der Ausbreitungsrechnung durch Bezug auf die für die jeweiligen Quellen relevanten Einwirkzeiten auf die einzelnen Bezugszeiträume. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6.00 - 7.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr an Werktagen sowie 6.00 - 9.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr an Sonnund Feiertagen ist die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Anlagengeräusche auftreten. Der Zuschlag gilt nicht für MK-, MD-, MI-, GE- und GI-Gebiete. Aufgrund des vorliegenden Schutzanspruches (WA) für die Immissionsorte IO 6 Peter-May-Straße 85, IO 7 - Peter-May-Straße 138 und IO 8 - Villenweg 1 und der Nutzungszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr wird hier ein Zuschlag von 1,9 dB zur Tageszeit angesetzt. Zuschlag für Einzeltöne Wenn sich aus dem Anlagengeräusch mindestens ein Einzelton deutlich hörbar heraushebt, ist die dadurch hervorgerufene erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag zu dem jeweiligen Mittelungspegel der dafür infrage kommenden Teilzeiten zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag beträgt je nach Auffälligkeit des Tons 3 dB oder 6 dB. Ein Zuschlag ist hier nicht erforderlich und wird nicht angesetzt. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 15 von 33 Zuschlag für Impulse Nach TA Lärm [2] ist bei Messungen der äquivalente Dauerschallpegel L AFeq zu bestimmen und ggf. ein Zuschlag für Impulse hinzuzufügen. Der Zuschlag beträgt nach Auffälligkeit der Impulse 3 dB oder 6 dB oder wird aus der Differenz L AFTeq - LAFeq ermittelt. Ein Zuschlag ist bereits in den Schallemissionswerten ausreichend berücksichtigt. Ein gesonderter Zuschlag wird hier nicht angesetzt. Meteorologische Korrektur Cmet Gemäß TA Lärm [2] bzw. DIN ISO 9613-2 [3] ist eine meteorologische Korrektur zur Berücksichtigung des Langzeitmittelungspegels durchzuführen. Bei den prognostizierten Geräuschimmissionen ist die Korrektur bereits im Rahmen der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt (siehe Anhang D). Entsprechend den Empfehlungen des Landesumweltamtes wurde vereinfachend der Meteorologiefaktor c0 = 2 dB angesetzt (vgl. [14]). Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 7.2 Seite 16 von 33 Beurteilung In den nachfolgenden Tabellen 7.1 und 7.2 werden die gemäß den Beurteilungsgrundlagen ermittelten Beurteilungspegel durch den geplanten Betrieb des Discounters und Cafés in Erftstadt-Köttingen aufgeführt und mit den Immissionsrichtwerten aus Kapitel 4 verglichen. Tabelle 7.1: Beurteilungspegel zur Tageszeit an Werktagen Immissionsort Beurteilungspegel Tageszeit an Werktagen in dB(A) Immissionsrichtwert zur Tageszeit in dB(A) IO 1 Fuchsweg 26 36 60 IO 2 Notweg 5 42 60 IO 3 Notweg 3a 48 60 IO 4 Notweg 3 50 60 IO 5 Notweg 1 50 60 IO 6 Peter-May-Straße 85 51 55 IO 7 Peter-May-Straße 138 47 55 IO 8 Villenweg 1 46 55 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 17 von 33 Tabelle 7.2: Beurteilungspegel zur Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) Immissionsort Beurteilungspegel zur Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) in dB(A) Immissionsrichtwert zur Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) in dB(A) IO 1 Fuchsweg 26 9 45 IO 2 Notweg 5 15 45 IO 3 Notweg 3a 16 45 IO 4 Notweg 3 16 45 IO 5 Notweg 1 18 45 IO 6 Peter-May-Straße 85 16 40 IO 7 Peter-May-Straße 138 13 40 IO 8 Villenweg 1 12 40 Vergleicht man die ermittelten Beurteilungspegel durch den Betrieb des geplanten Discounters und Cafés mit den Immissionsrichtwerten, so wird ersichtlich, dass diese an allen Immissionsorten und Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. am Tage um mindestens 8 dB mit Ausnahme des IO 6 - Peter-May-Straße 85 um 4 dB sowie zur Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) um mindestens 24 dB unterschritten werden. Spitzenpegelkriterium nach TA Lärm Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die einen geltenden Immissionsrichtwert tags um nicht mehr als 30 dB überschreiten, sind aufgrund der Ansätze für Maximalpegel am südöstlichen Parkplatzrand gemäß Parkplatzlärmstudie [6] und der hier vorliegenden Abstände nicht zu erwarten. Auch zur Nachtzeit sind kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die einen geltenden Immissionsrichtwert um nicht mehr als 20 dB überschreiten, durch den Betrieb der haustechnischen Anlagen (Verflüssiger- und Klima-Splittgerät) nicht zu erwarten. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 18 von 33 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung nach TA Lärm An Immissionsorten, an denen noch andere Anlagen im Sinne der TA Lärm [2] einwirken können (Vorbelastung), ist für den hier untersuchten Betrieb des Discounters und Cafés eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte notwendig, damit die zukünftige Gesamtgeräuschsituation durch Anlagen im Sinne der TA Lärm [2] (Gesamtbelastung) ebenfalls die Immissionsrichtwerte einhält. Die Betrachtung der Vorbelastung kann gemäß TA Lärm [2] entfallen, wenn unter alleiniger Berücksichtigung der Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschritten werden. Dieses ist hier an fast allen Immissionsorten zur Tageszeit an Werktagen gegeben mit Ausnahme des Immissionsortes IO 6 - Peter-May-Straße 85. Hier beträgt die Unterschreitung des Immissionsrichtwertes 4 dB, was eine weitere Betrachtung der Vorbelastung erfordert. Im Rahmen einer Ortsbegehung am 26. Februar 2016 wurden im Bereich der Peter-May-Straße / Villenweg keine Geräuscheinwirkungen von Gewerbebetrieben festgestellt. Eine Nachfrage bei der Stadt Erftstadt [16] hat bestätigt, dass in diesem Bereich keine gewerbliche Nutzung genehmigt ist. Geräusche des südwestlich gelegenen Gewerbeparkes May waren nicht wahrnehmbar. Der am nächstliegende Immissionsort zum Gewerbepark May ist der Immissionsort IO 1 - Fuchsweg 26. Da die östlichen Immissionsorte entlang des Notweges bis hin zur Peter-May-Straße weiter vom Gewerbepark May entfernt liegen und die Gebäude eine zusätzliche Abschirmung bilden, kann mit zunehmender Entfernung aus schalltechnischer Sicht von der Forderung nach einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um mindestens 6 dB abgewichen werden. Zusätzlich wird dabei berücksichtigt, dass die Geräusche aus dem Gewerbepark May und des geplanten Discounters und Cafés nicht direkt auf die selbe Fassadenseite einwirken. Somit wird hier davon ausgegangen, dass am Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 durch eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes von 4 dB die Vorbelastung durch den Gewerbepark May aus schalltechnischer Sicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Vorgehensweise konnte im Rahmen des Ortstermins vom 26. Februar 2016 bestätigt werden, da am Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 keine Geräusche des Gewerbeparks May wahrnehmbar waren. Zur Nachtzeit werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten deutlich um mindestens 6 dB unterschritten. