Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 128/2017
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge
wurde aufgrund eines
Vertagungsbeschlusses
durch das Ratsbüro
ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan 184, E- Liblar, Dechant- Linden- Weg; Beschluss über Planungsvarianten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Variante 1: Das städtebauliche Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
Baugesetzbuch durchzuführen. Auf der Grundlage von Variante A/ Variante B werden vier zweigeschossige Mehrfamilienhäuser errichtet, auf die sich die Bauleitplanung konzentriert. Die Bauantragstellung und Genehmigung erfolgt kurzfristig gemäß § 246 Baugesetzbuch. Die Umnutzung zu
regulären Wohngebäuden erfolgt nach Abschluss der Bauleitplanung.
Variante 2: Das städtebauliche Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
Baugesetzbuch durchzuführen. Auf der Grundlage von Variante A/ Variante B werden vier zweige-
schossige Mehrfamilienhäuser errichtet. Die Bauleitplanung umfasst auch die vorgestellte Erweiterungsoption der Wohnsiedlung. Die Bauantragstellung und Genehmigung der vier Mehrfamilienhäuser erfolgt kurzfristig gemäß § 246 Baugesetzbuch. Die Umnutzung zu regulären Wohngebäuden und die Weiterentwicklung des Wohngebietes erfolgt nach Abschluss der Bauleitplanung.
Variante 3: Der städtebauliche Entwurf, Variante A/ Variante B wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs die
frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchzuführen. Die im Konzept
dargestellten vier zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser werden nach Abschluss der Bauleitplanung mit Mitteln des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet.
Begründung:
Im letzten Jahr haben die politischen Gremien wiederholt über die Entwicklung des städtischen
Grundstückes nördlich der Bebauung am Dechant- Linden- Weg diskutiert. Ausgangspunkte waren
ein mittelfristiges Konzept zur Unterbringung von Asylsuchenden im Stadtgebiet und die Diskussion um die Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt.
Aufgrund der stark zurück gegangenen Zahlen der der Stadt Erftstadt zugewiesenen Asylsuchenden war Mitte 2016 vorgeschlagen worden, nicht mehr kurzfristig Übergangsheime in Containerbauweise zu errichten, sondern langfristig und nachhaltig in konventionell errichtete Wohngebäude
zu investieren. Als Standort wurde das nicht mehr als Friedhofserweiterungsfläche benötigte, zentral gelegenen städtische Grundstück zwischen dem Baugebiet am Dechant- Linden- Weg, Friedhof
und Köttinger Straße genannt. Hier sollen vier zweigeschossige Mehrfamilienhäuser für bis zu 100
Personen errichtet werden. Die weitere Entwicklung für den Wohnungsbau soll geprüft werden.
Die Genehmigung der Mehrfamilienhäuser war nach § 246 Baugesetzbuch vorgesehen. Die Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) wurde eingeleitet. Erste Gespräche mit den zuständigen Behörden (Bezirksregierung, Rhein- ErftKreis) verliefen positiv. Der Vergabe von Architektenleistungen für die 4 Mehrfamilienhäuser wurde
vom Rat jedoch nicht zugestimmt. Stattdessen wurde bestimmt, dass vor der Vergabe von Architektenleistungen die Bauleitplanung abgeschlossen werden soll. Der Bereich wurde vom Rat außerdem im Wohnbauflächenkonzept als mit erster Priorität zu entwickelnde Wohnbaulandfläche für
Liblar bestimmt. Bei der Entscheidung, zunächst die Bauleitplanung abzuschließen muss bedacht
werden, dass jedes Bauleitplanverfahren schon allein aufgrund der vorgeschriebenen gesetzlichen
Fristen längere Zeit in Anspruch nimmt.
Neue Dringlichkeit erhielt die Unterbringung von Asylsuchenden durch die Mitteilung des zuständigen Dezernats im letzten Rat, wonach entgegen der ursprünglich angenommenen Entspannung
bei der Unterbringung von Asylsuchenden durch neu zu erwartende Zuweisungen und die neue
gesetzliche Residenzpflicht nun doch kurzfristig Engpässe befürchtet werden müssen.
Soll an dem Ziel festgehalten werden, zügig qualitätsvollen Wohnungsbau am Dechant- LindenWeg zu errichten, sollte erneut über eine Genehmigung nach § 246 Baugesetzbuch nachgedacht
werden. Dies wird von Städten wie Hamburg bereits erfolgreich praktiziert. Erste Rechtsprechungen bestätigen das Vorgehen der Behörden.
Unabhängig von der Frage des Verfahrens können Grundlage für die Bebauung die städtebaulichen Entwürfe sein, der vom Planungsbüro RaumPlan aus Aachen als Vorbereitung für die früh-2-
zeitige Beteiligung im Bauleitplanverfahren erarbeitet wurden. Das Büro hat zwei Varianten entwickelt, in denen sowohl die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern als auch die Weiterentwicklung
der Fläche für zusätzlichen Wohnungsbau möglich ist. Das Büro wird die Entwürfe in der Sitzung
vorstellen.
Bei einer Zustimmung zu der Planung wird die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung zur Bauleitplanung auf der Grundlage der städtebaulichen Entwürfe durchführen.
In Vertretung
(Hallstein)
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