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 7.3 Seite 19 von 33 Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sind gemäß TA Lärm [2], Kapitel 7.4, zu erfassen und zu beurteilen, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens um 3 dB(A) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [4]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Tabelle 7.3: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Gebietsausweisung / Schutzbedürftigkeit Immissionsgrenzwerte in dB(A) tags nachts An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 47 In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 49 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 54 In Gewerbegebieten 69 59 Wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie möglich vermindert werden. Dies gilt nicht für GE- und GI-Gebiete. Durch den An- und Abfahrverkehr des geplanten Vorhabens (ca. 1.200 KfzBewegungen tagsüber) auf öffentlichen Verkehrsflächen werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [4]) von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten sowie von tags 64 dB(A) und nachts 54 dB(A) in Dorf- und Mischgebieten weder erstmals oder weitergehend überschritten. Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sind somit für das Vorhaben nicht beurteilungsrelevant. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 8 Seite 20 von 33 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurden für den geplanten Neubau eines Discounters und Cafés in Erftstadt-Köttingen die zu erwartenden Betriebsgeräuschimmissionen gemäß TA Lärm [2] unter Berücksichtigung der plangegebenen Vorbelastung untersucht und prognostiziert. Der Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel durch den Betrieb des geplanten Discounters und Cafés mit den Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese an allen Immissionsorten und Beurteilungszeiträumen eingehalten werden bzw. am Tage um mindestens 8 dB mit Ausnahme des IO 6 - Peter-May-Straße 85 um 4 dB sowie zur Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) um mindestens 24 dB unterschritten werden. Da die östlichen Immissionsorte entlang des Notweges bis hin zur Peter-May-Straße weiter vom Gewerbepark May entfernt liegen und die Gebäude eine zusätzliche Abschirmung bilden, kann mit zunehmender Entfernung aus schalltechnischer Sicht von der Forderung nach einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um mindestens 6 dB abgewichen werden. Zusätzlich wird dabei berücksichtigt, dass die Geräusche aus dem Gewerbepark May und des geplanten Discounters und Cafés nicht direkt auf die selbe Fassadenseite einwirken. Somit wird hier davon ausgegangen, dass am Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 durch eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes von 4 dB die Vorbelastung durch den Gewerbepark May aus schalltechnischer Sicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Vorgehensweise konnte im Rahmen des Ortstermins vom 26. Februar 2016 bestätigt werden, da am Immissionsort IO 6 - Peter-May-Straße 85 keine Geräusche des Gewerbeparks May wahrnehmbar waren. Das betriebsbezogene Verkehrsaufkommen durch den An- und Abfahrverkehr des geplanten Discounters und Cafés auf der öffentlichen Straße ist hier nicht beurteilungsrelevant. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 2016 Seite 21 von 33 Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse, die einen geltenden Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB und nachts um mehr als 20 dB überschreiten, sind aufgrund der Ansätze für Maximalpegel gemäß Parkplatzlärmstudie [6] nicht zu erwarten. KRAMER Schalltechnik GmbH Jens-Uwe Schlüter Dipl.-Ing. Jörn Latz (Projektleiter) (Messtellenleiter) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 22 von 33 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen [1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der derzeit gültigen Fassung [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 515 [3] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: „Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999 [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 [5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [6] „Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“, 6. überarbeitete Auflage, Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, August 2007 [7] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1995 [8] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005 [9] Deutsche Grundkarte (Auszug), Maßstab 1:5.000 [10] E-Mail vom 11.04.2016, merten architektur+design, Lageplan mit Höhenangaben, Musterbaubeschreibung mit Regelgrundriss zum Café, Abstimmung Ladenöffnungszeiten und Betriebszeiten Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 23 von 33 [11] Telefonat am 24.03.2016 und 6.4.2016 Stadtplanungsamt Stadt Erftstadt [12] E-Mail vom 23.03.2016,Penny-Markt GmbH, Expansion Region Köln/Essen, Betriebsangaben zum geplanten Penny Markt in Erftstadt-Köttingen [13] VDI 3770 "Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport und Freizeitanlagen", September 2012 [14] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW „Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung cmet gemäß DIN ISO 9613-2“, Stand 26. September 2012 [15] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [16] Telefonat am 13.04.2016, Stadt Erftstadt Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 24 von 33 Anhang B: Berechnungen Anhang B 1: Grundlagen Anhang B 1.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Schalleistungspegel erfolgt frequenzabhängig in Oktavbandbreite (63 Hz bis 8 kHz). Die bei der Emissionsberechnung verwendeten Größen, von denen die hier relevanten in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt sind, haben folgende Bedeutung: Rechnerausdruck Emission: Nr. Nummerierung, Kennzeichnung der Schallquelle Kommentar Benennung der Schallquelle Emission-Nr. Datensatz-Nr. des Emissionsspektrums aus der Datenbank (optional) Emission Gesamtpegel (Schalldruck oder Schalleistung) in dB(A) num. Add. Korrekturgröße zur Berücksichtigung unterschiedlicher Pegel für ein Spektrum in dB (hier: Anzahl der Vorgänge) Messfl. (S) Messfläche in m² R’-Nr. Datensatz-Nr. für ein Schalldämmspektrum aus der Datenbank R+6 effektive Minderungswirkung in dB für den A-bewerteten Gesamtpegel durch ein Bauteil MM Schallminderung der Schallquelle in dB (optional) Einw.T Einwirkzeit der Geräuschquellen in h (Zeitangaben in Sekunden durch negative Werte gekennzeichnet: z.B. 200 s = - 2.00). Falls Spalte leer, wird 16 h am Tage bzw. 1 h nachts berücksichtigt. v Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge in km/h hQ Höhe der Schallquelle über Geländeniveau in m LW Schalleistungspegel der Schallquelle in dB(A) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 25 von 33 Die Berechnung der Immissionspegel erfolgt frequenzabhängig in Oktavbandbreite (63 Hz bis 8 kHz) nach DIN ISO 9613-2. Für frequenzabhängige Größen werden die effektiven Werte bezogen auf den A-bewerteten Gesamtschallpegel als Näherungswerte angegeben. Die verwendeten Größen, von denen die hier relevanten in den nachfolgenden Tabellen ausgedruckt sind, haben folgende Bedeutung: Rechnerausdruck Immission: Nr. Nummerierung, Kennzeichnung der Schallquelle Kommentar Benennung der Schallquelle LW Schalleistungspegel der Schallquelle in dB(A) DT Abzug für zeitliche Bewertung in dB MM Schallminderung der Schallquelle in dB (optional) Do Richtwirkungsmaß D in dB (beschreibt die Schallausbreitung in den Raumwinkel) Cmet Meteorologische Korrektur in dB (Co = 2 dB) dp Abstand zwischen Punktquelle und Immissionsort in m (bei Linien- oder Flächenschallquellen zum Rand der Quelle) DI Richtwirkungsmaß in dB Abar Abschirmung in dB Adiv Geometrische Ausbreitungsdämpfung in dB Aatm Luftabsorption in dB Agr Bodeneffekt in dB Refl.-Ant. Reflektierter Anteil in dB LAT Immissionspegel am Immissionsort in dB(A) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 26 von 33 Anhang B 1.2 Angaben zur Prognosesicherheit In der vorliegenden schalltechnischen Abnahmemessung kann davon ausgegangen werden, dass durch präzise Berechnung, die ermittelten Beurteilungspegel an der oberen Grenze der möglichen Bandbreite liegen. Dies ist bedingt durch: - Temporär einwirkende Geräuschvorgänge wie z. B. betriebsbezogener Fahrzeugverkehr und allgemeines Freiflächengeschehen, werden unter konservativen Rahmenbedingungen einbezogen. - Detaillierte Prognose gemäß TA Lärm mit frequenzabhängiger Berechnung in den Oktaven von 63 Hz bis 8 kHz nach DIN ISO 9613-2. - Sicherheitszuschläge bei den Emissionsansätzen. - Statistische Fehler sind aufgrund der Vielzahl der Einzelschallquellen reduziert. - Eine maximale Auslastung des Vorhabens, sowohl seitens des Kfz-Verkehrs als auch der Betriebszeiten bzw. Öffnungszeiten. - In der Parkplatzlärmstudie wird im Kapitel 9.2 ein Vergleich von gemessenen mit berechneten Beurteilungspegeln vorgenommen. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die nach dem in der Parkplatzlärmstudie vorgeschlagene Berechnungsverfahren mit dem Zuschlag KI berechneten Beurteilungspegel über die entsprechenden Messergebnisse liegen. - Eine umgebungsgetreue akustische Simulation mittels numerischer Berechnungen und physikalischer Modelltechnik sowie durch die detaillierte Erfassung der Geräuschquelleneigenschaften vor Ort. - Ein mathematisches Optimierungsverfahren der akustischen Software SAOS-NP. Aufgrund dieser pessimalen Abschätzung ist für die ermittelten Beurteilungspegel davon auszugehen, dass die tatsächlichen Werte in einem Bereich von 0 bis -3 dB um die angegebenen Werte liegen werden. Anhang B 1.3 Angaben zum Berechnungsprogramm Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2015.02. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 27 von 33 Anhang B 2: Akustisches Modell Bild B.1: Akustisches Modell zur Tageszeit des geplanten Discounters und Cafés in Erftstadt-Köttingen, Maßstab 1:1.000 mit: grau mit gelber Randlinie - waagerechte Flächenschallquelle (Lkw und Lieferwagenbeladung, Parkplatz, Außengastronomie des Cafés und Einkaufswagensammelbox) grüner Punkt - Punktschallquelle (Motorstandlauf, Lüftungsanlagen) rote Linie - Linienschallquelle (Kraftfahrzeug-Fahrspuren, Rangieren) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 28 von 33 Anhang B 3: Emissions- und Immissionsberechnungen Anhang B 3.1 Ausgangsspektren (Emissionen) Kommentar Pkw 63 Hz 73.6 125 Hz 77.9 250 Hz 80.5 500 Hz 85.9 1 kHz 88.3 2 kHz 85.5 4 kHz 81.4 8 kHz 74.9 Ges. 92.5 SLkw 85.0 90.0 93.0 95.0 102.0 99.0 91.0 84.0 105.0 Lkw / Verladung 84.0 86.0 88.0 92.0 93.0 90.0 86.0 76.0 98.0 Lkw Standlauf 80.0 82.0 84.0 88.0 89.0 86.0 82.0 72.0 94.0 Lkw Rangieren 85.0 87.0 89.0 93.0 94.0 91.0 87.0 77.0 99.0 Lieferwagen. Kl.-Lkw 80.0 85.0 88.0 90.0 97.0 94.0 86.0 79.0 100.0 Einkaufswagen Sammelbox / pro Stunde 48.3 55.3 60.3 67.3 67.3 64.3 59.3 54.3 72.0 Sprechende Personen 45.8 53.5 59.0 65.6 64.5 62.4 58.3 48.5 70.0 Kühl- und Lüftungsanlagen 30.4 44.8 51.0 52.7 55.2 54.2 47.2 37.1 60.0 81.1 85.4 88.0 93.4 95.8 93.0 88.9 82.4 100.0 Spitzenpegel Max Pkw Emmission Parkplatz Kommentar 1 BerechnungsArt Lw Tag dB(A) Lw Nacht dB(A) P- typ Bew./ (B+h) Tag Bew./ (B+h) Nacht B f KStrO dB 2 94.0 - 2 0.824 - 91 1.0 0.50 Kundenparkplatz 91SP /600 Fahrzeuge Anhang B 3.2 Schallemission Anhang B 3.2.1 Schallemissionen werktags Kommentar Emission (Nr.) Emission dB(A) Bez. Abst m num. Add. dB Messfl. (m2) Anzahl R' Nr. R+Cd Mw dB MM dB Einw.T h (s/100) Parkplatz 91SP 1.0 94.0 Pkw-Anfahrten 600 Pkw-Anfahrten 600 1.0 1.0 92.5 92.5 600.0 600.0 -0.06 -0.07 Lkw-Anfahrt Lkw / Verladung Lkw Standlauf Lkw Rangieren 2.0 4.0 5.0 6.0 105.0 98.0 94.0 99.0 8.0 4.0 4.0 4.0 -0.05 0.50 -1.80 -1.80 Einkaufswagen Sammelbox 7.0 72.0 600.0 1.00 v km/ h hQ m Richtwirk. Nr. Lw (LmE) dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen werktags 06.00-22.00 Uhr Freiflächengeschehen 0.5 94.0 94.0 25.0 25.0 0.5 0.5 120.3 120.3 123.3 15.0 1.0 1.0 1.0 1.0 114.1 104.0 100.0 106.2 115.2 1.0 99.8 ZS ZS 1.2 ZS ZS Kramer Schalltechnik GmbH 99.8 | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Kommentar Cafe Lieferwagen. Kl.-Lkw Lieferwagen Verladung Emission (Nr.) Emission dB(A) 3.0 4.0 100.0 98.0 10.0 70.0 8.0 9.0 60.0 60.0 Seite 29 von 33 Bez. Abst m num. Add. dB Messfl. (m2) Anzahl R' Nr. R+Cd Mw dB MM dB Einw.T h (s/100) v km/ h hQ m Richtwirk. Nr. 4.0 2.0 -0.06 0.17 25.0 0.5 1.0 106.0 101.0 107.2 10.0 14.50 1.2 85.0 85.0 4.0 1.0 60.0 60.0 ZS Aussengastro 20 SP 20 Sitzplätze 5.0 ZS Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop ZS GS Lw (LmE) dB(A) 63.0 124.0 Anhang B 3.2.2 Schallemissionen nachts Kommentar Emission (Nr.) Emission dB(A) 8.0 9.0 60.0 60.0 Bez. Abst m num. Add. dB Messfl. (m2) Anzahl R' Nr. R+Cd Mw dB MM dB Einw.T h (s/100) v km/ h hQ m Richtwirk. Nr. Lw (LmE) dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen Nacht 22.00-06.00 Uhr (lauteste Nachtstunde) Freiflächengeschehen Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 4.0 1.0 ZS GS Kramer Schalltechnik GmbH 60.0 60.0 63.0 63.0 | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 30 von 33 Anhang B 3.3 Schallimmission Anhang B 3.3.1 Schallimmission werktags Immissionsort IO 4 - Notweg 3 Kommentar Lw (LmE) dB(A) DT dB MM dB Do dB Cmet dB +RT dB dp m DI dB Abar dB Adiv dB Aatm dB Agr dB Refl. Ant. dB LAT dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen werktags 06.00-22.00 Uhr Freiflächengeschehen Parkplatz 91SP 94.0 0.1 39.7 1.8 43.0 0.3 0.3 39.2 48.6 48.6 ZS Pkw-Anfahrten 600 Pkw-Anfahrten 600 120.3 120.3 40.0 39.4 0.1 0.8 55.3 84.4 45.9 49.5 0.5 0.3 0.5 1.5 16.4 17.6 33.5 11.5 33.5 Lkw-Anfahrt Lkw / Verladung Lkw Standlauf Lkw Rangieren 114.1 104.0 100.0 106.2 41.0 15.1 25.1 25.1 0.8 0.7 0.7 0.9 96.1 85.9 90.9 103.6 18.3 19.3 18.6 14.4 50.7 49.7 50.2 51.3 0.3 0.2 0.2 0.1 0.7 0.2 0.5 -7.3 11.8 -3.8 3.4 2.8 19.8 5.6 14.2 21.0 99.8 12.0 44.5 0.4 0.2 29.6 42.9 ZS ZS Einkaufswagen Sammelbox 47.5 ZS 42.9 Cafe Lieferwagen. Kl.-Lkw Lieferwagen Verladung 106.0 101.0 39.8 19.7 85.0 0.4 0.2 0.1 58.4 58.9 1.4 9.3 46.3 46.4 0.4 0.1 0.2 0.3 2.5 5.8 17.8 25.2 25.9 46.1 5.0 44.3 0.3 0.1 18.7 35.0 35.0 80.4 20.9 49.1 0.3 -0.4 34.9 2.6 41.9 0.3 -1.1 ZS Aussengastro 20 SP 20 Sitzplätze ZS Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 60.0 3.0 60.0 -6.9 -1.3 ZS GS Kramer Schalltechnik GmbH 16.4 16.4 49.9 | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 31 von 33 Immissionsort IO 5 - Notweg 1 Kommentar Lw (LmE) dB(A) DT dB MM dB Do dB Cmet dB +RT dB dp m DI dB Abar dB Adiv dB Aatm dB Agr dB Refl. Ant. dB LAT dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen werktags 06.00-22.00 Uhr Freiflächengeschehen Parkplatz 91SP 94.0 0.1 39.4 1.6 42.9 0.3 0.3 39.2 48.9 48.9 ZS Pkw-Anfahrten 600 Pkw-Anfahrten 600 120.3 120.3 40.0 39.4 0.1 0.8 54.3 90.3 45.7 50.1 0.5 0.3 0.5 1.6 25.4 17.3 34.2 11.1 34.2 Lkw-Anfahrt Lkw / Verladung Lkw Standlauf Lkw Rangieren 114.1 104.0 100.0 106.2 41.0 15.1 25.1 25.1 0.9 0.8 0.8 1.0 102.5 93.1 97.7 109.9 17.9 19.4 18.5 14.2 51.2 50.4 50.8 51.8 0.3 0.2 0.2 0.2 0.8 0.1 0.2 0.5 -7.4 11.3 -4.0 3.3 2.5 18.9 5.0 13.8 20.3 99.8 12.0 44.5 0.4 0.2 38.1 44.0 ZS ZS Einkaufswagen Sammelbox 47.4 ZS 44.0 Cafe Lieferwagen. Kl.-Lkw Lieferwagen Verladung 106.0 101.0 39.8 19.7 85.0 0.4 0.3 0.2 60.0 62.0 1.0 2.7 46.6 46.8 0.4 0.4 0.2 0.2 2.9 12.4 18.0 31.1 31.3 49.1 4.0 44.8 0.3 0.1 19.5 35.5 35.5 87.7 21.0 49.9 0.4 -0.4 39.1 0.8 42.9 0.3 -1.2 ZS Aussengastro 20 SP 20 Sitzplätze ZS Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 60.0 3.0 60.0 -7.8 11.7 ZS GS Kramer Schalltechnik GmbH 18.2 18.2 50.4 | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Seite 32 von 33 Immissionsort IO 6 - Peter-May-Weg 85 Kommentar Lw (LmE) dB(A) DT dB MM dB Do dB Cmet dB +RT dB dp m DI dB Abar dB Adiv dB Aatm dB Agr dB Refl. Ant. dB LAT dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen werktags 06.00-22.00 Uhr Freiflächengeschehen Parkplatz 91SP 94.0 0.1 42.5 1.5 43.6 0.4 0.3 37.1 47.9 47.9 ZS Pkw-Anfahrten 600 Pkw-Anfahrten 600 120.3 120.3 40.0 39.4 0.2 1.0 59.4 109.1 15.9 46.5 51.8 0.5 0.3 0.5 1.8 26.2 1.5 33.4 10.6 33.4 Lkw-Anfahrt Lkw / Verladung Lkw Standlauf Lkw Rangieren 114.1 104.0 100.0 106.2 41.0 15.1 25.1 25.1 1.1 1.0 1.0 1.1 121.9 113.8 117.6 128.8 16.7 19.2 17.7 13.3 52.7 52.1 52.4 53.2 0.3 0.2 0.2 0.2 0.9 0.2 0.4 0.6 -6.6 9.6 -3.5 4.3 2.1 17.1 4.1 13.3 18.9 99.8 12.0 45.9 0.4 0.4 36.7 42.5 ZS ZS Einkaufswagen Sammelbox 55.5 ZS 42.5 Cafe Lieferwagen. Kl.-Lkw Lieferwagen Verladung 106.0 101.0 39.8 19.7 0.5 0.5 70.7 76.5 0.8 1.1 48.0 48.7 0.5 0.5 0.4 0.3 13.0 17.8 17.9 30.5 30.7 85.0 0.4 0.1 63.8 3.0 47.1 0.5 0.3 22.6 34.0 34.0 0.4 108.6 21.0 51.7 0.4 -0.3 -15.8 -9.2 56.1 0.3 46.0 0.4 -1.1 11.0 16.1 ZS Aussengastro 20 SP 20 Sitzplätze ZS Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 60.0 3.0 60.0 ZS GS Kramer Schalltechnik GmbH 16.1 49.3 | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 01 023/02 vom 28. April 201 Anhang B 3.3.2 Seite 33 von 33 Schallimmission nachts Immissionsort IO 4 - Notweg 3 Kommentar Lw (LmE) dB(A) DT dB MM dB Do dB Cmet dB +RT dB dp m DI dB Abar dB Adiv dB Aatm dB Agr dB 20.9 2.6 49.1 41.9 0.3 0.3 -0.4 -1.1 Refl. Ant. dB LAT dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen Nacht 22.00-06.00 Uhr (lauteste Nachtstunde) Freiflächengeschehen Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 60.0 60.0 3.0 80.4 34.9 -1.3 ZS GS -6.9 16.4 16.4 16.4 Immissionsort IO 5 - Notweg 1 Kommentar Lw (LmE) dB(A) DT dB MM dB Do dB Cmet dB +RT dB dp m DI dB Abar dB Adiv dB Aatm dB Agr dB 21.0 0.8 49.9 42.9 0.4 0.3 -0.4 -1.2 Refl. Ant. dB LAT dB(A) Penny-Markt Erftstadt-Köttingen Nacht 22.00-06.00 Uhr (lauteste Nachtstunde) Freiflächengeschehen Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 60.0 60.0 3.0 87.7 39.1 11.7 ZS GS -7.8 18.2 18.2 18.2 Immissionsort IO 6 - Peter-May-Weg 85 Kommentar Lw (LmE) dB(A) DT dB MM dB Do dB Cmet dB 3.0 0.4 +RT dB dp m DI dB Abar dB Adiv dB Aatm dB Agr dB Refl. Ant. dB LAT dB(A) 108.6 21.0 51.7 0.4 -0.3 -15.8 -9.2 56.1 0.3 46.0 0.4 -1.1 11.0 16.1 Penny-Markt Erftstadt-Köttingen Nacht 22.00-06.00 Uhr (lauteste Nachtstunde) Freiflächengeschehen Außenverflüssiger Penny Lüftungsanlage BackShop 60.0 60.0 ZS GS Kramer Schalltechnik GmbH 16.1 16.1 | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de